Gestellung eines Personenbeförderungsfahrzeugs/zweier Personenbeförderungsfahrzeuge für insgesamt mindestens 24 Personen für den Betrieb des Offshore-Windparks Alpha Ventus sowie ggf. weiterer Offshore-Windparks in der Deutschen Nordsee

Deutsche Offshore-Testfeld- und Infrastruktur GmbH & Co. KG (DOTI GmbH & Co. KG)

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Charter eines geeigneten/maximal zweier geeigneter Personenbeförderungsfahrzeuge (wobei ein Personenbeförderungsfahrzeug mindestens 24 Personen befördern können muss und bei Einsatz maximal zweier Personenbeförderungsfahrzeuge diese mindestens 12 Personen befördern können müssen) einschl. Mannschaft für den Transfer von Personen in das Baufeld für den Betrieb des Offshore-Windparks Alpha Ventus und ggf. weitere Offshore Windparks in der Deutschen Nordsee. Das Personenbeförderungsfahrzeug (umfasst auch die Mehrzahl) hat eine Geschwindigkeit von mindestens 20 Knoten unter moderaten Seebedingungen aufzuweisen und ist mit geeignetem nautischem Personal (nautische Patentinhaber nach STCW 95, Regel II/2) zu besetzen. Das Schiff muss alle Freigaben und Zulassungen für den Betrieb in deutschen Gewässern von der See-Berufsgenossenschaft und gemäß den anderen behördlichen Vorschriften einhalten. Das Personenbeförderungsfahrzeug muss für mindestens 12 oder bei Stellung eines Fahrzeugs 24 Personen freigegeben sein, einschließlich aller nötigen Sanitär- und Sozialeinrichtungen, z.B. Bestuhlung, kleine Küche und Toiletteneinrichtungen sowie Gepäckstauraum für die beförderten Personen. Ein sicherer Überstieg und Aufenthalt im Bereich des Überstiegs müssen gewährleistet sein.
Das Personenbeförderungsfahrzeug soll die Größe von 500 BRZ nicht überschreiten.
Zusatzplatz für zu transportierende Bauteile (Transportboxen, mindestens ein 10'' und ggf. ein 20'' Container) ist vorzuhalten. Der Platz muss so gelegen sein, dass man mit einem bordeigenen Davit-Kran alle Bauteile gefahrlos erreichen und beladen kann. Für Kranarbeiten Offshore muss die Kranladezone Offshore mit dem Davit-Kran vollständig erreichbar sein. Auf dem Fahrzeug müssen ein funktionsfähiges Radargerät, eine elektronische Seekarte (z.B. ACDIS oder vergleichbar) sowie UKW/Grenzwellen-Sprechfunkgeräte mit GMDSS-Funktionalität, die dem Stand der Technik entspre-chen, für das Fahrtengebiet vorhanden sein. Zusätzlich muss dem Einbau eines digitalen Betriebsfunkgerätes zugestimmt werden. Des Weiteren muss das Fahrzeug über ein AIS-Gerät verfügen. Die Funktionsfähigkeit der Geräte ist durch Wartungsnachweise (nicht älter als 12 Monate) einer vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder gem. EU-Richtlinie 96/98/EG "benannten Stelle" nachzuweisen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-28 Auftragsbekanntmachung
2014-04-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge