Auftragsbekanntmachung (2013-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Menge oder Umfang:
“Bluse, grün, langärmelig. Mindestmenge 1.200 St. geschätzte Menge 2.400 St. max. Menge 3.600 St. Hemd, grün, langärm. Mindestmenge 3.600 St. geschätzte...”
Menge oder Umfang
Bluse, grün, langärmelig. Mindestmenge 1.200 St. geschätzte Menge 2.400 St. max. Menge 3.600 St. Hemd, grün, langärm. Mindestmenge 3.600 St. geschätzte Menge 7.200 St max. Menge 10.800 St.) Hemd, blau, langärm. Mindestmenge 200 St. geschätzte Menge 400 St. max. Menge 600 St. Laufzeit des RV liegt bei 2 Jahre und 12 Monate.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesfinanzdirektion Südwest -Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift: Friedrichsring 35
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
E-Mail: karl-richard.krueger@bfdsw-of-beschaffung.bfinv.de📧
Telefon: +49 698302694📞
Fax: +49 698302600 📠
“Sonstiges: Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Angebote werden ausschließlich über http://www.evergabe-online.de entgegengenommen....”
Sonstiges: Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Angebote werden ausschließlich über http://www.evergabe-online.de entgegengenommen. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Das Leistungsverzeichnis ist mit Hilfe der Software "LV Cockpit" im aidf-Format auszufüllen, mit neuem Dateinamen zu speichern und der Vergabestelle zu übermitteln!
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Quelle: OJS 2013/S 235-407636 (2013-11-25)