Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitsheitskarte (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen sowie dazugehöriger Mailings an die Versicherten der AOK-Gemeinschaft

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberinnen durch

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Herstellung und der Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291a SGB V an die Versicherten der elf AOKs.
Nach einer Test- und Initialisierungsphase hat der Auftragnehmer grundsätzlich jeweils die aktuelle Generation der eGK, insbesondere der Generation 2 (G2), herzustellen und an die Versicherten der Auftraggeberinnen zu versenden. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer den Druck und die Versendung von PIN-/PUK-Briefen an die Versicherten der Auftraggeberinnen.
Für die AG entscheidet sich in Abhängigkeit einer möglichen gesetzlichen Vorgabe oder einer durch Versichertennachfrage ausgelösten Notwendigkeit die Anzahl der zu erstellenden PIN-/PUK-Briefe. Beides kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung noch nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden.
Vor diesem Hintergrund werden zwei denkbare Szenarien beschrieben und mit Mengen versehen (vgl. Vergabeunterlagen Anhang 2f zur Leistungsbeschreibung - Mengengerüst). Szenario 1 zielt auf vereinzelte Anforderung von PIN-/PUK-Briefen durch Versicherte oder einen regionalen Bedarf z.B. in Testregionen ab. Eine flächendeckende PIN-/PUK-pflichtige Anwendung steht hier nicht zwangsläufig zur Verfügung. Die Menge wird daher gering eingestuft und als Minimallösung beschrieben. Szenario 2 bezieht sich auf eine verfügbare freiwillige (PIN-PUK-pflichtige) Anwendung (flächendeckend) im Vertragszeitraum. Hierbei wird unterstellt, dass ab Verfügbarkeit der Anwendung der Versichertenbestand überwiegend mit einem PIN-PUK-Brief ausgestattet wird. Die regelmäßige Versorgung von Versicherten mit PIN-/PUK-Briefen erfolgt hierbei ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Anwendung parallel zur Versorgung mit einer eGK. Die Menge wird daher umfangreich eingestuft und als Maximallösung beschrieben.
Der Auftragnehmer muss über ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem zur Prüfung der von ihm erbrachten Leistungen verfügen. Durch ein regelmäßiges Reporting hat er den Auftraggeberinnen regelmäßig Auskunft über den jeweils aktuellen Produktionsstand zu erteilen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-11 Auftragsbekanntmachung
2014-07-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Menge oder Umfang:
Herstellung und Versand von eGK: ca. 35.455.500Druck und Versand von Mailings: ca. 35.455.500Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 193.700, Maximalvariante ca. 25.847.393.Hierbei handelt es sich um bloße Schätzmengen, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmengen können im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 241-419517
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberinnen sind die: — AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann, — AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer, — AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan, — AOK Hessen - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller, — AOK Niedersachsen - Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter, — AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr.33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak, — AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch, — AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rolf Steinbronn, — AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann, — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Walter Bockemühl, — AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben. (3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden. (4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) sowie Ziffer III.2.3) (1), (2), (4) bis (8) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (3) (Referenzen) dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. (5) Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3 (4) bis (8) dieser Bekanntmachung von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Herstellung und der Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291a SGB V an die Versicherten der elf AOKs.
Nach einer Test- und Initialisierungsphase hat der Auftragnehmer grundsätzlich jeweils die aktuelle Generation der eGK, insbesondere der Generation 2 (G2), herzustellen und an die Versicherten der Auftraggeberinnen zu versenden. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer den Druck und die Versendung von PIN-/PUK-Briefen an die Versicherten der Auftraggeberinnen.
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Für die AG entscheidet sich in Abhängigkeit einer möglichen gesetzlichen Vorgabe oder einer durch Versichertennachfrage ausgelösten Notwendigkeit die Anzahl der zu erstellenden PIN-/PUK-Briefe. Beides kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung noch nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden.
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Vor diesem Hintergrund werden zwei denkbare Szenarien beschrieben und mit Mengen versehen (vgl. Vergabeunterlagen Anhang 2f zur Leistungsbeschreibung - Mengengerüst). Szenario 1 zielt auf vereinzelte Anforderung von PIN-/PUK-Briefen durch Versicherte oder einen regionalen Bedarf z.B. in Testregionen ab. Eine flächendeckende PIN-/PUK-pflichtige Anwendung steht hier nicht zwangsläufig zur Verfügung. Die Menge wird daher gering eingestuft und als Minimallösung beschrieben. Szenario 2 bezieht sich auf eine verfügbare freiwillige (PIN-PUK-pflichtige) Anwendung (flächendeckend) im Vertragszeitraum. Hierbei wird unterstellt, dass ab Verfügbarkeit der Anwendung der Versichertenbestand überwiegend mit einem PIN-PUK-Brief ausgestattet wird. Die regelmäßige Versorgung von Versicherten mit PIN-/PUK-Briefen erfolgt hierbei ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Anwendung parallel zur Versorgung mit einer eGK. Die Menge wird daher umfangreich eingestuft und als Maximallösung beschrieben.
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Der Auftragnehmer muss über ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem zur Prüfung der von ihm erbrachten Leistungen verfügen. Durch ein regelmäßiges Reporting hat er den Auftraggeberinnen regelmäßig Auskunft über den jeweils aktuellen Produktionsstand zu erteilen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: AOK Bayern, AOK PLUS
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundsheitsheitskarte (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen sowie dazugehöriger Mailings an die Versicherten der AOK Bayern und der AOK PLUS.
Menge oder Umfang: Herstellung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten: ca. 10.875.000.Druck und Versand von Mailings: ca. 10.875.000.Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 32.000, Maximalvariante ca. 6.962.000.Hierbei handelt es sich um bloße Schätzmengen, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmengen können im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Herstellung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten: ca. 10.875.000.
Druck und Versand von Mailings: ca. 10.875.000.
Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 32.000, Maximalvariante ca. 6.962.000.
Hierbei handelt es sich um bloße Schätzmengen, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmengen können im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, AOK Nordost, AOK Sachsen-Anhalt
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundsheitsheitskarte (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen sowie dazugehöriger Mailings an die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, AOK Nordost und der AOK Sachsen-Anhalt.
Menge oder Umfang: Herstellung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten: ca. 10.371.000Druck und Versand von Mailings: ca. 10.371.000Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 65.500, Maximalvariante ca. 8.765.043.Hierbei handelt es sich um bloße Schätzmengen, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Die Schätzmengen können im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Herstellung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten: ca. 10.371.000
Druck und Versand von Mailings: ca. 10.371.000
Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 65.500, Maximalvariante ca. 8.765.043.
Hierbei handelt es sich um bloße Schätzmengen, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Die Schätzmengen können im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundsheitsheitskarte (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen sowie dazugehöriger Mailings an die Versicherten der AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Niedersachsen und der AOK Bremen/Bremerhaven.
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Menge oder Umfang: Herstellung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten: ca. 14.209.500Druck und Versand von Mailings: ca. 14.209.500Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 96.200, Maximalvariante ca. 10.120.350.Hierbei handelt es sich um bloße Schätzmengen, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Die Schätzmengen können im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Herstellung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten: ca. 14.209.500
Druck und Versand von Mailings: ca. 14.209.500
Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 96.200, Maximalvariante ca. 10.120.350.
Herstellung und Versand von eGK: ca. 35.455.500
Druck und Versand von Mailings: ca. 35.455.500
Druck und Versand von PIN-/PUK-Briefen: Minimalvariante ca. 193.700, Maximalvariante ca. 25.847.393.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis in Kopie über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister), in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
(3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Kopie, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
3 000 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich der Versicherungsvertrag jedoch jeweils automatisch um 1 Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und bis zum Vertragsende noch besteht.
Sofern der Bieter keinen Nachweis erbringen kann, der den Anforderungen der Bekanntmachung entspricht, hat er eine Eigenerklärung abzugeben, mit er zusagt, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben genannten Mindestdeckungssummen abschließen und den entsprechenden Nachweis vorlegen wird.
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(2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung der räumlichen, (fach-)personellen und technischen Ausstattung des Unternehmens, insbesondere des Mitarbeiterschlüssels.
(2) Beschreibung der generellen Maßnahmen zur Qualitätssicherung; Nachweis in Kopie über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
(3) Vorlage von Referenzen über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Für mindestens ein Referenzprojekt muss der Auftragnehmer Erfahrungen im deutschen Gesundheitsmarkt im Rahmen des Versands von Mailings und der Herstellung bzw. Personalisierung und Versendung von Mikroprozessorchipkarten nachweisen, die vom Umfang her (Anzahl der zu produzierenden elektronischen Gesundheitskarten) dem Auftragsvolumen von 1 Million Mikroprozessorchipkarten entsprechen.
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Bei der Bewerbung auf mehr als ein Los, muss die Anzahl der Mikroprozessorchipkarten im Referenzzeitraum mindestens den Produktionsumfang von 3 Millionen Mikroprozessorchipkarten umfassen. Dieser Umfang kann sich auf mehrere parallele Projekte erstrecken und muss nicht ausschließlich für einen Auftraggeber erbracht worden sein. Relevant ist das Gesamtproduktionsaufkommen.
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(4) Eigenerklärung des Bieters, dass die den Vergabeunterlagen beiliegenden Datenschutzbestimmungen sowie deren Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden.
(5) Vorlage der vollständig ausgefüllten Anhänge A bis D der Datenschutzbestimmungen über technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz.
(6) Vorlage eines Datenschutzkonzeptes, eines Datenschutzhandbuchs, eines Datenschutz-Managementsystem oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden – der Datenschutzauditierungen (Zertifikate).
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(7) Vorlage eines IT-Sicherheitskonzeptes (ggf. inkl. der Kopien von entsprechenden Zertifikaten) für alle Standorte, an denen personenbezogene Daten oder sonstige Informationen verarbeitet werden und technische Einrichtungen/Geräte, die für die Erbringung der Dienstleistung vorhanden sind, genutzt werden.
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(8) Vorlage eines Musters der Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundes-Datenschutzgesetz - BDSG oder vergleichbarer Verpflichtungserklärungen (ggf. einschließlich datenschutzrechtlicher Merkblätter für die Mitarbeiter des Unternehmens).
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1) Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Rahmenvertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, sowie für die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen, den Auftraggeberinnen eine selbstschuldnerische, schriftliche und unbefristete Bürgschaft durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, in Höhe von 1.000.000 EUR (eine Million Euro) vorzulegen.
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Auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
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Solange eine solche Bürgschaft nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen. Es gilt § 18 Nr. 7 VOL/B.
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2) Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um ein abhängiges Konzernunternehmen im Sinne der §§ 17, 18 AktG, so hat der Auftragnehmer innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Vertragsschluss (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine entsprechende verbindliche Patronatserklärung des herrschenden Konzernunternehmens nach Maßgabe der Vergabeunterlagen gegenüber den Auftraggeberinnen beizubringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den vertraglichen Regelungen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach für den Fall derAuftragserteilung die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeberinnen zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlags seine Urkalkulation zur Verfügung zu stellen. Die Auftraggeberinnen werden die Urkalkulation nur öffnen, sofern dies wegen Änderungen der Spezifikationen der gematik GmbH zur Ermittlung einer Preisanpassung erforderlich ist.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-24 📅
Öffnungsort: Sitz des AOK-Bundesverbandes.
Ort des Eröffnungstermins: Sitz des AOK-Bundesverbandes.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberinnen sind die:
— AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK Hessen - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Niedersachsen - Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
— AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr.33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
— AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rolf Steinbronn,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Walter Bockemühl,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter
(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
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Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) sowie Ziffer III.2.3) (1), (2), (4) bis (8) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (3) (Referenzen) dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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(5) Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen.
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Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
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Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3 (4) bis (8) dieser Bekanntmachung von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 241-419517 (2013-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postort: Berlin

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 138-248356
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 241-419517
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberinnen sind die: — AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann, — AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer, — AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan, — AOK Hessen – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller, — AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter, — AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr.33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak, — AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch, — AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Ralf Striebel, — AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann, — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler, — AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-24 📅
Name: Gemalto GmbH und Gemalto SP z o. o.
Postanschrift: Mercedesstr. 13
Postort: Filderstadt
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Gemalto GmbH und Gemalto SP z o.o.

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2014/S 138-248356 (2014-07-17)