Gutachterliche Leistung im Rahmen des Programms NRW.BANK.Effizienzkredit

NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Land NRW ist Eigentümerin der NRW.BANK. Die NRW.BANK entwickelt spezielle Förderprogramme für NRW. Ein solches Programm stellt der NRW.BANK.Effizienzkredit dar.
Das Förderprogramm soll die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bei der Erreichung ihrer klima- und umweltpolitischen Ziele unterstützen. Es fördert Unternehmen bei der Implementierung von energie- und ressourcenschonenden Maßnahmen.
Anträge können von Unternehmen gestellt werden, wobei der Mindestkredit 25 000 EUR und der Höchstbetrag 5 Mio. EUR beträgt.
Für die fachlich-technische Entscheidung über Förderfähigkeit der Vorhaben ist ggfs. ein externes Gutachten notwendig. Deshalb ist ein Teil der Anträge zur fachlich-technischen Begutachtung an einen externen Spezialisten weiterzuleiten. Die Details dieser gutachterlichen Leistung werden im Folgenden spezifiziert:
1. Förderziele des Programms
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen, einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Ferner muss es sich bei den Anschaffungen von Maschinen und Anlagen um fabrikneue Wirtschaftsgüter handeln.
Das Programm fördert Vorhaben, die insbesondere den Einsatz moderner, produktionsintegrierter Verfahren in der Produktion ermöglichen und der Umsetzung der zum Klima- und Umweltschutz beitragenden Ziele dienen:
— Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung,
— Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz,
— Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser,
— Schließung von Stoffkreisläufen,
— Verringerung und Zurückhaltung der Abwasserfrachten, insbesondere solcher Stoffe, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend eliminiert werden,
— Vermeidung oder Verringerung von Abwasser,
— Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit,
— Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Neben einem der genannten Ziele muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Antrag förderfähig ist:
Energieeffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Energieeffizienz bei dem Betriebsteil oder dem (Teil-)Prozess, der durch die geplante Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll, von mindestens 20 % führen (z.B. wird durch Austausch einer Produktionsanlage der Strom-verbrauch (in kWh) für die Herstellung gleicher Produkte/Stückzahlen um mindestens 20 % gesenkt).
Ressourceneffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz bei dem Betriebsteil oder dem Prozess, der durch die geplanten Maßnahmen verbessert bzw. geändert werden soll, von insgesamt mindestens 10 % führen (z.B. wird durch eine Verfahrensumstellung der Rohstoffverbrauch (in kg) bei Herstellung der gleichen Ausbringungsmenge um mindestens 10 % reduziert).
Nicht förderfähig und somit kein Gegenstand einer gutachterlichen Prüfung sind der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, energetische Sanierungen von Gebäuden sowie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.
2.Basis für die gutachterliche Antragsprüfung
Vom Antragsteller ist die Förderfähigkeit seines Vorhabens in Form einer Projektskizze darzulegen, die aus fachlich-technischer Sicht vom Gutachter zu prüfen ist. Die Projektskizze muss folgende Sachverhalte erläutern:
— Beschreibung des Ist-Zustandes
derzeitige Arbeit des Betriebs (kurze Darstellung von Produktion und Prozess). Beschreibung des Betriebsteils oder des Prozesses, der durch die geplante Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll.
— Beschreibung des Soll-Zustandes
Änderungen und Verbesserungen an dem oben beschriebenen Betrieb oder Betriebsteil aus Effizienzsicht. Beschreibung und Darstellung der dazu angewandten Maßnahmen.
Beifügen von ggfs. vorhandenen Herstellergarantien bezüglich der Wirksamkeit der neuen Anlage oder des Verfahrens
Benennung von Referenzanlagen, falls die Technologie oder einzelne Aggregate schon eingesetzt werden.
— Effizienzwirkung
Benennen des Effizienzgewinns im Vergleich zur alten (Teil-)Anlage. Eine vergleichende Ge-genüberstellung der spezifischen Verbräuche der Anlagen ist dem Antrag beizufügen. Die Angabe der Jahresproduktionsmengen vor und nach Durchführung der Maßnahme ist ebenfalls notwendig.
Darstellung der Verbesserungen zum Ist-Zustand. Es wird eine quantitative Darstellung der erreichbaren Effizienzgewinne erwartet.
Die Energieeinsparung und Effizienzwirkung sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.
3. Gutachterliche Leistung
Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Programm sind etwa 25 Anträge p.a. von einem Gutachter aus fachlicher-technischer Sicht zu prüfen. Dadurch wird die Förderfähigkeit des Vorhabens, also die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, belegt. Basis für die Begutachtung ist die eingereichte Projektskizze mit den dargestellten Bestandteilen. Das Ergebnis der gutachterlichen Tätigkeit ist zu begründen. Es ist zu berücksichtigen, dass das Mengengerüst auf Schätzungen beruht und je nach Akzeptanz des Programms sowie Wirtschafts- und Marktlage schwanken kann. Die Bezahlung basiert auf dem Festpreis pro Antrag.
Die gutachterliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
— Fachliche Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens auf Basis der Projektskizze und ergänzenden Unterlagen des Antragstellers (z.B. Nachweis des Herstellers),
— Dokumentation (max. 2 DIN-A4-Seiten) der Prüfentscheidung als Grundlage für die Kreditentscheidung der NRW.BANK.
— In Einzelfällen kann eine Rücksprache mit dem Antragsteller der geförderten Maßnahme notwendig sein.
Nachforderungen von Unterlagen und Informationen seites des Antragstellers können vom Gutachter nur in Rücksprache mit der NRW.BANK erfolgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-22 Auftragsbekanntmachung
2014-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge