Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Kooperation Trinkwasserschutz IG-Weser für einen Zeitraum vom 1.5.2013 bis 15.7.2015 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31.12.2017 bei Erhalt eines weiteren Förderbescheides für die Jahre 2016 und 2017, auf Grundlage des Schutzkonzeptes. Die Beratung beinhaltet insbesondere die zur Erreichung der im Schutzkonzept beschriebenen Ziele erforderlichen Leistungen. Die Beratung beinhaltet die in der Anlage („Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung“) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zum Trinkwasserschutz in Trinkwassergewinnungsbieten im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz; RdErl. d. MU v. 23.11.2007 - 23-01373/10/03; Nds. MBl. Nr. 52/2007, 1727ff.) aufgeführten Leistungen. Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung (Option) bis maximal zum 31.12.2017 verlängern, sofern ihm auch auch über den 15.7.2015 hinaus durch Förderbescheid Zuwendungen zur Zusatzberatung in den vorgenannten Trinkwassergewinnungsgebieten gewährt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-03-08
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Auftragsbekanntmachung
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