Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1 000 000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleiner monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise abgestimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang:
Jährlich insgesamt ca. 1 000 000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 40202072350📞
Fax: +49 40202072395 📠
Angebote für die Gesamtvergabe aller Lose sind nur zugelassen, sofern der Bieter für alle Einzellose Abgebote abgibt.
Für jedes Los ist eine eigene Beschreibung inkl. Mustervorlagen vorhanden.
Alle benötigten Druckdateien werden von der BGW auf Datenträgern bereitgestellt.
Die benötigten Formulare müssen vom Auftragnehmer im Offsetdruck hergestellt und anschließend per Laserdruck personalisiert werden.
Die pro Aktion benötigten Formulare sind vom Auftragnehmer für jede Aktion rechtzeitig herzustellen und zur Abholung bereit zu stellen. (Die Vergabe von Postdienstleistungen ist mit diesem Vergabeverfahren nicht verbunden.) Überzählige Formulare sind vom Auftragnehmer für die ge-samte Vertragslaufzeit kostenfrei einzulagern.
Die für die Aktionen benötigten Versandhüllen werden von der BGW in regelmäßigen Abständen in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Die Bereitstellungstermine werden nach Vertragsabschluss zwischen der BGW und dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Versandhüllen sind ebenfalls für die gesamte Vertragslaufzeit kostenfrei vom Auftragnehmer einzulagern.
Die Versandhüllen (DIN lang 114 x 229 mm (C6/C5) als Abmaß) haben innen liegende Seitenla-schen und sind für die maschinelle Verarbeitung geeignet. Die DV-Freimachung erfolgt im Rahmen der Datamatrix auf den Formularen und nicht auf den Kuverts.
Die Archivierung muss für jede Aktion vor dem jeweiligen Bereitstellungstermin der kuvertierten Briefsendungen zur Abholung komplett abgeschlossen sein.
6 Prüfung und Wertung der Angebote
6.1 Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Kriterien
— Preis;
— Qualität/ Leistung;
ermittelt.
6.2 Anwendung der einfachen Richtwertmethode
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird wie folgt vorgegangen:
6.2.1 Bewertung der Einzellose
Für jedes Einzellos wird isoliert das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Die Bewertung folgt dabei der einfachen Richtwertmethode nach der UfAB V in den folgenden Schritten:
— Ermittlung der Qualitäts-/ Leistungspunkte (L) jedes Angebots (siehe Ziff. 6.2.4.);
— Ermittlung des Gesamtpreises (P) jedes Angebots;
— Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnisses jedes Angebots. Dieses wird als Kennzahl Z für jedes Angebot anhand der folgenden Formel ermittelt:
Das wirtschaftlichste Angebot für jedes Einzellos ist das mit der höchsten Kennzahl Z.
6.2.2 Bewertung der Angebote für die Gesamtvergabe von Los 1-7
Nachdem die Bewertung für alle Einzellose vorgenommen ist, werden alle Angebote für die Gesamtvergabe bewertet. Bei der Bewertung wird für jedes Angebot für die Gesamtvergabe isoliert die Kennzahl Z (Gesamtvergabe) ermittelt. Dazu sind nach der obenstehenden Formel die Kennzahlen Z für die Einzellose zu ermitteln und zu addieren.
Z (Gesamtvergabe) = Summe aus Z (Los 1) bis Z (Los 7)
Das wirtschaftlichste Angebot Gesamtvergabe ist das Angebot mit der höchsten Kennziffer Z (Gesamtvergabe).
6.2.3 Vergleichende Prüfung der Gesamtsumme der wirtschaftlichsten Angebote der Einzellose und des wirtschaftlichsten Angebotes für die Gesamtvergabe
Im letzten Schritt wird die Summe der wirtschaftlichsten Angebote für Einzellose mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Gesamtvergabe verglichen. Dazu werden zunächst die Kennziffern Z der jeweils wirtschaftlichsten Einzellose 1-7 addiert.
Ergibt die Addition, dass die so ermittelte Kennziffer Z (Gesamtsumme Einzellose) höher ist als die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe), ist die Einzellosvergabe durchzuführen. Dann erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Einzelloses den Zuschlag.
Ergibt sich umgekehrt, dass die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe) höher ist als die Summe der Kennziffern der wirtschaftlichsten Einzellose Z (Gesamtsumme Einzellose) ist die Gesamtvergabe durchzuführen. Der Zuschlag wird dann auf das wirtschaftlichste Angebot für die Gesamtvergabe erteilt.
6.2.4 Ermittlung der Leistungspunkte
Bei der Bewertung der Qualität/ Ermittlung der Leistungspunkte zur Ermittlung der Kennziffer Z übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum anhand der Qualitätskriterien (sog. B-Kriterien) aus. Die Leistungspunkte (L) ergeben sich aus der von dem Bieter in den einzelnen Kriterien erreichten Punktzahl multipliziert mit den festgelegten Gewichtungspunkten. Die Kriterien und ihre Gewichtungspunkte sowie die Bewertungsskala für die Vergabe der Punkte ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Bewertungsmatrix.
Angebote für die Gesamtvergabe aller Lose sind nur zugelassen, sofern der Bieter für alle Einzellose Abgebote abgibt.
Für jedes Los ist eine eigene Beschreibung inkl. Mustervorlagen vorhanden.
Alle benötigten Druckdateien werden von der BGW auf Datenträgern bereitgestellt.
Die benötigten Formulare müssen vom Auftragnehmer im Offsetdruck hergestellt und anschließend per Laserdruck personalisiert werden.
Die pro Aktion benötigten Formulare sind vom Auftragnehmer für jede Aktion rechtzeitig herzustellen und zur Abholung bereit zu stellen. (Die Vergabe von Postdienstleistungen ist mit diesem Vergabeverfahren nicht verbunden.) Überzählige Formulare sind vom Auftragnehmer für die ge-samte Vertragslaufzeit kostenfrei einzulagern.
Die für die Aktionen benötigten Versandhüllen werden von der BGW in regelmäßigen Abständen in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Die Bereitstellungstermine werden nach Vertragsabschluss zwischen der BGW und dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Versandhüllen sind ebenfalls für die gesamte Vertragslaufzeit kostenfrei vom Auftragnehmer einzulagern.
Die Versandhüllen (DIN lang 114 x 229 mm (C6/C5) als Abmaß) haben innen liegende Seitenla-schen und sind für die maschinelle Verarbeitung geeignet. Die DV-Freimachung erfolgt im Rahmen der Datamatrix auf den Formularen und nicht auf den Kuverts.
Die Archivierung muss für jede Aktion vor dem jeweiligen Bereitstellungstermin der kuvertierten Briefsendungen zur Abholung komplett abgeschlossen sein.
6 Prüfung und Wertung der Angebote
6.1 Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Kriterien
— Preis;
— Qualität/ Leistung;
ermittelt.
6.2 Anwendung der einfachen Richtwertmethode
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird wie folgt vorgegangen:
6.2.1 Bewertung der Einzellose
Für jedes Einzellos wird isoliert das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Die Bewertung folgt dabei der einfachen Richtwertmethode nach der UfAB V in den folgenden Schritten:
— Ermittlung des Gesamtpreises (P) jedes Angebots;
— Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnisses jedes Angebots. Dieses wird als Kennzahl Z für jedes Angebot anhand der folgenden Formel ermittelt:
Das wirtschaftlichste Angebot für jedes Einzellos ist das mit der höchsten Kennzahl Z.
6.2.2 Bewertung der Angebote für die Gesamtvergabe von Los 1-7
Nachdem die Bewertung für alle Einzellose vorgenommen ist, werden alle Angebote für die Gesamtvergabe bewertet. Bei der Bewertung wird für jedes Angebot für die Gesamtvergabe isoliert die Kennzahl Z (Gesamtvergabe) ermittelt. Dazu sind nach der obenstehenden Formel die Kennzahlen Z für die Einzellose zu ermitteln und zu addieren.
Z (Gesamtvergabe) = Summe aus Z (Los 1) bis Z (Los 7)
Das wirtschaftlichste Angebot Gesamtvergabe ist das Angebot mit der höchsten Kennziffer Z (Gesamtvergabe).
6.2.3 Vergleichende Prüfung der Gesamtsumme der wirtschaftlichsten Angebote der Einzellose und des wirtschaftlichsten Angebotes für die Gesamtvergabe
Im letzten Schritt wird die Summe der wirtschaftlichsten Angebote für Einzellose mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Gesamtvergabe verglichen. Dazu werden zunächst die Kennziffern Z der jeweils wirtschaftlichsten Einzellose 1-7 addiert.
Ergibt die Addition, dass die so ermittelte Kennziffer Z (Gesamtsumme Einzellose) höher ist als die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe), ist die Einzellosvergabe durchzuführen. Dann erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Einzelloses den Zuschlag.
Ergibt sich umgekehrt, dass die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe) höher ist als die Summe der Kennziffern der wirtschaftlichsten Einzellose Z (Gesamtsumme Einzellose) ist die Gesamtvergabe durchzuführen. Der Zuschlag wird dann auf das wirtschaftlichste Angebot für die Gesamtvergabe erteilt.
6.2.4 Ermittlung der Leistungspunkte
Bei der Bewertung der Qualität/ Ermittlung der Leistungspunkte zur Ermittlung der Kennziffer Z übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum anhand der Qualitätskriterien (sog. B-Kriterien) aus. Die Leistungspunkte (L) ergeben sich aus der von dem Bieter in den einzelnen Kriterien erreichten Punktzahl multipliziert mit den festgelegten Gewichtungspunkten. Die Kriterien und ihre Gewichtungspunkte sowie die Bewertungsskala für die Vergabe der Punkte ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Bewertungsmatrix.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1 000 000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1 000 000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleiner monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise abgestimmt.
Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleiner monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise abgestimmt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bescheidschreibung.
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von Formularen zur Bescheidschreibung und Zahlungsverfolgung.
Menge oder Umfang: Die Bescheidschreibung besteht aus einer jährlichen großen Aktion im April eines Jahres (ca. 650 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (ca. 1 000 Sendungen pro Monat).Der Aufbau der Bescheidschreibung für die jährliche und die monatlichen Aktionen ist unterschiedlich.
Die Bescheidschreibung besteht aus einer jährlichen großen Aktion im April eines Jahres (ca. 650 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (ca. 1 000 Sendungen pro Monat).
Der Aufbau der Bescheidschreibung für die jährliche und die monatlichen Aktionen ist unterschiedlich.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote für die Gesamtvergabe aller Lose sind nur zugelassen, sofern der Bieter für alle Einzellose Angebote abgibt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mahnung.
Menge oder Umfang: Die Mahnaktion besteht aus einer jährlichen Aktion im Juni eines Jahres (ca. 90 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (durchschnittlich ca. 4 000 Sendungen pro Monat).Der Aufbau der Mahnsendungen für die jährliche und die monatlichen Aktionen ist iden-tisch. Sie unterscheiden sich lediglich in der Anzahl der Mahnsendungen.
Die Mahnaktion besteht aus einer jährlichen Aktion im Juni eines Jahres (ca. 90 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (durchschnittlich ca. 4 000 Sendungen pro Monat).
Der Aufbau der Mahnsendungen für die jährliche und die monatlichen Aktionen ist iden-tisch. Sie unterscheiden sich lediglich in der Anzahl der Mahnsendungen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Außerkraftsetzung drr Unternehmerversicherung.
Menge oder Umfang: Die Außerkraftsetzung besteht aus einer jährlichen großen Aktion im Juli eines Jahres (ca. 1 500 Sendungen).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Vollstreckung.
Menge oder Umfang: Die Vollstreckung besteht aus einer jährlichen Aktion im Juli eines Jahres (insgesamt ca. 40 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (durchschnittlich ca. 2 000 Sendungen pro Monat).Die Sendungen der jährlichen und monatlichen Aktion unterscheiden sich nicht, so dass die Be-schreibung auf beide Aktion Anwendung findet.
Die Vollstreckung besteht aus einer jährlichen Aktion im Juli eines Jahres (insgesamt ca. 40 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (durchschnittlich ca. 2 000 Sendungen pro Monat).
Die Sendungen der jährlichen und monatlichen Aktion unterscheiden sich nicht, so dass die Be-schreibung auf beide Aktion Anwendung findet.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Säumniszuschläge.
Menge oder Umfang: Die Säumniszuschlagsaktion besteht aus einer jährlichen Aktion im Februar eines Jahres (ca. 4 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (durchschnittlich ca. 1 000 Sendungen pro Monat).Die Produkte der jährlichen und monatlichen Aktion unterscheiden sich nicht, so dass die Beschrei-bung auf beide Aktionen Anwendung findet.
Die Säumniszuschlagsaktion besteht aus einer jährlichen Aktion im Februar eines Jahres (ca. 4 000 Sendungen) sowie aus monatlichen Aktionen (durchschnittlich ca. 1 000 Sendungen pro Monat).
Die Produkte der jährlichen und monatlichen Aktion unterscheiden sich nicht, so dass die Beschrei-bung auf beide Aktionen Anwendung findet.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Beitragszuschläge.
Menge oder Umfang: Die Beitragszuschlagsaktion besteht aus einer jährlichen Aktion im September eines Jahres (ca. 10 000 Sendungen).
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Anpassung der Mindestversicherungssummen.
Menge oder Umfang: Die Anpassung der Mindestversicherungssummen besteht aus einer jährlichen Aktion im Dezember eines Jahres.Die Durchführung der Aktion, die Formulare sowie die Anzahl der Sendungen sind davon abhängig, ob die Versicherungssummen vom Gesetzgeber oder durch die Satzung geändert werden.Erfolgen keine Änderungen, entfällt die Aktion ersatzlos! Die BGW wird den Dienstleister hierüber informieren, sobald die Gesetzesänderungen im November des betreffenden Jahres bekannt gegeben werden.Konkrete Zahlen können für diese Aktion nicht genannt werden, lediglich die Maximalanzahl pro Sendung. Abweichungen bzgl. der Anzahl der Sendungen sind möglich:MUB075 Änderung der Pflichtversicherungssumme (Höherversicherung) ca. 6 000MUB076 Änderung der Pflichtversicherungssumme (generell) ca. 245 000MUB142B Erhöhung der Mindestversicherungssumme ca. 10 000Dezember 2010: 7 855 Sendungen (MUB075, MUB142B)Dezember 2011: 0 Sendungen.Dezember 2012: 13 944 Sendungen (MUB142B).
Die Anpassung der Mindestversicherungssummen besteht aus einer jährlichen Aktion im Dezember eines Jahres.
Die Durchführung der Aktion, die Formulare sowie die Anzahl der Sendungen sind davon abhängig, ob die Versicherungssummen vom Gesetzgeber oder durch die Satzung geändert werden.
Erfolgen keine Änderungen, entfällt die Aktion ersatzlos! Die BGW wird den Dienstleister hierüber informieren, sobald die Gesetzesänderungen im November des betreffenden Jahres bekannt gegeben werden.
Konkrete Zahlen können für diese Aktion nicht genannt werden, lediglich die Maximalanzahl pro Sendung. Abweichungen bzgl. der Anzahl der Sendungen sind möglich:
MUB075 Änderung der Pflichtversicherungssumme (Höherversicherung) ca. 6 000
MUB076 Änderung der Pflichtversicherungssumme (generell) ca. 245 000
MUB142B Erhöhung der Mindestversicherungssumme ca. 10 000
Dezember 2010: 7 855 Sendungen (MUB075, MUB142B)
Dezember 2011: 0 Sendungen.
Dezember 2012: 13 944 Sendungen (MUB142B).
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 2013/01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen des Bieters
1. Erklärungen des Bieters zu rechtskräftigen Verurteilungen (vgl. § 6 EG Abs. 4 Buchst. a bis g VOL/A).
2. Erklärungen des Bieters zu Falschangaben im Vergabeverfahren (vgl. § 6 Abs. 5 Buchst. a bis e bzw. § 6 EG Abs. 6 Buchst. a bis e VOL/A).
3. Erklärungen des Bieters zu Verstößen gegen Arbeitsgesetze.
4. Erklärung des Bieters zu wirtschaftlicher Verknüpfung.
5. Erklärungen des Bieters zu Nachweisen und falschen Abgaben.
21. Nachunternehmer/Bietergemeinschaften.
21.1 Weitervergabe an Nachunternehmer.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will, und die Nachunternehmer zu benennen (das entsprechende Formblatt „Erklärung zum Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ liegt den Vergabeunterlagen bei).
Bei der Einholung von Angeboten von Nachunternehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen,
bei Großaufträgen sich zu bemühen, Unteraufträge an kleine oder mittlere Unter-nehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu vereinbaren ist,
bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbe-sondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden.
bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbe-sondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden.
21.2 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot Folgendes mit einzureichen (das ent-sprechende Formblatt „Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft - BIEGE-Erklärung - “ liegt den Vergabeunterlagen ebenfalls bei):
ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevoll-mächtigten Vertreters und
eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4 Vom Bieter zu erstellende Unterlagen
4.1 Firmenprofil
— Ein Firmenprofil, aus dem sich die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erkennen lässt: Angaben zum Umsatz, Standorte, Geschäftsentwicklung, technische Ausstat-tung, Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung des Bieter bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft und der Nachunternehmer, auf die sich der Bieter beziehen will. Darzustellen ist gem. den Vorgaben der Bekanntmachung insbesondere:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Ein Firmenprofil, aus dem sich die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erkennen lässt: Angaben zum Umsatz, Standorte, Geschäftsentwicklung, technische Ausstat-tung, Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung des Bieter bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft und der Nachunternehmer, auf die sich der Bieter beziehen will. Darzustellen ist gem. den Vorgaben der Bekanntmachung insbesondere:
— Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Anzahl der festangestellten Mitarbeiter mit (jährliches Mittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren);
— Anzahl der freiberuflichen Mitarbeiter (jährliches Mittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren).
Weiterhin simd vom Bieter einzureichen:
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate,
— Bankerklärung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.2 Referenzliste
— Angabe zu Referenzkunden aus den letzten drei Jahren, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistung mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind;
— Mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind:
— Druckaufträge mit einer Auflage von mind. 1 000 Stück;
— serielle Druckaufträge in monatlichen /regelmäßigen Aktionen;
— Druckaufträge von Formularen für Zahlungsaufforderungen;
— Die Darstellung der Referenzen soll mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Bezeichnung des Referenzkunden;
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen;
— Umfang der erbrachten Leistungen;
— Auftragssummen;
— Zeitraum der erbrachten Leistungen.
4.3 Auftragsausführungsbezogene Darstellung der Kommunikationswege
Bei der Auftragsdurchführung ist insbesondere die kurzfristige Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer relevant. Der Bieter hat kurz darzustellen, auf welchen Kommunikationswegen (Telefon, Fax, E-Mail, Post) und zu welchen Zeiten (z.B. 08.00 Uhr-16.00 Uhr oder 24 Stunden etc.) er für die Auftraggeberin erreichbar und ansprechbar ist. Sofern der Bieter einen festen Ansprechpartner zur Verfügung stellt, sind hier die Kontaktdaten anzugeben.
Bei der Auftragsdurchführung ist insbesondere die kurzfristige Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer relevant. Der Bieter hat kurz darzustellen, auf welchen Kommunikationswegen (Telefon, Fax, E-Mail, Post) und zu welchen Zeiten (z.B. 08.00 Uhr-16.00 Uhr oder 24 Stunden etc.) er für die Auftraggeberin erreichbar und ansprechbar ist. Sofern der Bieter einen festen Ansprechpartner zur Verfügung stellt, sind hier die Kontaktdaten anzugeben.
Die Darstellung wird bei der Bewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien einbezogen. Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Die Angaben der Darstellung werden Vertragsbestandteil.
Bei der Auftragsdurchführung sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, um die überlassenen Daten vor dem Zugriff und der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Der Bieter hat die Maßnahmen, die er dazu trifft, in einem Datenschutzkonzept darzustellen. Dieses soll die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz beinhalten. Dabei wird erwartet, dass im Datenschutzkonzept Aussagen zu: Datenschutzunterweisungen der Mitarbeiter, Zutritts-kontrolle, Zugriffskontrolle bei Benutzung eines Datenverarbeitungssystems, Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten etc. getroffen werden.
Bei der Auftragsdurchführung sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, um die überlassenen Daten vor dem Zugriff und der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Der Bieter hat die Maßnahmen, die er dazu trifft, in einem Datenschutzkonzept darzustellen. Dieses soll die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz beinhalten. Dabei wird erwartet, dass im Datenschutzkonzept Aussagen zu: Datenschutzunterweisungen der Mitarbeiter, Zutritts-kontrolle, Zugriffskontrolle bei Benutzung eines Datenverarbeitungssystems, Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten etc. getroffen werden.
Hierzu ist die Anlage 1 zum Vertrag „Auftragsdatenverarbeitung – Checkliste und Dokumentation …“ vom Bieter auszufüllen und insbesondere auch auf Datenschutzunterweisungen der Mitarbeiter sowie Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten einzugehen (siehe Seite 19 der Anlage 1 zum Vertrag).
Hierzu ist die Anlage 1 zum Vertrag „Auftragsdatenverarbeitung – Checkliste und Dokumentation …“ vom Bieter auszufüllen und insbesondere auch auf Datenschutzunterweisungen der Mitarbeiter sowie Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten einzugehen (siehe Seite 19 der Anlage 1 zum Vertrag).
4.5 Auftragsausführungsbezogener Verarbeitungsnotfallplan (Internes Back-Up-Konzept - über Anlage 1 zum Vertrag hinaus -)
Bei der Auftragsdurchführung sind Maßnahmen zu treffen, um die überlassenen Daten zu sichern. Der Bieter hat die Maßnahmen, die er dazu trifft, in einem Verarbeitungsnotfallplan (Internen Backup Konzept) darzustellen. Dieser soll für alle Phasen des Produktionsprozesses Maßnahmen zum Schutz vor Risiken vorsehen. Dabei wird erwartet, dass er Aussagen trifft zum: Ausfall Druckerei, Ausfall Drucker, Ausfall Druckserver, Ausfall Kuvertiereinheit, sicherheitstechnisch getrennte Systeme, auftragsdurchführungsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen etc. Legen Sie einen entsprechenden Verarbeitungsnotfallplan (Internes Backup-Konzept) vor.
Bei der Auftragsdurchführung sind Maßnahmen zu treffen, um die überlassenen Daten zu sichern. Der Bieter hat die Maßnahmen, die er dazu trifft, in einem Verarbeitungsnotfallplan (Internen Backup Konzept) darzustellen. Dieser soll für alle Phasen des Produktionsprozesses Maßnahmen zum Schutz vor Risiken vorsehen. Dabei wird erwartet, dass er Aussagen trifft zum: Ausfall Druckerei, Ausfall Drucker, Ausfall Druckserver, Ausfall Kuvertiereinheit, sicherheitstechnisch getrennte Systeme, auftragsdurchführungsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen etc. Legen Sie einen entsprechenden Verarbeitungsnotfallplan (Internes Backup-Konzept) vor.
Weiterhin sind vom Bieter vorzulegen:
— Spezifizierte Papiermuster je Los (Produktprofil/Eigenschaften/Angaben über das Produkt und Umweltverträglichkeit),
— Nachweis eines Masterzertifikats für die DV-Freimachung per Data-Matrixcode,
— unterschriebene „Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers ... zur Sicherstellung des Datenschutzes …“ (Anlage 2 der Leistungsbeschreibung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung und bevollmächtigten Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der BGW
Herrn Huhnholz
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013/01
Zusätzliche Informationen
Angebote für die Gesamtvergabe aller Lose sind nur zugelassen, sofern der Bieter für alle Einzellose Abgebote abgibt.
Für jedes Los ist eine eigene Beschreibung inkl. Mustervorlagen vorhanden.
Alle benötigten Druckdateien werden von der BGW auf Datenträgern bereitgestellt.
Die benötigten Formulare müssen vom Auftragnehmer im Offsetdruck hergestellt und anschließend per Laserdruck personalisiert werden.
Die pro Aktion benötigten Formulare sind vom Auftragnehmer für jede Aktion rechtzeitig herzustellen und zur Abholung bereit zu stellen. (Die Vergabe von Postdienstleistungen ist mit diesem Vergabeverfahren nicht verbunden.) Überzählige Formulare sind vom Auftragnehmer für die ge-samte Vertragslaufzeit kostenfrei einzulagern.
Die pro Aktion benötigten Formulare sind vom Auftragnehmer für jede Aktion rechtzeitig herzustellen und zur Abholung bereit zu stellen. (Die Vergabe von Postdienstleistungen ist mit diesem Vergabeverfahren nicht verbunden.) Überzählige Formulare sind vom Auftragnehmer für die ge-samte Vertragslaufzeit kostenfrei einzulagern.
Die für die Aktionen benötigten Versandhüllen werden von der BGW in regelmäßigen Abständen in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Die Bereitstellungstermine werden nach Vertragsabschluss zwischen der BGW und dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Versandhüllen sind ebenfalls für die gesamte Vertragslaufzeit kostenfrei vom Auftragnehmer einzulagern.
Die für die Aktionen benötigten Versandhüllen werden von der BGW in regelmäßigen Abständen in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Die Bereitstellungstermine werden nach Vertragsabschluss zwischen der BGW und dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Versandhüllen sind ebenfalls für die gesamte Vertragslaufzeit kostenfrei vom Auftragnehmer einzulagern.
Die Versandhüllen (DIN lang 114 x 229 mm (C6/C5) als Abmaß) haben innen liegende Seitenla-schen und sind für die maschinelle Verarbeitung geeignet. Die DV-Freimachung erfolgt im Rahmen der Datamatrix auf den Formularen und nicht auf den Kuverts.
Die Archivierung muss für jede Aktion vor dem jeweiligen Bereitstellungstermin der kuvertierten Briefsendungen zur Abholung komplett abgeschlossen sein.
6 Prüfung und Wertung der Angebote
6.1 Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Kriterien
— Preis;
— Qualität/ Leistung;
ermittelt.
6.2 Anwendung der einfachen Richtwertmethode
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird wie folgt vorgegangen:
6.2.1 Bewertung der Einzellose
Für jedes Einzellos wird isoliert das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Die Bewertung folgt dabei der einfachen Richtwertmethode nach der UfAB V in den folgenden Schritten:
— Ermittlung des Gesamtpreises (P) jedes Angebots;
— Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnisses jedes Angebots. Dieses wird als Kennzahl Z für jedes Angebot anhand der folgenden Formel ermittelt:
Das wirtschaftlichste Angebot für jedes Einzellos ist das mit der höchsten Kennzahl Z.
6.2.2 Bewertung der Angebote für die Gesamtvergabe von Los 1-7
Nachdem die Bewertung für alle Einzellose vorgenommen ist, werden alle Angebote für die Gesamtvergabe bewertet. Bei der Bewertung wird für jedes Angebot für die Gesamtvergabe isoliert die Kennzahl Z (Gesamtvergabe) ermittelt. Dazu sind nach der obenstehenden Formel die Kennzahlen Z für die Einzellose zu ermitteln und zu addieren.
Nachdem die Bewertung für alle Einzellose vorgenommen ist, werden alle Angebote für die Gesamtvergabe bewertet. Bei der Bewertung wird für jedes Angebot für die Gesamtvergabe isoliert die Kennzahl Z (Gesamtvergabe) ermittelt. Dazu sind nach der obenstehenden Formel die Kennzahlen Z für die Einzellose zu ermitteln und zu addieren.
Z (Gesamtvergabe) = Summe aus Z (Los 1) bis Z (Los 7)
Das wirtschaftlichste Angebot Gesamtvergabe ist das Angebot mit der höchsten Kennziffer Z (Gesamtvergabe).
6.2.3 Vergleichende Prüfung der Gesamtsumme der wirtschaftlichsten Angebote der Einzellose und des wirtschaftlichsten Angebotes für die Gesamtvergabe
Im letzten Schritt wird die Summe der wirtschaftlichsten Angebote für Einzellose mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Gesamtvergabe verglichen. Dazu werden zunächst die Kennziffern Z der jeweils wirtschaftlichsten Einzellose 1-7 addiert.
Ergibt die Addition, dass die so ermittelte Kennziffer Z (Gesamtsumme Einzellose) höher ist als die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe), ist die Einzellosvergabe durchzuführen. Dann erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Einzelloses den Zuschlag.
Ergibt die Addition, dass die so ermittelte Kennziffer Z (Gesamtsumme Einzellose) höher ist als die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe), ist die Einzellosvergabe durchzuführen. Dann erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Einzelloses den Zuschlag.
Ergibt sich umgekehrt, dass die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe) höher ist als die Summe der Kennziffern der wirtschaftlichsten Einzellose Z (Gesamtsumme Einzellose) ist die Gesamtvergabe durchzuführen. Der Zuschlag wird dann auf das wirtschaftlichste Angebot für die Gesamtvergabe erteilt.
Ergibt sich umgekehrt, dass die höchste Kennziffer Z (Gesamtvergabe) höher ist als die Summe der Kennziffern der wirtschaftlichsten Einzellose Z (Gesamtsumme Einzellose) ist die Gesamtvergabe durchzuführen. Der Zuschlag wird dann auf das wirtschaftlichste Angebot für die Gesamtvergabe erteilt.
6.2.4 Ermittlung der Leistungspunkte
Bei der Bewertung der Qualität/ Ermittlung der Leistungspunkte zur Ermittlung der Kennziffer Z übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum anhand der Qualitätskriterien (sog. B-Kriterien) aus. Die Leistungspunkte (L) ergeben sich aus der von dem Bieter in den einzelnen Kriterien erreichten Punktzahl multipliziert mit den festgelegten Gewichtungspunkten. Die Kriterien und ihre Gewichtungspunkte sowie die Bewertungsskala für die Vergabe der Punkte ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Bewertungsmatrix.
Bei der Bewertung der Qualität/ Ermittlung der Leistungspunkte zur Ermittlung der Kennziffer Z übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum anhand der Qualitätskriterien (sog. B-Kriterien) aus. Die Leistungspunkte (L) ergeben sich aus der von dem Bieter in den einzelnen Kriterien erreichten Punktzahl multipliziert mit den festgelegten Gewichtungspunkten. Die Kriterien und ihre Gewichtungspunkte sowie die Bewertungsskala für die Vergabe der Punkte ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Bewertungsmatrix.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangen zur Wahrung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die §§ 101a, 107 Abs. 3 Nr. 1 und 4 GWB bleiben unberührt.
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 101a GWB. Für Bieter, die bereits eine
Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine neue Mitteilung.
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurden, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, so verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurden, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, so verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2013/S 055-090736 (2013-03-15)
Ergänzende Angaben (2013-05-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-26 📅
Name: Swiss Post Solutions GmbH
Postanschrift: Systemformstr. 5
Postort: Prien am Chiemsee
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.sps-prien.de🌏
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣
6️⃣
7️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.