Grundstückserwerb zum Zwecke von Planung, Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung

Große Kreisstadt Germering

Die Große Kreisstadt Germering (nachfolgend „Auftraggeberin“) hat zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen Planung, Neubau und Betrieb (operativer Betrieb und Bewirtschaftung) einer Kindertageseinrichtung einschließlich Außenanlagen auf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks (nachfolgend „Grundstücksteilfläche“) an der Augsburger Straße in Germering (Grundbuch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck für Germering, Band 193, Blatt 7001 unter der lfd. Nr. 86 des Bestandverzeichnisses, Gemarkung Germering, Flurstück 280, Untere Bildäcker) beschlossen.
Die unbebaute Grundstücksteilfläche (möglichst genau 2 400 m²), die im Geltungsbereich eines sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegt, ist durch den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmergemeinschaft (nachfolgend einheitlich „Auftragnehmer“) zu den Bedingungen des Grundstückskaufvertrages (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu dem angebotenen Kaufpreis zuzüglich Erschließungs-, Vermessungs-, Vertragsnebenkosten sowie Grunderwerbssteuer zu erwerben, zu vermessen und teilweise zu erschließen. Nach derzeitigem Planungsstand soll festgesetzt werden: Fläche für Gemeinbedarf, soziale Zwecke, hier: Kinderbetreuung, dienende Gebäude und Einrichtungen, wobei ferner folgende Nutzungen zulässig sind: Betriebswohnungen, Verwaltungs-, Neben- und Lagerräume, Schulungsräume, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Stellplätze. Der Mindestkaufpreis beträgt 672 000 EUR (280 EUR/m²).
Die Kindertageseinrichtung (Hauptnutzfläche mindestens 614 m²) – bestehend aus 4 Kindergartengruppen (3 Jahre bis Schuleintritt) mit derzeit 25 Betreuungsplätzen pro Gruppe und 2 Krippengruppen (0 bis 3 Jahre) mit derzeit 12 Betreuungsplätzen pro Gruppe – einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (örtliche Verkehrsflächen, Abstellflächen für Kfz und Fahrräder, Freispielflächen) ist durch den Auftragnehmer auf dessen eigene Rechnung zu planen und bis spätestens zum 31.07.2015 schlüsselfertig (funktions- und betriebsbereit) zu errichten. Planung und Bau müssen folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Einhaltung der Vorgaben des Entwurfs des Bebauungsplans [A1], Einhaltung des Raumprogramms altersgemischte Einrichtung [A2], keine behelfsmäßigen Konstruktionen [A3], Barrierefreiheit des Gebäudes in allen Geschossen [A4], Einhaltung der Werte der Energieeinsparverordnung (EnEV) [A5], Einhaltung der Stellplatzsatzung der Stadt Germering [A6], Barrierefreiheit der Außenanlagen [A7], mindestens 10m² Freispielfläche pro Betreuungsplatz [A8] (Formblatt 19).
Die Kindertageseinrichtung soll für mindestens 25 Jahre ab Fertigstellung des Bauvorhabens durch den Auftragnehmer betrieben werden. Der Betrieb soll die Betreuung und Essensversorgung der Kinder (operativer Betrieb) sowie die Bewirtschaftung der Kindertageseinrichtung einschließlich der Außenanlagen beinhalten. Für die Auftraggeberin ist von wesentlicher Bedeutung, eine qualitativ hochwertige, flexible und verlässliche Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Elternbeiträge überschaubar zu halten. Der Betrieb muss folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Vorrangige Aufnahme von Kindern aus der Großen Kreisstadt und von Kindern Germeringer Betriebsangehöriger [A9], im Krippenbereich: Vorrangige Aufnahme von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz [A10], Beteiligung des Auftragnehmers an dem Einschreibe- und Vergabeverfahren der Großen Kreisstadt Germering [A11], im Krippenbereich: Angebot der Platzteilung (Zwei-/Drei-Tagebuchungen) [A12], bei Bedarf Einrichtung von Integrationsplätzen, soweit die räumlichen und personellen Voraussetzungen dies zulassen [A13], Einhaltung der Mindestöffnungszeiten (Mo-Do: 07:00-17:30 Uhr, Fr: 07:00-17:00 Uhr) [A14], die vom Auftragnehmer durchschnittlich erhobenen Elternbeiträge dürfen (aufgerundet auf volle Euro) die durchschnittlichen Elternbeiträge der städtischen Beitragstabellen (in ihrer derzeit gültigen Fassung) um maximal 25% überschreiten, ab dem Betreuungsjahr 2015/16 ist eine Erhöhung um jährlich bis zu maximal 3% möglich [A15], Beteiligung bei der Umsetzung und Fortschreibung des trägerübergreifenden Personalgewinnungskonzepts im Bereich der Germeringer Kinderbetreuung [A16], Kooperation bei der Umsetzung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Großen Kreisstadt Germering im Bereich Migration [A17] (Formblatt 20).
Hinweise zur Finanzierung:
Die Auftraggeberin geht von der Einbindung von Fördermitteln aus:
(1) Investitionskostenzuschuss gemäß Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Neufassung der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR 2006), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Mai 2006 – Nr. 62 – FV 6700 – 013 – 17 892/06 („FAG-Richtlinien“), wobei die Auftraggeberin im Falle der Bewilligung auf Antrag des Auftragnehmers einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75% der zuweisungsfähigen Kosten gewähren wird;
(2) Betriebskostenzuschüsse gemäß Art. 18 ff. BayKiBiG i.V.m. Richtlinie zur Förderung des Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 28. Oktober 2009, Az.: VI4/7360/368/08 („Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten“).
Mit der Summe aller Fördermittel, den Elternbeiträgen und sonstigen Einnahmen (z.B. Spenden, etc.) hat der Auftragnehmer alle anfallenden Kosten für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu bestreiten.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-07 Auftragsbekanntmachung
2014-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge