Flughafen Leipzig/Halle - „VE-SCH103-Lieferung und Montage von Dachflächenfenstern mit Schallschutzanforderungen“.
Die Vergabeeinheit umfasst die Ausführung der folgenden wesentlichen Arbeiten:
— Lieferung und Montage von Dachflächenfenstern mit Schallschutzanforderungen inklusive Nebenarbeiten im Bereich 1 östlich der Bundesautobahn 9;
— in Summe ca. 750 Stück in 2 Jahren.
Es ist beabsichtigt, den vorliegenden Rahmenvertrag mit bis zu 2 Auftragnehmern abzuschließen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den im Auftragsfall tatsächlich erforderlichen und abgerufenen Mengen. Es besteht kein Anspruch der AN auf den Abruf bestimmter Mengen oder von Mindestkontingenten. Die Aufträge werden in Kleinmengen ausgelöst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2013-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fenster, Türen und zugehörige Artikel
Menge oder Umfang:
“Siehe II.1.5).”
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fenster, Türen und zugehörige Artikel📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Postanschrift: P.O.B. 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de🌏
E-Mail: ausschreibung.flhg@leipzig-halle.aero📧
“1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung...”
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Hinweis: Die Regelungen der VOB/A, VOL/A und VOF finden keine Anwendung.
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Quelle: OJS 2013/S 171-296765 (2013-09-03)
Ergänzende Angaben (2013-11-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben