Die DB Netz AG beabsichtigt das BSS-System des GSM-R Netzes auf einen aktuellen technischen Stand zu erneuern:
Lieferung von voll funktionsfähigen BSS Subsystemen und den damit verbundenen OMC-Systemen, entsprechend allen für das GSM-R-Netz der DB Netz AG derzeit oder zukünftig relevanten GSM-R Standards. Zusätzlich beinhaltet der Auftrag Leistungen für Projektmanagement, Planung, Installation, SWAP, Support, Schulungen, Lieferung von Testsystemen inkl. aller erforderlichen Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber.
Systemverpflichtung:
Die Laufzeit der beiden Rahmenverträge wird für 9 Jahre vereinbart; mit optionaler Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Darüber hinausgehend wird für Hardware- und Softwarepflege sowie Support, Ersatzteilleistungen, Schulungsleistungen eine Systemverpflichtung für die Nutzungszeit vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Nationale Registrierungsnummer: 13TEI03530
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Beschaffung Infrastrukturng (FE.EI-M-T), Hahnstraße 49, D-60528 Frankfurt am Main”
Telefon: +49 69-265-45543📞
E-Mail: fabian.ruhnau@deutschebahn.com📧
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GSM-R BSS ReInvest Los 2 „Nord“
2013/S 246-429637
Produkte/Dienstleistungen: Drahtloses Fernmeldesystem📦
Titel: GSM-R BSS ReInvest Los 2 „Nord“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Los Süd, Frankfurt am Main und Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von neuen Hardware- und Softwareprodukten des Base Station Subsystems (BSS) und der notwendigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von neuen Hardware- und Softwareprodukten des Base Station Subsystems (BSS) und der notwendigen Steuerungs-, Betriebs- und Überwachungseinrichtungen in den Operation and Maintenance Centern (OMC) für ein digitales Betriebsfunksystem (GSM-R), basierend auf dem GSM-R-Standard, und des damit verbundenen Tauschs von Basisstationen (BS-Tausch) der vorhandenen BSS-Systemtechnik gegen die neu zu liefernde BSS-Systemtechnik.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2015-07-23 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 147-272287
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13TEI03530
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Nachtrag 09 zum BSS-Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE BSS Re-Invest c/o Atos Information Technology GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 13TEI03530
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 030-069891 (2020-02-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Kontaktperson:
“Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Beschaffung Infrastrukturng (GS.EI-M-T), Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GSM-R BSS ReInvest Los 1 „Süd“
2013/S 246-429637
Titel: GSM-R BSS ReInvest Los 1 „Süd“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2013/S 246-429637
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Nachtrag 07 zum BSS-Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-06 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG
Postort: München
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 037-087510 (2020-02-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-Str. 11-13
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60327
Kontaktperson:
“Deutsche Bahn AG, Beschaffung Digitale TK Infrastruktur (FE.EI 21), Hahnstraße 49, D-60528 Frankfurt am Main”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GSM-R BSS ReInvest Los 1 „Süd“
2015/S 147-272287
Dauer
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Auftragsvergabe
Titel: Nachtrag 10 zum BSS-Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 300 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 022-061537 (2023-01-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-Straße11-13
Kontaktperson:
“Deutsche Bahn AG, Beschaffung Digitale Telekommunikation Infrastruktur (FE.EI 21), Hahnstraße 49, D-60528 Frankfurt am Main”
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GSM-R BSS ReInvest Los 2 „Nord“
2015/S 147-272287
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Los Nord, Frankfurt am Main und Berlin
Auftragsvergabe
Titel: Nachtrag 11 zum BSS-Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-21 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Am Studio 16
Postleitzahl: 12489
Region: Berlin🏙️
Quelle: OJS 2023/S 125-398157 (2023-06-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-20) Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-20 📅
Quelle: OJS 2023/S 247-778892 (2023-12-20)