Herstellung und Lieferung von Logopapier für die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse

AOK-Bundesverband GbR

Bedarfsbezogene Herstellung und Bevorratung von Logopapier in zwei Versionen sowie die Anlieferung und die Transportleistung an die vorgegebenen Lieferstellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-18 Auftragsbekanntmachung
2013-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geschäftsvordrucke
Menge oder Umfang:
Los 1: Der voraussichtliche Jahresbedarf an Logopapier im DIN A4-Format liegt bei ca. 18 300 000 Blatt für den Bereich Westfalen-Lippe.Die Lieferung erfolgt derzeit an 38 Standorte der AOK NordWest.Los 2: Der voraussichtliche Jahresbedarf an Logopapier im DIN A4-Format liegt bei ca. 5 300 000 Blatt für den Bereich Schleswig-Holstein.Die Lieferung erfolgt derzeit an 21 Standorte der AOK NordWest.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschäftsvordrucke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 078-131281
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die Aok Nordwest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, DEUTSCHLAND. (2) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2. und Ziff.III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen. (3) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner sollte der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bedarfsbezogene Herstellung und Bevorratung von Logopapier in zwei Versionen sowie die Anlieferung und die Transportleistung an die vorgegebenen Lieferstellen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebiet Westfalen-Lippe
Kurze Beschreibung:
Produktion und Bevorratung von ca. 18 300 000 Blatt DIN A4-Briefbögen (AOK-Logopapier) jährlich für das Gebiet Westfalen-Lippe. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Menge oder Umfang: Zirka 18 300 000 Blatt DIN A4-Briefbögen (AOK-Logopapier) jährlich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebiet Schleswig-Holstein
Kurze Beschreibung:
Produktion und Bevorratung von ca. 5 300 000 Blatt DIN A4-Briefbögen (AOK-Logopapier) jährlich für das Gebiet Schleswig-Holstein. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Menge oder Umfang: Zirka 5 300 000 Blatt DIN A4-Briefbögen (AOK-Logopapier) jährlich.
Los 1: Der voraussichtliche Jahresbedarf an Logopapier im DIN A4-Format liegt bei ca. 18 300 000 Blatt für den Bereich Westfalen-Lippe.
Die Lieferung erfolgt derzeit an 38 Standorte der AOK NordWest.
Los 2: Der voraussichtliche Jahresbedarf an Logopapier im DIN A4-Format liegt bei ca. 5 300 000 Blatt für den Bereich Schleswig-Holstein.
Die Lieferung erfolgt derzeit an 21 Standorte der AOK NordWest.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens dreimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht vier Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG
(3) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)
(4) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Kopie) einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Police mit mindestens folgenden Deckungssummen zu unterhalten:
- Personenschäden und Sachschäden mit mindestens 3 000 000 EUR je Versicherungsfall. Ersatzeise kann der Bieter erklären, dass er mit Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben von 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer);
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(2) Detaillierte Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach-)personelle Ausstattung.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigteVertreter zu bennen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2014-07-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die Aok Nordwest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, DEUTSCHLAND.
(2) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2. und Ziff.III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
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(3) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner sollte der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
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GWB.
Quelle: OJS 2013/S 078-131281 (2013-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 135-234148
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 78-131281
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, Deutschland.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-02 📅
Name: Beckmann Print & Medien GmbH
Postanschrift: Penningrode 46
Postort: 59368
Postleitzahl: Werne
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postort: Werne
Postleitzahl: 59368
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2013/S 135-234148 (2013-07-09)