Förderung der Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg (hier: Planungsregion Uckermark-Barnim)
Das vorliegende Ausschreibungsverfahren ist Teil der Breitbandstrategie "Entwicklungskonzept Brandenburg - Glasfaser 2020" der Landesregierung des Landes Brandenburg. Ziel der Breitbandstrategie ist es, eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und insbesondere aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020 sicherzustellen. Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Förderung der Errichtung und des Betriebs von glasfaserbasierten NGA-Backhaul-Netzen in Gebieten der Planungsregion, in denen keine Hochgeschwindigkeits-Breitbandinternetdienste zur Verfügung stehen.
Die Vergabestelle stellt Fördermittel zur Verfügung, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereitgestellt werden. Die Fördermittel dienen zur Ertüchtigung der NGA-Backhaul-Infrastruktur, wobei die Beihilfeintensität auf höchstens 75 % der Investitionskosten begrenzt ist.
Die Vergabestelle ist das zentrale Förderinstitut des Landes Brandenburg. Der Fördermittelempfänger wird im Rahmen dieses offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A (2009) ausgewählt. Der Vertrag mit dem ausgewählten Fördermittelempfänger wird eine Verpflichtung zur Herstellung und Aufrechterhaltung des Netzbetriebes und der Bereitstellung von Breitbandinternetdiensten für mindestens sieben Jahre sowie die Gewährung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (u.a. Zugang zu Leerrohren, unbeschalteten Glasfaserkabeln und Straßenverteilerkästen sowie Bitstromzugang und entbündelter Zugang zur Glasfaseranschlussleitung) zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen für mindestens denselben Zeitraum enthalten. Der Zuschlag wird an den Bieter gewährt, der die niedrigste Beihilfe für die geforderten Arbeiten und Leistungsmerkmale (inklusive Leistungs- und Zukunftsfähigkeit) des Netzes fordert und nachweisen kann, dass er die für das Netz anfallenden laufenden und Folgekosten finanzieren kann. Vorgesehen ist der Ausbau des NGA-Netzes durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung bzw. technische Aufrüstung einer durch die Vergabestelle definierten Anzahl der für die Versorung in der Planungsregion notwendigen Kabelverzweiger (KVz) sowie durch die Errichtung leitungsgebundener Breitbandinternetinfrastrukturen in definierten OPAL-Gebieten der Planungsregion. Die entsprechenden KVz-Standorte sowie die zu erschließenden OPAL-Gebiete werden den ausgewählten Bietern in der zweiten Stufe dieses Vergabeverfahrens konkret benannt. Der Fördermittelempfänger hat alle für die Umsetzung der Maßnahme relevanten Normen (u.a. das TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigungen, etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-06-10
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Auftragsbekanntmachung
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2014-03-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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