Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation „Deistervorland“ (WEG Forst Esloh, WSG Landringhausen, WSG Eckerde) für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2014 - 15.7.2015 mit einer Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept im Auftrage der Stadtwerke Barsinghausen GmbH für die Kooperation Deistervorland von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber. Das Schutz- und Beratungskonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (Ausschreibung) zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung, sowie die Dauer und Durchgängigkeit der Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die landwirtschaftlichen Vertreter der Kooperation sind gemäß § 2 der niedersächsischen Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 in die Vergabeverhandlung einbezogen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzzusatzberatung für den Zeitraum von 1.1.2014 bis zum 15.7.2015 mit der Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutzkonzeptes.Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre.Eckdaten:— Anzahl der Wasserversorgungsunternehmen: 3,— Anzahl der Trinkwassergewinnungsgebiete: 3,— Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe: 149,— landwirtschaftlich genutzte Fläche 7 456 ha davon ca. 98 % Acker und 2 % Grünland.707 830
Grundwasserschutzzusatzberatung für den Zeitraum von 1.1.2014 bis zum 15.7.2015 mit der Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutzkonzeptes.Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre.Eckdaten:— Anzahl der Wasserversorgungsunternehmen: 3,— Anzahl der Trinkwassergewinnungsgebiete: 3,— Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe: 149,— landwirtschaftlich genutzte Fläche 7 456 ha davon ca. 98 % Acker und 2 % Grünland.707 830
Gesamtwert des Auftrags: 707 830 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Barsinghausen GmbH
Postanschrift: Poststraße 1
Postleitzahl: 30890
Postort: Barsinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-barsinghausen.de🌏
1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
2. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4 genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der in Anhang A.III) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag beinhaltet die unter III.2.1 bis III.2.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen.
Fehlende Angaben oder Erklärungen wird der Auftraggeber nachfordern, diese sind binnen einer Frist von 6 Kalendertagen einzureichen. Sofern der Antrag auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist noch unvollständig ist, wird der Antrag ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Wir weisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin.
3. Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber beschränkt die Gesamtzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf 3. Zur Abgabe eines Angebots werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über die erforderliche Fachkunde , Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) verfügen. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die unter III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Unterlagen eingereicht und die geforderten Mindestbedingungen erfüllt haben. Sofern mehr Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, als Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, findet eine Auswahlentscheidung durch den Auftraggeber statt. Hierfür bewertet der Auftraggeber die:
— gem. III.2.1 angegebenen Referenzprojekte, die mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbar sind,
— gem. III.2.2 erklärten Umsätze für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— gem. III.2.3 Nachweis der fachlichen Qualifikation und der Kenntnisse für den Naturraum in dem das Projektgebiet liegt bzw. in Naturräumen, die mit dem des Projektgebietes vergleichbar sind.
Die Kategorien gehen in folgender Wichtung in die Wertung ein:
— 50 % Referenzen in den vergangenen 3 Jahren,
— 10 % Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Jahre,
— 40 % Nachweis der fachlichen Qualifikation und der naturräumlichen Kenntnisse, die mit dem Projektgebiet vergleichbar sind.
Nach diesem Verfahren wählt der Auftraggeber unter den geeigneten Bewerbern drei aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordern wird.
1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
2. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4 genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der in Anhang A.III) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag beinhaltet die unter III.2.1 bis III.2.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen.
Fehlende Angaben oder Erklärungen wird der Auftraggeber nachfordern, diese sind binnen einer Frist von 6 Kalendertagen einzureichen. Sofern der Antrag auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist noch unvollständig ist, wird der Antrag ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Wir weisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin.
3. Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber beschränkt die Gesamtzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf 3. Zur Abgabe eines Angebots werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über die erforderliche Fachkunde , Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) verfügen. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die unter III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Unterlagen eingereicht und die geforderten Mindestbedingungen erfüllt haben. Sofern mehr Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, als Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, findet eine Auswahlentscheidung durch den Auftraggeber statt. Hierfür bewertet der Auftraggeber die:
— gem. III.2.1 angegebenen Referenzprojekte, die mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbar sind,
— gem. III.2.2 erklärten Umsätze für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— gem. III.2.3 Nachweis der fachlichen Qualifikation und der Kenntnisse für den Naturraum in dem das Projektgebiet liegt bzw. in Naturräumen, die mit dem des Projektgebietes vergleichbar sind.
Die Kategorien gehen in folgender Wichtung in die Wertung ein:
— 50 % Referenzen in den vergangenen 3 Jahren,
— 10 % Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Jahre,
— 40 % Nachweis der fachlichen Qualifikation und der naturräumlichen Kenntnisse, die mit dem Projektgebiet vergleichbar sind.
Nach diesem Verfahren wählt der Auftraggeber unter den geeigneten Bewerbern drei aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordern wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation „Deistervorland“ (WEG Forst Esloh, WSG Landringhausen, WSG Eckerde) für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2014 - 15.7.2015 mit einer Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept im Auftrage der Stadtwerke Barsinghausen GmbH für die Kooperation Deistervorland von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation „Deistervorland“ (WEG Forst Esloh, WSG Landringhausen, WSG Eckerde) für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2014 - 15.7.2015 mit einer Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept im Auftrage der Stadtwerke Barsinghausen GmbH für die Kooperation Deistervorland von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber. Das Schutz- und Beratungskonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (Ausschreibung) zur Verfügung gestellt.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber. Das Schutz- und Beratungskonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (Ausschreibung) zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung, sowie die Dauer und Durchgängigkeit der Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Die landwirtschaftlichen Vertreter der Kooperation sind gemäß § 2 der niedersächsischen Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 in die Vergabeverhandlung einbezogen.
Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzzusatzberatung für den Zeitraum von 1.1.2014 bis zum 15.7.2015 mit der Option auf eine Verlängerung bis zum 31.12.2018 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutzkonzeptes.
Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre.
Eckdaten:
— Anzahl der Wasserversorgungsunternehmen: 3,
— Anzahl der Trinkwassergewinnungsgebiete: 3,
— Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe: 149,
— landwirtschaftlich genutzte Fläche 7 456 ha davon ca. 98 % Acker und 2 % Grünland.
Beschreibung der Optionen:
Die Beratungsdauer ist zunächst bis zum 15.7.2015 befristet. Es besteht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2018.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
3 Trinkwassergewinungsgebiete im Raum Barsinghausen (südwestlich von Hannover): Forst Esloh, Landringhausen und Eckerde.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung des Unternehmens inklusive eines Leistungsportfolios auf höchstens vier DIN-A-4 Seiten (Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Vertretungsberechtigten, der Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse.
3. Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO vorliegen.
4. Eigenerklärung des Unternehmens, auf welche Weise es wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, z.B. zu gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen oder zu gesellschaftsrechtlichen Beziehungen.
5. Erklärung über das Einverständnis darüber, dass im Einvernehmen mit dem Auftraggeber gem. § 17 Abs. 3 Nr. 2. S. 1 SektVO für den Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Angebotsfrist von zehn Kalendertagen vereinbart wird.
6. Eigenerklärung des Unternehmens über erbrachte und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen der letzten 3 Kalenderjahre (2010 – 2012) unter Nennung des öffentlichen oder privaten Auftragsgebers, eines Ansprechpartners, des Auftragswertes, des Auftragszeitraumes und einer kurzen Projektbeschreibung. Mindestvoraussetzung ist die Nennung von drei Referenzen.
6. Eigenerklärung des Unternehmens über erbrachte und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen der letzten 3 Kalenderjahre (2010 – 2012) unter Nennung des öffentlichen oder privaten Auftragsgebers, eines Ansprechpartners, des Auftragswertes, des Auftragszeitraumes und einer kurzen Projektbeschreibung. Mindestvoraussetzung ist die Nennung von drei Referenzen.
Die Referenzprojekte müssen sich auf die unter Ziffer II.1.5 beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig bei in Deutschland wirtschaftlich aktiven Wasserversorgungsunternehmen oder nachrangig bei Unternehmen im öffentlichen Dienst oder mit Projektbezug zum deutschen Wirtschaftraum durchgeführt worden sein. Gewertet werden nur unabhängige Referenzen, die für Unternehmen erbracht wurden, die in keinerlei gesellschaftsrechtlicher oder sonstiger Kooperationsbeziehung zu Ihnen oder untereinander stehen (unabhängig am Markt erbracht werden).
Die Referenzprojekte müssen sich auf die unter Ziffer II.1.5 beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig bei in Deutschland wirtschaftlich aktiven Wasserversorgungsunternehmen oder nachrangig bei Unternehmen im öffentlichen Dienst oder mit Projektbezug zum deutschen Wirtschaftraum durchgeführt worden sein. Gewertet werden nur unabhängige Referenzen, die für Unternehmen erbracht wurden, die in keinerlei gesellschaftsrechtlicher oder sonstiger Kooperationsbeziehung zu Ihnen oder untereinander stehen (unabhängig am Markt erbracht werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7. Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
8. Nachweis der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung des Projektteams beim Bewerber (Anzahl, Qualifikation des vorgesehenen Personals).
9. Eigenerklärung des Unternehmens über die in den letzten 3 Kalenderjahren (2010 – 2012) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter unter separater Nennung der Führungskräfte.
10. Eigenerklärung des Unternehmens darüber, in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang (Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist.
11. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 500 000,00 EUR für sonstige Schäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
12. Eigenerklärung des Unternehmens über die vorhandene technische Ausrüstung (inkl. EDV z. B. ArcGIS Software).
13. Eigenerklärung des Unternehmens über den vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie die übrigen Mitglieder des Projektteams unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation. Der Projektverantwortliche muss die notwendige Beratungskompetenz durch einen Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Agrarökologie bzw. Geologie mit hydrogeologischen Kenntnissen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Wasserschutzzusatzberater nachweisen. Möglichst alle Mitglieder des Projektteams, mindestens aber der Projektleiter, der Berater mit direktem Landwirtekontakt und die Ansprechpartner für den Auftraggeber, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
13. Eigenerklärung des Unternehmens über den vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie die übrigen Mitglieder des Projektteams unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation. Der Projektverantwortliche muss die notwendige Beratungskompetenz durch einen Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Agrarökologie bzw. Geologie mit hydrogeologischen Kenntnissen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Wasserschutzzusatzberater nachweisen. Möglichst alle Mitglieder des Projektteams, mindestens aber der Projektleiter, der Berater mit direktem Landwirtekontakt und die Ansprechpartner für den Auftraggeber, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
14. Darstellung des Unternehmens darüber, wie im Auftragsfall sichergestellt wird, dass jederzeit ein Mitglied des Projektteams innerhalb von 8 Stunden vor Ort im Beratungsgebiet sein kann.
15. Eine Erklärung, dass die unter II.3 geforderte Frist für die Durchführung des Auftrages eingehalten werden kann.
16. Nachweis darüber, dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrologischen und hydrogeologischen sowie bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im Projektgebiet anzutreffen sind.
17. Nachweis umfangreicher Datenbank- und GIS-Kenntnisse im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich.
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag mit den dazugehörigen Unterlagen einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitig haben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft erfolgen soll. Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen sich nicht durch eine weitere Bewerbung (Einzelbewerbung oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft) an diesem Verfahren beteiligen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach beworben haben, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip von weiteren Verfahren auszuschließen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitig haben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft erfolgen soll. Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen sich nicht durch eine weitere Bewerbung (Einzelbewerbung oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft) an diesem Verfahren beteiligen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach beworben haben, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip von weiteren Verfahren auszuschließen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen: „Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ unter www.bundeskartellamt.de
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen: „Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ unter www.bundeskartellamt.de
Quelle: OJS 2013/S 213-371350 (2013-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 707 830 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge