Die Große Kreisstadt Germering (nachfolgend „Auftraggeberin“) hat zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen Planung, Neubau und Betrieb (operativer Betrieb und Bewirtschaftung) einer Kindertageseinrichtung einschließlich Außenanlagen auf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks (nachfolgend „Grundstücksteilfläche“) an der Augsburger Straße in Germering (Grundbuch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck für Germering, Band 193, Blatt 7001 unter der lfd. Nr. 86 des Bestandverzeichnisses, Gemarkung Germering, Flurstück 280, Untere Bildäcker) beschlossen. Die unbebaute Grundstücksteilfläche (möglichst genau 2 400 m²), die im Geltungsbereich eines sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegt, ist durch den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmergemeinschaft (nachfolgend einheitlich „Auftragnehmer“) zu den Bedingungen des Grundstückskaufvertrages (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu dem angebotenen Kaufpreis zuzüglich Erschließungs-, Vermessungs-, Vertragsnebenkosten sowie Grunderwerbssteuer zu erwerben, zu vermessen und teilweise zu erschließen. Nach derzeitigem Planungsstand soll festgesetzt werden: Fläche für Gemeinbedarf, soziale Zwecke, hier: Kinderbetreuung, dienende Gebäude und Einrichtungen, wobei ferner folgende Nutzungen zulässig sind: Betriebswohnungen, Verwaltungs-, Neben- und Lagerräume, Schulungsräume, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Stellplätze. Der Mindestkaufpreis beträgt 672 000 EUR (280 EUR/m²). Die Kindertageseinrichtung (Hauptnutzfläche mindestens 614 m²) – bestehend aus 4 Kindergartengruppen (3 Jahre bis Schuleintritt) mit derzeit 25 Betreuungsplätzen pro Gruppe und 2 Krippengruppen (0 bis 3 Jahre) mit derzeit 12 Betreuungsplätzen pro Gruppe – einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (örtliche Verkehrsflächen, Abstellflächen für Kfz und Fahrräder, Freispielflächen) ist durch den Auftragnehmer auf dessen eigene Rechnung zu planen und bis spätestens zum 31.07.2015 schlüsselfertig (funktions- und betriebsbereit) zu errichten. Planung und Bau müssen folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Einhaltung der Vorgaben des Entwurfs des Bebauungsplans [A1], Einhaltung des Raumprogramms altersgemischte Einrichtung [A2], keine behelfsmäßigen Konstruktionen [A3], Barrierefreiheit des Gebäudes in allen Geschossen [A4], Einhaltung der Werte der Energieeinsparverordnung (EnEV) [A5], Einhaltung der Stellplatzsatzung der Stadt Germering [A6], Barrierefreiheit der Außenanlagen [A7], mindestens 10m² Freispielfläche pro Betreuungsplatz [A8] (Formblatt 19). Die Kindertageseinrichtung soll für mindestens 25 Jahre ab Fertigstellung des Bauvorhabens durch den Auftragnehmer betrieben werden. Der Betrieb soll die Betreuung und Essensversorgung der Kinder (operativer Betrieb) sowie die Bewirtschaftung der Kindertageseinrichtung einschließlich der Außenanlagen beinhalten. Für die Auftraggeberin ist von wesentlicher Bedeutung, eine qualitativ hochwertige, flexible und verlässliche Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Elternbeiträge überschaubar zu halten. Der Betrieb muss folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Vorrangige Aufnahme von Kindern aus der Großen Kreisstadt und von Kindern Germeringer Betriebsangehöriger [A9], im Krippenbereich: Vorrangige Aufnahme von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz [A10], Beteiligung des Auftragnehmers an dem Einschreibe- und Vergabeverfahren der Großen Kreisstadt Germering [A11], im Krippenbereich: Angebot der Platzteilung (Zwei-/Drei-Tagebuchungen) [A12], bei Bedarf Einrichtung von Integrationsplätzen, soweit die räumlichen und personellen Voraussetzungen dies zulassen [A13], Einhaltung der Mindestöffnungszeiten (Mo-Do: 07:00-17:30 Uhr, Fr: 07:00-17:00 Uhr) [A14], die vom Auftragnehmer durchschnittlich erhobenen Elternbeiträge dürfen (aufgerundet auf volle Euro) die durchschnittlichen Elternbeiträge der städtischen Beitragstabellen (in ihrer derzeit gültigen Fassung) um maximal 25% überschreiten, ab dem Betreuungsjahr 2015/16 ist eine Erhöhung um jährlich bis zu maximal 3% möglich [A15], Beteiligung bei der Umsetzung und Fortschreibung des trägerübergreifenden Personalgewinnungskonzepts im Bereich der Germeringer Kinderbetreuung [A16], Kooperation bei der Umsetzung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Großen Kreisstadt Germering im Bereich Migration [A17] (Formblatt 20). Hinweise zur Finanzierung: Die Auftraggeberin geht von der Einbindung von Fördermitteln aus: (1) Investitionskostenzuschuss gemäß Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Neufassung der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR 2006), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Mai 2006 – Nr. 62 – FV 6700 – 013 – 17 892/06 („FAG-Richtlinien“), wobei die Auftraggeberin im Falle der Bewilligung auf Antrag des Auftragnehmers einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75% der zuweisungsfähigen Kosten gewähren wird; (2) Betriebskostenzuschüsse gemäß Art. 18 ff. BayKiBiG i.V.m. Richtlinie zur Förderung des Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 28. Oktober 2009, Az.: VI4/7360/368/08 („Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten“). Mit der Summe aller Fördermittel, den Elternbeiträgen und sonstigen Einnahmen (z.B. Spenden, etc.) hat der Auftragnehmer alle anfallenden Kosten für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu bestreiten. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Germering
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 82110
Postort: Germering
Kontakt
Internetadresse: http://www.germering.de🌏
E-Mail: kaemmerei@germering.de📧
(a) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der in Anhang A Ziffer II) genannten Kontaktstelle unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anzufordern. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Die Bieter sind gehalten, die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter für die Angebotserstellung zu verwenden. Die Angebote sind unter Beifügung des Formblatts Angebotsschreiben in schriftlicher Form, deutscher Sprache und zweifacher Ausfertigung (einmal im Original und einmal in Kopie) sowie als eingescannte Version auf einer CD-ROM in einem fest verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Zeitpunkt (Eingang bei der die Auftraggeberin beratende KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mit ausschließlich folgender Aufschrift einzureichen: Bitte nicht öffnen! KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Simon Brecher Ganghoferstraße 29 80339 München Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Grundstückserwerb zum Zwecke von Planung, Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung“ - siehe Anhang A Ziffer III). Die Einreichung von Angeboten in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) oder per Telefax ist unzulässig. Im Falle von Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie, sind alleine die Angaben im Original entscheidend und verbindlich. Angebote, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden zwingend ausgeschlossen. Änderungen des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist einschließlich Änderungen in der Person des Bieters sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
(b) Fragen zur Ausschreibung („Bieterfragen“) sind ausschließlich per Post oder per Telefax und bis spätestens 25.9.2013, 18:00 Uhr an die in Anhang A Ziffer I) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Alle Bieterfragen werden per E-Mail beantwortet.
(c)Mehrfachbeteiligungen von Bietern, Planern, Bauunternehmen und Betreibern jedweder Art sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
(d) Sollen Teilleistungen durch Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Teilleistungen es sich handeln wird – Formblatt 3. Die Auftraggeberin fordert vor Zuschlagserteilung von den in der engeren Wahl befindlichen drei (3) Bietern die Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) sowie den Nachweis darüber, dass ihnen die erforderlichen Mittel für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen – Formblatt 4.
(e) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
(f) Die Auftraggeberin gewährt allen Bietern, die ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen (welches insbesondere eine der Ausschreibung entsprechende Entwurfsplanung Kindertageseinrichtung mit Außenanlagen umfasst) fristgerecht eingereicht haben, für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR (brutto). Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
(g) Die Vergabeunterlagen und die sonstigen den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe – auch auszugsweise – für andere Zwecke ist untersagt. Über sämtliche den Bietern zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus zu verpflichten.
(a) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der in Anhang A Ziffer II) genannten Kontaktstelle unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anzufordern. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Die Bieter sind gehalten, die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter für die Angebotserstellung zu verwenden. Die Angebote sind unter Beifügung des Formblatts Angebotsschreiben in schriftlicher Form, deutscher Sprache und zweifacher Ausfertigung (einmal im Original und einmal in Kopie) sowie als eingescannte Version auf einer CD-ROM in einem fest verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Zeitpunkt (Eingang bei der die Auftraggeberin beratende KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mit ausschließlich folgender Aufschrift einzureichen: Bitte nicht öffnen! KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Simon Brecher Ganghoferstraße 29 80339 München Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Grundstückserwerb zum Zwecke von Planung, Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung“ - siehe Anhang A Ziffer III). Die Einreichung von Angeboten in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) oder per Telefax ist unzulässig. Im Falle von Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie, sind alleine die Angaben im Original entscheidend und verbindlich. Angebote, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden zwingend ausgeschlossen. Änderungen des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist einschließlich Änderungen in der Person des Bieters sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
(b) Fragen zur Ausschreibung („Bieterfragen“) sind ausschließlich per Post oder per Telefax und bis spätestens 25.9.2013, 18:00 Uhr an die in Anhang A Ziffer I) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Alle Bieterfragen werden per E-Mail beantwortet.
(c)Mehrfachbeteiligungen von Bietern, Planern, Bauunternehmen und Betreibern jedweder Art sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
(d) Sollen Teilleistungen durch Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Teilleistungen es sich handeln wird – Formblatt 3. Die Auftraggeberin fordert vor Zuschlagserteilung von den in der engeren Wahl befindlichen drei (3) Bietern die Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) sowie den Nachweis darüber, dass ihnen die erforderlichen Mittel für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen – Formblatt 4.
(e) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
(f) Die Auftraggeberin gewährt allen Bietern, die ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen (welches insbesondere eine der Ausschreibung entsprechende Entwurfsplanung Kindertageseinrichtung mit Außenanlagen umfasst) fristgerecht eingereicht haben, für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR (brutto). Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
(g) Die Vergabeunterlagen und die sonstigen den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe – auch auszugsweise – für andere Zwecke ist untersagt. Über sämtliche den Bietern zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus zu verpflichten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Große Kreisstadt Germering (nachfolgend „Auftraggeberin“) hat zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen Planung, Neubau und Betrieb (operativer Betrieb und Bewirtschaftung) einer Kindertageseinrichtung einschließlich Außenanlagen auf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks (nachfolgend „Grundstücksteilfläche“) an der Augsburger Straße in Germering (Grundbuch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck für Germering, Band 193, Blatt 7001 unter der lfd. Nr. 86 des Bestandverzeichnisses, Gemarkung Germering, Flurstück 280, Untere Bildäcker) beschlossen.
Die Große Kreisstadt Germering (nachfolgend „Auftraggeberin“) hat zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen Planung, Neubau und Betrieb (operativer Betrieb und Bewirtschaftung) einer Kindertageseinrichtung einschließlich Außenanlagen auf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks (nachfolgend „Grundstücksteilfläche“) an der Augsburger Straße in Germering (Grundbuch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck für Germering, Band 193, Blatt 7001 unter der lfd. Nr. 86 des Bestandverzeichnisses, Gemarkung Germering, Flurstück 280, Untere Bildäcker) beschlossen.
Die unbebaute Grundstücksteilfläche (möglichst genau 2 400 m²), die im Geltungsbereich eines sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegt, ist durch den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmergemeinschaft (nachfolgend einheitlich „Auftragnehmer“) zu den Bedingungen des Grundstückskaufvertrages (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu dem angebotenen Kaufpreis zuzüglich Erschließungs-, Vermessungs-, Vertragsnebenkosten sowie Grunderwerbssteuer zu erwerben, zu vermessen und teilweise zu erschließen. Nach derzeitigem Planungsstand soll festgesetzt werden: Fläche für Gemeinbedarf, soziale Zwecke, hier: Kinderbetreuung, dienende Gebäude und Einrichtungen, wobei ferner folgende Nutzungen zulässig sind: Betriebswohnungen, Verwaltungs-, Neben- und Lagerräume, Schulungsräume, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Stellplätze. Der Mindestkaufpreis beträgt 672 000 EUR (280 EUR/m²).
Die unbebaute Grundstücksteilfläche (möglichst genau 2 400 m²), die im Geltungsbereich eines sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegt, ist durch den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmergemeinschaft (nachfolgend einheitlich „Auftragnehmer“) zu den Bedingungen des Grundstückskaufvertrages (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu dem angebotenen Kaufpreis zuzüglich Erschließungs-, Vermessungs-, Vertragsnebenkosten sowie Grunderwerbssteuer zu erwerben, zu vermessen und teilweise zu erschließen. Nach derzeitigem Planungsstand soll festgesetzt werden: Fläche für Gemeinbedarf, soziale Zwecke, hier: Kinderbetreuung, dienende Gebäude und Einrichtungen, wobei ferner folgende Nutzungen zulässig sind: Betriebswohnungen, Verwaltungs-, Neben- und Lagerräume, Schulungsräume, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Stellplätze. Der Mindestkaufpreis beträgt 672 000 EUR (280 EUR/m²).
Die Kindertageseinrichtung (Hauptnutzfläche mindestens 614 m²) – bestehend aus 4 Kindergartengruppen (3 Jahre bis Schuleintritt) mit derzeit 25 Betreuungsplätzen pro Gruppe und 2 Krippengruppen (0 bis 3 Jahre) mit derzeit 12 Betreuungsplätzen pro Gruppe – einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (örtliche Verkehrsflächen, Abstellflächen für Kfz und Fahrräder, Freispielflächen) ist durch den Auftragnehmer auf dessen eigene Rechnung zu planen und bis spätestens zum 31.07.2015 schlüsselfertig (funktions- und betriebsbereit) zu errichten. Planung und Bau müssen folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Einhaltung der Vorgaben des Entwurfs des Bebauungsplans [A1], Einhaltung des Raumprogramms altersgemischte Einrichtung [A2], keine behelfsmäßigen Konstruktionen [A3], Barrierefreiheit des Gebäudes in allen Geschossen [A4], Einhaltung der Werte der Energieeinsparverordnung (EnEV) [A5], Einhaltung der Stellplatzsatzung der Stadt Germering [A6], Barrierefreiheit der Außenanlagen [A7], mindestens 10m² Freispielfläche pro Betreuungsplatz [A8] (Formblatt 19).
Die Kindertageseinrichtung (Hauptnutzfläche mindestens 614 m²) – bestehend aus 4 Kindergartengruppen (3 Jahre bis Schuleintritt) mit derzeit 25 Betreuungsplätzen pro Gruppe und 2 Krippengruppen (0 bis 3 Jahre) mit derzeit 12 Betreuungsplätzen pro Gruppe – einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (örtliche Verkehrsflächen, Abstellflächen für Kfz und Fahrräder, Freispielflächen) ist durch den Auftragnehmer auf dessen eigene Rechnung zu planen und bis spätestens zum 31.07.2015 schlüsselfertig (funktions- und betriebsbereit) zu errichten. Planung und Bau müssen folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Einhaltung der Vorgaben des Entwurfs des Bebauungsplans [A1], Einhaltung des Raumprogramms altersgemischte Einrichtung [A2], keine behelfsmäßigen Konstruktionen [A3], Barrierefreiheit des Gebäudes in allen Geschossen [A4], Einhaltung der Werte der Energieeinsparverordnung (EnEV) [A5], Einhaltung der Stellplatzsatzung der Stadt Germering [A6], Barrierefreiheit der Außenanlagen [A7], mindestens 10m² Freispielfläche pro Betreuungsplatz [A8] (Formblatt 19).
Die Kindertageseinrichtung soll für mindestens 25 Jahre ab Fertigstellung des Bauvorhabens durch den Auftragnehmer betrieben werden. Der Betrieb soll die Betreuung und Essensversorgung der Kinder (operativer Betrieb) sowie die Bewirtschaftung der Kindertageseinrichtung einschließlich der Außenanlagen beinhalten. Für die Auftraggeberin ist von wesentlicher Bedeutung, eine qualitativ hochwertige, flexible und verlässliche Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Elternbeiträge überschaubar zu halten. Der Betrieb muss folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Vorrangige Aufnahme von Kindern aus der Großen Kreisstadt und von Kindern Germeringer Betriebsangehöriger [A9], im Krippenbereich: Vorrangige Aufnahme von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz [A10], Beteiligung des Auftragnehmers an dem Einschreibe- und Vergabeverfahren der Großen Kreisstadt Germering [A11], im Krippenbereich: Angebot der Platzteilung (Zwei-/Drei-Tagebuchungen) [A12], bei Bedarf Einrichtung von Integrationsplätzen, soweit die räumlichen und personellen Voraussetzungen dies zulassen [A13], Einhaltung der Mindestöffnungszeiten (Mo-Do: 07:00-17:30 Uhr, Fr: 07:00-17:00 Uhr) [A14], die vom Auftragnehmer durchschnittlich erhobenen Elternbeiträge dürfen (aufgerundet auf volle Euro) die durchschnittlichen Elternbeiträge der städtischen Beitragstabellen (in ihrer derzeit gültigen Fassung) um maximal 25% überschreiten, ab dem Betreuungsjahr 2015/16 ist eine Erhöhung um jährlich bis zu maximal 3% möglich [A15], Beteiligung bei der Umsetzung und Fortschreibung des trägerübergreifenden Personalgewinnungskonzepts im Bereich der Germeringer Kinderbetreuung [A16], Kooperation bei der Umsetzung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Großen Kreisstadt Germering im Bereich Migration [A17] (Formblatt 20).
Die Kindertageseinrichtung soll für mindestens 25 Jahre ab Fertigstellung des Bauvorhabens durch den Auftragnehmer betrieben werden. Der Betrieb soll die Betreuung und Essensversorgung der Kinder (operativer Betrieb) sowie die Bewirtschaftung der Kindertageseinrichtung einschließlich der Außenanlagen beinhalten. Für die Auftraggeberin ist von wesentlicher Bedeutung, eine qualitativ hochwertige, flexible und verlässliche Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Elternbeiträge überschaubar zu halten. Der Betrieb muss folgende Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen: Vorrangige Aufnahme von Kindern aus der Großen Kreisstadt und von Kindern Germeringer Betriebsangehöriger [A9], im Krippenbereich: Vorrangige Aufnahme von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz [A10], Beteiligung des Auftragnehmers an dem Einschreibe- und Vergabeverfahren der Großen Kreisstadt Germering [A11], im Krippenbereich: Angebot der Platzteilung (Zwei-/Drei-Tagebuchungen) [A12], bei Bedarf Einrichtung von Integrationsplätzen, soweit die räumlichen und personellen Voraussetzungen dies zulassen [A13], Einhaltung der Mindestöffnungszeiten (Mo-Do: 07:00-17:30 Uhr, Fr: 07:00-17:00 Uhr) [A14], die vom Auftragnehmer durchschnittlich erhobenen Elternbeiträge dürfen (aufgerundet auf volle Euro) die durchschnittlichen Elternbeiträge der städtischen Beitragstabellen (in ihrer derzeit gültigen Fassung) um maximal 25% überschreiten, ab dem Betreuungsjahr 2015/16 ist eine Erhöhung um jährlich bis zu maximal 3% möglich [A15], Beteiligung bei der Umsetzung und Fortschreibung des trägerübergreifenden Personalgewinnungskonzepts im Bereich der Germeringer Kinderbetreuung [A16], Kooperation bei der Umsetzung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Großen Kreisstadt Germering im Bereich Migration [A17] (Formblatt 20).
Hinweise zur Finanzierung:
Die Auftraggeberin geht von der Einbindung von Fördermitteln aus:
(1) Investitionskostenzuschuss gemäß Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Neufassung der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR 2006), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Mai 2006 – Nr. 62 – FV 6700 – 013 – 17 892/06 („FAG-Richtlinien“), wobei die Auftraggeberin im Falle der Bewilligung auf Antrag des Auftragnehmers einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75% der zuweisungsfähigen Kosten gewähren wird;
(1) Investitionskostenzuschuss gemäß Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Neufassung der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR 2006), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Mai 2006 – Nr. 62 – FV 6700 – 013 – 17 892/06 („FAG-Richtlinien“), wobei die Auftraggeberin im Falle der Bewilligung auf Antrag des Auftragnehmers einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75% der zuweisungsfähigen Kosten gewähren wird;
(2) Betriebskostenzuschüsse gemäß Art. 18 ff. BayKiBiG i.V.m. Richtlinie zur Förderung des Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 28. Oktober 2009, Az.: VI4/7360/368/08 („Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten“).
(2) Betriebskostenzuschüsse gemäß Art. 18 ff. BayKiBiG i.V.m. Richtlinie zur Förderung des Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 28. Oktober 2009, Az.: VI4/7360/368/08 („Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten“).
Mit der Summe aller Fördermittel, den Elternbeiträgen und sonstigen Einnahmen (z.B. Spenden, etc.) hat der Auftragnehmer alle anfallenden Kosten für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu bestreiten.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Dauer: 322 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Germering D-82110
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) gilt: Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) besitzen. Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) vorzulegen.
Für Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) gilt: Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) besitzen. Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) vorzulegen.
Besonderheiten bei Bietergemeinschaften:
Bei Bietergemeinschaften sind die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, sofern nicht dort – in Klammern hinter der jeweils geforderten Unterlagen – ausdrücklich vorgesehen ist, dass die jeweilige Unterlage nur durch die Bietergemeinschaft insgesamt, die Planer, das Bauunternehmen und/oder den Betreiber vorzulegen sind.
Bei Bietergemeinschaften sind die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, sofern nicht dort – in Klammern hinter der jeweils geforderten Unterlagen – ausdrücklich vorgesehen ist, dass die jeweilige Unterlage nur durch die Bietergemeinschaft insgesamt, die Planer, das Bauunternehmen und/oder den Betreiber vorzulegen sind.
Besonderheiten beim Einsatz anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Drittunternehmen, konzernverbundene Unternehmen):
Soweit sich ein Bieter, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) auf andere Unternehmen berufen will, sind die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) mit dem Angebot für das/die andere/n Unternehmen vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.1) geforderten Unterlagen sind durch den Bieter und das/die andere/n Unternehmen beizubringen.
Soweit sich ein Bieter, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) auf andere Unternehmen berufen will, sind die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) mit dem Angebot für das/die andere/n Unternehmen vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.1) geforderten Unterlagen sind durch den Bieter und das/die andere/n Unternehmen beizubringen.
Sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmer berufen will, hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen – Formblatt 4.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise (bzw. Bescheinigungen) erbringen. Eine beglaubigte deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt oder werden darin nicht vollständig alle Fälle erwähnt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des betreffenden Herkunftslandes ersetzt werden.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise (bzw. Bescheinigungen) erbringen. Eine beglaubigte deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt oder werden darin nicht vollständig alle Fälle erwähnt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des betreffenden Herkunftslandes ersetzt werden.
(a) Unternehmensdarstellung: Angabe von Name/Firma, Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer), Rechtsform, Hauptgeschäftsbereich, Leistungsspektrum, Organisationsstruktur, Niederlassungen, ggf. Konzernzugehörigkeit. Zudem ist das Formblatt 1 abzugeben. Sofern der Bieter/ein Bietergemeinschaftsmitglied/ein anderes Unternehmen eine Privatperson ist: Darstellung zur Person mit Name, Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer), Firma, derzeitiger Funktion im Unternehmen (soweit einschlägig), fachlicher Qualifikation.
(a) Unternehmensdarstellung: Angabe von Name/Firma, Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer), Rechtsform, Hauptgeschäftsbereich, Leistungsspektrum, Organisationsstruktur, Niederlassungen, ggf. Konzernzugehörigkeit. Zudem ist das Formblatt 1 abzugeben. Sofern der Bieter/ein Bietergemeinschaftsmitglied/ein anderes Unternehmen eine Privatperson ist: Darstellung zur Person mit Name, Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer), Firma, derzeitiger Funktion im Unternehmen (soweit einschlägig), fachlicher Qualifikation.
Zusätzlich für den Betreiber: Mitteilungen zu Zertifizierungen, Angabe der grundsätzlichen pädagogischen Ausrichtung und der pädagogischen Schwerpunkte sowie Darstellung der Eckpunkte des pädagogischen Konzepts (ausgenommen sind die Bereiche, die Gegenstand des Betriebskonzeptes sind);
Zusätzlich für den Betreiber: Mitteilungen zu Zertifizierungen, Angabe der grundsätzlichen pädagogischen Ausrichtung und der pädagogischen Schwerpunkte sowie Darstellung der Eckpunkte des pädagogischen Konzepts (ausgenommen sind die Bereiche, die Gegenstand des Betriebskonzeptes sind);
(b) Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Angebotsfrist);
(c) Eigenerklärung zur Schwarzarbeit – Formblatt 5;
(d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formblatt 6;
(e) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit – Formblatt 7 – Teil 1;
(f) Bevollmächtigung zum Abruf eines elektronischen Gewerbezentralregisterauszugs – Formblatt 7 Teil 2;
(g) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurskammer (für die Planer);
(h) Eigenerklärung zur Nichtanwendung der Technologie von L. Ron Hubbard (für den Betreiber) – Formblatt 9;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(a) Finanzierungsnachweis Investitionsvolumen (für den Bieter bzw. für die Bietergemeinschaft insgesamt) – Formblatt 10 bei (teilweiser) Eigenfinanzierung und/oder Formblatt 11 bei (teilweiser) Fremdfinanzierung;
(b) Bereitschaftserklärung Vertragserfüllungsbürgschaft (für den Bieter bzw. für die Bietergemeinschaft insgesamt) – Formblatt 12;
(c) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers durch Vorlage einer Versicherungspolice oder Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung abzuschließen (für die Planer);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(c) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers durch Vorlage einer Versicherungspolice oder Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung abzuschließen (für die Planer);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a) Namentliche Benennung der Mitglieder des für die Entwurfserarbeitung vorgesehenen Projektteams (Objektplaner Gebäude, Tragwerksplaner, Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenplaner), jeweils mit Angaben zur fachlichen Eignung und zu erbrachten Leistungen gemäß den Leistungsphasen nach HOAI durch Vorlage eines Mitarbeiterprofils für das jeweilige Mitglied, mit den in Formblatt 13 geforderten Angaben;
(a) Namentliche Benennung der Mitglieder des für die Entwurfserarbeitung vorgesehenen Projektteams (Objektplaner Gebäude, Tragwerksplaner, Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenplaner), jeweils mit Angaben zur fachlichen Eignung und zu erbrachten Leistungen gemäß den Leistungsphasen nach HOAI durch Vorlage eines Mitarbeiterprofils für das jeweilige Mitglied, mit den in Formblatt 13 geforderten Angaben;
Mindeststandards:
(b) Persönliche Referenz – Objektplanung (für den Objektplaner): Benennung von mindestens zwei (2) Referenzprojekten des für die Planung der Kindertageseinrichtung vorgesehenen Objektplaners, welche realisierte Kindertageseinrichtungen oder vergleichbare Objekte zum Gegenstand haben und in den letzten sechs (6) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Planungsleistung) erbracht wurden; hinsichtlich der zu machenden Angaben, mit den in Formblatt 14 geforderten Angaben;
(b) Persönliche Referenz – Objektplanung (für den Objektplaner): Benennung von mindestens zwei (2) Referenzprojekten des für die Planung der Kindertageseinrichtung vorgesehenen Objektplaners, welche realisierte Kindertageseinrichtungen oder vergleichbare Objekte zum Gegenstand haben und in den letzten sechs (6) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Planungsleistung) erbracht wurden; hinsichtlich der zu machenden Angaben, mit den in Formblatt 14 geforderten Angaben;
Hinweis: Die Referenzleistung wird auch dann als „realisiert“ anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist;
(c) Persönliche Referenz – Freianlagenplanung (für den Freianlagenplaner): Benennung von mindestens (2) Referenzprojekten des für die Planung der Außenanlagen vorgesehenen Freianlagenplaners, welche realisierte Kindergartenaußenanlagen oder vergleichbare Objekte zum Gegenstand haben und in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Planungsleistungen) erbracht wurden, mit den Formblatt 15 in geforderten Angaben;
(c) Persönliche Referenz – Freianlagenplanung (für den Freianlagenplaner): Benennung von mindestens (2) Referenzprojekten des für die Planung der Außenanlagen vorgesehenen Freianlagenplaners, welche realisierte Kindergartenaußenanlagen oder vergleichbare Objekte zum Gegenstand haben und in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Planungsleistungen) erbracht wurden, mit den Formblatt 15 in geforderten Angaben;
Hinweis: Die Referenzleistung wird auch dann als „realisiert“ anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, die Kindergartenaußenanlagen zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt sind;
(d) Unternehmensreferenz – schlüsselfertige Errichtung von Kindertageseinrichtungen oder vergleichbaren Bauvorhaben (für das Bauunternehmen): Benennung von mindestens zwei (2) Referenzprojekten, die die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertageseinrichtung oder eines vergleichbaren Bauvorhabens zum Gegenstand hatten und in den letzten sechs (6) Jahren fertiggestellt wurden, mit den in Formblatt 16 geforderten Angaben;
(d) Unternehmensreferenz – schlüsselfertige Errichtung von Kindertageseinrichtungen oder vergleichbaren Bauvorhaben (für das Bauunternehmen): Benennung von mindestens zwei (2) Referenzprojekten, die die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertageseinrichtung oder eines vergleichbaren Bauvorhabens zum Gegenstand hatten und in den letzten sechs (6) Jahren fertiggestellt wurden, mit den in Formblatt 16 geforderten Angaben;
(e) Unternehmensreferenz – Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung (für den Betreiber): Benennung von mindestens zwei (2) Referenzprojekten, welche die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung (mit oder ohne Bauherrenaufgaben) in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten sechs (6) Geschäftsjahren zum Gegenstand haben und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (als vergleichbar gewertet werden Kindertageseinrichtungen mit mindestens zwei (2) Gruppen), mit den in Formblatt 17 geforderten Angaben;
(e) Unternehmensreferenz – Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung (für den Betreiber): Benennung von mindestens zwei (2) Referenzprojekten, welche die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung (mit oder ohne Bauherrenaufgaben) in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten sechs (6) Geschäftsjahren zum Gegenstand haben und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (als vergleichbar gewertet werden Kindertageseinrichtungen mit mindestens zwei (2) Gruppen), mit den in Formblatt 17 geforderten Angaben;
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 5% des sich aus dem Angebot (Kostenberechnung) des Bieters ergebenen Investitionsvolumens (brutto) für Planung und Bau der Kindertageseinrichtung einschließlich Außenanlagen zu stellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 5% des sich aus dem Angebot (Kostenberechnung) des Bieters ergebenen Investitionsvolumens (brutto) für Planung und Bau der Kindertageseinrichtung einschließlich Außenanlagen zu stellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer hat die Grundstücksteilfläche (möglichst genau 2 400 m²) zu den Bedingungen des Grundstückskaufvertrages (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) zu dem angebotenen Kaufpreis (Formblatt 18) zzgl. Erschließungs-, Vermessungs- und Vertragsnebenkosten sowie der Grunderwerbssteuer zu erwerben. Der Mindestkaufpreis beträgt 672 000 EUR (280 EUR/m²).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer hat die Grundstücksteilfläche (möglichst genau 2 400 m²) zu den Bedingungen des Grundstückskaufvertrages (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) zu dem angebotenen Kaufpreis (Formblatt 18) zzgl. Erschließungs-, Vermessungs- und Vertragsnebenkosten sowie der Grunderwerbssteuer zu erwerben. Der Mindestkaufpreis beträgt 672 000 EUR (280 EUR/m²).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, so sind das Formblatt 1 sowie das Formblatt 2 abzugeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-08 📅
Öffnungsort: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 29, 80339 München
Ort des Eröffnungstermins: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 29, 80339 München
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
(a) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der in Anhang A Ziffer II) genannten Kontaktstelle unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anzufordern. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Die Bieter sind gehalten, die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter für die Angebotserstellung zu verwenden. Die Angebote sind unter Beifügung des Formblatts Angebotsschreiben in schriftlicher Form, deutscher Sprache und zweifacher Ausfertigung (einmal im Original und einmal in Kopie) sowie als eingescannte Version auf einer CD-ROM in einem fest verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Zeitpunkt (Eingang bei der die Auftraggeberin beratende KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mit ausschließlich folgender Aufschrift einzureichen: Bitte nicht öffnen! KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Simon Brecher Ganghoferstraße 29 80339 München Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Grundstückserwerb zum Zwecke von Planung, Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung“ - siehe Anhang A Ziffer III). Die Einreichung von Angeboten in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) oder per Telefax ist unzulässig. Im Falle von Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie, sind alleine die Angaben im Original entscheidend und verbindlich. Angebote, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden zwingend ausgeschlossen. Änderungen des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist einschließlich Änderungen in der Person des Bieters sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
(a) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der in Anhang A Ziffer II) genannten Kontaktstelle unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anzufordern. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Die Bieter sind gehalten, die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter für die Angebotserstellung zu verwenden. Die Angebote sind unter Beifügung des Formblatts Angebotsschreiben in schriftlicher Form, deutscher Sprache und zweifacher Ausfertigung (einmal im Original und einmal in Kopie) sowie als eingescannte Version auf einer CD-ROM in einem fest verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Zeitpunkt (Eingang bei der die Auftraggeberin beratende KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mit ausschließlich folgender Aufschrift einzureichen: Bitte nicht öffnen! KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Simon Brecher Ganghoferstraße 29 80339 München Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Grundstückserwerb zum Zwecke von Planung, Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung“ - siehe Anhang A Ziffer III). Die Einreichung von Angeboten in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) oder per Telefax ist unzulässig. Im Falle von Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie, sind alleine die Angaben im Original entscheidend und verbindlich. Angebote, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden zwingend ausgeschlossen. Änderungen des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist einschließlich Änderungen in der Person des Bieters sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
(b) Fragen zur Ausschreibung („Bieterfragen“) sind ausschließlich per Post oder per Telefax und bis spätestens 25.9.2013, 18:00 Uhr an die in Anhang A Ziffer I) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Alle Bieterfragen werden per E-Mail beantwortet.
(b) Fragen zur Ausschreibung („Bieterfragen“) sind ausschließlich per Post oder per Telefax und bis spätestens 25.9.2013, 18:00 Uhr an die in Anhang A Ziffer I) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Alle Bieterfragen werden per E-Mail beantwortet.
(c)Mehrfachbeteiligungen von Bietern, Planern, Bauunternehmen und Betreibern jedweder Art sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
(d) Sollen Teilleistungen durch Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Teilleistungen es sich handeln wird – Formblatt 3. Die Auftraggeberin fordert vor Zuschlagserteilung von den in der engeren Wahl befindlichen drei (3) Bietern die Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) sowie den Nachweis darüber, dass ihnen die erforderlichen Mittel für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen – Formblatt 4.
(d) Sollen Teilleistungen durch Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Teilleistungen es sich handeln wird – Formblatt 3. Die Auftraggeberin fordert vor Zuschlagserteilung von den in der engeren Wahl befindlichen drei (3) Bietern die Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmer (auch Nachunternehmer 2. Stufe) sowie den Nachweis darüber, dass ihnen die erforderlichen Mittel für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen – Formblatt 4.
(e) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
(f) Die Auftraggeberin gewährt allen Bietern, die ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen (welches insbesondere eine der Ausschreibung entsprechende Entwurfsplanung Kindertageseinrichtung mit Außenanlagen umfasst) fristgerecht eingereicht haben, für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR (brutto). Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
(f) Die Auftraggeberin gewährt allen Bietern, die ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen (welches insbesondere eine der Ausschreibung entsprechende Entwurfsplanung Kindertageseinrichtung mit Außenanlagen umfasst) fristgerecht eingereicht haben, für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR (brutto). Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
(g) Die Vergabeunterlagen und die sonstigen den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe – auch auszugsweise – für andere Zwecke ist untersagt. Über sämtliche den Bietern zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus zu verpflichten.
(g) Die Vergabeunterlagen und die sonstigen den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe – auch auszugsweise – für andere Zwecke ist untersagt. Über sämtliche den Bietern zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus zu verpflichten.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 154-267707 (2013-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 27 515 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Der Grundstückskaufpreis (35)
2. Qualität Planung und Bau (25)
3. Qualität Betrieb (40)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-18 📅
Name: Bietergemeinschaft bestehend aus Champini Immo-Gesellschaft Geretsried UG (haftungsbeschränkt) und Champini Sport-Kindertagesstätte Unterhaching UG (haftungsbeschränkt)
Postanschrift: Dutzenteichstraße 24
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@champini.de📧
Internetadresse: http://www.champini.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regerierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: 80534 München
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.