Das im Rahmen des Offenen Verfahrens zu beschaffende „Ultrahochvakuum-Tribometer“ soll zur Durchführung von tribologischen Messungen im Vakuum dienen, wobei die Prüfkörper ohne Unterbrechung des Vakuums von einer vorhandenen Anlage zur Ionenstrahlbearbeitung- und analyse am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (im folgenden „Clustertool“ genannt) in das Tribometer transferiert werden. Das Clustertool besitzt Probenhalter mit einer standardisierten äußeren Geometrie mit Führungsschienen sowie vorn und hinten zwei Ösen zum Fixieren. Die Halter werden von einem gabelförmigen Greifarm bewegt, welcher diese in die umliegenden angeschlossenen Kammern, einschließlich Tribometer, zustellen kann. Dazu kann der Greifarm sich im Clustertool um den Mittelpunkt drehen. Das Zustellen erfolgt durch ein Herausfahren des Armes in Radialrichtung. Beim Transport wird der Halter durch die dem Arm zugewandte Öse mit einem Stift fixiert. Bei Einfahrt des Halters in die Gegenstation geht der Haltestift automatisch auf, wenn der Arm mit Halter an einen Anschlag anstößt. Gleichzeitig rastet eine Klemme in die abgewandte Öse ein und fixiert den Halter dort. Der Arm kann nun ohne Halter zurückgezogen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erkennungs- und Analysegeräte
Menge oder Umfang:
System bestehend aus:— Unterkonstruktion,— Vakuumsystem,— Tribometer,— PC zur Experimentsteuerung/ Messdatenerfassung,— Lieferung und Installation mit Abnahme,— Optional : 2 Jahre Garantie, Vor Ort, inkl. aller Verschleißteile , inkl. Spesen, Reise- und Übernachtungskosten.297 500
System bestehend aus:— Unterkonstruktion,— Vakuumsystem,— Tribometer,— PC zur Experimentsteuerung/ Messdatenerfassung,— Lieferung und Installation mit Abnahme,— Optional : 2 Jahre Garantie, Vor Ort, inkl. aller Verschleißteile , inkl. Spesen, Reise- und Übernachtungskosten.297 500
Gesamtwert des Auftrags: 297 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erkennungs- und Analysegeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Das im Rahmen des Offenen Verfahrens zu beschaffende „Ultrahochvakuum-Tribometer“ soll zur Durchführung von tribologischen Messungen im Vakuum dienen, wobei die Prüfkörper ohne Unterbrechung des Vakuums von einer vorhandenen Anlage zur Ionenstrahlbearbeitung- und analyse am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (im folgenden „Clustertool“ genannt) in das Tribometer transferiert werden. Das Clustertool besitzt Probenhalter mit einer standardisierten äußeren Geometrie mit Führungsschienen sowie vorn und hinten zwei Ösen zum Fixieren. Die Halter werden von einem gabelförmigen Greifarm bewegt, welcher diese in die umliegenden angeschlossenen Kammern, einschließlich Tribometer, zustellen kann. Dazu kann der Greifarm sich im Clustertool um den Mittelpunkt drehen. Das Zustellen erfolgt durch ein Herausfahren des Armes in Radialrichtung. Beim Transport wird der Halter durch die dem Arm zugewandte Öse mit einem Stift fixiert. Bei Einfahrt des Halters in die Gegenstation geht der Haltestift automatisch auf, wenn der Arm mit Halter an einen Anschlag anstößt. Gleichzeitig rastet eine Klemme in die abgewandte Öse ein und fixiert den Halter dort. Der Arm kann nun ohne Halter zurückgezogen werden.
Das im Rahmen des Offenen Verfahrens zu beschaffende „Ultrahochvakuum-Tribometer“ soll zur Durchführung von tribologischen Messungen im Vakuum dienen, wobei die Prüfkörper ohne Unterbrechung des Vakuums von einer vorhandenen Anlage zur Ionenstrahlbearbeitung- und analyse am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (im folgenden „Clustertool“ genannt) in das Tribometer transferiert werden. Das Clustertool besitzt Probenhalter mit einer standardisierten äußeren Geometrie mit Führungsschienen sowie vorn und hinten zwei Ösen zum Fixieren. Die Halter werden von einem gabelförmigen Greifarm bewegt, welcher diese in die umliegenden angeschlossenen Kammern, einschließlich Tribometer, zustellen kann. Dazu kann der Greifarm sich im Clustertool um den Mittelpunkt drehen. Das Zustellen erfolgt durch ein Herausfahren des Armes in Radialrichtung. Beim Transport wird der Halter durch die dem Arm zugewandte Öse mit einem Stift fixiert. Bei Einfahrt des Halters in die Gegenstation geht der Haltestift automatisch auf, wenn der Arm mit Halter an einen Anschlag anstößt. Gleichzeitig rastet eine Klemme in die abgewandte Öse ein und fixiert den Halter dort. Der Arm kann nun ohne Halter zurückgezogen werden.
Menge oder Umfang:
System bestehend aus:
— Unterkonstruktion,
— Vakuumsystem,
— Tribometer,
— PC zur Experimentsteuerung/ Messdatenerfassung,
— Lieferung und Installation mit Abnahme,
— Optional : 2 Jahre Garantie, Vor Ort, inkl. aller Verschleißteile , inkl. Spesen, Reise- und Übernachtungskosten.
Beschreibung der Optionen:
Option: 2 Jahre Garantie, Vor Ort, inkl. aller Verschleißteile , inkl. Spesen, Reise- und Übernachtungskosten.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 1 Monate
Referenznummer: 025012/13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Auszug aus dem Strafregister,
b) eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt,
oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
c) Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mindeststandards:
zu c) Die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes kann als Kopie dem Angebot beigelegt werden. Alternativ kann dem Angebot eine Eigenerklärung (Original mit Unterschrift) über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung beigelegt werden.
zu c) Die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes kann als Kopie dem Angebot beigelegt werden. Alternativ kann dem Angebot eine Eigenerklärung (Original mit Unterschrift) über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung beigelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
d) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Mindeststandards:
zu d) mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
zu d) mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Laut Vergabebedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Verwendungszweckes (AZ 025012/13).
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Verwendungszweckes (AZ 025012/13).
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-20 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Umsetzung der technischen und inhaltlichen Parameter und Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (50)
2. Preis (40)
3. Liefer- und Ausführungsfrist (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Herrn Beuthner
Internetadresse: www.tu-dresden.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 025012/13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: D-04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01062
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Quelle: OJS 2013/S 183-315397 (2013-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 025012/13x
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-31 📅
Name: Tetra GmbH
Postanschrift: Gewerbepark Am Wald 4
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@tetra-ilmenau.de📧
Internetadresse: www.tetra-ilmenau.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 04107
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.