Die Hallertorbrücke überspannt im Verlauf des westlichen Altstadtringes die geteilte Pegnitz als zweibogige Brückenkonstruktion. Als Straßenbrücke dient sie auch dem Fußgängerverkehr und zudem der Überführung der zweigleisig geführten Straßenbahnlinie 4 zwischen Plärrer und Friedrich-Ebert-Platz. Sie besteht aus 4 nebeneinander errichteten eigenständigen Tragsystemen. Das älteste Bauwerk stammt wahrscheinlich aus dem Jahr 1697. In einer ersten Erweiterungsphase wurde dieses 1936 beidseitig jeweils mit konischer Brückentafelgeometrie zur Anpassung des Straßenverlaufs erweitert. Im Jahr 1963 fand auf der Westseite die letzte Erweiterung der Gesamtanlage statt. Das Bauwerk hat insgesammt 54 schwer zugängliche Hohlkammern. Über den unterstromigen Bauwerksteil werden zahlreiche Sparten geführt. Insbesondere die östlichen Gleise der Straßenbahn werden ungünstig schleifend über die Bauwerksfugen von zwei Überbaukonstruktionen geführt. Die Brücken sind bauzeitbedingt nach den zur Bemessungszeit üblichen niederen Lastklassen bemessen. Die Einführung der neuen Vario-Straßenbahntypen führte aufgrund deren Konstruktionslasten zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Bauwerke im Straßenbahnquerschnitt, die Zunahme des LKW-Anteils zu einer erhöhten Auslastung der Straßenquerschnitte. Sanierungsanlass: Bedingt durch zahlreiche Undichtigkeiten der Abdichtungsebenen, durch unterschiedliches Schwingverhalten der verschiedenen Brückenkonstruktionen (insbesondere bei den Bauwerkstrennfugen in Verbindung mit hohen Chlorideinträgen) und wegen der einhergegangenen deutlich gestiegenen Verkehrslast sind viele Risse, sowie Beton und Bewehrungsschäden aufgetreten. Die Sanierung der Maßnahme muss mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Seit Juni 2011 steht das Gesamtbauwerk als Einzeldenkmal auf der Denkmalliste. Für das Bauwerk wurde im Zuge der Bauwerksprüfung H 2007 umfangreiche Schadenskartierungen angefertigt. Die Ergebnisse der Hauptprüfung 2013 liegen vor und sind vom Planer zu berücksichtigen. Sanierungsziel: Das Bauwerk soll umfänglich saniert werden. Neben Instandsetzung/Verbesserung der Tragkonstruktion mit Abdichtungsebenen und Bauwerksentwässerung sollen auch die Natursteinfassade vor einem weiteren Verfall bewahrt werden. Die Zugänglichkeit der einzelnen Kammern muss auch verbessert werden. Kosten: Notwendige Investitionskosten können aufgrund des Datenbestandes aktuell nur sehr grob über die Brückenfläche von insgesammt rund 1 800 qm überschlagen werden. Der verhältnismäßig hohe Preisansatz der reinen Brückenbaukosten von 2 000 EUR/qm (netto) soll den Aufwand durch die in der Bauabwicklung erforderlichen Verkehrsphasen, den außergewöhnlich ungünstigen Baukörper (54 sehr schlecht zugängliche begehbare Hohlkörper), die Versorgungsleitungen, die Lage über dem Gewässer, restauratorische Untersuchungen und Beschleunigungsmaßnahmen ausreichend sicherstellen. Der entsprechende Ansatz ist im Zuge der aufzustellenden Planung zu validieren. Die reinen Nettobaukosten wurden mit 3,6 Mio. EURO ermittelt. Nicht berücksichtigt sind zusätzliche Aufwendungen für die Beseitigung der Gleiskörper, entsprechende Gleisbehelfe und Rückverlegung der Gleise nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und eventuell notwendige Oberleitungsarbeiten, da diese Leistungen üblicherweise von der VAG selbst zu tragen sind. Sanierungszeitraum: Die Bauleistungen werden aufgrund des Verkehrsbedarfs mit 3 Bauabschnitten ohne Straßenbahnbetrieb bzw. sofern möglich mit 4 Bauabschnitten mit Straßenbahnbetrieb rund 3 Jahre in Anspruch nehmen. Ende 2015 wird die Straßenbahnstrecke Thon - Am Wegfeld in Betrieb genommen. Bis dahin soll ebenfalls die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 technisch umgesetzt sein und ein Straßenbahnzug der VAG für den Betrieb eingespart werden. Die Brückenbauarbeiten müssen daher auf eine schnellstmögliche Straßenbahntrassennutzung abgestimmt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sind nachstehend genannte Planungsleistungen als Generalplanerleistung zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:Stufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4ii) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 (nicht zwingend abschließend):— Nutzen-Kosten-Untersuchungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (in Varianten) nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 2, Spiegelstriche 3+4 (nach RiWiBrü), LPH 3, Spiegelstrich 1,— Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung von Betroffenen nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 4, Spiegelstrich 1.iii) Sonstige besondere Leistungen Ingenieurbauwerke:— Objektbezogene Schadensanalyse,— Sandsteinrestaurierung,— Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes und der Integration der erhaltenswerten Bausubstanz,— Denkmalgerechte Sanierung der Treppenanlage im Nordwesten zur Hallerwiese.B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIi) Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-3ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14 (nicht zwingend abschließend):— Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 2, Spiegelstrich 2,— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 3, Spiegelstrich 1.C) Sonstige besondere Leistungen— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,— Machbarkeitsstudien Fußgängerunterführung Kontumazgarten,— Unterstützung bei der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit.Stufe 2 (Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 6-9ii) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 (nicht zwingend abschließend):— Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung, Koordination des Gesamtprojekts, Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 5, Spiegelstriche 1-3 (Mitwirken, soweit nicht im Leistungsumfang Projektsteuerung),— Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen (Straße/Schiene) nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,— Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 8, Spiegelstrich 1, 2, 5,— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 9, Spiegelstrich 1.B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIi) Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 6ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14 (nicht zwingend abschließend):— Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,— Besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 8, alle Spiegelstriche.C) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 4, „Verkehrsanlagen“i) Grundleistungen Verkehrsanlagenplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 4, Lph. 2-3, 5-8ii) Besondere Leistungen Verkehrsanlagen nach HOAI, Anlage 13 (nicht zwingend abschließend):— Örtliche Bauüberwachung nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 8, Spiegelstrich 5.D) Sonstige besondere Leistungen— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase + Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32,— Ausschreibung der erforderlichen Leistungen der Elektrotechnik (Beleuchtung innen).Die Leistungen sollen in ihrer Gesamtheit (unter Berücksichtigung einer stufenweisen Beauftragung) an ein geeignetes Büro bzw. eine Bürogemeinschaft vergeben werden.
Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sind nachstehend genannte Planungsleistungen als Generalplanerleistung zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:Stufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4ii) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 (nicht zwingend abschließend):— Nutzen-Kosten-Untersuchungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (in Varianten) nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 2, Spiegelstriche 3+4 (nach RiWiBrü), LPH 3, Spiegelstrich 1,— Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung von Betroffenen nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 4, Spiegelstrich 1.iii) Sonstige besondere Leistungen Ingenieurbauwerke:— Objektbezogene Schadensanalyse,— Sandsteinrestaurierung,— Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes und der Integration der erhaltenswerten Bausubstanz,— Denkmalgerechte Sanierung der Treppenanlage im Nordwesten zur Hallerwiese.B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIi) Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-3ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14 (nicht zwingend abschließend):— Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 2, Spiegelstrich 2,— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 3, Spiegelstrich 1.C) Sonstige besondere Leistungen— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,— Machbarkeitsstudien Fußgängerunterführung Kontumazgarten,— Unterstützung bei der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit.Stufe 2 (Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 6-9ii) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 (nicht zwingend abschließend):— Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung, Koordination des Gesamtprojekts, Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 5, Spiegelstriche 1-3 (Mitwirken, soweit nicht im Leistungsumfang Projektsteuerung),— Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen (Straße/Schiene) nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,— Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 8, Spiegelstrich 1, 2, 5,— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 9, Spiegelstrich 1.B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIi) Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 6ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14 (nicht zwingend abschließend):— Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,— Besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 8, alle Spiegelstriche.C) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 4, „Verkehrsanlagen“i) Grundleistungen Verkehrsanlagenplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 4, Lph. 2-3, 5-8ii) Besondere Leistungen Verkehrsanlagen nach HOAI, Anlage 13 (nicht zwingend abschließend):— Örtliche Bauüberwachung nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 8, Spiegelstrich 5.D) Sonstige besondere Leistungen— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase + Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32,— Ausschreibung der erforderlichen Leistungen der Elektrotechnik (Beleuchtung innen).Die Leistungen sollen in ihrer Gesamtheit (unter Berücksichtigung einer stufenweisen Beauftragung) an ein geeignetes Büro bzw. eine Bürogemeinschaft vergeben werden.
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle in Anhang A. II) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die in Anhang A.1 genannten Kontaktstelle zu richten.
3. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle in Anhang A. II) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die in Anhang A.1 genannten Kontaktstelle zu richten.
3. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Hallertorbrücke überspannt im Verlauf des westlichen Altstadtringes die geteilte Pegnitz als zweibogige Brückenkonstruktion. Als Straßenbrücke dient sie auch dem Fußgängerverkehr und zudem der Überführung der zweigleisig geführten Straßenbahnlinie 4 zwischen Plärrer und Friedrich-Ebert-Platz. Sie besteht aus 4 nebeneinander errichteten eigenständigen Tragsystemen. Das älteste Bauwerk stammt wahrscheinlich aus dem Jahr 1697. In einer ersten Erweiterungsphase wurde dieses 1936 beidseitig jeweils mit konischer Brückentafelgeometrie zur Anpassung des Straßenverlaufs erweitert. Im Jahr 1963 fand auf der Westseite die letzte Erweiterung der Gesamtanlage statt.
Die Hallertorbrücke überspannt im Verlauf des westlichen Altstadtringes die geteilte Pegnitz als zweibogige Brückenkonstruktion. Als Straßenbrücke dient sie auch dem Fußgängerverkehr und zudem der Überführung der zweigleisig geführten Straßenbahnlinie 4 zwischen Plärrer und Friedrich-Ebert-Platz. Sie besteht aus 4 nebeneinander errichteten eigenständigen Tragsystemen. Das älteste Bauwerk stammt wahrscheinlich aus dem Jahr 1697. In einer ersten Erweiterungsphase wurde dieses 1936 beidseitig jeweils mit konischer Brückentafelgeometrie zur Anpassung des Straßenverlaufs erweitert. Im Jahr 1963 fand auf der Westseite die letzte Erweiterung der Gesamtanlage statt.
Das Bauwerk hat insgesammt 54 schwer zugängliche Hohlkammern. Über den unterstromigen Bauwerksteil werden zahlreiche Sparten geführt. Insbesondere die östlichen Gleise der Straßenbahn werden ungünstig schleifend über die Bauwerksfugen von zwei Überbaukonstruktionen geführt.
Das Bauwerk hat insgesammt 54 schwer zugängliche Hohlkammern. Über den unterstromigen Bauwerksteil werden zahlreiche Sparten geführt. Insbesondere die östlichen Gleise der Straßenbahn werden ungünstig schleifend über die Bauwerksfugen von zwei Überbaukonstruktionen geführt.
Die Brücken sind bauzeitbedingt nach den zur Bemessungszeit üblichen niederen Lastklassen bemessen. Die Einführung der neuen Vario-Straßenbahntypen führte aufgrund deren Konstruktionslasten zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Bauwerke im Straßenbahnquerschnitt, die Zunahme des LKW-Anteils zu einer erhöhten Auslastung der Straßenquerschnitte.
Die Brücken sind bauzeitbedingt nach den zur Bemessungszeit üblichen niederen Lastklassen bemessen. Die Einführung der neuen Vario-Straßenbahntypen führte aufgrund deren Konstruktionslasten zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Bauwerke im Straßenbahnquerschnitt, die Zunahme des LKW-Anteils zu einer erhöhten Auslastung der Straßenquerschnitte.
Sanierungsanlass:
Bedingt durch zahlreiche Undichtigkeiten der Abdichtungsebenen, durch unterschiedliches Schwingverhalten der verschiedenen Brückenkonstruktionen (insbesondere bei den Bauwerkstrennfugen in Verbindung mit hohen Chlorideinträgen) und wegen der einhergegangenen deutlich gestiegenen Verkehrslast sind viele Risse, sowie Beton und Bewehrungsschäden aufgetreten.
Bedingt durch zahlreiche Undichtigkeiten der Abdichtungsebenen, durch unterschiedliches Schwingverhalten der verschiedenen Brückenkonstruktionen (insbesondere bei den Bauwerkstrennfugen in Verbindung mit hohen Chlorideinträgen) und wegen der einhergegangenen deutlich gestiegenen Verkehrslast sind viele Risse, sowie Beton und Bewehrungsschäden aufgetreten.
Die Sanierung der Maßnahme muss mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Seit Juni 2011 steht das Gesamtbauwerk als Einzeldenkmal auf der Denkmalliste.
Für das Bauwerk wurde im Zuge der Bauwerksprüfung H 2007 umfangreiche Schadenskartierungen angefertigt. Die Ergebnisse der Hauptprüfung 2013 liegen vor und sind vom Planer zu berücksichtigen.
Sanierungsziel:
Das Bauwerk soll umfänglich saniert werden. Neben Instandsetzung/Verbesserung der Tragkonstruktion mit Abdichtungsebenen und Bauwerksentwässerung sollen auch die Natursteinfassade vor einem weiteren Verfall bewahrt werden. Die Zugänglichkeit der einzelnen Kammern muss auch verbessert werden.
Das Bauwerk soll umfänglich saniert werden. Neben Instandsetzung/Verbesserung der Tragkonstruktion mit Abdichtungsebenen und Bauwerksentwässerung sollen auch die Natursteinfassade vor einem weiteren Verfall bewahrt werden. Die Zugänglichkeit der einzelnen Kammern muss auch verbessert werden.
Kosten:
Notwendige Investitionskosten können aufgrund des Datenbestandes aktuell nur sehr grob über die Brückenfläche von insgesammt rund 1 800 qm überschlagen werden. Der verhältnismäßig hohe Preisansatz der reinen Brückenbaukosten von 2 000 EUR/qm (netto) soll den Aufwand durch die in der Bauabwicklung erforderlichen Verkehrsphasen, den außergewöhnlich ungünstigen Baukörper (54 sehr schlecht zugängliche begehbare Hohlkörper), die Versorgungsleitungen, die Lage über dem Gewässer, restauratorische Untersuchungen und Beschleunigungsmaßnahmen ausreichend sicherstellen. Der entsprechende Ansatz ist im Zuge der aufzustellenden Planung zu validieren. Die reinen Nettobaukosten wurden mit 3,6 Mio. EURO ermittelt.
Notwendige Investitionskosten können aufgrund des Datenbestandes aktuell nur sehr grob über die Brückenfläche von insgesammt rund 1 800 qm überschlagen werden. Der verhältnismäßig hohe Preisansatz der reinen Brückenbaukosten von 2 000 EUR/qm (netto) soll den Aufwand durch die in der Bauabwicklung erforderlichen Verkehrsphasen, den außergewöhnlich ungünstigen Baukörper (54 sehr schlecht zugängliche begehbare Hohlkörper), die Versorgungsleitungen, die Lage über dem Gewässer, restauratorische Untersuchungen und Beschleunigungsmaßnahmen ausreichend sicherstellen. Der entsprechende Ansatz ist im Zuge der aufzustellenden Planung zu validieren. Die reinen Nettobaukosten wurden mit 3,6 Mio. EURO ermittelt.
Nicht berücksichtigt sind zusätzliche Aufwendungen für die Beseitigung der Gleiskörper, entsprechende Gleisbehelfe und Rückverlegung der Gleise nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und eventuell notwendige Oberleitungsarbeiten, da diese Leistungen üblicherweise von der VAG selbst zu tragen sind.
Nicht berücksichtigt sind zusätzliche Aufwendungen für die Beseitigung der Gleiskörper, entsprechende Gleisbehelfe und Rückverlegung der Gleise nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und eventuell notwendige Oberleitungsarbeiten, da diese Leistungen üblicherweise von der VAG selbst zu tragen sind.
Sanierungszeitraum:
Die Bauleistungen werden aufgrund des Verkehrsbedarfs mit 3 Bauabschnitten ohne Straßenbahnbetrieb bzw. sofern möglich mit 4 Bauabschnitten mit Straßenbahnbetrieb rund 3 Jahre in Anspruch nehmen. Ende 2015 wird die Straßenbahnstrecke Thon - Am Wegfeld in Betrieb genommen. Bis dahin soll ebenfalls die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 technisch umgesetzt sein und ein Straßenbahnzug der VAG für den Betrieb eingespart werden. Die Brückenbauarbeiten müssen daher auf eine schnellstmögliche Straßenbahntrassennutzung abgestimmt werden.
Die Bauleistungen werden aufgrund des Verkehrsbedarfs mit 3 Bauabschnitten ohne Straßenbahnbetrieb bzw. sofern möglich mit 4 Bauabschnitten mit Straßenbahnbetrieb rund 3 Jahre in Anspruch nehmen. Ende 2015 wird die Straßenbahnstrecke Thon - Am Wegfeld in Betrieb genommen. Bis dahin soll ebenfalls die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 technisch umgesetzt sein und ein Straßenbahnzug der VAG für den Betrieb eingespart werden. Die Brückenbauarbeiten müssen daher auf eine schnellstmögliche Straßenbahntrassennutzung abgestimmt werden.
Menge oder Umfang:
Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sind nachstehend genannte Planungsleistungen als Generalplanerleistung zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1:
A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI
i) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4
— Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 2, Spiegelstrich 2,
— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 3, Spiegelstrich 1.
C) Sonstige besondere Leistungen
— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,
— Unterstützung bei der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit.
Stufe 2 (Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht):
i) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 6-9
— Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung, Koordination des Gesamtprojekts, Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 5, Spiegelstriche 1-3 (Mitwirken, soweit nicht im Leistungsumfang Projektsteuerung),
— Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen (Straße/Schiene) nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,
— Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 8, Spiegelstrich 1, 2, 5,
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 9, Spiegelstrich 1.
i) Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 6
— Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,
— Besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 8, alle Spiegelstriche.
C) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 4, „Verkehrsanlagen“
i) Grundleistungen Verkehrsanlagenplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 4, Lph. 2-3, 5-8
— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase + Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32,
— Ausschreibung der erforderlichen Leistungen der Elektrotechnik (Beleuchtung innen).
Die Leistungen sollen in ihrer Gesamtheit (unter Berücksichtigung einer stufenweisen Beauftragung) an ein geeignetes Büro bzw. eine Bürogemeinschaft vergeben werden.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
1. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären,
2.1 dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
2.2 dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
2.3 dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
2.4 dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
2.5 dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO; i.V.m. §21 Abs. 1 SektVO
2.5 dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO; i.V.m. §21 Abs. 1 SektVO
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig). sieh Punkt III.1.1.
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig). sieh Punkt III.1.1.
4. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand Ingenieur/ Architekt siehe nachfolgend Ziffer III.3.1). Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
5. Für Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer/ Eignungsleihe werden die Anforderungen im Bewerbungsbogen näher erläutert.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten ersichtliche ist. Gliederung nach Führungskräften, Architekten, Ingenieure und sonstige Beschäftigte.
2. Eine Referenzliste der wesentlich in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 1.1.2008) erbrachten Leistungen des Bewerbers mit folgenden Angaben:
— Gesamtkosten mit Kostenkennwerten (DIN 276),
— — Leistungsbild HOAI (Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung),
— — der Leistungsphasen nach HOAI,
— — der Honorarzonen mit Honoraransatz,
— — der Leistungszeit,
— — des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Adresse, Telefonnummer),
— des jeweiligen Vertragsverhältnisses zum genannten Auftraggeber (allgemeiner Auftragnehmer, ARGE-Partner, Angestellter u. ä.).
Bewertet werden Anzahl der Projekte und das Gesamtkostenvolumen Brutto des größten Projektes.
3. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: 1.1.2008), die unter die Kategorie „Brückensanierung“ fällt. Die Referenzangaben haben sich sowohl auf die Erbringung von Planungsleistungen in Generalplanerfunktion als auch auf die Erbringung von Planungsleistungen von vergleichbaren Planungsleistungen selbst zu beziehen.
3. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: 1.1.2008), die unter die Kategorie „Brückensanierung“ fällt. Die Referenzangaben haben sich sowohl auf die Erbringung von Planungsleistungen in Generalplanerfunktion als auch auf die Erbringung von Planungsleistungen von vergleichbaren Planungsleistungen selbst zu beziehen.
Zu den Projekten sollen jeweils Angaben (neben Abbildungen und/ oder Plandarstellungen) vorliegen:
— — Ausführungszeit der Leistungen,
— — Erbrachter Leistungsumfang,
— — Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer mit Referenzschreiben des AG,
— Gesamtkosten in EUR Brutto mit Kostenentwicklung (nach DIN 276 ggf. mit Begründung),
— Terminliche Entwicklung (mit Angabe vorgesehener und erreichter Termine, Begründungen usw.)
Bewertet werden:
— Vergleichbarkeit,
— GU-Planungsleistung,
— Bauabwicklung unter Verkehr (Straße/ Schiene),
— Denkmalschutz,
— Referenzschreiben enthalten,
— Kostentreue,
— Termintreue.
4. Angaben zur allgemeinen Bürostruktur, zu den Führungskräften und Mitarbeitern sowie eine Darstellung des Projektteams (Organigramm) mit Angaben zur Funktion, Qualifikation (Nachweis) sowie einschlägige Berufserfahrung.
5. Angaben zur generellen Arbeitsweise nach folgenden Kriterien:
5.1 Wie stellt der Bewerber regelmäßig die Koordination und die Integration der Leistungen anderer an der Planung Beteiligter mit den eigenen Leistungen sicher.
5.2 Wie stellt der Bewerber regelmäßig die Kommunikation mit dem Auftraggeber sicher.
5.3 Welche technische Ausstattung hält der Bewerber vor.
5.4 Wie organisiert der Bewerber üblicherweise die Bauüberwachung und die erforderliche Präsenz während der Bauphase.
6. Angaben zur Sicherstellung der Qualität sowie hinsichtlich Kosten und Termine nach folgenden Kriterien:
6.1 Wie stellt der Bewerber die Qualitätssicherung bei der Bauausführung der Projekte sicher.
6.2 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Kosten in seinen Projekten sicher.
6.3 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung vorgegebener Termine und Terminüberwachung in seinen Projekten sicher.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr.1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist.
Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschat mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Bei Arbeits-/ Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verkehrs-Aktiengesellschaft-Nürnberg (VAG)
Marion Gabriel
Name: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Sachgebiet Brückenbau (SÖR/1-B/1)
Postanschrift: Bauhof 2
Postleitzahl: 90402
Kontaktperson: Thomas Fichte
Telefon: +49 9112314880📞
E-Mail: thomas.fichte@stadt.nuernberg.de📧
Fax: +49 9112317683 📠
Name: GCA projektmanagement + consulting gmbh
Postanschrift: Frankenstraße 152
Postleitzahl: 90461
Kontaktperson: Andre Trageser
Telefon: +49 911350370📞
E-Mail: a.trageser@gca-projekte.de📧
Fax: +49 9113503711 📠
URL der Dokumente: http://www.gca-projekte.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606 (Promenade 27)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@re-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Internetadresse: http://regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Fax: +49 981531837 📠
Name: Siehe VI 4.1
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI. 4.1
Quelle: OJS 2013/S 236-411025 (2013-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 567 853,76 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge