Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Land NRW ist Eigentümerin der NRW.BANK. Die NRW.BANK entwickelt spezielle Förderprogramme für NRW. Ein solches Programm stellt der NRW.BANK.Effizienzkredit dar. Das Förderprogramm soll die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bei der Erreichung ihrer klima- und umweltpolitischen Ziele unterstützen. Es fördert Unternehmen bei der Implementierung von energie- und ressourcenschonenden Maßnahmen. Anträge können von Unternehmen gestellt werden, wobei der Mindestkredit 25 000 EUR und der Höchstbetrag 5 Mio. EUR beträgt. Für die fachlich-technische Entscheidung über Förderfähigkeit der Vorhaben ist ggfs. ein externes Gutachten notwendig. Deshalb ist ein Teil der Anträge zur fachlich-technischen Begutachtung an einen externen Spezialisten weiterzuleiten. Die Details dieser gutachterlichen Leistung werden im Folgenden spezifiziert: 1. Förderziele des Programms Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen, einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Ferner muss es sich bei den Anschaffungen von Maschinen und Anlagen um fabrikneue Wirtschaftsgüter handeln. Das Programm fördert Vorhaben, die insbesondere den Einsatz moderner, produktionsintegrierter Verfahren in der Produktion ermöglichen und der Umsetzung der zum Klima- und Umweltschutz beitragenden Ziele dienen: — Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung, — Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, — Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser, — Schließung von Stoffkreisläufen, — Verringerung und Zurückhaltung der Abwasserfrachten, insbesondere solcher Stoffe, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend eliminiert werden, — Vermeidung oder Verringerung von Abwasser, — Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, — Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen. Neben einem der genannten Ziele muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Antrag förderfähig ist: Energieeffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Energieeffizienz bei dem Betriebsteil oder dem (Teil-)Prozess, der durch die geplante Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll, von mindestens 20 % führen (z.B. wird durch Austausch einer Produktionsanlage der Strom-verbrauch (in kWh) für die Herstellung gleicher Produkte/Stückzahlen um mindestens 20 % gesenkt). Ressourceneffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz bei dem Betriebsteil oder dem Prozess, der durch die geplanten Maßnahmen verbessert bzw. geändert werden soll, von insgesamt mindestens 10 % führen (z.B. wird durch eine Verfahrensumstellung der Rohstoffverbrauch (in kg) bei Herstellung der gleichen Ausbringungsmenge um mindestens 10 % reduziert). Nicht förderfähig und somit kein Gegenstand einer gutachterlichen Prüfung sind der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, energetische Sanierungen von Gebäuden sowie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. 2.Basis für die gutachterliche Antragsprüfung Vom Antragsteller ist die Förderfähigkeit seines Vorhabens in Form einer Projektskizze darzulegen, die aus fachlich-technischer Sicht vom Gutachter zu prüfen ist. Die Projektskizze muss folgende Sachverhalte erläutern: — Beschreibung des Ist-Zustandes derzeitige Arbeit des Betriebs (kurze Darstellung von Produktion und Prozess). Beschreibung des Betriebsteils oder des Prozesses, der durch die geplante Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll. — Beschreibung des Soll-Zustandes Änderungen und Verbesserungen an dem oben beschriebenen Betrieb oder Betriebsteil aus Effizienzsicht. Beschreibung und Darstellung der dazu angewandten Maßnahmen. Beifügen von ggfs. vorhandenen Herstellergarantien bezüglich der Wirksamkeit der neuen Anlage oder des Verfahrens Benennung von Referenzanlagen, falls die Technologie oder einzelne Aggregate schon eingesetzt werden. — Effizienzwirkung Benennen des Effizienzgewinns im Vergleich zur alten (Teil-)Anlage. Eine vergleichende Ge-genüberstellung der spezifischen Verbräuche der Anlagen ist dem Antrag beizufügen. Die Angabe der Jahresproduktionsmengen vor und nach Durchführung der Maßnahme ist ebenfalls notwendig. Darstellung der Verbesserungen zum Ist-Zustand. Es wird eine quantitative Darstellung der erreichbaren Effizienzgewinne erwartet. Die Energieeinsparung und Effizienzwirkung sind durch geeignete Unterlagen zu belegen. 3. Gutachterliche Leistung Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Programm sind etwa 25 Anträge p.a. von einem Gutachter aus fachlicher-technischer Sicht zu prüfen. Dadurch wird die Förderfähigkeit des Vorhabens, also die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, belegt. Basis für die Begutachtung ist die eingereichte Projektskizze mit den dargestellten Bestandteilen. Das Ergebnis der gutachterlichen Tätigkeit ist zu begründen. Es ist zu berücksichtigen, dass das Mengengerüst auf Schätzungen beruht und je nach Akzeptanz des Programms sowie Wirtschafts- und Marktlage schwanken kann. Die Bezahlung basiert auf dem Festpreis pro Antrag. Die gutachterliche Prüfung umfasst folgende Leistungen: — Fachliche Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens auf Basis der Projektskizze und ergänzenden Unterlagen des Antragstellers (z.B. Nachweis des Herstellers), — Dokumentation (max. 2 DIN-A4-Seiten) der Prüfentscheidung als Grundlage für die Kreditentscheidung der NRW.BANK. — In Einzelfällen kann eine Rücksprache mit dem Antragsteller der geförderten Maßnahme notwendig sein. Nachforderungen von Unterlagen und Informationen seites des Antragstellers können vom Gutachter nur in Rücksprache mit der NRW.BANK erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang: ca. 25 gutachterliche Prüfungen pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nrw.bank
Postanschrift: Kavalleriestrasse 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Duesseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwbank.de🌏
E-Mail: vergabe@nrwbank.de📧
Telefon: +49 211917411397📞
Fax: +49 211917411746 📠
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und VergabegesetzesNRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher vonArbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und§ 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingendzu verwenden.
3. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nichtzulässig
4. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds.zur Verfügung stehen.
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und VergabegesetzesNRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher vonArbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und§ 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingendzu verwenden.
3. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nichtzulässig
4. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds.zur Verfügung stehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Land NRW ist Eigentümerin der NRW.BANK. Die NRW.BANK entwickelt spezielle Förderprogramme für NRW. Ein solches Programm stellt der NRW.BANK.Effizienzkredit dar.
Das Förderprogramm soll die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bei der Erreichung ihrer klima- und umweltpolitischen Ziele unterstützen. Es fördert Unternehmen bei der Implementierung von energie- und ressourcenschonenden Maßnahmen.
Anträge können von Unternehmen gestellt werden, wobei der Mindestkredit 25 000 EUR und der Höchstbetrag 5 Mio. EUR beträgt.
Für die fachlich-technische Entscheidung über Förderfähigkeit der Vorhaben ist ggfs. ein externes Gutachten notwendig. Deshalb ist ein Teil der Anträge zur fachlich-technischen Begutachtung an einen externen Spezialisten weiterzuleiten. Die Details dieser gutachterlichen Leistung werden im Folgenden spezifiziert:
Für die fachlich-technische Entscheidung über Förderfähigkeit der Vorhaben ist ggfs. ein externes Gutachten notwendig. Deshalb ist ein Teil der Anträge zur fachlich-technischen Begutachtung an einen externen Spezialisten weiterzuleiten. Die Details dieser gutachterlichen Leistung werden im Folgenden spezifiziert:
1. Förderziele des Programms
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen, einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Ferner muss es sich bei den Anschaffungen von Maschinen und Anlagen um fabrikneue Wirtschaftsgüter handeln.
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen, einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Ferner muss es sich bei den Anschaffungen von Maschinen und Anlagen um fabrikneue Wirtschaftsgüter handeln.
Das Programm fördert Vorhaben, die insbesondere den Einsatz moderner, produktionsintegrierter Verfahren in der Produktion ermöglichen und der Umsetzung der zum Klima- und Umweltschutz beitragenden Ziele dienen:
— Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung,
— Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz,
— Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser,
— Schließung von Stoffkreisläufen,
— Verringerung und Zurückhaltung der Abwasserfrachten, insbesondere solcher Stoffe, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend eliminiert werden,
— Vermeidung oder Verringerung von Abwasser,
— Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit,
— Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Neben einem der genannten Ziele muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Antrag förderfähig ist:
Energieeffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Energieeffizienz bei dem Betriebsteil oder dem (Teil-)Prozess, der durch die geplante Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll, von mindestens 20 % führen (z.B. wird durch Austausch einer Produktionsanlage der Strom-verbrauch (in kWh) für die Herstellung gleicher Produkte/Stückzahlen um mindestens 20 % gesenkt).
Energieeffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Energieeffizienz bei dem Betriebsteil oder dem (Teil-)Prozess, der durch die geplante Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll, von mindestens 20 % führen (z.B. wird durch Austausch einer Produktionsanlage der Strom-verbrauch (in kWh) für die Herstellung gleicher Produkte/Stückzahlen um mindestens 20 % gesenkt).
Ressourceneffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz bei dem Betriebsteil oder dem Prozess, der durch die geplanten Maßnahmen verbessert bzw. geändert werden soll, von insgesamt mindestens 10 % führen (z.B. wird durch eine Verfahrensumstellung der Rohstoffverbrauch (in kg) bei Herstellung der gleichen Ausbringungsmenge um mindestens 10 % reduziert).
Ressourceneffizienz: Das Vorhaben muss zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz bei dem Betriebsteil oder dem Prozess, der durch die geplanten Maßnahmen verbessert bzw. geändert werden soll, von insgesamt mindestens 10 % führen (z.B. wird durch eine Verfahrensumstellung der Rohstoffverbrauch (in kg) bei Herstellung der gleichen Ausbringungsmenge um mindestens 10 % reduziert).
Nicht förderfähig und somit kein Gegenstand einer gutachterlichen Prüfung sind der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, energetische Sanierungen von Gebäuden sowie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.
2.Basis für die gutachterliche Antragsprüfung
Vom Antragsteller ist die Förderfähigkeit seines Vorhabens in Form einer Projektskizze darzulegen, die aus fachlich-technischer Sicht vom Gutachter zu prüfen ist. Die Projektskizze muss folgende Sachverhalte erläutern:
— Beschreibung des Ist-Zustandes
derzeitige Arbeit des Betriebs (kurze Darstellung von Produktion und Prozess). Beschreibung des Betriebsteils oder des Prozesses, der durch die geplante Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll.
— Beschreibung des Soll-Zustandes
Änderungen und Verbesserungen an dem oben beschriebenen Betrieb oder Betriebsteil aus Effizienzsicht. Beschreibung und Darstellung der dazu angewandten Maßnahmen.
Beifügen von ggfs. vorhandenen Herstellergarantien bezüglich der Wirksamkeit der neuen Anlage oder des Verfahrens
Benennung von Referenzanlagen, falls die Technologie oder einzelne Aggregate schon eingesetzt werden.
— Effizienzwirkung
Benennen des Effizienzgewinns im Vergleich zur alten (Teil-)Anlage. Eine vergleichende Ge-genüberstellung der spezifischen Verbräuche der Anlagen ist dem Antrag beizufügen. Die Angabe der Jahresproduktionsmengen vor und nach Durchführung der Maßnahme ist ebenfalls notwendig.
Benennen des Effizienzgewinns im Vergleich zur alten (Teil-)Anlage. Eine vergleichende Ge-genüberstellung der spezifischen Verbräuche der Anlagen ist dem Antrag beizufügen. Die Angabe der Jahresproduktionsmengen vor und nach Durchführung der Maßnahme ist ebenfalls notwendig.
Darstellung der Verbesserungen zum Ist-Zustand. Es wird eine quantitative Darstellung der erreichbaren Effizienzgewinne erwartet.
Die Energieeinsparung und Effizienzwirkung sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.
3. Gutachterliche Leistung
Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Programm sind etwa 25 Anträge p.a. von einem Gutachter aus fachlicher-technischer Sicht zu prüfen. Dadurch wird die Förderfähigkeit des Vorhabens, also die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, belegt. Basis für die Begutachtung ist die eingereichte Projektskizze mit den dargestellten Bestandteilen. Das Ergebnis der gutachterlichen Tätigkeit ist zu begründen. Es ist zu berücksichtigen, dass das Mengengerüst auf Schätzungen beruht und je nach Akzeptanz des Programms sowie Wirtschafts- und Marktlage schwanken kann. Die Bezahlung basiert auf dem Festpreis pro Antrag.
Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Programm sind etwa 25 Anträge p.a. von einem Gutachter aus fachlicher-technischer Sicht zu prüfen. Dadurch wird die Förderfähigkeit des Vorhabens, also die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, belegt. Basis für die Begutachtung ist die eingereichte Projektskizze mit den dargestellten Bestandteilen. Das Ergebnis der gutachterlichen Tätigkeit ist zu begründen. Es ist zu berücksichtigen, dass das Mengengerüst auf Schätzungen beruht und je nach Akzeptanz des Programms sowie Wirtschafts- und Marktlage schwanken kann. Die Bezahlung basiert auf dem Festpreis pro Antrag.
Die gutachterliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
— Fachliche Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens auf Basis der Projektskizze und ergänzenden Unterlagen des Antragstellers (z.B. Nachweis des Herstellers),
— Dokumentation (max. 2 DIN-A4-Seiten) der Prüfentscheidung als Grundlage für die Kreditentscheidung der NRW.BANK.
— In Einzelfällen kann eine Rücksprache mit dem Antragsteller der geförderten Maßnahme notwendig sein.
Nachforderungen von Unterlagen und Informationen seites des Antragstellers können vom Gutachter nur in Rücksprache mit der NRW.BANK erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate sofern dieser nicht innerhalb von 6 Monaten gekündigt wird.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 2013-001887-00 -01-79511
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1 der Vergabeunterlagen);
2. Eigenerklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach § 18 TVgG NRW (Vordruck 2 der Vergabeunterlagen);
3. Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen (Vordruck Nr. 3 der Vergabeunterlagen);
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach den Vorgaben des § 4 TVgG NRW (Vordruck Nr. 4 der Vergabeunterlagen);
5. Eigenerklärung i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 TVgG-NRW, dass bei der Ausführung des Auftrags das allgemeine Gleichbehandlungsrecht beachtet wird (Vordruck Nr. 5 der Vergabeunterlagen);
6. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A (Vordruck Nr. 6 der Vergabeunterlagen);
7. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck Nr. 7 der Vergabeunterlagen);
8. Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges (soweit im Handelsregister eingetragen), nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist. Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen.
8. Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges (soweit im Handelsregister eingetragen), nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist. Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen.
Die vorstehenden Angaben / Unterlagen sind auch für vorgesehene Nachunternehmer einzureichen. Die Namen der eingeplanten Nachunternehmer und die von diesen zu übernehmenden Leistungen sind auf einem Formblatt (Vordruck Nr. 8 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot mitzuteilen.
Die vorstehenden Angaben / Unterlagen sind auch für vorgesehene Nachunternehmer einzureichen. Die Namen der eingeplanten Nachunternehmer und die von diesen zu übernehmenden Leistungen sind auf einem Formblatt (Vordruck Nr. 8 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot mitzuteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt sowie Umsatz, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt sowie Umsatz, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindeststandards: Mitarbeiterzahl muss größer 10 Personen sein (Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Es sollten folgende Geschäfts- und Themenfelder begutachtet werden können:
Energieeinspraung; Energieeffizienz; Rohstoff- und Wassereinsatz; Stoffkreisläufe; Abwasser; gewerbliche und industrielle Abfälle; Lärm- und Schadstoffemissionen.
2. Es sollten Erfahrungen im und mit Fördergeschäft vorliegen.
3. Es sind die Qualifikationen des eingesetzten Personals vorzulegen.
4. Angabe zur zeitlichen Dauer für die Fertigstellung eines Gutachtens.
Mindeststandards:
5. Es muss mind. 1 Referenz vorgewiesen werden. Dabei muss die Referenz von einer der folgenden Geschäfts- und Themenfeldern angehörenden Institution/Unternehmen ausgestellt sein. Energieeinspraung; Energieeffizienz; Rohstoff- und Wassereinsatz; Stoffkreisläufe; Abwasser; gewerbliche und industrielle Abfälle; Lärm- und Schadstoffemissionen (Vordruck Nr. 9 der Vergabeunterlagen).
5. Es muss mind. 1 Referenz vorgewiesen werden. Dabei muss die Referenz von einer der folgenden Geschäfts- und Themenfeldern angehörenden Institution/Unternehmen ausgestellt sein. Energieeinspraung; Energieeffizienz; Rohstoff- und Wassereinsatz; Stoffkreisläufe; Abwasser; gewerbliche und industrielle Abfälle; Lärm- und Schadstoffemissionen (Vordruck Nr. 9 der Vergabeunterlagen).
6. Zusicherung, dass die Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Leistungen der Auftragnehmerin zahlt die NRW.BANK für jeden fachlich-technisch geprüften und beurteilten Kreditantrag (Gutachten) mit einem nach Vorprüfung durch die Auftraggeberin voraussichtlich zusagefähigem Darlehensvolumen eine feste Vergütung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die Leistungen der Auftragnehmerin zahlt die NRW.BANK für jeden fachlich-technisch geprüften und beurteilten Kreditantrag (Gutachten) mit einem nach Vorprüfung durch die Auftraggeberin voraussichtlich zusagefähigem Darlehensvolumen eine feste Vergütung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie das jenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschafterklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaften haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitgliederder Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie das jenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschafterklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaften haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitgliederder Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Auftragserteilung findet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Anwendung. Hieraus ergeben sich Pflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die u.a.vertraglich geregelt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und VergabegesetzesNRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher vonArbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und§ 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und VergabegesetzesNRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher vonArbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und§ 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingendzu verwenden.
3. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nichtzulässig
4. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds.zur Verfügung stehen.
4. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds.zur Verfügung stehen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hingewiesen. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
" Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als "unverzüglich" i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, dieinnerhalb von sechs Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/ Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabebestimmungen erfolgt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 060-100590 (2013-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013-001887-00-01-79511
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kosten je Gutachten (40)
2. Zeit bis zur Rückmeldung (20)
3. Geschäftsfelder, besetzte Themenfelder (20)
4. Qualifizierung der Mitarbeiter (10)
5. Erfahrung im und mit dem Fördergeschäft (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-28 📅
Name: EuroNorm Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovationsmanagement mbH
Postanschrift: Rathausstraße 2a
Postort: Neuenhagen
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Rügeobliegenheiten und Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB.