GEWOBAG – Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarung Planungsleistungen – Neubau Wohngebäude – Lückenbebauungen mit beidseitig angrenzenden Bestandsgebäuden

Gewobag Wohnungsbau – Aktiengesellschaft Berlin

Die GEWOBAG will ihre Bestände im Wege des Neubaus weiterer Wohneinheiten auf eigenen Grundstücken weiter aufstocken und die dafür notwendigen Planungsleistungen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros vergeben. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die GEWOBAG drei bis fünf Rahmenvertragspartner für die Generalplanungsleistungen zu mehreren Bauvorhaben (Lückenbebauungen mit beidseitig angrenzenden Bestandgebäuden) auf ihren innerstädtischen Grundstücken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um voraussichtlich sechs Bauvorhaben. Die Anzahl der zur Bebauung anstehenden Grundstücke kann jedoch variieren. Die Grundstückgrößen variieren jeweils zwischen 310 qm und 540 qm. Der Beginn der Bauleistungen ist für die Jahre 2014/2015 vorgesehen. Die GEWOBAG ist als öffentliche Auftraggeberin zur Beschaffung der Bauleistungen in einem oder mehreren öffentlichen Vergabeverfahren verpflichtet.Die Leistungen umfassen insb. Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz.Bauweise und Ausrüstung des Gebäudes mit technischen Anlagen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Erzielung minimaler Bau- und Betriebskosten, vgl. auch § 6 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV). Die GEWOBAG plant die Errichtung von überwiegend 2-, 3- und 4-Raum-Wohnungen. Die projektierte Gesamtwohnfläche der jeweiligen Bauvorhaben liegt zwischen 900 qm und 1900 qm.Die Wohnungen müssen differenzierte Ausstattungsqualitäten besitzen und einen guten Standard aufweisen (in Bezug auf Grundriss und Ausstattungsstandard). Die barrierearme Gestaltung des Gebäudes ist geplant. Gebäudehülle und technische Ausrüstung sind unter Einhaltung von EnEV und EE-WärmeG (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) sowie KfW-Effizienzhaus 70 zu planen. Die Verwendung erneuerbarer Energien ist zu berücksichtigen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau – Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Bottroper Weg 2
Postleitzahl: 13507
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de 🌏
E-Mail: u.wilbrecht@gewobag.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 226-393829
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
1. Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbunsgfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. 3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ Bietererklärung als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen,soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden. 4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012). Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben desBerliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis,dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigtenBuchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die GEWOBAG zu erbringen. Die GEWOBAG wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die GEWOBAG unverzüglich,spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegenund jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten: Mindestvoraussetzungen: — gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, — gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, — Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis, — Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis. — Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr. Die GEWOBAG wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projektder GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen. 5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 6.12.2013,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko dervollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. 6. Zeitplan — Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 20.12.2013, — Durchsicht Unterlagen (Bieter) und Mitteilung Verhandlungsbedarf: bis 7.2.2014, — Verhandlungsrunden: 19.2.–21.02.2014, — Angebotsfrist: 7.3.2014. 7. Sonstiges Die GEWOBAG behält sich gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF die Vergabe weiterer, dem Grundentwurf entsprechender Leistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Personen vor, die den ersten Auftrag erhalten haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GEWOBAG will ihre Bestände im Wege des Neubaus weiterer Wohneinheiten auf eigenen Grundstücken weiter aufstocken und die dafür notwendigen Planungsleistungen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros vergeben. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die GEWOBAG drei bis fünf Rahmenvertragspartner für die Generalplanungsleistungen zu mehreren Bauvorhaben (Lückenbebauungen mit beidseitig angrenzenden Bestandgebäuden) auf ihren innerstädtischen Grundstücken.
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Menge oder Umfang:
Es handelt sich um voraussichtlich sechs Bauvorhaben. Die Anzahl der zur Bebauung anstehenden Grundstücke kann jedoch variieren. Die Grundstückgrößen variieren jeweils zwischen 310 qm und 540 qm. Der Beginn der Bauleistungen ist für die Jahre 2014/2015 vorgesehen. Die GEWOBAG ist als öffentliche Auftraggeberin zur Beschaffung der Bauleistungen in einem oder mehreren öffentlichen Vergabeverfahren verpflichtet.
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Die Leistungen umfassen insb. Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz.
Bauweise und Ausrüstung des Gebäudes mit technischen Anlagen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Erzielung minimaler Bau- und Betriebskosten, vgl. auch § 6 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV). Die GEWOBAG plant die Errichtung von überwiegend 2-, 3- und 4-Raum-Wohnungen. Die projektierte Gesamtwohnfläche der jeweiligen Bauvorhaben liegt zwischen 900 qm und 1900 qm.
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Die Wohnungen müssen differenzierte Ausstattungsqualitäten besitzen und einen guten Standard aufweisen (in Bezug auf Grundriss und Ausstattungsstandard). Die barrierearme Gestaltung des Gebäudes ist geplant. Gebäudehülle und technische Ausrüstung sind unter Einhaltung von EnEV und EE-WärmeG (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) sowie KfW-Effizienzhaus 70 zu planen. Die Verwendung erneuerbarer Energien ist zu berücksichtigen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: GEWOBAG 295-13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben,Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)
dieser Bekanntmachung) mitdem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeantrage/Bewerbungen/Teilnahmeanträgeist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die
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Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag” erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der GEWOBAG anzugeben. Ferner hat der Bieterauf Verlangen der GEWOBAG die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die GEWOBAG wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der GEWOBAG zu
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bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt – einzureichen.
Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen
möchte (siehe § 5 Abs. 6 VOF), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels
einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter
die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt „Teilnahmeantrag” geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der GEWOBAG geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der GEWOBAG für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bieter sollte der GEWOBAG in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der GEWOBAG in diesem Zusammenhang den berechtigten
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Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die GEWOBAG wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 4 Abs. 6 VOF
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur
Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmern einesvon dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
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— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen
undArbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,50 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
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Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
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Die Bieter haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischenden ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
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— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG zuübergeben,
sowie alle weiteren beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und
Dienstleistungsaufträgenfestgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern
sowie bei Ausführung derLeistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7
Abs. 1 BerlAVG.
— gem. § 8 BerlAVG.
— den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislichunter
bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnenoder
hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBL. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
vom 9.7.1948 (BGBL. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des
Rechteszu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBL. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte
fürgleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBL. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBL. 1959 II S.442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Be-schäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958(BGBL.
1961 II S. 98)
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom
26.6.1973(BGBL. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung
derschlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBL. 2001 II S. 1291),
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheitentsprechen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort
verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls
aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte
Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,
— er/sie über einen zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Mitarbeiter verfügt, der gem. §
66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist,
— er/sie über einen zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Mitarbeiter verfügt, der
als Berater für energetische Gebäudeplanung gern. § 21 EnEV oder vergleichbar zertifiziert ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1 Formblatt Teilnahmeantrag – soweit nicht abweichend bezeichnet, beziehen sich die folgenden Ziffern 4.3.X.X. .. auf das Formblatt „Teilnahmeantrag“).
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1) können maximal 20 Punkte erzielt werden.
Hiervon entfallen 15 Punkte auf den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.1.1) und 5 Punkte aufdie jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.1.2).
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4.3.1.1) Angaben über den Umsatz des Bewerbers in Bezug auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre vor Abgabe
Die maximale Punktzahl (15 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.1.1) wird ab einem Wert von 2 200 000 EUR (netto) erreicht. 0 Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 750 000,- EUR (netto) vergeben.
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Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
4.3.1.2) Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzterfestangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl.Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.1.2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 8 Mitarbeiter erreicht. 0 Punkte werden bei einer Anzahl vonweniger als 4 Mitarbeitern
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innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben.
Mindeststandards:
Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerberdurchführen und diese bewerten.
Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften maximal 230 Punkte erzielen.
Die GEWOBAG wird 3 bis max. 10 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen je Los zurAngebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung, auf das er sich bewirbt, nicht mind. 100 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positivfestgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgenkann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus denvergangenen Jahren.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.3.2.1 Unternehmensreferenzen (max. 120 Punkte)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Benennung von mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 6 Projektreferenzen gewertet.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG
Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Wohnungsneubau,
— Projektgröße mindestens 1.600 m² BGF
— Generalplanung, mindestens Ausführung bis einschließlich LP 8 HOAI,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Gesamtbauvolumen (mind. 3 000 000 EUR) ,
— Honorarvolumen (mind. 450 000 EUR ),
— Abschluss der Leistung nicht vor 2005
4.3.2.1.2 Referenzen Projektleiter (max. 40 Punkte).
Zusätzlich zu den unternehmensspezifischen Referenzen ist für den verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektleiter mind. eine Referenz unter Beachtung o.
g. Mindestanforderungen (Ziffer 4.3.2.1.1) anzugeben. Die in dieser Ziffer angegebenen Referenzen können denunternehmensspezifischen Referenzen (Ziffer 4.3.2.1.1) entsprechen.
4.3.2.2 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bewerbers (max. 35 Punkte).
Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu dem Betriebskonzept des Bewerbers, zu der bei dem Bewerber vorhandenen Ausrüstung (z. B. verwendete Software, Sicherstellung der örtlichen Präsenz) und zudem für den Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektteam.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat daher mindestens Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:
— Vorhandene technische Ausrüstung,
— Sicherstellung der örtlichen Präsenz,
— Vorgesehenes Projektteam,
— Struktur des vorgesehenen Projektteams anhand eines Organigramms,
— Anzahl der Diplom-Ingenieure,
— Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter und deren Qualifikation).
4.3.2.3 Mitarbeiterauswahl und -qualifikation (max. 15 Punkte).
Die GEWOBAG erwartet hier von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft insbesondere Ausführungen zu denen in seinem Betrieb praktizierten Vorgehensweisen bei:
— Einstellungs- und Auswahlmethodik,
— Grundausbildung,
— Zusatzausbildung,
— Auftragsspezifische Ausbildung,
— Weiterbildung,
— Aufstiegschancen,
— Interne Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den Arbeitgeber,
Mindeststandards:
Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten.
Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften folgende Punktzahlen max.
230 Punkte erzielen:
Die GEWOBAG wird 3 bis max. 10 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 100 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie mind. 2 wertungsfähige unternehmensspezifische Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag benennt.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Wohnungsneubau,
— Projektgröße mindestens 1.600 m² BGF
— Generalplanung, mindestens Ausführung bis einschließlich LP 8 HOAI,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Gesamtbauvolumen (mind. 3 000 000 EUR) ,
— Honorarvolumen (mind. 450 000 EUR ),
— Abschluss der Leistung nicht vor 2005
Zusätzlich zu den unternehmensspezifischen Referenzen ist für den verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektleiter mind. eine Referenz unter zwingender Einhaltung der Mindestanforderungen der unternehmensspezifischen Referenzen anzugeben (vgl. Ziffer 4.3.2.2).
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Diese Referenzen des Projektleiters können den unternehmensspezifischen Referenzen entsprechen.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen.
Aus Sicht der GEWOBAG sind die beiden zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden/ zu verwendenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
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Der für den Auftragsfall vorgesehene Projektleiter ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags verbindlich zubenennen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass der verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehene Projektleiter diese Referenzen in leitender Position durchgeführt hat.
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Für jede wertungsfähige Referenz (max. 2) können 20 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte= Wertungsfähige Referenz,
— 15 Punkte (max.)= Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika, s. o.).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (2-fach maximiert/Versicherungsjahr):
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für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR,
für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR,
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrageine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben(das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständigauszufüllen),
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— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter derBewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012),
— Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 66 Landesbauordnung Berlin,
— Nachweis zertifizierter Berater für energetische Gebäudeplanung gern. § 21 EnEV oder vergleichbar.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Architekten und Ingenieure, vgl. insb. § 66 Landesbauordnung Berlin.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Die GEWOBAG wird auf Basis der in Ziffer 4.3 des Formblattes „Teilnahmeantrag“ geforderten Angabeneine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführenund diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 230 PunktePunktzahlen je Los erzielen. Die GEWOBAG wird 3 bis max. 10 der geeigneten Unternehmen mit denhöchsten Punktzahlen je Los zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerberbei der Eignungsprüfung für das Los, auf das er sich bewirbt, nicht mind. 100 Punkte, wird er vom weiterenVergabeverfahren ausgeschlossen. Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreichtwerden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativhochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit derAusführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uwe Wilbrecht

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GEWOBAG 295-13
Zusätzliche Informationen
1. Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbunsgfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ Bietererklärung als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen,soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
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4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben desBerliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis,dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem
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vereidigtenBuchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die GEWOBAG zu erbringen. Die GEWOBAG wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die GEWOBAG unverzüglich,spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegenund jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
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Mindestvoraussetzungen:
— gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
— gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
— Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,
— Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.
— Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.
Die GEWOBAG wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projektder GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw.
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den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
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zum 6.12.2013,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko dervollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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6. Zeitplan
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 20.12.2013,
— Durchsicht Unterlagen (Bieter) und Mitteilung Verhandlungsbedarf: bis 7.2.2014,
— Verhandlungsrunden: 19.2.–21.02.2014,
— Angebotsfrist: 7.3.2014.
7. Sonstiges
Die GEWOBAG behält sich gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF die Vergabe weiterer, dem Grundentwurf entsprechender Leistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Personen vor, die den ersten Auftrag erhalten haben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
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Quelle: OJS 2013/S 226-393829 (2013-11-19)