Gemeinde Alfter Ausschreibung Stromlieferung 2014-2016

Gemeinde Alfter

Lieferung von Strom für die Gemeinde Alfter; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren: Lieferbeginn: 01.01.2014.
Aufteilung in 3 Lose; ca. 183 Abnahmestellen; jährlich ca. 1,5 GWh.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-24 Auftragsbekanntmachung
2013-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: ca. 183 Abnahmestellen; jährlich ca. 1,5 GWh
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Alfter
Postanschrift: Am Rathaus
Postleitzahl: 53347
Postort: Alfter
Kontakt
Internetadresse: http://www.alfter.de 🌏
E-Mail: katrin.kuehn@alfter.de 📧
Telefon: +49 2286484130 📞
Fax: +49 2286484199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 101-172782
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich per Download (kostenlos) bezogen werden über die Vergabeplattform subreport ELVIS:http://www.subreport.de/E92418356 Die Angebotsabgabe erfolgt konventionell in zweifacher Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Informationen werden ausschließlich über die subreport-ELVIS Vergabeplattform übermittelt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom für die Gemeinde Alfter; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren: Lieferbeginn: 01.01.2014.
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Aufteilung in 3 Lose; ca. 183 Abnahmestellen; jährlich ca. 1,5 GWh.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung:
Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: ca. 3 Abnahmestellen mit ca. 0,3 GWh/Jahr
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung: Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
Menge oder Umfang: ca. 74 Abnahmestellen mit ca. 0,5 GWh/Jahr
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Menge oder Umfang: ca. 111 Abnahmestellen mit ca. 0,7 GWh/Jahr
Beschreibung der Optionen:
Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 3.6 Stromlieferung 2014-2016 Alfter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Alfter

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Stromumsatz, Stromverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern); Bei Angeboten über Ökostrom: Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (Referenzliste mit Ansprechpartnern); Angaben zum Strommix.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Stromliefervertrag, der in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.)
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Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG) (Anlage 4 der Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) gem. Runderlass vom 17.04.2012) zu unterschreiben.
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Es finden die Besonderen vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Anlage 5 der Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) gem. Runderlass vom 17.04.2012) Anwendung.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-07-09 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. § 21 Abs. 1 EG VOL/A). Das für das jeweilige Los wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Wertungssumme versteht sich als Differenz aus dem Wertungsbetrag Preis und dem Wertungsbetrag Umwelt. Der Wertungsbetrag Preis je Los ist definiert als die Angebotssumme je Los (Jahreskosten brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den auf den Preisblättern unter Nr. 2.2 Teil 1 Angebotsunterlagen ausgewiesenen Abnahmedaten ermittelt wird. Der Wertungsbetrag Umwelt ist definiert als das Produkt der auf den Preisblättern unter Nr. 2.2 Teil 1 Angebotsunterlagen ausgewiesenen Summe Arbeit (Hochtarif und Niedertarif) je Los und den Mehrkosten Ökostrom. Die Mehrkosten Ökostrom betragen - für ein Normalstrom-Angebot 0 ct/kWh, - für ein Angebot über Ökostrom ohne Neuanlagenquote 0,3 ct/kWh und - für ein Angebot über Ökostrom mit Neuanlagenquote 0,7 ct/kWh. Da nicht voraussehbar ist, wie hoch der prozentuale Anteil des Kriteriums Umwelteigenschaften im Verhältnis zum Wertungskriterium Preis ausfallen wird, wird keine prozentuale Gewichtung der Kriterien vorgenommen. Die Relevanz der Kriterien ist in absteigender Reihenfolge: 1. Preis 2. Umwelteigenschaften Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot einzeln ermittelt. Für den Fall, dass bei verschiedenen Angeboten identische Wertungssummen in einem Los vorliegen, wird erhält das Angebot mit den höheren Mehrkosten Ökostrom den Zuschlag. Sofern auch hier Gleichheit besteht wird ein Auslosungsverfahren durchgeführt. (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kühn
Internetadresse: www.alfter.de 🌏
Name: Gemeinde Alfter
Postanschrift: Am Rathaus 7
Kontaktperson: Vergabe- und Submissionsstelle
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E92418356 🌏
URL der Teilnahme: http://www.alfter.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3.6 Stromlieferung 2014-2016 Alfter
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich per Download (kostenlos) bezogen werden über die Vergabeplattform
subreport ELVIS:http://www.subreport.de/E92418356
Die Angebotsabgabe erfolgt konventionell in zweifacher Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Informationen werden ausschließlich über die subreport-ELVIS Vergabeplattform übermittelt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen
unverzüglich gegenüber der unter I.1 bezeichneten Stelle zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab,
der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines
Vergabenachprüfungsverfahrens bei der unter VI. 4.1. genannten Stelle stellen (vgl. § 107 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten,
hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden
(vgl.§ 101 a GWB)
Quelle: OJS 2013/S 101-172782 (2013-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 986 624,25 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 176-303710
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 101-172782
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Alfter.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-29 📅
Name: ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG
Postanschrift: Alsfelder Str. 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postanschrift: Alsfelder Straße 3

3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-17 📅
Name: RheinEnergie AG
Postanschrift: Parkgürtel 24
Postort: Köln
Postleitzahl: 50823
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 101b Abs. 1 GWB festgestellt werden, kann dies gemäß § 101b Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 176-303710 (2013-09-10)