Menge oder Umfang
Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sind nachstehend genannte Planungsleistungen als Generalplanerleistung zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:Stufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4ii) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 (nicht zwingend abschließend):— Nutzen-Kosten-Untersuchungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (in Varianten) nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 2, Spiegelstriche 3+4 (nach RiWiBrü), LPH 3, Spiegelstrich 1,— Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung von Betroffenen nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 4, Spiegelstrich 1.iii) Sonstige besondere Leistungen Ingenieurbauwerke:— Objektbezogene Schadensanalyse,— Sandsteinrestaurierung,— Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes und der Integration der erhaltenswerten Bausubstanz,— Denkmalgerechte Sanierung der Treppenanlage im Nordwesten zur Hallerwiese.B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIi) Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-3ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14 (nicht zwingend abschließend):— Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 2, Spiegelstrich 2,— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 3, Spiegelstrich 1.C) Sonstige besondere Leistungen— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,— Machbarkeitsstudien Fußgängerunterführung Kontumazgarten,— Unterstützung bei der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit.Stufe 2 (Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 6-9ii) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 (nicht zwingend abschließend):— Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung, Koordination des Gesamtprojekts, Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 5, Spiegelstriche 1-3 (Mitwirken, soweit nicht im Leistungsumfang Projektsteuerung),— Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen (Straße/Schiene) nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,— Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 8, Spiegelstrich 1, 2, 5,— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 9, Spiegelstrich 1.B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIi) Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 6ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14 (nicht zwingend abschließend):— Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 6, Spiegelstrich 1,— Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 7, Spiegelstrich 1,— Besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 14, Tabelle 14.1, LPH 8, alle Spiegelstriche.C) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 4, „Verkehrsanlagen“i) Grundleistungen Verkehrsanlagenplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 4, Lph. 2-3, 5-8ii) Besondere Leistungen Verkehrsanlagen nach HOAI, Anlage 13 (nicht zwingend abschließend):— Örtliche Bauüberwachung nach HOAI, Anlage 12, Tabelle 12.1, LPH 8, Spiegelstrich 5.D) Sonstige besondere Leistungen— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase + Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32,— Ausschreibung der erforderlichen Leistungen der Elektrotechnik (Beleuchtung innen).Die Leistungen sollen in ihrer Gesamtheit (unter Berücksichtigung einer stufenweisen Beauftragung) an ein geeignetes Büro bzw. eine Bürogemeinschaft vergeben werden.