Grünabfallentsorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 01.01.2014 neu zu vergeben:
- Annahme von Grünabfällen inkl. Gestellung von Platzwärtern auf 11 Sammelstellen
- Shreddern der angelieferten Grünabfälle / Vorbereitung zum Abtransport nach Wahl des Auftragnehmers auf den jeweiligen Sammelplätzen
- Laden und Transport der Grünabfälle von den Gartenabfallsammelplätzen (GAP) in externe Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers
- Ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle in externen Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers (Eigene Anlagen des Auftragnehmers / Anlagen von Nachunternehmern). Optional kann auf drei dafür genehmigungsrechtlich zugelassenen GAP des AG kompostiert werden.
- Beaufsichtigung der Anlieferung und Befüllung von Containern für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen von Containern für Rasenschnitt
(Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers.)
Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten.
Die folgende Zusammensetzung der anzunehmenden und zu behandelnden Abfälle ist zugrunde zu legen:
- Baum-, Strauch- und Heckenschnitt
- Baumstubben
- Rasenschnitt und Vertikutiermaterial
- Laub, Fallobst etc.
- sowie sonstige typische Abfälle aus Gärten (ASN 200201)
Derzeit werden Küchenabfälle (Biotonnenabfälle) im Landkreis Grafschaft Bentheim nicht gesondert gesammelt und sind nicht oder nur untergeordnet in den angelieferten Abfällen zu erwarten.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014. Der Vertrag wird mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-28 Auftragsbekanntmachung
2013-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge