Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Fachplanungen für die Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung) für die Generalsanierung mit Erweiterung Lessing-Gymnasium nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI und Anlage 14 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2). Inhalt des Verfahrens sind die Planungsleistungen für folgende Anlagengruppen nach § 51 (2) HOAI: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen, 8. Gebäudeautomation. Der Landkreis Neu-Ulm plant die Generalsanierung mit Erweiterung des Lessing-Gymnasiums in Neu-Ulm in mehreren Bauabschnitten. Das Schulgebäude wurde in drei Abschnitten errichtet: Der Altbau (1. BA) mit Sporthalle wurde 1957 erstellt, 1959 wurde dieses aufgestockt und erweitert (2. BA). Der sog. Neubau wurde 1971 (3. BA) erstellt. 2010 wurde eine neue Mensa gebaut. Die zuletzt durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen für die Elektroinstallation 2002 sowie der Einbau von neuen Fenstern 1997. Die heutige Hauptnutzfläche beträgt ca. 4 585 m². Das Lessing-Gymnasium muss wegen stark steigenden Schülerzahlen um ca. 2 573 m² Hauptnutzfläche mit Klassen-, Fach- und Verwaltungsräumen sowie Räume für gebundene Ganztagesklassen erweitert werden. Zudem sollen im Zuge der Generalsanierung Fachbereiche der Schule zusammengelegt und neu organisiert werden. Dadurch werden im Bestand erhebliche Umbauten notwendig. Die bauliche Erweiterung wird im Passivhausstandard ausgeführt. Das Lessing-Gymnasium unterrichtet in sog. „Offenen Lernlandschaften“. - Im ersten Bauabschnitt soll die bauliche Erweiterung umgesetzt werden. - Die Anzahl der Klassenzimmer wird durch die Gesamtmaßnahme von 26 auf 40 erhöht. - Die Entwurfsplanung ist im August 2013 abzuschließen. - Für die Förderung des Bauvorhabens ist ein FAG Antrag Ende September 2013 einzureichen. Als Baubeginn ist das II. Quartal 2014 vorgesehen. Die Fertigstellung soll circa Sommer 2017 sein. Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 200- 700 DIN 276) ca. 20 000 000 EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neu-Ulm
Postanschrift: Kantstraße 8
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis.neu-ulm.de🌏
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
e) Eine Besichtigung des Objekts und der Bestandsunterlagen kann im Vorfeld zur Vergabeverhandlung vereinbart werden.
f) Zusätzliche Auskünfte durch den Auftraggeber können gemäß §7 Abs.3 VOF nur spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist aus Ziffer IV.3.4 gegeben werden.
g) Es werden maximal 3 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
e) Eine Besichtigung des Objekts und der Bestandsunterlagen kann im Vorfeld zur Vergabeverhandlung vereinbart werden.
f) Zusätzliche Auskünfte durch den Auftraggeber können gemäß §7 Abs.3 VOF nur spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist aus Ziffer IV.3.4 gegeben werden.
g) Es werden maximal 3 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Fachplanungen für die Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung) für die Generalsanierung mit Erweiterung Lessing-Gymnasium nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI und Anlage 14 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Fachplanungen für die Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung) für die Generalsanierung mit Erweiterung Lessing-Gymnasium nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI und Anlage 14 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Inhalt des Verfahrens sind die Planungsleistungen für folgende Anlagengruppen nach § 51 (2) HOAI:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. nutzungsspezifische Anlagen,
8. Gebäudeautomation.
Der Landkreis Neu-Ulm plant die Generalsanierung mit Erweiterung des Lessing-Gymnasiums in Neu-Ulm in mehreren Bauabschnitten.
Das Schulgebäude wurde in drei Abschnitten errichtet: Der Altbau (1. BA) mit Sporthalle wurde 1957 erstellt, 1959 wurde dieses aufgestockt und erweitert (2. BA). Der sog. Neubau wurde 1971 (3. BA) erstellt. 2010 wurde eine neue Mensa gebaut. Die zuletzt durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen für die Elektroinstallation 2002 sowie der Einbau von neuen Fenstern 1997. Die heutige Hauptnutzfläche beträgt ca. 4 585 m².
Das Schulgebäude wurde in drei Abschnitten errichtet: Der Altbau (1. BA) mit Sporthalle wurde 1957 erstellt, 1959 wurde dieses aufgestockt und erweitert (2. BA). Der sog. Neubau wurde 1971 (3. BA) erstellt. 2010 wurde eine neue Mensa gebaut. Die zuletzt durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen für die Elektroinstallation 2002 sowie der Einbau von neuen Fenstern 1997. Die heutige Hauptnutzfläche beträgt ca. 4 585 m².
Das Lessing-Gymnasium muss wegen stark steigenden Schülerzahlen um ca. 2 573 m² Hauptnutzfläche mit Klassen-, Fach- und Verwaltungsräumen sowie Räume für gebundene Ganztagesklassen erweitert werden. Zudem sollen im Zuge der Generalsanierung Fachbereiche der Schule zusammengelegt und neu organisiert werden. Dadurch werden im Bestand erhebliche Umbauten notwendig. Die bauliche Erweiterung wird im Passivhausstandard ausgeführt. Das Lessing-Gymnasium unterrichtet in sog. „Offenen Lernlandschaften“.
Das Lessing-Gymnasium muss wegen stark steigenden Schülerzahlen um ca. 2 573 m² Hauptnutzfläche mit Klassen-, Fach- und Verwaltungsräumen sowie Räume für gebundene Ganztagesklassen erweitert werden. Zudem sollen im Zuge der Generalsanierung Fachbereiche der Schule zusammengelegt und neu organisiert werden. Dadurch werden im Bestand erhebliche Umbauten notwendig. Die bauliche Erweiterung wird im Passivhausstandard ausgeführt. Das Lessing-Gymnasium unterrichtet in sog. „Offenen Lernlandschaften“.
- Im ersten Bauabschnitt soll die bauliche Erweiterung umgesetzt werden.
- Die Anzahl der Klassenzimmer wird durch die Gesamtmaßnahme von 26 auf 40 erhöht.
- Die Entwurfsplanung ist im August 2013 abzuschließen.
- Für die Förderung des Bauvorhabens ist ein FAG Antrag Ende September 2013 einzureichen.
Als Baubeginn ist das II. Quartal 2014 vorgesehen. Die Fertigstellung soll circa Sommer 2017 sein.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 200- 700 DIN 276) ca. 20 000 000 EUR brutto.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant:
Stufe1: Leistungsphase 1-4 lt. HOAI § 53
Stufe2: Leistungsphase 5-7 lt. HOAI § 53
Stufe3: Leistungsphase 8-9 lt. HOAI § 53
Als erstes wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und Leistungsphasen, über die Stufe 1 hinaus, besteht nicht.
Dauer: 54 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neu-Ulm, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a – d VOF
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF.
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Ausschlusskriterien
A.1 Projektleiter
Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter muss ein abgeschlossenes, fachspezifisches Hochschulstudium sowie die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Beratender Ingenieur“ oder die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.1d) vorweisen.
A.2 stellvertretender Projektleiter
Erklärung des Bewerbers, dass der stellvertretende Projektleiter die unter A.1 genannte Ausbildung / Berufsbezeichnung vorweist.
B. Eignungskriterien
B.1 Projektleiter
a) Erklärung des Bewerbers, dass der vorgesehene Projektleiter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Berufsbild „Technische Gebäudeausrüstung“ verfügt.
b) Erklärung des Bewerbers, dass der vorgesehene Projektleiter mindestens zwei Projekte mit folgenden Merkmalen als Projektleiter betreut hat:
- Bauvolumen KG400 netto ≥ 3,4 Mio.EUR
- Zeitraum 2002-2012
- Schulbauprojekt
- Bearbeitung von mind. 2 Anlagengruppen
B.2 Referenzen der Büroorganisation
a) Zwei Referenzen der Büroorganisation der in den Jahren 2002- 2012 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Schulbau im laufenden Betrieb) mit Nennung folgender Angaben:
- Auftraggeber
- Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers
- Bauzeit
- Beauftragte Lph. mit Ausführungszeitraum
- Beauftragte Anlagengruppen
- Angabe von BGF / BRI
- Angabe der Kosten KG 300 und KG 400
- Erläuterung zum Projekt
- Angaben zum energetischen Standard
- Angaben zur Sanierung im laufenden Betrieb
Diese zwei Referenzen müssen nicht mit den unter III.2.3.B.1 genannten Projekten übereinstimmen.
b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der Beauftragung von Unterauftragnehmern sollen insg. 3 Referenzen angegeben werden. Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist mind. eine Referenz vorzulegen.
Der Leistungsumfang (Beauftragte Leistungsphasen) wird dann entsprechend der Leistungsaufteilung innerhalb der Bietergemeinschaft bewertet.
Die Bewertung der zusätzlichen Referenz geht dann gemittelt in die Referenzbewertung unter B.2 a) ein.
c) Erläuterung des Büroaufbaus durch eine nachvollziehbare, plausible Darstellung (z.B. organisatorische Struktur des Unternehmens), der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Aufbau und Ablauf, Qualitätssicherung, etc.) sowie der Bürostruktur (Organisation/Fachabteilungen, soweit nicht identisch mit Büroaufbau).
c) Erläuterung des Büroaufbaus durch eine nachvollziehbare, plausible Darstellung (z.B. organisatorische Struktur des Unternehmens), der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Aufbau und Ablauf, Qualitätssicherung, etc.) sowie der Bürostruktur (Organisation/Fachabteilungen, soweit nicht identisch mit Büroaufbau).
d) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2. gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
d) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2. gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Versicherung mit nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
Berufshaftpflichtversicherung über 2 500 000,- EUR für Personenschäden und über 2 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Berufshaftpflichtversicherung über 2 500 000,- EUR für Personenschäden und über 2 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate (muss aus Nachweis ersichtlich sein), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein und muss der Bewerbung beiliegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate (muss aus Nachweis ersichtlich sein), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein und muss der Bewerbung beiliegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.08.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.08.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Es sind die Nachweise nach Pkt. III.2.1.d) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: In der ersten Stufe werden die Ausschlusskriterien gemäß III.1, III.2.1 und III.2.3.A geprüft.In der zweiten Stufe werden die Eignungskriterien mit folgender Gewichtung geprüft:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: In der ersten Stufe werden die Ausschlusskriterien gemäß III.1, III.2.1 und III.2.3.A geprüft.In der zweiten Stufe werden die Eignungskriterien mit folgender Gewichtung geprüft:
B1. Projektleiter: 10%;
B2. Umsatz für vergleichbare Leistungen: 10%;
B3. Mitarbeiterzahl der letzten drei Jahre: 10%;
B4. Büroorganisation: 10%;
B5. Referenzen1 gemäß III.2.3. B2a) 30%;
B6. Referenzen2 gemäß III.2.3.B2a) 30%.
Die vollständige Bewertungsmatrix desBewerbungsverfahrens kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werdenkönnen, wird die Rangfolge in diesem Bereich imLosverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, diedie Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahlüberschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber,der an 3. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Die vollständige Bewertungsmatrix desBewerbungsverfahrens kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werdenkönnen, wird die Rangfolge in diesem Bereich imLosverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, diedie Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahlüberschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber,der an 3. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
e) Eine Besichtigung des Objekts und der Bestandsunterlagen kann im Vorfeld zur Vergabeverhandlung vereinbart werden.
f) Zusätzliche Auskünfte durch den Auftraggeber können gemäß §7 Abs.3 VOF nur spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist aus Ziffer IV.3.4 gegeben werden.
g) Es werden maximal 3 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Neu-Ulm
Quelle: OJS 2013/S 060-100515 (2013-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
e) Eine Besichtigung des Objekts und der Bestandsunterlagen kann im Vorfeld zur Vergabeverhandlung vereinbart werden.
f) Zusätzliche Auskünfte durch den Auftraggeber können gemäß §7 Abs. 3 VOF nur spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist aus Ziffer IV.3.4 gegeben werden.
g) Es werden maximal 3 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
e) Eine Besichtigung des Objekts und der Bestandsunterlagen kann im Vorfeld zur Vergabeverhandlung vereinbart werden.
f) Zusätzliche Auskünfte durch den Auftraggeber können gemäß §7 Abs. 3 VOF nur spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist aus Ziffer IV.3.4 gegeben werden.
g) Es werden maximal 3 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neu-Ulm
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projekteeinschätzung (30)
2. Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg und Qualität der Planungsleistung (27)
3. Bewertung des Projektteams (18)
4. Honorarangebot (15)
5. Gesamteindruck der Präsentation (10)
Auftragsvergabe
Name: Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Hirdina BYIK Bau
Quelle: OJS 2013/S 126-216459 (2013-06-27)