HAW Hamburg - Grundinstandsetzung Berliner Tor 21 – Architektenleistungen

Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wissenschaft und Forschung

Das Gebäude wurde zwischen 1911-1914 errichtet. Während der Luftangriffe im Juni 1943 brannte das Gebäude völlig aus. Ab 1945 wurde mit dem Wiederaufbau des Hauptgebäudes begonnen bis 1955 das gesamte Hauptgebäude wieder bezugsfertig war. Das ursprünglich vorhandene Mansarddach wurde nicht in der eigentlichen Form wiederhergestellt. Stattdessen wurde das Gebäude durch ein massives 5. Obergeschoss aufgestockt. Bauordnungsrechtlich gilt das Objekt nach § 3 (2) Satz 2 HBauO als Gebäude mittlerer Höhe. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 13 000 m². Die Fläche ist aufgegliedert in Büros, Labore, Seminarräume, Lagerflächen, Personal, Funktionsräume und zentrale Einheiten. Das Gebäude verfügt über einen Haupteingang und mehrere Nebeneingänge.
Das Gebäude wurde vom Denkmalschutzamt als schützenswert erklärt. Daher müssen alle Maßnahmen im Einklang mit dem Denkmalschutz stehen und unter Beachtung größtmöglicher Flexibilität in der Nutzung und der Aufteilung geplant werden. Durch diese Anforderungen werden sich die derzeit gültigen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen nicht in vollem Umfang umsetzen lassen. Es muss jedoch das Sicherheitskonzept der Hamburgischen Bauordnung – HBauO erfüllt werden. Dieses ist mit geringeren Sicherheitsreserven zu erzielen, so dass ein angemessener Brandschutz erreicht wird. Trotz aller Vorkehrungen ist ein absoluter Schutz sowohl vor der Entstehung als auch vor der Ausbreitung eines Schadensfeuers nicht erreichbar.
Im Zuge der Bauwerksunterhaltung ist ein Brandschutzkonzept mit der Zusammenstellung aller brandschutztechnischen Maßnahmen zur Umsetzung der heutigen bauordnungs- rechtlichen Schutzziele erstellt worden. In diesem Zuge liegt bereits eine bauordnungsrechtliche Genehmigung der zuständigen Bauprüfabteilung vor. Diese Genehmigung stellt die Grundlage der weiteren Planung dar.
Unter Anderem erforderliche Maßnahmen:
— Gebäude nach §27, HBauO in Brandabschnitte unterteilen.
— Die betreffenden Wände sind im Bestand in der Qualität von Brandwänden ausgeführt. Die Wanddurchbrüche müssen mit selbstschließenden feuerbeständigen (T90) bzw. feuerhemmenden rauchdichten Türen (T30-RS) verschlossen werden.
— Wanddurchbrüche für Leitungsführungen müssen feuerbeständig verschlossen
werden (S90, R90, E90).
— Kerntreppenraum vom angrenzenden Flur rauchdicht und feuerhemmend abschotten.
— Flurtrennwände sind feuerbeständig zu ertüchtigen.
— In den Fluren sind Rauchschutztüren nachzurüsten; auch in Kombination mit den Türen in den Brandwänden (T90-RS, T30-RS).
— Feuerhemmende Ausführung der Unterdecken in notwendigen Fluren, in denen brennbare Leitungen geführt werden.
Die Maßnahme soll über einen Zeitraum von 5 Jahren jeweils in den Semesterferien durchgeführt werden. Nicht so lärmintensive Leistungen sollen aber auch ganzjährig ausgeführt werden.
Die TGA-Leistungen werden in einem gesonderten VOF-Verfahren ausgeschrieben.
Brandschutzsanierungen der RWA, Sicherheitsbeleuchtung, ELA, Elt, RLT und BMA seien hier erwähnt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-05 Auftragsbekanntmachung
2014-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge