Grünschnitt und Rabattenpflege sowie Bearbeitung von Wildwuchsflächen auf dem Gelände der HERO mbH

Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH

Rasenmahd auf unterschiedlichen Flächen unter Einsatz von Technik und teilweise Handarbeit bei unterschiedlichen Bodenstrukturen, Rabattenpflege, Wildwuchsflächen zum Teil in Handarbeit, Gesamtumfang 571.744 m² in unterschiedlichen Pflegerhythmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Gartenbau
Menge oder Umfang:
Rasenmahd auf unterschiedlichen Flächen unter Einsatz von Technik und teilweise Handarbeit bei unterschiedlichen Bodenstrukturen, Rabattenpflege, Wildwuchsflächen zum Teil in Handarbeit, Gesamtumfang 571.744 m² in unterschiedlichen Pflegerhythmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Gartenbau 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
Postanschrift: Ost-West-Straße 32
Postleitzahl: 18147
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock-port.de 🌏
E-Mail: hafenbau@rostock-port.de 📧
Telefon: +49 3813505122 📞
Fax: +49 3813505105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 226-393777
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Eine Objektbesichtigung wird seitens des Auftraggebers für die zu pflegenden Flächen angeboten. Die Flächenbesichtigung ist auf zwei Teilnehmer pro Bieter beschränkt. Die Flächenbesichtigungen finden wie folgt statt: Termin 1 - 3.12.2013 Termin 2 - 10.12.2013 Eine Anmeldung zur Flächenbesichtigung und Terminvereinbarung muss per Mail an m.menzel@rostock-port.de erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rasenmahd auf unterschiedlichen Flächen unter Einsatz von Technik und teilweise Handarbeit bei unterschiedlichen Bodenstrukturen, Rabattenpflege, Wildwuchsflächen zum Teil in Handarbeit, Gesamtumfang 571.744 m² in unterschiedlichen Pflegerhythmen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit vom 1.4.2014 bis 31.3.2015.
Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis bis zum 31.3.2019 automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Somit endet der Vertrag spätestens zum 31.3.2019.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Referenznummer: 727/1164/6/17/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Überseehafen Rostock.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— VOL/A 2009 §7 EG Abs.1 - Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung),
— VOL/A 2009 §6 EG Abs.4a bis g, Abs.6a bis e Eigenerklärung über fehlendes Vorliegen von Ausschlussgründen,
— Nachweis Eintragung in Handwerksrolle oder gleichwertige Bescheinigung,
— Handelsregister oder Berufsregisterauszug oder gleichwertige Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung über Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung,
— Formblatt 124 VHB Bund Ausgabe 2008 Stand August 2012 (den Angebotsunterlagen beiliegend als Anlage 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherungsdeckung 2,5 Mio. EUR für Personen- Sach- und Umweltschäden, 1 Mio.EUR für sonstige Schäden,
— Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen oder gleichwertige Bescheinigung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung,
— Angaben des Bieters zum eigenen Unternehmen (Anzahl Mitarbeiter, Gesamtumsatz für die Jahre 2010 bis 2012,
— Nachweis Zahlung von Mindestlohn für Mecklenburg-Vorpommern gem. §9 Abs.7 VgG M-V und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen gem. §9 Abs.3 VgG M-V
(Verpflichtungserklärung des Bieters den Angebotsunterlagen beiliegend als Anlage 3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der technischen Geräte, die für die zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden,
— namentliche Nennung eines fachlich ausgebildeten Objektleiters der fließend deutsch spricht.
Werden in dieser Bekanntmachung geforderte Nachweise oder Erklärungen nicht vollständig vorgelegt, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung fehlender oder unvollständiger Unterlagen mit kurzer Fristsetzung vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflicht 2,5 Mio. EUR pro Personen-, Sach- und Umweltschäden, 1 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach Rechnungslegung pro Pflegegang.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Auftragsübernahme durch eine Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber ein der Bietergemeinschaft angehörendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Angaben über die geplante Aufgabenverteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der vorgesehenen Bietergemeinschaft: Bei Bietergemeinschaften sind die gefordertenNachweise grundsätzlich von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß Ziffer III.2.2 und III.2.3 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
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Sonstige besondere Bedingungen: Fachlich ausgebildeter Objektleiter, der fließend deutsch spricht

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf Konto: HYPO Vereinsbank AG;
BLZ:200 300 00; Konto-Nr.:19 564 997 unter Angabe
Verwendungszweck: Grünanlagen HERO mbH
für das Ausland:
IBAN: DE 93200300000019564997
BIC: HYVEDEMM300
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-13 📅
Öffnungsort: Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH, 18147 Rostock, Ost-West-Straße 32.
Ort des Eröffnungstermins: Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH, 18147 Rostock, Ost-West-Straße 32.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis für die Hauptleistung (95)
2. Reaktionszeit nach Aufforderung durch den Auftraggeber (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Verena Kaiser

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 727/1164/6/17/13
Zusätzliche Informationen
Eine Objektbesichtigung wird seitens des Auftraggebers für die zu pflegenden Flächen angeboten.
Die Flächenbesichtigung ist auf zwei Teilnehmer pro Bieter beschränkt.
Die Flächenbesichtigungen finden wie folgt statt:
Termin 1 - 3.12.2013
Termin 2 - 10.12.2013
Eine Anmeldung zur Flächenbesichtigung und Terminvereinbarung muss per Mail an m.menzel@rostock-port.de erfolgen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg Vorpommern, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalend ertage.
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Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 226-393777 (2013-11-19)