Gebäudeplanung (Architekturleistungen nach § 34 HOAI) für den Neubau eines Kinderhauses an der Kirchhaldenschule in Stuttgart-Botnang
Gegenstand der Aufgabe sind Leistungen nach HOAI 2013, Teil 2, Abschnitt 1 eines Erweiterungsbaus für die Kirchhaldenschule in Stuttgart-Botnang mit Räumen zur schulischen Nutzung sowie einer Kindertagesstätte mit 60 Betreuungsplätzen.
Die Kirchhaldenschule ist eine Grundschule mit derzeit etwa 200 Schülern in neun Klassen. Das Schulgrundstück mit einer Größe von etwa 10 600 m² befindet sich im Norden von Stuttgart-Botnang an einem Südhang umgeben von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit vergleichsweise großen Gartengrundstücken.
Für die Weiterentwicklung des Schulstandortes sind 3 Faktoren ausschlaggebend:
1.) Die Kirchhaldenschule soll zukünftig teilweise als Ganztagesschule betrieben werden. Hierzu ist eine Erweiterung des Raumangebots für die Schule notwendig.
2.) Gleichzeitig ist der Stadtbezirk Botnang-Nord unterversorgt mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren.
3.) Bei einer Kindertagesstätte auf dem Schulgrundstück ermöglicht die räumliche Nähe zur Schule neue pädagogische Konzepte im Übergang von Kita zu Grundschule.
Der zu planende Ergänzungsbau erfüllt eine Doppelfunktion:
— Nachweis zusätzlicher Räume für den Ganztagesbetrieb der Kirchhaldenschule, u. a. ein Verpflegungsbereich mit Mensa und Küche.
— 4-gruppige Kindertagesstätte mit insgesamt 60 Betreuungsplätzen.
Schule und Kindertagesstätte müssen hierbei trotz der Verzahnung untereinander als eigenständige Einrichtungen mit unterschiedlichem Nutzerkreis und unterschiedlichen Betriebszeiten organisiert sein. Daher ist eine jeweils eigenständige Gebäudeerschließung für jeden Nutzungsbereich sowie aus Haftungsgründen ein abgetrennter eigener Außenbereich für die Kindertagesstätte unbedingt notwendig.
Wie alle öffentlichen Gebäude ist auch der neue Erweiterungsbau der Kirchhaldenschule barrierefrei gemäß § 39 LBO zu erstellen.
Der Verpflegungsbereich für die Kinder der Kirchhaldenschule ist als Versammlungsstätte zu planen.
Planungsziel für die Kindertagesstätte ist die räumliche Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte. Gruppen- und Aufenthaltsräume sind zwar im klassischen Sinne einander zugeordnet, aber grundsätzlich nutzungsneutral, d. h. sie stehen den Kindern flexibel in der Nutzung zur Verfügung. Die Kita ist dabei Raum des gemeinsamen Lernens und des gemeinsamen Wachsens. In der Kindertagesstätte entstehen Räume zum Forschen wie das Kinderlabor oder zum kreativen, musischen und künstlerischen Werken wie das Kinderatelier. In solchen Erfahrungsräumen sollen Bewegungen, darstellendes Spiel, aber auch Rückzug ermöglicht werden. Die Kita muss demnach in der Lage sein, auch baukonstruktiv flexibel auf Änderungen im pädagogischen Konzept zu reagieren. Sie sollte sich baulich und konstruktiv auf künftige Nutzungsanpassungen einstellen können.
Verfahren:
Die für die 2. Phase ausgewählten Bewerber werden mit einem Gestaltungsgutachten einschließlich Modell auf vom Auftraggeber bereitgestellter Grundlage beauftragt, welches mit 5 000 EUR netto vergütet wird.
Das Ergebnis des Gutachtens ist unter anderem ein Auftragskriterium.
Die Erstellung des Gestaltungsgutachtens ist vorzusehen bis KW 7/2014. Die Bietergespräche finden voraussichtlich in KW 11/2014 statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-09-23
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Auftragsbekanntmachung
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2014-07-22
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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