Grundwasserschutzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten „Obere Elbe“ bestehend aus den Kooperationen Harburg, Lüneburg-Nord und Lüchow-Dannenberg

Wasserbeschaffungsverband Harburg

Abschluss eines Vertrages über Beratung, Dokumentation und Meldungen an Behörden für die Trinkwasserkooperationen „Obere Elbe“ bestehend aus den Kooperationen Harburg mit den Trinkwassergewinnungsgebieten Moisburg, Elstorf, Woxdorf, Maschen, Stelle-Winsen-Ashausen, Hoopte und Buchholz sowie der Kooperation Lüneburg-Nord mit den Trinkwassergewinnungsgebieten Lüdershausen, Adendorf, Breetze und Neuhaus sowie der Kooperation Lüchow-Dannenberg mit den Trinwassergewinnungsgebieten Kähmen, Schutschur, Wibbese und Höbeck für den Zeitraum 1.1.2014-15.7.2015 mit der Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf der Grundlagen von drei bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzepten.
Wir weisen darauf hin, dass die Schutz- und Beratungskonzepte durch einen Dienstleister erstellt worden sind. Diesem Dienstleister ist es gestattet sich für die Arbeiten zu bewerben. Die Arbeit umfasst einzelne und überbetriebliche Beratungsgespräche, Düngeplanungen, Vermittlung von Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers im Umfang eines vorgegeben Budgets, die Durchführung der Erfolgskontrolle und Darlegung die Zielerreichung. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber und dem Fördermittelgeber jährlich in geeigneter Form vorzulegen. Das Schutz- und Beratungskonzept wird im zweiten Verfahrensschritt zur Verfügung gestellt und bildet die Grundlage für die Angebotserstellung.
Die Beauftragung und die Dauer dieses Vertrages stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die landwirtschaftlichen Vertreter der Kooperation sind gemäß § 2 der niedersächsischen Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 in den Vergabeprozess eingebunden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-05 Auftragsbekanntmachung
2014-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzberatung für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 15.7.2015 mit der Option der Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf der Grundlage bereits bestehender Schutz- und Beratungskonzepte. Der unten aufgeführte Auftragswert im bezieht sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren.Eckdaten: 15 Trinkwassergewinnungsgebiete, ca. 270 Betriebe, ca. 4 300 Schläge, 11 000 Fläche ha.1 200 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserbeschaffungsverband Harburg
Postanschrift: Maschener Straße 49
Postleitzahl: 21218
Postort: Seevetal
Kontakt
Internetadresse: http://www.wbvharburg.de 🌏
E-Mail: ghentschel@wbvharburg.de 📧
Telefon: +49 41055004434 📞
Fax: +49 41055004334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 174-301219
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
1. Zustimmung der Boden bewirtschaftenden Personen: Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds.GVBl. Nr. 27/2007 S. 435 ) steht der Abschluss des Vertrages unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an den Kooperationen beteiligten Boden bewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Boden bewirtschaftenden Personen der Vergabe an das wirtschaftlichste Unternehmen nicht zustimmen. 2. Teilnehmerwettbewerb: Der Teilnahmeantrag nebst allen Unterlagen ist bis zu dem Unter IV.3.4. genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders und mit der Aufschrift „Vergabe von Grundwasserschutzberatung – Teilnahmeantrag nicht öffnen“ an die unter I.1 genannte Adresse zu senden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Verspätete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 3. Wenn ein Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen stützen will, so muss er darlegen, dass ihm dieses Unternehmen für die Aufgabe in geeigneter Weise zur Verfügung steht (§ 20 (3) SektVO). 4. Es sind vollständige Unterlagen einzureichen. Der Teilnehmerantrag beinhaltet die unter III.2.1-III.2.3geforderten Unterlagen und Erklärungen. Die dort angegeben Nummerierung ist anzugeben. Fehlende oder unvollständige Unterlagen oder Angaben führen zum sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, dass er noch weiter Unterlagen innerhalb einer gewissen Zeit nachfordern kann. Ein Anspruch auf die Nachreichung fehlender Unterlagen ist daraus jedoch nicht abzuleiten. Wir verweisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin. 4. Aufforderung zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber beschränkt die Gesamtzahl der Bewerber die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden auf 3. Es werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im erforderlichen Umfang gegeben ist. Wenn mehr als drei Bewerbungen diese Mindestanforderungen erfüllen, so entscheidet der Auftraggeber, welche Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien: 1 – gem. III.2.2 Erklärung zu den Umsätzen, 2 – gem. III.2.3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Arbeiten, 3– gem. II.2.3. Nachweis fachliche Qualifikation und naturräumliche Kenntnisse, die mit den Gegebenheiten im Projektgebiet vergleichbar sind. Die genannten Kategorien gehen in folgender Gewichtung ein: 1 – 5 % Umsatz vergleichbare Arbeiten in den letzten 3 Jahren, 2 – 50 % Referenzen vergleichbaren Arbeiten in den vergangen 3 Jahren, 3 – 45 % für Nachweis der fachlichen Qualifikation und der naturräumlichen Kenntnisse. Nach den vorgenannten Kriterien werden 3 Unternehmen ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Vertrages über Beratung, Dokumentation und Meldungen an Behörden für die Trinkwasserkooperationen „Obere Elbe“ bestehend aus den Kooperationen Harburg mit den Trinkwassergewinnungsgebieten Moisburg, Elstorf, Woxdorf, Maschen, Stelle-Winsen-Ashausen, Hoopte und Buchholz sowie der Kooperation Lüneburg-Nord mit den Trinkwassergewinnungsgebieten Lüdershausen, Adendorf, Breetze und Neuhaus sowie der Kooperation Lüchow-Dannenberg mit den Trinwassergewinnungsgebieten Kähmen, Schutschur, Wibbese und Höbeck für den Zeitraum 1.1.2014-15.7.2015 mit der Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf der Grundlagen von drei bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzepten.
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Wir weisen darauf hin, dass die Schutz- und Beratungskonzepte durch einen Dienstleister erstellt worden sind. Diesem Dienstleister ist es gestattet sich für die Arbeiten zu bewerben. Die Arbeit umfasst einzelne und überbetriebliche Beratungsgespräche, Düngeplanungen, Vermittlung von Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers im Umfang eines vorgegeben Budgets, die Durchführung der Erfolgskontrolle und Darlegung die Zielerreichung. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber und dem Fördermittelgeber jährlich in geeigneter Form vorzulegen. Das Schutz- und Beratungskonzept wird im zweiten Verfahrensschritt zur Verfügung gestellt und bildet die Grundlage für die Angebotserstellung.
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Die Beauftragung und die Dauer dieses Vertrages stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die landwirtschaftlichen Vertreter der Kooperation sind gemäß § 2 der niedersächsischen Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 in den Vergabeprozess eingebunden.
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Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzberatung für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 15.7.2015 mit der Option der Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf der Grundlage bereits bestehender Schutz- und Beratungskonzepte. Der unten aufgeführte Auftragswert im bezieht sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren.
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Eckdaten: 15 Trinkwassergewinnungsgebiete, ca. 270 Betriebe, ca. 4 300 Schläge, 11 000 Fläche ha.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung ist zunächst bis zum 15.7.2015 befristet. Es besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis maximal zum 31.12.2018, die durch Erklärung des Auftraggebers ausgeübt werden kann, sofern ihm auch über den 15.7.2015 Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bereich Lüneburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Unternehmensdarstellung muss erfolgen mit mindestens:
1. Firmenname, Adresse, Tel. Nr. und die E-Mail-Adresse sowie die Rechtsform des Unternehmens und Benennung des Vertretungsberechtigten, den Anteilseignern und Beteiligungen an anderen Unternehmen.
2. Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Nr. 14-7 der SektVO vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4. Eigenerklärung des Unternehmens, in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang (Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmen vorgesehen ist.
5. Nachweis über eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR bei Personenschäden und 500 000 EUR bei Sachschäden, je Schadensereignis.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren ausgeführten vergleichbaren Arbeiten. mit konkretem Nachweis und Referenzen.
Mindestangaben zu den ausgeführten Arbeiten:
Auftraggeber,
Projektbezeichnung,
Projektbeschreibung,
Projektleiter,
Auftragswert,
Auftragszeitraum.
Mindestens 3 Projekte mit Referenzen sind zu benennen.
Die genannten Projekte müssen sich auf die unter Ziffer II.1.5 beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig im deutschen Wirtschaftsraum ausgeführt worden sein. Hierbei werden Projekte, die für Wasserversorger und für öffentliche Auftraggeber durchgeführt wurden bevorzugt gewertet. Gewertet werden nur unabhängige Referenzen, die für Unternehmen und Behörden erbracht wurden, die in keinerlei gesellschaftlicher oder kooperativer Verbindung zu Bewerbern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft stehen (unabhängig am Markt agierende Unternehmen).
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7. Eigenerklärung des Unternehmens über Ausstattung und technische Ausrüstung - EDV und Gis-Systeme usw.
8. Eigenerklärung über die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter, die für dieses Projekt eingesetzt werden sollen. Benennung des Projektverantwortlichen und Darlegung der Beratungskompetenz sowie Nachweis über die Ausbildung durch Zeugnisse (Hochschulabschluss im Bereich der Agrarwissenschaften, Agrarökologie und Geologie ggf. Nachweis über hydrogeologische oder landespflegerische Kenntnisse sowie dreijährige Erfahrung im Bereich der Trinkwasserschutzberatung). Alle Mitarbeiter (Berater und Sachbearbeiter) insbesondere aber der Projektleiter, die im Kontakt mit Landwirten oder dem Auftraggeber stehen, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen und hierüber einen Nachweis erbringen.
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9. Der Nachweis einschlägiger Kenntnisse über landwirtschaftliche, naturräumliche, bodenkundliche, hydrologische und hydrogeologische Gegebenheiten die denen des Projektgebietes weitgehend entsprechen.
Der Nachweis ist durch Zeugnisse oder Referenzen zu erbringen.
10. Nachweis über das Vorhandensein einer leistungsfähigen Datenbank und eines Gis-Systems für den ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich.
11. Darstellung des Unternehmens darüber, wie im Auftragsfall gewährleistet ist, dass ein Projektmitarbeiter in 24 Std. vor Ort zur Beratung zur Verfügung steht.
12. Eine Erklärung, dass die unter II.3 geforderte Frist für die Durchführung des Auftrages eingehalten werden kann.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sollten sich Bietergemeinschaften beteiligen, so müssen von allen Mitgliedern jeweils eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abgegeben werden. Weiterhin ist ein Mitglied als Ansprechpartner und als bevollmächtigten Vertreter gegenüber dem Auftraggeber zu benennen. Auch ist darzulegen, wie die Arbeitsteilung im Einzelnen erfolgen soll. Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen nicht zusätzlich als Einzelbewerbung in diesem Verfahren auftreten. Bei Mehrfachbewerbungen behält sich der Auftraggeber vor, die entsprechende Bietergemeinschaft wegen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln auszuschließen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wasserbeschaffungsverband Harburg
Herrn Hentschel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz wegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen: „Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffenlicher Aufträge“ unter www.bundeskartellamt.de
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Quelle: OJS 2013/S 174-301219 (2013-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 222 193,30 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 117-208433
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 174-301219
ABl. S-Ausgabe: 117
Quelle: OJS 2014/S 117-208433 (2014-06-18)