Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Generalplanung für die Umbauten der AOK-Bildungszentren in Dortmund, Nordrhein-Westfalen und Wahlstedt, Schleswig-Holstein. Die AOK NORDWEST beabsichtigt vor dem Hintergrund steigender quantitativer sowie qualitativer Anforderungen an den internen Ausbildungs- und Weiterbildungsbetrieb die vorhandenen Weiterbildungszentren mit Schulungs- und Internatsbereich an den Standorten Dortmund (rd. 7.488 m² BGF) in Nordrhein-Westfalen und Wahlstedt (rd. 4.920 m² BGF) in Schleswig-Holstein baulich zu optimieren. Die Generalplanung, d. h. Objektplanung einschließlich der Fachplanungen Tragwerk, technische Ausrüstung, Bauphysik, Freianlagen und Brandschutz, liegen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI vor. Die Genehmigungsunterlagen der Bauprojekte werden kurzfristig, voraussichtlich im Juni 2013, bei den zuständigen Behörden eingereicht. Mit einer Genehmigung der Bauvorhaben wird frühestens im September 2013 gerechnet. Die Bauausführung soll spätestens im März 2014 erfolgen. Die gegenständliche Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt einer positiv beschiedenen Baugenehmigung durch die Stadt Dortmund, NRW, und dem Kreis Wahlstedt, Schleswig-Holstein sowie der Zustimmung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW). Die Leistung des Bewerbers umfasst die Weiterführung und Umsetzung der Gebäudeplanung, einschließlich sämtlicher erforderlichen Fachplanungsleistungen ab der Leistungsphase 5 bis einschließlich der Leistungsphase 9 der HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die Generalplanungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 der HOAI. Die Leistungen basieren auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI. Grundlage der Leistungserbringung sind sowohl die Grundleistungen als auch die besonderen Leistungen nach HOAI. Die Beauftragung der Generalplanungsleistungen erfolgt stufenweise für die einzelnen Leistungsphasen nach HOAI, jeweils ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Der Einstieg in das Projekt erfolgt in der Leistungsphase 5 der HOAI, eine Einarbeitung im Laufe des Oktober/November 2013 in die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI wird vorausgesetzt.
Die Generalplanungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 der HOAI. Die Leistungen basieren auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI. Grundlage der Leistungserbringung sind sowohl die Grundleistungen als auch die besonderen Leistungen nach HOAI. Die Beauftragung der Generalplanungsleistungen erfolgt stufenweise für die einzelnen Leistungsphasen nach HOAI, jeweils ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Der Einstieg in das Projekt erfolgt in der Leistungsphase 5 der HOAI, eine Einarbeitung im Laufe des Oktober/November 2013 in die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI wird vorausgesetzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger fristgerecht einzureichen. Die schriftlichen Teilnahmeanträge müssen per Post eingehen bei AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Melanie von Lennep, unter der Postfachanschrift: Postfach 11 02 46 in 10832 Berlin oder unter der Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Die Angebote können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden.
Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder Email ist unzulässig.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(6) Sofern externe Fachingenieure und Fachgutachter eingesetzt werden, sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3 jeweils auch von dem Fachingenieur/ Fachgutachter auszufüllen und einzureichen.
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger fristgerecht einzureichen. Die schriftlichen Teilnahmeanträge müssen per Post eingehen bei AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Melanie von Lennep, unter der Postfachanschrift: Postfach 11 02 46 in 10832 Berlin oder unter der Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Die Angebote können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden.
Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder Email ist unzulässig.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(6) Sofern externe Fachingenieure und Fachgutachter eingesetzt werden, sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3 jeweils auch von dem Fachingenieur/ Fachgutachter auszufüllen und einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Generalplanung für die Umbauten der AOK-Bildungszentren in Dortmund, Nordrhein-Westfalen und Wahlstedt, Schleswig-Holstein. Die AOK NORDWEST beabsichtigt vor dem Hintergrund steigender quantitativer sowie qualitativer Anforderungen an den internen Ausbildungs- und Weiterbildungsbetrieb die vorhandenen Weiterbildungszentren mit Schulungs- und Internatsbereich an den Standorten Dortmund (rd. 7.488 m² BGF) in Nordrhein-Westfalen und Wahlstedt (rd. 4.920 m² BGF) in Schleswig-Holstein baulich zu optimieren. Die Generalplanung, d. h. Objektplanung einschließlich der Fachplanungen Tragwerk, technische Ausrüstung, Bauphysik, Freianlagen und Brandschutz, liegen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI vor. Die Genehmigungsunterlagen der Bauprojekte werden kurzfristig, voraussichtlich im Juni 2013, bei den zuständigen Behörden eingereicht. Mit einer Genehmigung der Bauvorhaben wird frühestens im September 2013 gerechnet. Die Bauausführung soll spätestens im März 2014 erfolgen. Die gegenständliche Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt einer positiv beschiedenen Baugenehmigung durch die Stadt Dortmund, NRW, und dem Kreis Wahlstedt, Schleswig-Holstein sowie der Zustimmung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW). Die Leistung des Bewerbers umfasst die Weiterführung und Umsetzung der Gebäudeplanung, einschließlich sämtlicher erforderlichen Fachplanungsleistungen ab der Leistungsphase 5 bis einschließlich der Leistungsphase 9 der HOAI.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Generalplanung für die Umbauten der AOK-Bildungszentren in Dortmund, Nordrhein-Westfalen und Wahlstedt, Schleswig-Holstein. Die AOK NORDWEST beabsichtigt vor dem Hintergrund steigender quantitativer sowie qualitativer Anforderungen an den internen Ausbildungs- und Weiterbildungsbetrieb die vorhandenen Weiterbildungszentren mit Schulungs- und Internatsbereich an den Standorten Dortmund (rd. 7.488 m² BGF) in Nordrhein-Westfalen und Wahlstedt (rd. 4.920 m² BGF) in Schleswig-Holstein baulich zu optimieren. Die Generalplanung, d. h. Objektplanung einschließlich der Fachplanungen Tragwerk, technische Ausrüstung, Bauphysik, Freianlagen und Brandschutz, liegen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI vor. Die Genehmigungsunterlagen der Bauprojekte werden kurzfristig, voraussichtlich im Juni 2013, bei den zuständigen Behörden eingereicht. Mit einer Genehmigung der Bauvorhaben wird frühestens im September 2013 gerechnet. Die Bauausführung soll spätestens im März 2014 erfolgen. Die gegenständliche Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt einer positiv beschiedenen Baugenehmigung durch die Stadt Dortmund, NRW, und dem Kreis Wahlstedt, Schleswig-Holstein sowie der Zustimmung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW). Die Leistung des Bewerbers umfasst die Weiterführung und Umsetzung der Gebäudeplanung, einschließlich sämtlicher erforderlichen Fachplanungsleistungen ab der Leistungsphase 5 bis einschließlich der Leistungsphase 9 der HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund, Wahlstedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
Allgemeiner Hinweis: Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmner beachten bitte die Ausführung unter ZIffer VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Bankauskunft über die Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate);
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bewerbers für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz ist über geprüfte und bestätigte Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre nachzuweisen;
- Darstellung des Umsatzes für vergleichbare Generalplanungsleistungen (Büro- und Verwaltungsumbauten oder Umbauten von Bildungseinrichtungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Vorlage einer Kopie der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden; alternativ kann eine entsprechende Eigenerklärung abgegeben werden.
Allgemeiner Hinweis: Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmner beachten bitte die Ausführung unter ZIffer VI.3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe der Mitarbeiterzahl des Bewerbers insgesamt.
2) Angabe der Mitarbeiterzahl mit Fachkunde in der Generalplanung von Büro- oder Verwaltungsumbauten bzw. Umbauten von Bildungseinrichtungen (BGF oberirdisch > 3.000 m²);
3) Benennung des Projektleiters sowie dessen Stellvertreters mit Namen sowie Beschreibung der beruflichen Befähigung der Projektleitung (Qualifikation) durch
- Angabe von akademischem Titel oder vergleichbarer Ausbildung;
- Berufserfahrung im Büro- oder Verwaltungsumbau oder im Bereich des Umbaus von Bildungseinrichtungen) - Angabe in Jahren;
- Angaben zum Zeitraum der Festanstellung – Angabe in Jahren;
- Zwei Referenzprojekte – Angabe von bearbeiteten Projekten mit Adresse und Auskunftsperson des Auftraggebers (Name, Adresse, Telefonnummer), des Bauvolumens der Projekte (BGF oberirdisch).
4) Nachweis der wesentlichen Referenzprojekte (drei Referenzprojekte) in der Generalplanung von Büro- oder Verwaltungsbauten oder von Bildungseinrichtungen (BGF oberirdisch > 3.000 m²), vorzugsweise im Umbau im Bestand, mit Angaben von Adresse, Projektname, BGF oberirdisch, NF unteriridsch, Auftraggeber, Auskunftsperson beim Auftraggeber (Name, Adresse, Telefonnummer), Beginn und Ende der Leistungserbringung, Bauvolumen in EUR (KG 300 + 400, inkl. Mehrwertsteuer).
4) Nachweis der wesentlichen Referenzprojekte (drei Referenzprojekte) in der Generalplanung von Büro- oder Verwaltungsbauten oder von Bildungseinrichtungen (BGF oberirdisch > 3.000 m²), vorzugsweise im Umbau im Bestand, mit Angaben von Adresse, Projektname, BGF oberirdisch, NF unteriridsch, Auftraggeber, Auskunftsperson beim Auftraggeber (Name, Adresse, Telefonnummer), Beginn und Ende der Leistungserbringung, Bauvolumen in EUR (KG 300 + 400, inkl. Mehrwertsteuer).
Allgemeiner Hinweis: Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmner beachten bitte die Ausführung unter ZIffer VI.3.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Vorlage der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW).
(1) Vorlage der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW).
(2) Vorlage der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
a) Gesamtumsätze der letzten drei Jahre, Umsätze vergleichbarer Leistungen (Büro- und Verwaltungsumbauten bzw. Umbauten von Bildungseinrichtungen) der letzten 3 Jahre: 20 %b) Mitarbeiterzahlen und berufliche Befähigung des Personals, welches für die Projektleitung des Auftrages vorgesehen ist: 40 %c) Referenzprojekte der wesentlichen Projekte in der Bearbeitung von Büro- oder Verwaltungsbauten oder von Bildungseinrichtungen (BGF oberirdisch > 3.000 m²), vorzugsweise im Umbau im Bestand: 40 %Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung aller eingegangenen Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
a) Gesamtumsätze der letzten drei Jahre, Umsätze vergleichbarer Leistungen (Büro- und Verwaltungsumbauten bzw. Umbauten von Bildungseinrichtungen) der letzten 3 Jahre: 20 %b) Mitarbeiterzahlen und berufliche Befähigung des Personals, welches für die Projektleitung des Auftrages vorgesehen ist: 40 %c) Referenzprojekte der wesentlichen Projekte in der Bearbeitung von Büro- oder Verwaltungsbauten oder von Bildungseinrichtungen (BGF oberirdisch > 3.000 m²), vorzugsweise im Umbau im Bestand: 40 %Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung aller eingegangenen Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-15 📅
Datum des Endes: 2014-11-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger fristgerecht einzureichen. Die schriftlichen Teilnahmeanträge müssen per Post eingehen bei AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Melanie von Lennep, unter der Postfachanschrift: Postfach 11 02 46 in 10832 Berlin oder unter der Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger fristgerecht einzureichen. Die schriftlichen Teilnahmeanträge müssen per Post eingehen bei AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Melanie von Lennep, unter der Postfachanschrift: Postfach 11 02 46 in 10832 Berlin oder unter der Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Die Angebote können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden.
Die Angebote können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden.
Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder Email ist unzulässig.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(6) Sofern externe Fachingenieure und Fachgutachter eingesetzt werden, sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3 jeweils auch von dem Fachingenieur/ Fachgutachter auszufüllen und einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- undWartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 112-191813 (2013-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2 genannten Auftraggeberin durch.
(1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-29 📅
Name: Nattler Architekten
Postanschrift: Girardetstraße 3-5
Postort: Essen
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2013/S 217-378120 (2013-11-07)