Herrichtung der Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 4-5 in 10117 für den Deutschen Bundestag, Technische Ausrüstung nach HOAI § 51 ff und besondere Leistungen, Anlagengruppen 1,2,3,6,7, LPH 2-9, VOF 32-3526-12

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland

Das 6-geschossige ursprünglich als Warenhaus konzipierte Gebäude der Neustädtischen Kirchstraße 4-5 in Berlin soll für den Deutschen Bundestag saniert und ausgebaut werden. Es wurde 1886/87 von den Architekten Hermann von der Hude & Julius Henncke im Stil der französischen Frührenaissance errichtet und ist in der Denkmalliste des Landes Berlin als Einzeldenkmal eingetragen. Das Haus wurde im Laufe seiner Geschichte mehrfach an- und umgebaut, so dass der heutige Zustand nur noch andeutungsweise an die bauzeitliche Grundrissstruktur erinnert. Seit 1989 war hier die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika untergebracht. Das östlich an die Liegenschaft angrenzende Gebäude Mittelstraße 25 soll mit in die Planung einbezogen werden. Dieses als Wohnhaus errichtete und zuletzt von der amerikanischen Botschaft als Bürogebäude genutzte Liegenschaft grenzt an die Neustädtische Kirchstraße 4-5 an und ist über Treppen angeschlossen. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Zur Verbesserung der Funktionalität ist ein Abriss mit Neubau vorgesehen.
Das Gebäude wird grundsaniert und anschließend als Bürogebäude von der Bundestagsverwaltung genutzt. Die Aufgabe umfasst die Sanierung des Bestandsgebäude Neustädtische Kirchstraße 4-5 und den Rückbau und Neubau der Mittelstraße 25 mit insgesamt ca. 10.200 m2 BGF.
2011 wurden mit der Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) die wesentlichen Planungsziele und die Kostenobergrenze festgesetzt. Die Kostenobergrenze von ca. 31,8 Mio. EUR (KGR 300-600) ist einzuhalten.
Sowohl baulich als auch gebäudetechnisch wird der übliche hohe Standard für den Deutschen Bundestag zugrunde gelegt. Die vorhandene Gebäudetechnik ist mehrheitlich abgängig und entspricht bei weitem nicht dem Standard eines modernen Verwaltungsbaus. Reste früherer Anlagen müssen demontiert und entsorgt werden. Die Schadstoffsanierung erfolgt in einer vorgezogenen Maßnahme.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI § 51 ff und besondere Leistungen der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7, LPH 2 anteilig, LPH 3-9, HZ II / III. Weitere besondere Leistungen wie thermische Gebäudesimulation zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an den thermischen Komfort für die Nutzungen Büro und Besprechung. Gefordert ist die Erarbeitung und Umsetzung eines schlüssigen Sanierungskonzeptes in enger Abstimmung mit den Planungsbeteiligten.
Die Kostenschätzung der genehmigten ES-Bau für den Teil Technische Gebäudeausrüstung – Maschinen¬technik liegt bei ca. 3.374.000 EUR (brutto) für die genannten Anlagengruppen und gliedern sich wie folgt:
Anlagengruppe: Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen (GWA) / KGR 410: 491 TEUR
Anlagengruppe: Wärmeversorgungsanlagen (WVA) / KGR 420: 770 TEUR
Anlagengruppe: Lufttechnische Anlagen (LTA) / KGR 430: 1.120 TEUR
Anlagengruppe: Förderanlagen (AFL) / KGR 460: 496 TEUR
Anlagengruppe: Nutzungsspezifische Anlagen (NSA)
(hier: Feuerlöschanlagen, speziell Sprinkler) / KGR 470: 497 TEUR
Der Beginn der Leistungen ist für das III. Quartal 2013 vorgesehen.
Zeitgleich zum Vergabeverfahren der Projektsteuerungs- und Ingenieurleistungen findet ein Architektenwettbewerb statt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-28.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-28 Auftragsbekanntmachung