Grabmacher- und Bestattungsarbeiten 2013/001

Stadt Rosenheim, Standes- und Bestattungsamt III/34, Friedhofsverwaltung III/342

Vertrag über die Durchführung der Beisetzungen auf 3 städtischen Friedhöfen mit folgenden Tätigkeiten:
a) Begleitende Arbeiten bei der Aussegnung;
b) Öffnen und Schließen der Gräber nach Sitzungsbestimmungen;
c) Vorbereitung und Durchführung der Beerdigungen und Urnenbeisetzungen einschließlich der Stellung der erforderlichen Friedhofsschaffner.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-02 Auftragsbekanntmachung
2013-09-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bestattungsdienste
Menge oder Umfang:
Die Mengenangaben sind unverbindlich, sie hängen vom tatsächlichen Anfall ab. Zur Orientierung die Durchschnittszahlen der vergangenen Jahre: ca. 200x Sargtransporte, 290x Urnentransporte, 235x Öffnen und Schließen von Gräbern, 300x Öffnen und Schließen von Urnengräbern, 3x Exhumierungen, ca. 50 Stunden Regiearbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bestattungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim, Standes- und Bestattungsamt III/34, Friedhofsverwaltung III/342
Postanschrift: Königstr. 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rosenheim.de 🌏
E-Mail: friedhofsverwaltung@rosenheim.de 📧
Telefon: +49 80313651881 📞
Fax: +49 80313652891880 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 065-109269
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen werden ausnahmslos als pdf-Datei zur Verfügung gestellt (MS Office 2003 und Adobe Acrobat Reader 9 erforderlich). Sie werden vorzugsweise per E-Mail, ausnahmsweise auf CD-Rom,versandt. Sie können per E-Mail unter: friedhofsverwaltung@rosenheim.de angefordert werden. Dabei sind der volle Firmenname, Adresse, Name des für die Erstellung des Angebotes Verantwortlichen sowie eine verbindliche E-Mail-Adresse für die Zusendung der Verdingungsunterlagen und sonstiger wichtiger Informationen von Seiten des Auftraggebers anzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertrag über die Durchführung der Beisetzungen auf 3 städtischen Friedhöfen mit folgenden Tätigkeiten:
a) Begleitende Arbeiten bei der Aussegnung;
b) Öffnen und Schließen der Gräber nach Sitzungsbestimmungen;
c) Vorbereitung und Durchführung der Beerdigungen und Urnenbeisetzungen einschließlich der Stellung der erforderlichen Friedhofsschaffner.
Referenznummer: III/342-2013/001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisfreie Stadt Rosenheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auf vorgegebenem Formblatt "Eigenerkärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen.
Eintragung in das Handelsregister, falls gesetzlich nötig; Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen;Mitgliedschaft in welcher Berufsgenossenschaft; keine Zahlungsrückstände bei Steuern und Abgaben sowieden Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft; kein Insolvenz-oder vergleichbares gesetzliches Verfahren oder Ablehnung mangels Masse; Unternehmen befindet sich nicht in Liquidiation; weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens sind im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach Mindestarbeitsbedingungengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden, entsprechende Straf- oder Bußgeldverfahren sind nicht anhängig; keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile/Leistungen materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht,angeboten, versprochen oder gewährt.
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Vor Auftragserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug beim Gewerbezentralregister einholen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf vorgegebenem Formblatt "Eigenerkärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen.
Referenzen: Eine Liste mit mindestens 5 in den vergangenen 3 Jahren in der Art vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen und/oder privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Stadt Rosenheim kann eigene Erfahrungen berücksichtigen. Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht berücksichtigt. Umsatzzahlen der vergangenen 3 Jahre; Personalzahlen gesamt und im betreffenden Geschäftszweig zum Stand 1.1.2013; Betriebshaftpflichtversicherung liegt vor oder wird bei Auftragserteilung abgeschlossen mit Mindestdeckungssummen Personenschäden 5 000 000 EUR, Sachschäden 5 000 000 EUR,Bearbeitungsschäden 500 000 EUR, Schlüsselverluste 50 000 EUR.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist vorzulegen: Versicherungsbestätigung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf vorgegebenem Formblatt "Eigenerkärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Vorliegen einer Handwerkskarte.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Alle Zahlungen in Euro.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das Angebot und die Erklärung sind von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber einen Teilnahmeantrag zu stellen bzw. ein Angebot für die gleiche Leistung abzugeben.Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
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Sonstige besondere Bedingungen: Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Rosenheim, Standes- und Bestattungsamt III/34, Friedhofsverwaltung III/342
Michael Krombholz
Internetadresse: www.rosenheim.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: III/342-2013/001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://regob.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen und Ausschlusswirkungen gemäß § 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 065-109269 (2013-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 520 149 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim Dezernat III, Friedhofsverwaltung 342
Postanschrift: Klosterweg 21

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 188-324751
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 65-109269
ABl. S-Ausgabe: 188

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-17 📅
Name: Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH
Postanschrift: Ellmosener Str. 26a
Postort: Bad Aibling
Postleitzahl: 83043
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabestelle Südbayern
Telefon: +49 8921762847 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen und Ausschlußwirkungen gemäß § 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf NAchprüfung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und geggenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, vergabestelle Südbayern
Telefon: +49 8921762747 📞
Quelle: OJS 2013/S 188-324751 (2013-09-25)