Gründung einer Laborgesellschaft und Laborleistungserbringung

Universitätsklinikum Tübingen

Das Universitätsklinikum Tübingen versorgt mit ca. 1 500 Betten und ca. 90 Intensivpflegebetten in 17 Kliniken mit 39 Abteilungen jährlich etwa 67 000 stationäre und 330 000 ambulante Patienten. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 6,9 Tage.
Das UKT gewährleistet in enger Zusammenarbeit mit der Eberhard-Karls-Universität Tübingen die Verbindung der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre. Das UKT wahrt hierbei die der Universität eingeräumte Freiheit in Forschung und Lehre und stellt sicher, dass die Mitglieder der Universität die durch Artikel 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz verbürgten Grundrechte und die Freiheiten nach § 3 Abs. 2 bis 4 Landeshochschulgesetz wahrnehmen können.
Das UKT beabsichtigt die Laborstruktur weiterzuentwickeln und neu auszurichten, um die medizinische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Aus diesem Grund wird die Ausgründung der der Krankenversorgung dienenden Labormedizin (im weiteren Sinne) angestrebt. Grundvoraussetzung für die Neukonzeption ist, dass der Aufgabenverbund von Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie die Weiterbildung in den verschiedenen Fachdisziplinen gewährleistet sein muss.
An der neu zu gründenden Tochtergesellschaft soll ein strategischer Partner beteiligt werden. Die Gründung einer Laborgesellschaft in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit dem strategischen Partner ist beabsichtigt. An der neu zu gründenden Laborgesellschaft soll das UKT dauerhaft mit mindestens 51% beteiligt sein. Eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft wird angestrebt. Das UKT stellt den Aufsichtsratsvorsitzenden der Laborgesellschaft. Die Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat berufen und soll aus einem Dreiergremium, bestehend aus einem kaufmännischen, einem medizinischen und einem wissenschaftlichen Geschäftsführer, gebildet werden. Die kaufmännische Geschäftsführung soll durch eine vom strategischen Partner vorgeschlagene Person wahrgenommen werden, der medizinische Geschäftsführer muss eine leitende Funktion im UKT innehaben und der wissenschaftliche Geschäftsführer ein berufener Professor eines Laborfaches sein.
Das UKT wird die Laborgesellschaft beauftragen, die für die Krankenversorgung benötigten Laborleistungen zu erbringen. Mit der Übertragung der Laborleistungen auf die Laborgesellschaft ist die Ausgliederung des bisherigen, der Krankenversorgung dienenden Laborbetriebes enischließlich der diesem Laborbereich zugeordneten Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Ebenfalls soll die Laborgesellschaft die POCT-Leistungen zukünftig für das UKT übernehmen. Der Aufgabenverbund von Krankenversorgung, Forschung und Lehre gebietet es, dass für Forschung und Lehre insbesondere die Mitnutzung der Laboreinrichtungen und der Zugang zu Materialien, Befunden, diagnostischen Informationen, Proben und Datenarchiven sowie Personal weiterhin gewährleistet sein muss. Dies gilt auch für die Weiterbildung von Ärzten und Naturwissenschaftlern in den Einrichtungen der Laborgesellschaft, die sichergestellt werden muss.
Die Laborgesellschaft erbringt die Laborleistungen zunächst in den vorhandenen Laboren des UKT. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber präsentieren ein Zentralisierungskonzept für die bauliche Neugestaltung der Leistungserbringung durch die Laborgesellschaft am UKT.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-24.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-24 Auftragsbekanntmachung