GGS Lieferung elektrischer Energie und Energieberatung 2014 (kurz auch: GGS Stromlieferung und Energieberatung 2014)

GGS Grundstücke und Gebäude der Stadt Wilhelmshaven („GGS“)

GGS (Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven) schreibt die Belieferung mit elektrischer Energie (Strom) für seine (von ihm verwalteten) Liegenschaften (ausgewählte Abnahmestellen) in dem Stadtgebiet Wilhelmshaven und eine hierauf gerichtete Energieberatung im Offenen Verfahren auf Grundlage der VOL/A-EG europaweit aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-28 Auftragsbekanntmachung
2014-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Los (01) 6 600 000 kw/h per anno an ca. 110 Abnahmestellen davon ca. 25 mit Leistungsmessung, Los (02): hierauf bezogene Energieberatung, Los (00): beide Leistungen als Bestandteil einer Gesamtleistung.1 300 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: GGS Grundstücke und Gebäude der Stadt Wilhelmshaven („GGS“)
Postanschrift: Rathausplatz 9
Postleitzahl: 26382
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.ggs-whv.de 🌏
E-Mail: renke.wirdemann@ggs-whv.de 📧
Telefon: +49 4421162656 📞
Fax: +49 442116412656 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 168-291242
ABl. S-Ausgabe: 168

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
GGS (Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven) schreibt die Belieferung mit elektrischer Energie (Strom) für seine (von ihm verwalteten) Liegenschaften (ausgewählte Abnahmestellen) in dem Stadtgebiet Wilhelmshaven und eine hierauf gerichtete Energieberatung im Offenen Verfahren auf Grundlage der VOL/A-EG europaweit aus.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung 2014
Kurze Beschreibung: Belieferung der von GGS verwalteten Liegenschaften mit elektrischer Energie.
Menge oder Umfang: 6 600 000 kWh/a.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 💰
1 500 000 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
GGS behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf ein Angebot abzugeben, welches sämtliche ausgeschriebenen Leistungen umfasst (Los 00), wenn dies gegenüber einer Auftragsvergabe in Losen wirtschaftlich vorteilhafter ist.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Energieberatung 2014
Kurze Beschreibung:
Energieberatung betreffend den Stromverbrauch der von der GGS verwalteten Liegenschaften.
Menge oder Umfang: Energieberatung betreffend sämtlicher Abnahmestellen für die von GGS verwalteten Liegenschaften.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 💰
300 000 💰
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung und Energieberatung 2014
Kurze Beschreibung:
Gesamtlos der Lose 1 und 2 (wobei die Vergabestelle diese Lose als Lose (01) und (02) und das Gesamtlos als Los (00) bezeichnet).
Menge oder Umfang: Summe aus Los 1 und Los 2.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 110 000 💰
1 800 000 💰
Menge oder Umfang:
Los (01) 6 600 000 kw/h per anno an ca. 110 Abnahmestellen davon ca. 25 mit Leistungsmessung, Los (02): hierauf bezogene Energieberatung, Los (00): beide Leistungen als Bestandteil einer Gesamtleistung.
Beschreibung der Optionen:
Die Aufträge für die Einzelleistungen (Los 01 und 02) (bzw. bei Beauftragung der Gesamtleistung (Los 00) der entsprechende Gesamtauftrag) werden auf 1 Jahr vergeben und können optional von GGS einmal um 12 Monate verlängert werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: GGS Stromlieferung und Energieberatung 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen seit Bestand des Unternehmens, mindestens jedoch seit 1.1.2011, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen zur Leistung von Abgaben und Steuern erfüllt zu haben, insbesondere bezüglich der gesetzlichen Sozialversicherung sowie das eigene Unternehmen ordnungsgemäß in den Gewerbe- Handels und Berufsregistern angemeldet zu haben und dort ordnungsgemäß eingetragen zu sein und über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, mit einer Mindesthaftpflicht von 1 000 000 EUR pro Schadensfall und 3 000 000 EUR pro Jahr und dass keine der in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe auf das Unternehmen zutreffen und über sonstige Umstände der persönlichen Lage des Bieters sowie sonstige Eintragungen in berufs- oder betrieblichen Register, soweit solche Umstände leistungsrelevant sein können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen über den in den letzten 36 Monaten erwirtschafteten Gesamtumsatz und über den in den Arten der ausgeschriebenen Leistungen in den 36 Monaten erwirtschafteten Gesamtumsatz und über sonstige Umstände der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
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Mindeststandards:
Eigenerklärungen bei einer Bewerbung um die Stromlieferung durch eine solche Leistung in den letzten 36 Monaten einen Gesamtumsatz von mindestens 3 000 000 EURund bei einer Bewerbung um die Energieberatung durch eine solche Leistung in den letzten 36 Monaten einen Gesamtumsatz von mindestens 25 000 EUR erwirtschaftet zu haben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen über die Anzahl der in den letzten 36 Monaten beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert in Berufsgruppen und über die in den letzten 36 Monaten erbrachten Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenzliste) über die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen über die technische Leitung und die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, über sonstige Umstände der technischen Leistungsfähigkeit.
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Mindeststandards:
Eigenerklärung bei einer Bewerbung um die Stromlieferung über mindestens 3 Referenzprojekte für eine solche Leistung und bei einer Bewerbung um die Energieberatung mehrfach gleiche oder ähnliche Leistungen erbracht zu haben.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GGS (Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven)
Herrn Renke Wirdemann
Internetadresse: www.ggs-whv.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GGS Stromlieferung und Energieberatung 2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 12
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der die Bieter- und die Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Stadt Wilhelmshaven (diese vertreten durch die GGS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der GGS (als Vertreterin der Stadt Wilhelmshaven) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nummer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der GGS (als der Vertreterin Stadt Wilhelmshaven) gelten gemacht werden. Teilt die GGS (in Vertretung der Stadt Wilhelmshaven) dem Unternehmen mit, seine Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch die Stadt Willenshafen (vertreten durch die GGS) geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GGS (in Vertretung der Stadt Wilhelmshafen). Die Unwirksamkeit gemäß § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie nach Prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2013/S 168-291242 (2013-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 189 956 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 011-014982
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 168-291242
ABl. S-Ausgabe: 11

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Strompreis (70)
2. Energieberatung Qualität (25)
3. Rechtliche Sicherheit (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-15 📅
Name: GEW Wilhelmshaven GmbH
Postort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der die Bieter- und die Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Stadt Wilhelmshaven (diese vertreten durch die GGS). Sieht sich ein an dem vergebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der GGS (Vertreterin der Stadt Wilhelmshaven) zu rügen (§ 107 Abs. 3. Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, mussten spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der GGS (als der Vertreterin der Stadt Wilhelmshaven) geltend gemacht werden. Teilt die GGS (in Vertretung der Stadt Wilhelmshaven) dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag durfte erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch die Stadt Wilhelmshafen (vertreten durch die GGS) geschlossen werden. Diese Frist begann am Tag nach der Absendung der Information durch die GGS (in Vertretung der Stadt Wilhelmshaven). Die Unwirksamkeit gemäß § 101b Abs. 1 GQB kann nur festgestellt werden, wenn sie nach Prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 011-014982 (2014-01-14)