Generalsanierung und Erweiterung des Kreis-Seniorenwohnheims St. Martin, Türkheim (Altbau)

Landkreis Unterallgäu

Der Landkreis Unterallgäu plant die Generalsanierung und Erweiterung des Altbaus des Kreis-Seniorenwohnheims St. Martin in Türkheim.
Vorplanungen bis zur Leistungsphase 2 wurden bereits erbracht, gelten jedoch nicht zwingend als Grundlage für die weitere Planung. Der Auftraggeber erwartet, dass die erbrachten Leistungen der Vorplanung im Zuge der Vergabeverhandlung kurz bewertet werden und skizzenhafte Alternativvorschläge gemacht werden.
Gebäudebeschreibung:
Der Gebäudekomplex des Seniorenheims besteht aus einem Alt- und einem Neubauteil. Der Altbau wurde 1892 als Krankenhaus in Betrieb genommen. 1984 wurde es zu einem Pflegeheim umgebaut und um einen Neubau ergänzt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Gegenstand der Sanierung und Erweiterung ist lediglich der Altbau.
Der Altbau ist ein kompaktes Gebäude mit Lochfassade, Satteldach und Abmessungen von 47m x 15m (695 m² Grundfläche). Insgesamt verteilen sich 3 609 m² BGF auf ein Kellergeschoss, drei Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss.
Da die derzeit vorhandene Fläche für die Nutzung nicht ausreichend ist, sollen zusätzliche Flächen durch einen Erweiterungsbau geschaffen werden.
Im Altbau sind dem Alter des Gebäudes entsprechend folgende übliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
— Vollwärmeschutz der Fassade,
— Erneuerung der Installationen Heizung/Lüftung/Sanitär/Elektro,
— bauliche Veränderungen im Gebäudeinnern gem. Brandschutzkonzept.
Die Umbaumaßnahme soll im laufenden Betrieb stattfinden, dabei sind Belegungsleerräume durch Auslagerung der Bewohner zu minimieren. Im Entwurfsprozess sind hierzu Varianten zum Ablauf und Machbarkeit der Auslagerung auszuarbeiten.
Die Kosten werden mit ca. 2,7 Mio. EUR netto für KG 300–600 angenommen.
Die volle Betriebsaufnahme ist für Mitte 2016 geplant.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-23 Auftragsbekanntmachung
2013-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Unterallgäu
Postanschrift: Bad Wörishoferstr. 33
Postleitzahl: 87719
Postort: Mindelheim
Kontakt
Internetadresse: http://http://www.unterallgaeu.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 164-285852
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden, b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle zu richten, c) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt, d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben, e) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung, f) Während der Bauzeit (L.-ph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden, g) Wie in II.1.5. erwähnt wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen bis zur Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erbracht. Dieses Architekturbüro wird sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gilt somit als vorbefasster Teilnehmer. Den Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, werden die Planungsunterlagen dieses Architekturbüros zur Verfügung gestellt. Sollte das vorbefasste Büro zur Vergabeverhandlung geladen werden, wird somit derselbe Kenntnisstand für alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung hergestellt, h) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Bewerbungsbogen). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro – und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig, i) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2010 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2011 und 2012 unter 500 000 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 4 VOF gelten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften wird der Nettoumsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft summiert. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung als die zwei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2011 und 2012 nachzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Unterallgäu plant die Generalsanierung und Erweiterung des Altbaus des Kreis-Seniorenwohnheims St. Martin in Türkheim.
Vorplanungen bis zur Leistungsphase 2 wurden bereits erbracht, gelten jedoch nicht zwingend als Grundlage für die weitere Planung. Der Auftraggeber erwartet, dass die erbrachten Leistungen der Vorplanung im Zuge der Vergabeverhandlung kurz bewertet werden und skizzenhafte Alternativvorschläge gemacht werden.
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Gebäudebeschreibung:
Der Gebäudekomplex des Seniorenheims besteht aus einem Alt- und einem Neubauteil. Der Altbau wurde 1892 als Krankenhaus in Betrieb genommen. 1984 wurde es zu einem Pflegeheim umgebaut und um einen Neubau ergänzt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
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Gegenstand der Sanierung und Erweiterung ist lediglich der Altbau.
Der Altbau ist ein kompaktes Gebäude mit Lochfassade, Satteldach und Abmessungen von 47m x 15m (695 m² Grundfläche). Insgesamt verteilen sich 3 609 m² BGF auf ein Kellergeschoss, drei Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss.
Da die derzeit vorhandene Fläche für die Nutzung nicht ausreichend ist, sollen zusätzliche Flächen durch einen Erweiterungsbau geschaffen werden.
Im Altbau sind dem Alter des Gebäudes entsprechend folgende übliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
— Vollwärmeschutz der Fassade,
— Erneuerung der Installationen Heizung/Lüftung/Sanitär/Elektro,
— bauliche Veränderungen im Gebäudeinnern gem. Brandschutzkonzept.
Die Umbaumaßnahme soll im laufenden Betrieb stattfinden, dabei sind Belegungsleerräume durch Auslagerung der Bewohner zu minimieren. Im Entwurfsprozess sind hierzu Varianten zum Ablauf und Machbarkeit der Auslagerung auszuarbeiten.
Die Kosten werden mit ca. 2,7 Mio. EUR netto für KG 300–600 angenommen.
Die volle Betriebsaufnahme ist für Mitte 2016 geplant.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant.
Stufe 1: Leistungsphase 3–4 lt. HOAI §33
Stufe 2: Leistungsphase 5–9 lt. HOAI §33
Optional Teilleistungen aus Leistungsphase 2
Als erstes wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Vertragslaufzeit vorraussichtlich 35 Monate (ab Auftragsvergabe, inkl. LPH 8).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 35 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Türkheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a–e VOF,
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll,
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
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d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber hat zu benennen welche, welche Teile des Auftrages beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag),
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e) Der Bewerber muss eine Scientology-Schutzerklärung (siehe Formblatt Teilnahmeantrag) abgeben,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Im Auftragsfall ist eine Versicherung mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen abzuschließen:
Berufshaftpflichtversicherung über 2 500 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
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Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate (muss aus Nachweis ersichtlich sein), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein und muss der Bewerbung beiliegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
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b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft (auch des Unterauftragnehmers) und seinen Umsatz im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF.
Darstellung (s. Bewerbungsformular) des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012).
c) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft (auch des Unterauftragnehmers).Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweise der Berufszulassung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters nach Pkt. III.3.1. dieser Bekanntmachung sind vorzulegen,
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen,
c) Erklärung des Bewerbers, dass der für das Projekt vorgesehene Projektleiter mit der erforderlichen Entscheidungsbefugnis ausgestattet ist bzw. dass die bürointernen Informations- und Entscheidungsabläufe so organisiert sind, dass kurzfristig fundierte Entscheidungen getroffen werden können,
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d) Die Qualitätssicherung ist durch Vorlagen einer Kopie des Zertifikates einer anerkannten Stelle (z.B. gem. DIN ISO 9001) oder durch eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf einem Beiblatt (max. 1 Seite DIN A4) nachzuweisen,
e) Referenzen
e) 1. Referenzen des tatsächlichen Leistungserbringers (Projektleiters) der erbrachten Projekte mit ähnlicher Aufgabenstellung (z.B. Sanierung eines Pflegeheims oder einer Pflegeeinrichtung) und vergleichbarer Komplexität (z.B. Krankenhaus), die in den Jahren 2004–2013 abgewickelt wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, die bereits abgeschlossen sind bzw. bei denen die LPH 8 abgeschlossen ist.
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Die Referenzliste muss die folgenden Angaben enthalten (siehe Formular im Teilnahmeantrag):
— Auftraggeber,
— Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers,
— Bauzeit,
— Kosten,
— Beauftragte LPH mit Ausführungszeitraum,
— Erläuterung zum Projekt.
Es sollen 2 Referenzen für den Projektleiter angegeben werden. Bei Angabe mehrerer Referenzen sind 2 Referenzen zu kennzeichnen, für die der Bewerber eine Bewertung wünscht.
Bei Angabe von weniger als 2 Referenzprojekten werden die fehlenden mit 0 Punkten bewertet. Referenzen aus einem vergangenen Beschäftigungsverhältnis sind zugelassen.
e) 2. Referenzen der Büroorganisation
Es gelten dieselben Anforderungen wie bei den Projektleiter-Referenzen (siehe III 2.3 f)1)
Es sind 2 Referenzen für die Büroorganisation anzugeben. Bei Angabe mehrerer Referenzen sind die zu kennzeichnen, für die der Bewerber eine Bewertung wünscht. Bei Angabe von weniger als 2 Referenzprojekten werden die fehlenden mit 0 Punkten bewertet.
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Im Falle einer ARGE ist eine zusätzliche Referenz für die Büroorganisation anzugeben. Wird vom ARGE-Partner keine Referenz abgegeben, wird diese fehlende mit 0 Punkten bewertet.
Insgesamt sind also 4 Referenzen (bzw. 5 Referenzen im Falle einer ARGE) anzugeben.
Alle Referenzen sind anschaulich zu präsentieren z.B. mit Pläne, Grundrisse, Ansichten, Fotos, ggf. Erläuterungen. Die Präsentation darf nicht mehr als max. 2 DIN A4 Seiten oder 1 DIN A3 Seite je Projekt umfassen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3. a-f gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gilt §15 HOAI (in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung) in Verbindung mit den Vertragsmustern der HAV-KOM.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 90 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix des Bewerbungsverfahrens kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. Falls die aufzufordern den Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt. Da für Berufsanfänger eine eigenständige Bewertung gefahren wird (siehe VI.3 e) wird bei Punktegleichstand auch hier ein Losverfahren angewendet.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Meixner + Partner GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 8
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Kontaktperson: Frau Günnewig
Telefon: +49 8215010522 📞
E-Mail: vof@meixner-partner.de 📧
Fax: +49 8215010510 📠
Name: Landkreis Unterallgäu
Postanschrift: Postfach 1362
Postleitzahl: 87713
Kontaktperson: Sachgebiet Z4

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden,
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle zu richten,
c) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt,
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d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben,
e) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung,
f) Während der Bauzeit (L.-ph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden,
g) Wie in II.1.5. erwähnt wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen bis zur Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erbracht. Dieses Architekturbüro wird sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gilt somit als vorbefasster Teilnehmer. Den Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, werden die Planungsunterlagen dieses Architekturbüros zur Verfügung gestellt. Sollte das vorbefasste Büro zur Vergabeverhandlung geladen werden, wird somit derselbe Kenntnisstand für alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung hergestellt,
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h) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Bewerbungsbogen). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro – und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig,
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i) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2010 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2011 und 2012 unter 500 000 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 4 VOF gelten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften wird der Nettoumsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft summiert. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung als die zwei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2011 und 2012 nachzufordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921760 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 164-285852 (2013-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 245-427308
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 164-285852
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle zu richten. c) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. e) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung. f) Während der Bauzeit (L.-ph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden. g) Wie in II.1.5. erwähnt wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen bis zur Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erbracht. Dieses Architekturbüro wird sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gilt somit als vorbefasster Teilnehmer. Den Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, werden die Planungsunterlagen dieses Architekturbüros zur Verfügung gestellt. Sollte das vorbefasste Büro zur Vergabeverhandlung geladen werden, wird somit derselbe Kenntnisstand für alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung hergestellt. h) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Bewerbungsbogen). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig. i) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2010 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2011 und 2012 unter 500 000 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 4 VOF gelten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften wird der Nettoumsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft summiert. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung als die 2 am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2011 und 2012 nachzufordern.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Erläuterung der beabsichtigten Arbeitsweise (30)
2. Beantwortung von Fragen zum konkreten Projekt (50)
3. Honorarangebot (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-05 📅
Name: Jakob Architekten
Postort: Krumbach
Postleitzahl: 86381
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2013/S 245-427308 (2013-12-16)