Fullservicemietvertrag für 39 Multifunktionsgeräte

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle

Fullservice-Mietvertrag (Gestellung, Wartung und Betrieb) von 39 netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten (kopieren, drucken, scannen) für einen Zeitraum von 60 Monaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-09 Auftragsbekanntmachung
2014-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 224113-2937/3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 197-340870
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
I. Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort einsehen werden. II. Hinweise zum Nachweis der Eignung: 1. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein - Sieg - Kreises registriert sind. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. 3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. III. Hinweise zur Angebotsabgabe: Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars und der Angebotszusammenstellung, einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Den Angebotsunterlagen ist der ausgefüllte Fragebogen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) beizulegen. Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung, des Formblattes Nachunternehmerverzeichnisses und des Fragebogens - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.1 - III.2.3 dieser Bekanntmachung unter Fristsetzung nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung. IV. Hinweise zur Angebotswertung: In den Wertungspreis fließen 60 Grundpauschalen, die zusätzlichen Klickpreise für 250.000 zusätzliche Farbkopien sowie die im Vertragszeitraum auf Grundlage des anzugebenden TEC-Wertes für die angebotenen Systeme ermittelten Energiekosten ein. Der auf Grundlage des Wertungspreises kosten- bzw. preisgünstigste Bieter erhält für sein Angebot 500 Punkte. Die anderen Mitbieter erhalten im Verhältnis der Abweichung (gerundet auf zwei Kommastellen) ihres Angebots vom Mindestangebot entsprechende Punktabzüge (z.B. Mehrpreis von 2,5 % = 97,5 % Wertungspunkte; Mehrpreis 10 % = 90 % der Wertungspunkte; Mehrpreis 48,5 % = 51,5 % Wertungspunkte, usw.). Die Beurteilung des Kriteriums "Qualität" (Technik, Bedienerfreundlichkeit) erfolgt anhand der ausgefüllten Fragebögen sowie nach Testgestellung. Die Kriterien "Umaspekte/Energieeffizienz" werden anhand der Eintragungen im Fragebogen bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Unterkriterien ergibt sich aus dem Fragebogen bzw. der Übersicht "Bewertung Testgestellung". Ein nicht oder nicht vollständig ausgefüllter Fragebogen wird nicht nachgefordert. Die Bewertung erfolgt dann anhand der Angaben, die aus den übrigen Angebotsunterlagen zweifelsfrei abgelesen werden können. Im Zweifelsfall wird das Kriterium mit 0 Punkten bewertet. Das Angebot mit der erzielten Höchstpunktzahl nach Beurteilung aller Kriterien (Wertungspreis, Qualität und Umweltaspekte/Energieeffizienz) wird bezuschlagt. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Wertungspreis. V. Hinweise zur Testgestellung Ingesamt werden 3 Multifunktionsgeräte getestet. Zu diesem Teilnehmerkreis gehören die Bieter, mit den nach Ermittlung der Punkte für den Wertungspreis und nach Auswertung des Fragebogens (Qualität + Umweltaspekte) höchsten Punktwerten. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Wertungspreis über die Teilnahme an der Testphase. Die an der Testphase beteiligten Bieter werden rechtzeitig (va. 4 Wochen Vorlauf) über die Notwendigkeit der Testgestellung ihrer Geräte informiert. Die Testgestellung ist für den Zeitraum vom 8.1.–24.1.2014 vorgesehen. Für die Testphase ist ein komplett betriebsbereites System zur Verfügung zu stellen, an dem der Auftraggeber erproben kann, ob das System die zugesicherten Eigenschaften erfüllt. Im Rahmen der Testgestellung sind sämtliche geforderten Treiber und Funktionen im Betrieb nachzuweisen. Für den Testzeitraum sind mit Lieferung des Testgerätes die zentralen Komponenten (Druckersteuerung, Scan-Management) als virtuelle Maschine zur Einbindung in die VMware vSphere des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Während der Testphase soll die Datenübernahme der Transponder-Registrierungsdaten anhand von Testbenutzern vorgenommen werden. Die Beurteilung der Systeme erfolgt anhand der "Bewertungsmatrix Testgestellung". Für die Teststellung werden keine Kosten erstattet. VI. Sonstiges Es gelten die Bewerbungsbedingungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Rhein - Sieg- Kreises für die Ausführung von Leistungen, verfügbar unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice, Vergabestelle). Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil. Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (+49 2241133165) oder EMail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYYP1 II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fullservice-Mietvertrag (Gestellung, Wartung und Betrieb) von 39 netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten (kopieren, drucken, scannen) für einen Zeitraum von 60 Monaten.
Beschreibung der Optionen:
1. Veränderung der Anzahl der vorzuhaltenden Multifunktionsgeräte während der Vertragslaufzeit im Bedarfsfall;
2. Anpassung des Inklusive-Druckvolumens während der Vertragslaufzeit im Bedarfsfall.
Referenznummer: 0424-11-13-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreishaus Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg und 11 Außen- bzw. Nebenstellen im Gebiet des Rhein - Sieg- Kreises.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
- Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise fristgerecht nachzureichen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Kopie der Versicherungspolice oder einer gültigen Bestätigung seines Versicherers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Referenzangaben unter Angabe des Namen und der Anschrift des Auftraggebers, dem Namen und der Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners, Anzahl der Multifunktionsgeräte, Vertragszeitraum
2. Nachweis der geforderten Umwelteigenschaften der angebotenen Multifunktionsgeräte,
3. Nachweis Energieeffizienz der bereit zu stellenden Multifunktionsgeräte (Energy-Star oder gleichwertig).
Der Nachweis der in den Vergabeunterlagen genannten Umwelteigenschaften kann durch Vorlage des Umweltzeichens RAL UZ 171 (Blauer Engel), aber auch durch andere geeignete Beweismittel, wie z. B. durch technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Anerkannte Stellen sind Prüf- und Eichlaboratorien im Sinne des Eichgesetzes sowie die Inspektions- und Zertifizierungsstellen, die mit den anwendbaren europäischen Normen übereinstimmen. Es werden auch Bescheinigungen von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen anerkannten Stellen (übersetzt in die deutsche Sprache) akzeptiert.
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Sofern zutreffend sind dem Angebot Zertifikate oder Bescheinigungen unabhängiger Stellen über den Einsatz von CO²-neutraler und/oder ozonfreier Druckmaterialien beizulegen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
1. vergleichbar mit der angebotenen Leistung (Fullservice für mind. 30 Multifunktionsgeräte)
2. Vertragsbeginn im Zeitraum von 01/2010 bis 12/2012
3. mindestens zweijährige Vertragsdauer und
Für den Nachweis der Mindestanforderungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen. Das Formblatt kann um beliebig viele Referenzen erweitert werden.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen (Referenzen) ist nicht zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: enfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. vierteljährliche Abrechnung der mtl. Grundpauschale;
2. jährliche Spitzabrechnung der "Zusatzleistungen";
3. § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zwingende Voraussetzungen für die Auftragsvergabe sind:
a) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur "Tariftreue und Mindestentlohnung" für Dienstleistungen,
b) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur "Frauenförderung sowie der Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie"
(jeweils) nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein - Westfalen (TVgG-NRW) und der dazu erlassenen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW).
Die Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Zudem ist der Abschluss eines Integritätsvertrags zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Die geforderten Erklärungen sowie der Vertragsentwurf können unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/ Vergabestelle) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wertungspreis (50)
2. Qualität (Technik, Bedienerfreundlichkeit) (30)
3. Umweltaspekte, Energieeffizienz (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0424-11-13-VOL
Zusätzliche Informationen
I. Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort einsehen werden.
II. Hinweise zum Nachweis der Eignung:
1. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein - Sieg - Kreises registriert sind.
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2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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III. Hinweise zur Angebotsabgabe:
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars und der Angebotszusammenstellung, einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Den Angebotsunterlagen ist der ausgefüllte Fragebogen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) beizulegen.
Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung, des Formblattes Nachunternehmerverzeichnisses und des Fragebogens - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.1 - III.2.3 dieser Bekanntmachung unter Fristsetzung nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung.
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IV. Hinweise zur Angebotswertung:
In den Wertungspreis fließen 60 Grundpauschalen, die zusätzlichen Klickpreise für 250.000 zusätzliche Farbkopien sowie die im Vertragszeitraum auf Grundlage des anzugebenden TEC-Wertes für die angebotenen Systeme ermittelten Energiekosten ein. Der auf Grundlage des Wertungspreises kosten- bzw. preisgünstigste Bieter erhält für sein Angebot 500 Punkte. Die anderen Mitbieter erhalten im Verhältnis der Abweichung (gerundet auf zwei Kommastellen) ihres Angebots vom Mindestangebot entsprechende Punktabzüge (z.B. Mehrpreis von 2,5 % = 97,5 % Wertungspunkte; Mehrpreis 10 % = 90 % der Wertungspunkte; Mehrpreis 48,5 % = 51,5 % Wertungspunkte, usw.).
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Die Beurteilung des Kriteriums "Qualität" (Technik, Bedienerfreundlichkeit) erfolgt anhand der ausgefüllten Fragebögen sowie nach Testgestellung. Die Kriterien "Umaspekte/Energieeffizienz" werden anhand der Eintragungen im Fragebogen bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Unterkriterien ergibt sich aus dem Fragebogen bzw. der Übersicht "Bewertung Testgestellung".
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Ein nicht oder nicht vollständig ausgefüllter Fragebogen wird nicht nachgefordert. Die Bewertung erfolgt dann anhand der Angaben, die aus den übrigen Angebotsunterlagen zweifelsfrei abgelesen werden können. Im Zweifelsfall wird das Kriterium mit 0 Punkten bewertet.
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Das Angebot mit der erzielten Höchstpunktzahl nach Beurteilung aller Kriterien (Wertungspreis, Qualität und Umweltaspekte/Energieeffizienz) wird bezuschlagt. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Wertungspreis.
V. Hinweise zur Testgestellung
Ingesamt werden 3 Multifunktionsgeräte getestet. Zu diesem Teilnehmerkreis gehören die Bieter, mit den nach Ermittlung der Punkte für den Wertungspreis und nach Auswertung des Fragebogens (Qualität + Umweltaspekte) höchsten Punktwerten. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Wertungspreis über die Teilnahme an der Testphase. Die an der Testphase beteiligten Bieter werden rechtzeitig (va. 4 Wochen Vorlauf) über die Notwendigkeit der Testgestellung ihrer Geräte informiert. Die Testgestellung ist für den Zeitraum vom 8.1.–24.1.2014 vorgesehen.
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Für die Testphase ist ein komplett betriebsbereites System zur Verfügung zu stellen, an dem der Auftraggeber erproben kann, ob das System die zugesicherten Eigenschaften erfüllt. Im Rahmen der Testgestellung sind sämtliche geforderten Treiber und Funktionen im Betrieb nachzuweisen. Für den Testzeitraum sind mit Lieferung des Testgerätes die zentralen Komponenten (Druckersteuerung, Scan-Management) als virtuelle Maschine zur Einbindung in die VMware vSphere des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Während der Testphase soll die Datenübernahme der Transponder-Registrierungsdaten anhand von Testbenutzern vorgenommen werden.
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Die Beurteilung der Systeme erfolgt anhand der "Bewertungsmatrix Testgestellung". Für die Teststellung werden keine Kosten erstattet.
VI. Sonstiges
Es gelten die Bewerbungsbedingungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Rhein - Sieg- Kreises für die Ausführung von Leistungen, verfügbar unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice, Vergabestelle).
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil.
Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (+49 2241133165) oder EMail
(zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYYP1
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 197-340870 (2013-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 347 417 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 2241133543 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 139-250142
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 197-340870
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYD8V.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreishaus Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg und 11 Außen- bzw. Nebenstellen im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises.

Auftragsvergabe
Name: Konica Minolta Business Solutions GmbH
Postanschrift: Industriestraße 161
Postort: Köln
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Internetadresse: http://bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 107 GWB verwiesen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 139-250142 (2014-07-18)