Gebäudereinigung LRA Erlangen-Höchstadt

Landkreis Erlangen-Höchstadt

Unterhalts- und Glasreinigung von 6 Objekten des Landkreises Erlangen-Höchstadt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-02 Auftragsbekanntmachung
2013-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
“Ca. 6 940 m² Objektfläche, davon ca. 6 720 m² in Unterhaltsreinigung und ca. 1 800 m² Glasreinigung.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Erlangen-Höchstadt
Postanschrift: Marktplatz 6
Postleitzahl: 91054
Postort: Erlangen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 152-265166
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen

“1. Die Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Wird keine Objektbesichtigung durchgeführt, wird das Angebot nicht gewertet. Es sind drei mögliche...”    Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts- und Glasreinigung von 6 Objekten des Landkreises Erlangen-Höchstadt.”
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung von 6 Gebäuden des Landratsamts Erlangen-Höchstadt.”
Menge oder Umfang: Ca. 6 940 m² Objektfläche, davon ca. 6 720 m² in Unterhaltsreinigung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung
Kurze Beschreibung:
“Glasreinigung von 6 Gebäuden des Landratsamts Erlangen-Höchstadt.”
Menge oder Umfang: Ca. 1 800 m² Glasreinigung.
Beschreibung der Optionen:
“Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.”
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Referenznummer: L1.2-0431.41
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“91054 Erlangen.”

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter folgende Eigenerklärungen vorzulegen:”

“— dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurden,”
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“— dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der...”    Mehr anzeigen

“— dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des...”    Mehr anzeigen

“— dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,”

“— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:”

“— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels...”    Mehr anzeigen
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“— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,”

“— dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für Obhut- und Bearbeitungsschäden sowie für”

“Schlüsselverlustrisiko vorliegt,”

“— Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:”

“— Angaben über Mitarbeiterzahlen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,”
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“— Referenzliste über vergleichbare Aufträge (Los 1: Unterhaltsreinigung, Los 2: Glasreinigung) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift,”

“Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer.”
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Erklärung muss mit der Angebotsabgabe”

“vorliegen.”
Sonstige besondere Bedingungen:
“Zu den unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweisen und Erklärungen gilt Folgendes: Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind...”    Mehr anzeigen

“Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der...”    Mehr anzeigen
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“Der Bieter hat in seinem Angebot mitzuteilen, ob Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen und wenn ja, für welche Teilleistung. Der Auftraggeber behält...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Method of payment for documents:
“Die Vergabeunterlagen werden nur gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks verschickt. Kosten werden nicht rückerstattet.”
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Los 1: kalkulierter Preis (50)
2. Los 1: kalkulierte produktive Stunden (50)
3. Los 2: kalkulierter Preis (100)
Languages
Language: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Landkreis Erlangen-Höchstadt
Postanschrift: Marktplatz 6
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Wittmann
Telefon: +49 9131803290 📞
E-Mail: andrea.wittmann@erlangen-hoechstadt.de 📧
Fax: +49 9131803263 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-01-31 📅
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: L1.2-0431.41
Zusätzliche Informationen

“1. Die Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Wird keine Objektbesichtigung durchgeführt, wird das Angebot nicht gewertet. Es sind drei mögliche...”    Mehr anzeigen

“2.) Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge in...”    Mehr anzeigen
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“3.) Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1.1.2013 gültigen Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht”

“(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den”
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“Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen”

“Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich”

“in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer”

“Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die”

“betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach”

“den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,”

“verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch”

“den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.”

“(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige”

“Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.”

“§ 101 b GWB Unwirksamkeit (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:”

“1. gegen § 101 a verstoßen hat ...”

“§ 107 GWB Einleitung, Antrag.”

“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;”

“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen”

“Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,”

“dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist”

“oder zu entstehen droht;”

“(3) Der Antrag ist unzulässig; soweit:”

“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und”

“gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;”

“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis”

“Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem”

“Auftraggeber gerügt werden;”

“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis”

“zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber”

“dem Auftraggeber gerügt werden.”

“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu”

“wollen, vergangen sind ...”

“§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.”

“(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten”

“Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu”

“verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit”

“des Vergabeverfahrens einwirken;”

“(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“”

“Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt”

“nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des”

“(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobenen Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der”

“Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.”
Quelle: OJS 2013/S 152-265166 (2013-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 246-429338
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 152-265166
ABl. S-Ausgabe: 246

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-25 📅
Name: U. Müller GmbH
Postanschrift: Kohlenstraße 9
Postort: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Götz-Gebäudemanagement Franken GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hofer Straße 10
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93057
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:”

“(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot...”    Mehr anzeigen
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“(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.”    Mehr anzeigen

“1. gegen § 101 a verstoßen hat...”

“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von...”    Mehr anzeigen

“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;”

“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”    Mehr anzeigen

“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...”

“(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”    Mehr anzeigen

“(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“”

“Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage....”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 246-429338 (2013-12-18)