Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 01.01.2014 neu zu vergeben: - Annahme von Grünabfällen inkl. Gestellung von Platzwärtern auf 11 Sammelstellen - Shreddern der angelieferten Grünabfälle / Vorbereitung zum Abtransport nach Wahl des Auftragnehmers auf den jeweiligen Sammelplätzen - Laden und Transport der Grünabfälle von den Gartenabfallsammelplätzen (GAP) in externe Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers - Ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle in externen Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers (Eigene Anlagen des Auftragnehmers / Anlagen von Nachunternehmern). Optional kann auf drei dafür genehmigungsrechtlich zugelassenen GAP des AG kompostiert werden. - Beaufsichtigung der Anlieferung und Befüllung von Containern für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen von Containern für Rasenschnitt (Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers.) Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten. Die folgende Zusammensetzung der anzunehmenden und zu behandelnden Abfälle ist zugrunde zu legen: - Baum-, Strauch- und Heckenschnitt - Baumstubben - Rasenschnitt und Vertikutiermaterial - Laub, Fallobst etc. - sowie sonstige typische Abfälle aus Gärten (ASN 200201) Derzeit werden Küchenabfälle (Biotonnenabfälle) im Landkreis Grafschaft Bentheim nicht gesondert gesammelt und sind nicht oder nur untergeordnet in den angelieferten Abfällen zu erwarten. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014. Der Vertrag wird mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Gesamtmenge (Volumen geschredderter Grünabfall) der zu entsorgenden Grünabfälle pro Jahr: 50.000 m3
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim
Postanschrift: van-Delden-Straße 1-7
Postleitzahl: 48259
Postort: Nordhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-grafschaft.de🌏
E-Mail: beate.jacobs@grafschaft.de📧
Telefon: +49 5291961247📞
Fax: +49 5291961240 📠
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angebotsunterlagen und Angaben selbst verantwortlich. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Eine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
Ein Wechsel in der Bieterkonstellation zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Zuschlagserteilung ist unzulässig.
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angebotsunterlagen und Angaben selbst verantwortlich. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Eine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
Ein Wechsel in der Bieterkonstellation zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Zuschlagserteilung ist unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 01.01.2014 neu zu vergeben:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 01.01.2014 neu zu vergeben:
- Annahme von Grünabfällen inkl. Gestellung von Platzwärtern auf 11 Sammelstellen
- Shreddern der angelieferten Grünabfälle / Vorbereitung zum Abtransport nach Wahl des Auftragnehmers auf den jeweiligen Sammelplätzen
- Laden und Transport der Grünabfälle von den Gartenabfallsammelplätzen (GAP) in externe Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers
- Ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle in externen Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers (Eigene Anlagen des Auftragnehmers / Anlagen von Nachunternehmern). Optional kann auf drei dafür genehmigungsrechtlich zugelassenen GAP des AG kompostiert werden.
- Ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle in externen Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers (Eigene Anlagen des Auftragnehmers / Anlagen von Nachunternehmern). Optional kann auf drei dafür genehmigungsrechtlich zugelassenen GAP des AG kompostiert werden.
- Beaufsichtigung der Anlieferung und Befüllung von Containern für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen von Containern für Rasenschnitt
(Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers.)
(Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers.)
Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten.
Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten.
Die folgende Zusammensetzung der anzunehmenden und zu behandelnden Abfälle ist zugrunde zu legen:
- Baum-, Strauch- und Heckenschnitt
- Baumstubben
- Rasenschnitt und Vertikutiermaterial
- Laub, Fallobst etc.
- sowie sonstige typische Abfälle aus Gärten (ASN 200201)
Derzeit werden Küchenabfälle (Biotonnenabfälle) im Landkreis Grafschaft Bentheim nicht gesondert gesammelt und sind nicht oder nur untergeordnet in den angelieferten Abfällen zu erwarten.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014. Der Vertrag wird mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014. Der Vertrag wird mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden.
Beschreibung der Optionen: einmalige Verlängerung um ein Jahr möglich
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Grafschaft Bentheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit:
a) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach § 6 EG VOL/A, ggf. ergänzt um in den Vergabeunterlagen geforderte Beiblätter und ggf. ergänzt um einen Nachweis über die Beantragung eines Bundeszentralregisterauszugs (Führungszeugnis, Belegart O)
b) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) – Kopie ausreichend
Nähere Hinweise und Maßgaben sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich, die bei der genannten Kontaktstelle erhältlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich des Umsatzes von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt) sowie über den Umsatz bezüglich der Entsorgung von Grünabfällen, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als Mindestkriterium wird ein Gesamtumsatz von 500.000 EUR netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich des Umsatzes von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt) sowie über den Umsatz bezüglich der Entsorgung von Grünabfällen, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als Mindestkriterium wird ein Gesamtumsatz von 500.000 EUR netto pro Geschäftsjahr gefordert.
b) Eigenerklärung über die Zahl der Beschäftigten (jahresdurchschnittliche Angabe, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, ggf. einschließlich der Beschäftigten von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt). Als Mindestkriterium wird eine jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl von 10 Arbeitnehmern (geringfügige Beschäftigung, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis) gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung über die Zahl der Beschäftigten (jahresdurchschnittliche Angabe, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, ggf. einschließlich der Beschäftigten von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung stützt). Als Mindestkriterium wird eine jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl von 10 Arbeitnehmern (geringfügige Beschäftigung, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis) gefordert.
c) Referenzen: Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die im Zeitraum seit dem 1. Juni 2010 erbracht wurden. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Kriterien erfüllen: Annahme, Behandlung, Transport und Verwertung von Grünabfällen. Als Mindestkriterium wird eine passende Referenz gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Referenzen: Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die im Zeitraum seit dem 1. Juni 2010 erbracht wurden. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Kriterien erfüllen: Annahme, Behandlung, Transport und Verwertung von Grünabfällen. Als Mindestkriterium wird eine passende Referenz gefordert.
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen:
Personenschäden: 2,5 Mio. EUR pro Jahr / Sachschäden und Umweltschäden: 2,5 Mio. EUR pro Jahr (diese Deckungen müssen jeweils jährlich zweimal abgedeckt sein).
Bei Bietergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz müssen alle Beiträge der Beteiligten zur Auftragserbringung lückenlos abgesichert sein (Mindestkriterium)
e) Eigenerklärung, welche Massenströme für Grünabfälle vorgesehen sind. Die Erklärung besteht mindestens aus: aa) Angabe der Verwertungsanlage (Name des Unternehmens, Anschrift) und der vorgesehenen Verwertung und der Herstellung von Produkten (z.B. Kompost, Energie); bb) Angabe der Bestandteile, die in die jeweilige Anlage überführt werden sollen (z.B. holzreiche Fraktion in Biomassekraftwerk); cc) Angabe, welche Massen (Tonnage) der angenommenen Grünabfälle in die jeweilige Anlage verbracht werden sollen; dd)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) Eigenerklärung, welche Massenströme für Grünabfälle vorgesehen sind. Die Erklärung besteht mindestens aus: aa) Angabe der Verwertungsanlage (Name des Unternehmens, Anschrift) und der vorgesehenen Verwertung und der Herstellung von Produkten (z.B. Kompost, Energie); bb) Angabe der Bestandteile, die in die jeweilige Anlage überführt werden sollen (z.B. holzreiche Fraktion in Biomassekraftwerk); cc) Angabe, welche Massen (Tonnage) der angenommenen Grünabfälle in die jeweilige Anlage verbracht werden sollen; dd)
Soweit es sich um eigene Anlagen des Bieters / eines Mitglieds der Bietergemeinschaft handelt: Eigenerklärung, dass die vorgesehene Verwertung in dieser Anlage durchgeführt werden kann; ee) Soweit es sich um Anlagen von Fremdunternehmern handelt: Nachunternehmererklärung des Fremdunternehmens mit Erklärung über die Annahmebereitschaft und die Annahmemengen im Auftragsfalle
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit es sich um eigene Anlagen des Bieters / eines Mitglieds der Bietergemeinschaft handelt: Eigenerklärung, dass die vorgesehene Verwertung in dieser Anlage durchgeführt werden kann; ee) Soweit es sich um Anlagen von Fremdunternehmern handelt: Nachunternehmererklärung des Fremdunternehmens mit Erklärung über die Annahmebereitschaft und die Annahmemengen im Auftragsfalle
f) Nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Vorlage der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Verwertungsanlage
Nähere Hinweise und Maßgaben sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich, die bei der genannten Kontaktstelle erhältlich sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt ausschließlich je angefallene Öffnungsstunde der Grünabfallplätze bzw. der tatsächlich entsorgten Abfallmengen.
Die vom Auftragnehmer angebotenen abfallmengenabhängigen Einzelpreise müssen auch für den Fall verbindlich sein, dass die tatsächlich angefallenen Abfallmengen nach oben oder nach unten von der vom Auftraggeber vorgegebenen Mengen abweichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen (bei der o.g. Kontaktstelle erhältliches Formblatt A 5).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen (bei der o.g. Kontaktstelle erhältliches Formblatt A 5).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Überweisung oder Verrechnungsscheck
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AWB - Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim
Frau Beate Jacobs
Internetadresse: www.awb-grafschaft.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Für das vorliegende Vergabeverfahren sind weitere Vergabeunterlagen bei der genannten Kontaktstelle erhältlich. Sie bestehen aus folgenden Unterlagen: Bewerbungsbedingungen, Vertrag zur Grünabfallentsorgung, Leistungsbeschreibung mit Anlagen (zugleich Anlage 1 zum Vertrag zur Grünabfallentsorgung), Formblätter zur Angebotsabgabe. Auf diese Unterlagen wird vollumfänglich Bezug genommen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber über die genannte Kontaktstelle unverzüglich auf erkannte Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Widersprüche oder sonstige Probleme, die sich aus dieser Bekanntmachung oder den weiteren Vergabeunterlagen ergeben, hinzuweisen.
Die Bieter sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angebotsunterlagen und Angaben selbst verantwortlich. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Eine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
Ein Wechsel in der Bieterkonstellation zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Zuschlagserteilung ist unzulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
in Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Aufraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
in Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Aufraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 127-218394 (2013-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Grafschaft Bentheim.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-17 📅
Name: ARGE Klasmann-Deilmann – Olde Bolhaar – Stenau
Postanschrift: Von-Braun-Str. 70
Postort: Ahaus
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Aufraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
In Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach § 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber dem Aufraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Antragsteller erklärt hat, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.