Herrichtung der Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 4-5 in 10117 für den Deutschen Bundestag, Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 51 ff sowie besondere Leistungen, Anlagengruppe 4, 5, 8, LPH 2-9 (siehe II 1.5) VOF 33-3527-12
Allgemeine Beschreibung:
Das 6-geschossige ursprünglich als Warenhaus konzipierte Gebäude der Neustädtischen Kirchstraße 4-5 in Berlin soll für den Deutschen Bundestag saniert und ausgebaut werden. Es wurde 1886/87 von den Architekten Hermann von der Hude & Julius Henncke im Stil der französischen Frührenaissance errichtet und ist in der Denkmalliste des Landes Berlin als Einzeldenkmal eingetragen. Das Haus wurde im Laufe seiner Geschichte mehrfach an- und umgebaut, so dass der heutige Zustand nur noch andeutungsweise an die bauzeitliche
Grundrissstruktur erinnert. Seit 1989 war hier die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika untergebracht.
Das östlich an die Liegenschaft angrenzende Gebäude Mittelstraße 25 soll mit in die Planung einbezogen werden. Dieses als Wohnhaus errichtete und zuletzt von der amerikanischen Botschaft als Bürogebäude genutzte Liegenschaft grenzt an die Neustädtische Kirchstraße 4-5 an und ist über Treppen angeschlossen.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Zur Verbesserung der Funktionalität ist ein Abriss mit Neubau vorgesehen.
Das Gebäude wird grundsaniert und anschließend als Bürogebäude von der Bundestagsverwaltung genutzt.
Die Aufgabe umfasst die Sanierung des Bestandsgebäude Neustädtische Kirchstraße 4-5 und den Rückbau und Neubau der Mittelstraße 25 mit insgesamt ca. 10.200 m2 BGF.
2011 wurde mit der Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) die wesentlichen Planungsziele und die Kostenobergrenze festgesetzt. Die Kostenobergrenze von ca. 31.8 Mio. EUR (KGR 300-600) ist einzuhalten.
Zeitgleich zum Vergabeverfahren der Projektsteuerungsleistungen findet ein Architektenwettbewerb statt.
Leistungsbereich:
Im Vertrag sollen Ingenieurleistungen gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 2 – 9 für Anlagen der Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), der Anlagengruppe 5 (fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) und der Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) nach § 51 HOAI erbracht werden.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der technischen Ausrüstung gemäß HOAI § 51 ff und besondere Leistungen, der Anlagengruppe 4, 5, 8, LPH 2-9, HZ II und III.
Die Investitionskosten basieren auf der genehmigten Entscheidungsunterlage (ES-Bau) und gliedern sich wie folgt.
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen KGR 440: 3.000.000,00 EUR
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen KGR 450: 2.700.000,00 EUR
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation KGR 480:1.200.000,00 EUR
Der Beginn der Leistungen ist für das III. Quartal 2013 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-27.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-02-27
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Auftragsbekanntmachung
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