Ziel des Projekts ITN-XT ist die Errichtung und der Betrieb eines hochmodernen und den Bedingungen sowie Bedürfnissen des Landes Sachsen-Anhalt entsprechenden integrierten Daten- und Sprachnetzes. Hiervon erfasst sind die gesamte Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur der Landesbehörden und die datenseitige Einbindung der Kommunen sowie gegebenenfalls der Schulverwaltungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen als Bestandteil des Projekts „ITN-XT“: — Los 1 (WAN/LAN): Gegenstand von Los 1 ist zunächst die Konzeption sowie der Aufbau einer hoch verfügbaren WAN-/LAN-Lösung, die das bestehende Kommunikationsnetz der Landesverwaltung durch ein für die Bedingungen und Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt betrieblich und damit wirtschaftlich optimiertes, integriertes Sprach- und Datennetz ablöst und funktional erweitert. Hierbei ist auch eine Lösung für die Einbindung der Kommunen und gegebenenfalls der Schulverwaltungen im Bereich WAN vorzusehen. Hinsichtlich des Betriebs ist gegenwärtig vorgesehen, dass dieser in Bezug auf das WAN durch den Auftragnehmer und in Bezug auf das LAN durch einen Dienstleister des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt. Sofern wirtschaftlichere und effizientere Lösungen denkbar sind, können diese zum Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs gemacht werden. Die Anforderungen, die durch Fachverfahren und zentrale Dienste an WAN und LAN gestellt werden, sind bei der Konzeption der WAN-/LAN-Lösung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. — Los 2 (Telefonie/SIP-Trunk): Gegenstand von Los 2 ist die Konzeption, der Aufbau und der Betrieb einer zentralen und georedundanten Voice-over-IP-Lösung (VoIP-Lösung) für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt einschließlich der Sicherstellung des Übergangs in das öffentliche Telefonnetz sowie weitere Telekommunikationsleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die genaue Ausgestaltung der VoIP-Lösung ist derzeit noch nicht festgelegt. Es kommen verschiedene Varianten in Betracht, die auf unterschiedlichen technisch- betrieblichen Ansätzen und Geschäftsmodellen beruhen können. Insgesamt strebt das Land Sachsen-Anhalt auch hier eine wirtschaftliche und effiziente Lösung an, die im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs ermittelt werden soll. Weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt ITN-XT stehen (z. B. Internetzugang, Remote Access, Mobilfunk, passive LAN-Verkabelung), wird der Auftraggeber voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren beschaffen. Diese sind daher nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computernetze
Menge oder Umfang:
Die in diesem Vergabeverfahren zu beschaffenden Leistungen werden voraussichtlich folgenden Umfang haben:a) WAN-Infrastruktur für ca. 600 Liegenschaften von Landes- und Kommunalbehörden und gegebenenfalls für ca. 800 Schulverwaltungen,b) VoIP-fähige LAN-Infrastruktur für ca. 480 Behördenstandorte mit insgesamt bis zu 85 000 Ports, davon 50 000 Ports für VoIP-Endgeräte,c) Zentrale VoIP-Vermittlung, die insgesamt ca. 350 – inzwischen weitgehend veraltete – bestehende, dezentrale TK-Anlagen ablösen soll,d) VoIP-Endgeräte für bis zu 50 000 Mitarbeiter,e) Zentrale Übergabe des gesamten externen Sprachverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt über einen georedundanten SIP-Trunk inkl. Telekommunikationsleistungen gemäß TKG,f) Zentraler Systemservice für die Netzinfrastruktur (WAN und LAN),g) Zentraler Systemservice für die Telefonie.Im Übrigen hängt der Umfang der einzelnen Leistungen von der Art und Weise ab, wie die oben sowie in Anlage B beschriebenen Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt werden. Dies ist in der Dialogphase zu entwickeln.
Die in diesem Vergabeverfahren zu beschaffenden Leistungen werden voraussichtlich folgenden Umfang haben:a) WAN-Infrastruktur für ca. 600 Liegenschaften von Landes- und Kommunalbehörden und gegebenenfalls für ca. 800 Schulverwaltungen,b) VoIP-fähige LAN-Infrastruktur für ca. 480 Behördenstandorte mit insgesamt bis zu 85 000 Ports, davon 50 000 Ports für VoIP-Endgeräte,c) Zentrale VoIP-Vermittlung, die insgesamt ca. 350 – inzwischen weitgehend veraltete – bestehende, dezentrale TK-Anlagen ablösen soll,d) VoIP-Endgeräte für bis zu 50 000 Mitarbeiter,e) Zentrale Übergabe des gesamten externen Sprachverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt über einen georedundanten SIP-Trunk inkl. Telekommunikationsleistungen gemäß TKG,f) Zentraler Systemservice für die Netzinfrastruktur (WAN und LAN),g) Zentraler Systemservice für die Telefonie.Im Übrigen hängt der Umfang der einzelnen Leistungen von der Art und Weise ab, wie die oben sowie in Anlage B beschriebenen Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt werden. Dies ist in der Dialogphase zu entwickeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computernetze📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Editharing 40
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.mf.sachsen-anhalt.de🌏
E-Mail: ngn@mf.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3915671409 📠
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
b) Der Auftraggeber beabsichtigt, voraussichtlich am 24.4.2013 für interessierte Unternehmen eine Informationsveranstaltung in seinen Räumlichkeiten in Magdeburg durchzuführen, in der Fragen zu dem Verfahren gestellt werden können und – soweit möglich sofort – beantwortet werden. Die interessierten Unternehmen werden bereits jetzt gebeten, sich diesen Termin zu reservieren. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass pro Bewerber bzw. pro Bewerbergemeinschaft nicht mehr als 2 Personen an der Veranstaltung teilnehmen können.
Die genauen Daten der Informationsveranstaltung erhalten sämtliche Unternehmen, die bis 18.4.2013 das Informationsmemorandum abgerufen haben, zusammen mit einer Einladung rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail. Alle anderen interessierten Unternehmen werden gebeten, ihre Teilnahme gegenüber der in I.1) benannten Kontaktstelle unter Angabe der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 22.4.2013 per E-Mail mitzuteilen. Der genaue Veranstaltungstermin und -ort wird ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung der vorgenannten Termine bleibt vorbehalten.
c) Die Angaben unter Ziff. II.2.2), II.2.3) und II.3) zur vorgesehenen Vertragslaufzeit sowie etwaigen Verlängerungen beruhen auf einer vorläufigen Einschätzung anhand der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers. Sie können sich daher in der Dialogphase je nach Entwicklung des Dialogs noch ändern.
d) Die unter Ziff. IV.1.3) vorgesehene schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer im Laufe des Dialogs ist unverbindlich.
e) Bei der Angabe des voraussichtlichen Tages der Absendung unter IV.3.5) handelt es sich um eine unverbindliche Prognose.
f) Soweit die unter III.2) geforderten Eignungsanforderungen durch ein gültiges Zertifikat im Präqualifizierungsverfahren PQ-VOL nachgewiesen werden können, können die diesbezüglich hier geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises der Präqualifizierung ersetzt werden.
g) Der Auftraggeber wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 EG Abs. 7 Satz 2 lit. f) VOL/A für die Ausarbeitung der dort genannten Unterlagen eine angemessene Kostenerstattung gewähren. Eine darüber hinausgehende Vergütung wird nicht gewährt. Eine Vergütung für die Erstellung des Teilnahmeantrags erfolgt nicht.
h) Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) weitere Anforderungen enthält, die ein Unternehmen zur Auftragserteilung erfüllen muss. Da sich diese auf die Ausführung des Auftrags beziehen, wird ihr Nachweis nicht im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zusammen mit den Eignungsnachweisen, sondern erst im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verlangt.
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
b) Der Auftraggeber beabsichtigt, voraussichtlich am 24.4.2013 für interessierte Unternehmen eine Informationsveranstaltung in seinen Räumlichkeiten in Magdeburg durchzuführen, in der Fragen zu dem Verfahren gestellt werden können und – soweit möglich sofort – beantwortet werden. Die interessierten Unternehmen werden bereits jetzt gebeten, sich diesen Termin zu reservieren. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass pro Bewerber bzw. pro Bewerbergemeinschaft nicht mehr als 2 Personen an der Veranstaltung teilnehmen können.
Die genauen Daten der Informationsveranstaltung erhalten sämtliche Unternehmen, die bis 18.4.2013 das Informationsmemorandum abgerufen haben, zusammen mit einer Einladung rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail. Alle anderen interessierten Unternehmen werden gebeten, ihre Teilnahme gegenüber der in I.1) benannten Kontaktstelle unter Angabe der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 22.4.2013 per E-Mail mitzuteilen. Der genaue Veranstaltungstermin und -ort wird ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung der vorgenannten Termine bleibt vorbehalten.
c) Die Angaben unter Ziff. II.2.2), II.2.3) und II.3) zur vorgesehenen Vertragslaufzeit sowie etwaigen Verlängerungen beruhen auf einer vorläufigen Einschätzung anhand der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers. Sie können sich daher in der Dialogphase je nach Entwicklung des Dialogs noch ändern.
d) Die unter Ziff. IV.1.3) vorgesehene schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer im Laufe des Dialogs ist unverbindlich.
e) Bei der Angabe des voraussichtlichen Tages der Absendung unter IV.3.5) handelt es sich um eine unverbindliche Prognose.
f) Soweit die unter III.2) geforderten Eignungsanforderungen durch ein gültiges Zertifikat im Präqualifizierungsverfahren PQ-VOL nachgewiesen werden können, können die diesbezüglich hier geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises der Präqualifizierung ersetzt werden.
g) Der Auftraggeber wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 EG Abs. 7 Satz 2 lit. f) VOL/A für die Ausarbeitung der dort genannten Unterlagen eine angemessene Kostenerstattung gewähren. Eine darüber hinausgehende Vergütung wird nicht gewährt. Eine Vergütung für die Erstellung des Teilnahmeantrags erfolgt nicht.
h) Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) weitere Anforderungen enthält, die ein Unternehmen zur Auftragserteilung erfüllen muss. Da sich diese auf die Ausführung des Auftrags beziehen, wird ihr Nachweis nicht im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zusammen mit den Eignungsnachweisen, sondern erst im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verlangt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projekts ITN-XT ist die Errichtung und der Betrieb eines hochmodernen und den Bedingungen sowie Bedürfnissen des Landes Sachsen-Anhalt entsprechenden integrierten Daten- und Sprachnetzes. Hiervon erfasst sind die gesamte Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur der Landesbehörden und die datenseitige Einbindung der Kommunen sowie gegebenenfalls der Schulverwaltungen.
Ziel des Projekts ITN-XT ist die Errichtung und der Betrieb eines hochmodernen und den Bedingungen sowie Bedürfnissen des Landes Sachsen-Anhalt entsprechenden integrierten Daten- und Sprachnetzes. Hiervon erfasst sind die gesamte Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur der Landesbehörden und die datenseitige Einbindung der Kommunen sowie gegebenenfalls der Schulverwaltungen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen als Bestandteil des Projekts „ITN-XT“:
— Los 1 (WAN/LAN):
Gegenstand von Los 1 ist zunächst die Konzeption sowie der Aufbau einer hoch verfügbaren WAN-/LAN-Lösung, die das bestehende Kommunikationsnetz der Landesverwaltung durch ein für die Bedingungen und Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt betrieblich und damit wirtschaftlich optimiertes, integriertes Sprach- und Datennetz ablöst und funktional erweitert. Hierbei ist auch eine Lösung für die Einbindung der Kommunen und gegebenenfalls der Schulverwaltungen im Bereich WAN vorzusehen.
Gegenstand von Los 1 ist zunächst die Konzeption sowie der Aufbau einer hoch verfügbaren WAN-/LAN-Lösung, die das bestehende Kommunikationsnetz der Landesverwaltung durch ein für die Bedingungen und Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt betrieblich und damit wirtschaftlich optimiertes, integriertes Sprach- und Datennetz ablöst und funktional erweitert. Hierbei ist auch eine Lösung für die Einbindung der Kommunen und gegebenenfalls der Schulverwaltungen im Bereich WAN vorzusehen.
Hinsichtlich des Betriebs ist gegenwärtig vorgesehen, dass dieser in Bezug auf das WAN durch den Auftragnehmer und in Bezug auf das LAN durch einen Dienstleister des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt. Sofern wirtschaftlichere und effizientere Lösungen denkbar sind, können diese zum Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs gemacht werden.
Hinsichtlich des Betriebs ist gegenwärtig vorgesehen, dass dieser in Bezug auf das WAN durch den Auftragnehmer und in Bezug auf das LAN durch einen Dienstleister des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt. Sofern wirtschaftlichere und effizientere Lösungen denkbar sind, können diese zum Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs gemacht werden.
Die Anforderungen, die durch Fachverfahren und zentrale Dienste an WAN und LAN gestellt werden, sind bei der Konzeption der WAN-/LAN-Lösung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen.
— Los 2 (Telefonie/SIP-Trunk):
Gegenstand von Los 2 ist die Konzeption, der Aufbau und der Betrieb einer zentralen und georedundanten Voice-over-IP-Lösung (VoIP-Lösung) für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt einschließlich der Sicherstellung des Übergangs in das öffentliche Telefonnetz sowie weitere Telekommunikationsleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Gegenstand von Los 2 ist die Konzeption, der Aufbau und der Betrieb einer zentralen und georedundanten Voice-over-IP-Lösung (VoIP-Lösung) für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt einschließlich der Sicherstellung des Übergangs in das öffentliche Telefonnetz sowie weitere Telekommunikationsleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Die genaue Ausgestaltung der VoIP-Lösung ist derzeit noch nicht festgelegt. Es kommen verschiedene Varianten in Betracht, die auf unterschiedlichen technisch- betrieblichen Ansätzen und Geschäftsmodellen beruhen können. Insgesamt strebt das Land Sachsen-Anhalt auch hier eine wirtschaftliche und effiziente Lösung an, die im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs ermittelt werden soll.
Die genaue Ausgestaltung der VoIP-Lösung ist derzeit noch nicht festgelegt. Es kommen verschiedene Varianten in Betracht, die auf unterschiedlichen technisch- betrieblichen Ansätzen und Geschäftsmodellen beruhen können. Insgesamt strebt das Land Sachsen-Anhalt auch hier eine wirtschaftliche und effiziente Lösung an, die im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs ermittelt werden soll.
Weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt ITN-XT stehen (z. B. Internetzugang, Remote Access, Mobilfunk, passive LAN-Verkabelung), wird der Auftraggeber voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren beschaffen. Diese sind daher nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt ITN-XT stehen (z. B. Internetzugang, Remote Access, Mobilfunk, passive LAN-Verkabelung), wird der Auftraggeber voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren beschaffen. Diese sind daher nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Wan / lan
Kurze Beschreibung:
Gegenstand von Los 1 ist zunächst die Konzeption sowie der Aufbau einer hoch verfügbaren WAN-/LAN-Lösung, die das bestehende Kommunikationsnetz der Landesverwaltung durch ein für die Bedingungen und Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt betrieblich und damit wirtschaftlich optimiertes, integriertes Sprach- und Datennetz ablöst und funktional erweitert. Hierbei ist auch eine Lösung für die Einbindung der Kommunen und gegebenenfalls der Schulverwaltungen im Bereich WAN vorzusehen.Hinsichtlich des Betriebs ist gegenwärtig vorgesehen, dass dieser in Bezug auf das WAN durch den Auftragnehmer und in Bezug auf das LAN durch einen Dienstleister des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt. Sofern wirtschaftlichere und effizientere Lösungen denkbar sind, können diese zum Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs gemacht werden.Die Anforderungen, die durch Fachverfahren und zentrale Dienste an WAN und LAN gestellt werden, sind bei der Konzeption der WAN-/LAN-Lösung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Gegenstand von Los 1 ist zunächst die Konzeption sowie der Aufbau einer hoch verfügbaren WAN-/LAN-Lösung, die das bestehende Kommunikationsnetz der Landesverwaltung durch ein für die Bedingungen und Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt betrieblich und damit wirtschaftlich optimiertes, integriertes Sprach- und Datennetz ablöst und funktional erweitert. Hierbei ist auch eine Lösung für die Einbindung der Kommunen und gegebenenfalls der Schulverwaltungen im Bereich WAN vorzusehen.Hinsichtlich des Betriebs ist gegenwärtig vorgesehen, dass dieser in Bezug auf das WAN durch den Auftragnehmer und in Bezug auf das LAN durch einen Dienstleister des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt. Sofern wirtschaftlichere und effizientere Lösungen denkbar sind, können diese zum Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs gemacht werden.Die Anforderungen, die durch Fachverfahren und zentrale Dienste an WAN und LAN gestellt werden, sind bei der Konzeption der WAN-/LAN-Lösung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Menge oder Umfang: Los 1 wird voraussichtlich folgenden Umfang haben:a) WAN-Infrastruktur für ca. 600 Liegenschaften von Landes- und Kommunalbehörden und gegebenenfalls für ca. 800 Schulverwaltungen;b) VoIP-fähige LAN-Infrastruktur für ca. 480 Behördenstandorte mit insgesamt bis zu 85 000 Ports, davon 50 000 Ports für VoIP-Endgeräte;c) Zentraler Systemservice für die Netzinfrastruktur (WAN und LAN)Im Übrigen hängt der genaue Umfang der einzelnen Leistungen wesentlich von der Art und Weise ab, wie die Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers zu Los 1 umgesetzt werden. Dies ist in der Dialogphase zu entwickeln.
Los 1 wird voraussichtlich folgenden Umfang haben:
a) WAN-Infrastruktur für ca. 600 Liegenschaften von Landes- und Kommunalbehörden und gegebenenfalls für ca. 800 Schulverwaltungen;
b) VoIP-fähige LAN-Infrastruktur für ca. 480 Behördenstandorte mit insgesamt bis zu 85 000 Ports, davon 50 000 Ports für VoIP-Endgeräte;
c) Zentraler Systemservice für die Netzinfrastruktur (WAN und LAN)
Im Übrigen hängt der genaue Umfang der einzelnen Leistungen wesentlich von der Art und Weise ab, wie die Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers zu Los 1 umgesetzt werden. Dies ist in der Dialogphase zu entwickeln.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Telefonie / SIP-Trunk
Kurze Beschreibung:
Gegenstand von Los 2 ist die Konzeption, der Aufbau und der Betrieb einer zentralen und georedundanten Voice-over-IP-Lösung (VoIP-Lösung) für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt einschließlich der Sicherstellung des Übergangs in das öffentliche Telefonnetz sowie weitere Telekommunikationsleistungen im Sinne des…
… TKG.Die Telefonie soll künftig über das IP-Protokoll abgewickelt werden. Dies hat nicht nur Einfluss auf den Einsatz der bestehenden klassischen TK-Anlagen, sondern auch auf die technische Gestaltung der Netzübergänge in das öffentliche Telefonnetz. Die klassischen TK-Anlagen sollen perspektivisch durch zentrale IP-Vermittlungen abgelöst werden. Die heutigen Endgeräte in den Standorten sollen durch VoIP-Endgeräte ersetzt werden. Andere analoge Endgeräte, wie z. B. Fax und Modem, sollen über Analog-Adapter angeschaltet und damit weiter benutzt werden. Für Standorte, an denen eine solche VoIP-Lösung nicht wirtschaftlich aufzubauen und zu betreiben sein wird, sind intelligente und wirtschaftliche Alternativlösungen vorzusehen.Im Übrigen ist die genaue Ausgestaltung der VoIP-Lösung derzeit noch nicht festgelegt. Es kommen verschiedene Varianten in Betracht, die auf unterschiedlichen technisch-betrieblichen Ansätzen und Geschäftsmodellen beruhen können. Insgesamt strebt das Land Sachsen-Anhalt auch hier eine wirtschaftliche und effiziente Lösung an, die im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs ermittelt werden soll.
… TKG.
Die Telefonie soll künftig über das IP-Protokoll abgewickelt werden. Dies hat nicht nur Einfluss auf den Einsatz der bestehenden klassischen TK-Anlagen, sondern auch auf die technische Gestaltung der Netzübergänge in das öffentliche Telefonnetz. Die klassischen TK-Anlagen sollen perspektivisch durch zentrale IP-Vermittlungen abgelöst werden. Die heutigen Endgeräte in den Standorten sollen durch VoIP-Endgeräte ersetzt werden. Andere analoge Endgeräte, wie z. B. Fax und Modem, sollen über Analog-Adapter angeschaltet und damit weiter benutzt werden. Für Standorte, an denen eine solche VoIP-Lösung nicht wirtschaftlich aufzubauen und zu betreiben sein wird, sind intelligente und wirtschaftliche Alternativlösungen vorzusehen.
Die Telefonie soll künftig über das IP-Protokoll abgewickelt werden. Dies hat nicht nur Einfluss auf den Einsatz der bestehenden klassischen TK-Anlagen, sondern auch auf die technische Gestaltung der Netzübergänge in das öffentliche Telefonnetz. Die klassischen TK-Anlagen sollen perspektivisch durch zentrale IP-Vermittlungen abgelöst werden. Die heutigen Endgeräte in den Standorten sollen durch VoIP-Endgeräte ersetzt werden. Andere analoge Endgeräte, wie z. B. Fax und Modem, sollen über Analog-Adapter angeschaltet und damit weiter benutzt werden. Für Standorte, an denen eine solche VoIP-Lösung nicht wirtschaftlich aufzubauen und zu betreiben sein wird, sind intelligente und wirtschaftliche Alternativlösungen vorzusehen.
Im Übrigen ist die genaue Ausgestaltung der VoIP-Lösung derzeit noch nicht festgelegt. Es kommen verschiedene Varianten in Betracht, die auf unterschiedlichen technisch-betrieblichen Ansätzen und Geschäftsmodellen beruhen können. Insgesamt strebt das Land Sachsen-Anhalt auch hier eine wirtschaftliche und effiziente Lösung an, die im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs ermittelt werden soll.
Im Übrigen ist die genaue Ausgestaltung der VoIP-Lösung derzeit noch nicht festgelegt. Es kommen verschiedene Varianten in Betracht, die auf unterschiedlichen technisch-betrieblichen Ansätzen und Geschäftsmodellen beruhen können. Insgesamt strebt das Land Sachsen-Anhalt auch hier eine wirtschaftliche und effiziente Lösung an, die im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs ermittelt werden soll.
Menge oder Umfang: Los 2 wird voraussichtlich folgenden Umfang haben:a) Zentrale VoIP-Vermittlung, die insgesamt ca. 350 – inzwischen weitgehend veraltete – bestehende, dezentrale TK-Anlagen ablösen soll;b) VoIP-Endgeräte für bis zu 50 000 Mitarbeiter;c) Zentrale Übergabe des gesamten externen Sprachverkehrs des Landes-Sachsen-Anhalt über einen georedundanten SIP-Trunk inkl. Telekommunikationsleistungen gemäß TKG;d) Zentraler Systemservice für die Telefonie.Im Übrigen hängt der genaue Umfang der einzelnen Leistungen wesentlich von der Art und Weise ab, wie die Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers zu Los 2 umgesetzt werden. Dies ist in der Dialogphase zu entwickeln.
Los 2 wird voraussichtlich folgenden Umfang haben:
a) Zentrale VoIP-Vermittlung, die insgesamt ca. 350 – inzwischen weitgehend veraltete – bestehende, dezentrale TK-Anlagen ablösen soll;
b) VoIP-Endgeräte für bis zu 50 000 Mitarbeiter;
c) Zentrale Übergabe des gesamten externen Sprachverkehrs des Landes-Sachsen-Anhalt über einen georedundanten SIP-Trunk inkl. Telekommunikationsleistungen gemäß TKG;
d) Zentraler Systemservice für die Telefonie.
Im Übrigen hängt der genaue Umfang der einzelnen Leistungen wesentlich von der Art und Weise ab, wie die Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers zu Los 2 umgesetzt werden. Dies ist in der Dialogphase zu entwickeln.
Die in diesem Vergabeverfahren zu beschaffenden Leistungen werden voraussichtlich folgenden Umfang haben:
a) WAN-Infrastruktur für ca. 600 Liegenschaften von Landes- und Kommunalbehörden und gegebenenfalls für ca. 800 Schulverwaltungen,
b) VoIP-fähige LAN-Infrastruktur für ca. 480 Behördenstandorte mit insgesamt bis zu 85 000 Ports, davon 50 000 Ports für VoIP-Endgeräte,
c) Zentrale VoIP-Vermittlung, die insgesamt ca. 350 – inzwischen weitgehend veraltete – bestehende, dezentrale TK-Anlagen ablösen soll,
d) VoIP-Endgeräte für bis zu 50 000 Mitarbeiter,
e) Zentrale Übergabe des gesamten externen Sprachverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt über einen georedundanten SIP-Trunk inkl. Telekommunikationsleistungen gemäß TKG,
f) Zentraler Systemservice für die Netzinfrastruktur (WAN und LAN),
g) Zentraler Systemservice für die Telefonie.
Im Übrigen hängt der Umfang der einzelnen Leistungen von der Art und Weise ab, wie die oben sowie in Anlage B beschriebenen Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt werden. Dies ist in der Dialogphase zu entwickeln.
Beschreibung der Optionen:
Derzeit ist vorgesehen, die voraussichtliche Laufzeit von ca. 60 Monaten um bis zu 24 Monate auf insgesamt bis zu 84 Monate zu verlängern (s. auch Ziffer II.2.3) und Ziffer II.3)).
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 612-02835-9/2/4
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: DA26
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Sachsen-Anhalt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Auszug aus dem Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register des Herkunftslands, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Wenn der Wirtschaftsteilnehmer nicht im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes verzeichnet ist, ist eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse abzugeben.
1.) Auszug aus dem Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register des Herkunftslands, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Wenn der Wirtschaftsteilnehmer nicht im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes verzeichnet ist, ist eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse abzugeben.
2.) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A genannten Tatbestände.
3.) Hinweise:
a) Die geforderten Unterlagen sind für jedes Los gesondert vorzulegen. Dies gilt auch, wenn sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auch auf das jeweils andere Los bewirbt und dort inhaltsgleiche oder sich inhaltlich überschneidende Unterlagen vorlegt.
a) Die geforderten Unterlagen sind für jedes Los gesondert vorzulegen. Dies gilt auch, wenn sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auch auf das jeweils andere Los bewirbt und dort inhaltsgleiche oder sich inhaltlich überschneidende Unterlagen vorlegt.
b) Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1: Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in dem Bereich WAN/LAN, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Los 2: Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in dem Bereich Telefonie/SIP-Trunk, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
Hinweis für Los 1 und Los 2: Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis für Los 1 und Los 2: Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Mindeststandards:
Los 1: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus Projekten oder Aufträgen in dem Bereich WAN/LAN, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Höhe von 20 Mio. EUR pro Jahr.
Los 2: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus Projekten oder Aufträgen in dem Bereich Telefonie/SIP-Trunk, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR pro Jahr.
Hinweis: Für beide Lose gilt, dass es bei Bewerbergemeinschaften genügt, wenn die Mitglieder in ihrer Gesamtheit die oben jeweils geforderten Mindestumsätze erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
1a) Angaben zu vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenzen
Die Angaben zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Informationen enthalten:
— Beschreibung des Projekts,
— Name und Kontaktdaten des Referenzgebers,
— Gesamtzeitraum des Projekts,
— Gesamtvolumen des Projekts in Euro,
— Eigenes Auftragsvolumen im Projekt in Euro,
— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt,
— Beschreibung der von Nachunternehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen,
— Anzahl der eigenen Personentage im Projekt.
Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit sind Angaben zu machen zu
— verwendeten Backbone-Technologien des WAN;
— Anschlussdatenraten des WAN;
— Verkehrsklassen des WAN;
— Anzahl der aktiv beschalteten Ethernet-Ports des LAN;
— Integration von VoIP in das LAN;
— verwendete Technologien des LAN.
1b) Angaben zu Projekterfahrungen mit der öffentlichen Hand
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat zudem in einer Kurzdarstellung darzulegen, welche Projekterfahrung des Unternehmens oder der Unternehmen bzw. seiner oder ihrer Mitarbeiter mit der öffentlichen Hand besteht. Dazu ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (nicht länger als fünf DinA4-Seiten) zu verfassen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine einheitliche Kurzdarstellung abzugeben, welche alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft umfasst.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat zudem in einer Kurzdarstellung darzulegen, welche Projekterfahrung des Unternehmens oder der Unternehmen bzw. seiner oder ihrer Mitarbeiter mit der öffentlichen Hand besteht. Dazu ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (nicht länger als fünf DinA4-Seiten) zu verfassen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine einheitliche Kurzdarstellung abzugeben, welche alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft umfasst.
1c) Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2010, 2011 und 2012) in Projekten oder Aufträgen im Bereich WAN/LAN beschäftigt waren.
Hinweis: Die weiteren Anforderungen an die oben geforderten Referenzen sowie an die Kurzdarstellung sind dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden kann, zu entnehmen. Dieses enthält auch die zur Führung der hier geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
Hinweis: Die weiteren Anforderungen an die oben geforderten Referenzen sowie an die Kurzdarstellung sind dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden kann, zu entnehmen. Dieses enthält auch die zur Führung der hier geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
Los 2:
2a) Angaben zu vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenzen
— Anzahl aktiver Endgeräte;
— verwendete Technologien;
— Anbindung eines georedundanten VoIP-Systems mittels mehrerer SIP-Trunks an das öffentliche Sprachnetz (PSTN).
2b) Angaben zu Projekterfahrungen mit der öffentlichen Hand
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat zudem darzustellen, welche Projekterfahrung des Unternehmens bzw. seiner Mitarbeiter mit der öffentlichen Hand besteht. Dazu ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (nicht länger als fünf DinA4-Seiten) zu verfassen und dem Teilnahmeantrag als eigene Anlage beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine einheitliche Kurzdarstellung abzugeben, welche alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft umfasst.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat zudem darzustellen, welche Projekterfahrung des Unternehmens bzw. seiner Mitarbeiter mit der öffentlichen Hand besteht. Dazu ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (nicht länger als fünf DinA4-Seiten) zu verfassen und dem Teilnahmeantrag als eigene Anlage beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine einheitliche Kurzdarstellung abzugeben, welche alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft umfasst.
2c) Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2010, 2011 und 2012) in Projekten oder Aufträgen im Bereich Telefonie/SIP-Trunk beschäftigt waren.
Hinweis: Die weiteren Anforderungen an die oben geforderten Referenzen sowie die Kurzdarstellung sind dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden kann, zu entnehmen. Dieses enthält auch die zur Führung der hier geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
Hinweis: Die weiteren Anforderungen an die oben geforderten Referenzen sowie die Kurzdarstellung sind dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden kann, zu entnehmen. Dieses enthält auch die zur Führung der hier geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
Mindeststandards:
Los 1:
zu 1a) (Referenzen)
— Vorlage einer Referenz, die im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren durchgeführt und bei der…
… ein Weitverkehrsnetz errichtet und in Betrieb genommen wurde, welches mindestens 100 Standorte miteinander verbindet, und
… eine aktive LAN-Infrastruktur bestehend aus Switchen und Routern mit mindestens 3 000 aktiv beschalteten Ethernet-Ports aufgebaut wurde. Von diesen aktiv beschalteten Ethernet-Ports müssen mindestens 500 durch Voice-over-IP-Telefone genutzt werden. Die LAN-Infrastruktur kann auch an unterschiedlichen Standorten errichtet worden sein, muss aber durch ein gemeinsames zentrales Management verwaltet werden.
Hinweis: Die Mindestanforderungen im Bereich 1a) können durch dieselbe Referenz erfüllt werden, sofern diese inhaltlich beide Mindestanforderungen abdeckt.
zu 1c) (Anzahl Mitarbeiter)
— Mindestens 70 fest angestellte Mitarbeiter, die in den vergangenen drei Kalenderjahren (2010, 2011 und 2012) im Durchschnitt in Projekten oder Aufträgen im Bereich WAN/LAN beschäftigt waren.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehende Mindestanforderung (Mitarbeiterzahl) erfüllen.
Los 2:
zu 2a) (Referenzen)
— eine Referenz, die im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren durchgeführt und bei der ein VoIP-System…
… für mindestens 5.000 Endgeräte errichtet und in Betrieb genommen wurde, und
… mittels eines SIP-Trunks an das öffentliche Sprachnetz (PSTN) angebunden wurde.
Hinweis: Die Mindestanforderungen im Bereich 2a) können durch dieselbe Referenz erfüllt werden, sofern diese inhaltlich beide Mindestanforderungen abdeckt.
zu 2c) (Anzahl Mitarbeiter)
— Mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2010, 2011 und 2012) im Durchschnitt in Projekten oder Aufträgen im Bereich Telefonie/SIP-Trunk beschäftigt waren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung; Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt für jedes Los gesondert anhand der Qualität der für dieses Los vorgelegten Referenzen und der Angaben zur Projekterfahrung mit der öffentlichen Hand.
1) Qualität der Referenzen:
Die Qualität der vorgelegten Referenzen hängt maßgeblich davon ab, inwiefern die nachgewiesenen Projekte oder Aufträge mit den unter Ziff. II.1.5) sowie in Anhang B dieser Bekanntmachung zu den einzelnen Losen dargestellten Bedürfnissen und Anforderungen des jeweiligen Loses vergleichbar sind und ob sie erfolgreich durchgeführt wurden.
Die Qualität der vorgelegten Referenzen hängt maßgeblich davon ab, inwiefern die nachgewiesenen Projekte oder Aufträge mit den unter Ziff. II.1.5) sowie in Anhang B dieser Bekanntmachung zu den einzelnen Losen dargestellten Bedürfnissen und Anforderungen des jeweiligen Loses vergleichbar sind und ob sie erfolgreich durchgeführt wurden.
2) Projekterfahrung mit der öffentlichen Hand:
Die Qualität der Angaben zur Projekterfahrung mit der öffentlichen Hand richtet sich danach, inwiefern die eingereichte Kurzdarstellung erkennen lässt, dass der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, Bedürfnisse und Anforderungen an eine zu erbringende Leistung kooperativ und im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber zu entwickeln und zu konkretisieren bzw. zu spezifizieren, und den besonderen Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers bei der Leistungsausführung Rechnung zu tragen. Die weiteren Einzelheiten sind dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden kann, zu entnehmen.
Die Qualität der Angaben zur Projekterfahrung mit der öffentlichen Hand richtet sich danach, inwiefern die eingereichte Kurzdarstellung erkennen lässt, dass der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, Bedürfnisse und Anforderungen an eine zu erbringende Leistung kooperativ und im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber zu entwickeln und zu konkretisieren bzw. zu spezifizieren, und den besonderen Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers bei der Leistungsausführung Rechnung zu tragen. Die weiteren Einzelheiten sind dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden kann, zu entnehmen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-06-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt – Vergabestelle ITN-XT
Frau Ulrike Stroka
Internetadresse: www.mf.sachsen-anhalt.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 612-02835-9/2/4
Zusätzliche Informationen
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
b) Der Auftraggeber beabsichtigt, voraussichtlich am 24.4.2013 für interessierte Unternehmen eine Informationsveranstaltung in seinen Räumlichkeiten in Magdeburg durchzuführen, in der Fragen zu dem Verfahren gestellt werden können und – soweit möglich sofort – beantwortet werden. Die interessierten Unternehmen werden bereits jetzt gebeten, sich diesen Termin zu reservieren. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass pro Bewerber bzw. pro Bewerbergemeinschaft nicht mehr als 2 Personen an der Veranstaltung teilnehmen können.
b) Der Auftraggeber beabsichtigt, voraussichtlich am 24.4.2013 für interessierte Unternehmen eine Informationsveranstaltung in seinen Räumlichkeiten in Magdeburg durchzuführen, in der Fragen zu dem Verfahren gestellt werden können und – soweit möglich sofort – beantwortet werden. Die interessierten Unternehmen werden bereits jetzt gebeten, sich diesen Termin zu reservieren. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass pro Bewerber bzw. pro Bewerbergemeinschaft nicht mehr als 2 Personen an der Veranstaltung teilnehmen können.
Die genauen Daten der Informationsveranstaltung erhalten sämtliche Unternehmen, die bis 18.4.2013 das Informationsmemorandum abgerufen haben, zusammen mit einer Einladung rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail. Alle anderen interessierten Unternehmen werden gebeten, ihre Teilnahme gegenüber der in I.1) benannten Kontaktstelle unter Angabe der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 22.4.2013 per E-Mail mitzuteilen. Der genaue Veranstaltungstermin und -ort wird ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung der vorgenannten Termine bleibt vorbehalten.
Die genauen Daten der Informationsveranstaltung erhalten sämtliche Unternehmen, die bis 18.4.2013 das Informationsmemorandum abgerufen haben, zusammen mit einer Einladung rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail. Alle anderen interessierten Unternehmen werden gebeten, ihre Teilnahme gegenüber der in I.1) benannten Kontaktstelle unter Angabe der Namen der teilnehmenden Personen bis zum 22.4.2013 per E-Mail mitzuteilen. Der genaue Veranstaltungstermin und -ort wird ihnen anschließend per E-Mail bekanntgegeben. Eine Änderung der vorgenannten Termine bleibt vorbehalten.
c) Die Angaben unter Ziff. II.2.2), II.2.3) und II.3) zur vorgesehenen Vertragslaufzeit sowie etwaigen Verlängerungen beruhen auf einer vorläufigen Einschätzung anhand der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers. Sie können sich daher in der Dialogphase je nach Entwicklung des Dialogs noch ändern.
c) Die Angaben unter Ziff. II.2.2), II.2.3) und II.3) zur vorgesehenen Vertragslaufzeit sowie etwaigen Verlängerungen beruhen auf einer vorläufigen Einschätzung anhand der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers. Sie können sich daher in der Dialogphase je nach Entwicklung des Dialogs noch ändern.
d) Die unter Ziff. IV.1.3) vorgesehene schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer im Laufe des Dialogs ist unverbindlich.
e) Bei der Angabe des voraussichtlichen Tages der Absendung unter IV.3.5) handelt es sich um eine unverbindliche Prognose.
f) Soweit die unter III.2) geforderten Eignungsanforderungen durch ein gültiges Zertifikat im Präqualifizierungsverfahren PQ-VOL nachgewiesen werden können, können die diesbezüglich hier geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises der Präqualifizierung ersetzt werden.
f) Soweit die unter III.2) geforderten Eignungsanforderungen durch ein gültiges Zertifikat im Präqualifizierungsverfahren PQ-VOL nachgewiesen werden können, können die diesbezüglich hier geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises der Präqualifizierung ersetzt werden.
g) Der Auftraggeber wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 EG Abs. 7 Satz 2 lit. f) VOL/A für die Ausarbeitung der dort genannten Unterlagen eine angemessene Kostenerstattung gewähren. Eine darüber hinausgehende Vergütung wird nicht gewährt. Eine Vergütung für die Erstellung des Teilnahmeantrags erfolgt nicht.
g) Der Auftraggeber wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 EG Abs. 7 Satz 2 lit. f) VOL/A für die Ausarbeitung der dort genannten Unterlagen eine angemessene Kostenerstattung gewähren. Eine darüber hinausgehende Vergütung wird nicht gewährt. Eine Vergütung für die Erstellung des Teilnahmeantrags erfolgt nicht.
h) Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) weitere Anforderungen enthält, die ein Unternehmen zur Auftragserteilung erfüllen muss. Da sich diese auf die Ausführung des Auftrags beziehen, wird ihr Nachweis nicht im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zusammen mit den Eignungsnachweisen, sondern erst im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verlangt.
h) Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) weitere Anforderungen enthält, die ein Unternehmen zur Auftragserteilung erfüllen muss. Da sich diese auf die Ausführung des Auftrags beziehen, wird ihr Nachweis nicht im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zusammen mit den Eignungsnachweisen, sondern erst im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verlangt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-1529/1536📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=16466🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Vergabeverstöße sind unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben.
Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Quelle: OJS 2013/S 074-124112 (2013-04-12)
Ergänzende Angaben (2013-05-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 144 972 590,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bewertung der Angebote erfolgte in beiden Losen entsprechend der „Erweiterten Richtwertmethode“ nach dem Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V – Version 2.0. Der Schwankungsbereich betrug in beiden Losen 10 %. Entscheidungskriterium für den Stichentscheid war in beiden Losen die höchste Punktzahl bei der Qualität der Leistung. Die in Ziffer IV.2.1) dieser Bekanntmachung genannte Gewichtung der beiden Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität der Leistung“ ist daher nur ein Näherungswert.
Die Bewertung der Angebote erfolgte in beiden Losen entsprechend der „Erweiterten Richtwertmethode“ nach dem Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V – Version 2.0. Der Schwankungsbereich betrug in beiden Losen 10 %. Entscheidungskriterium für den Stichentscheid war in beiden Losen die höchste Punktzahl bei der Qualität der Leistung. Die in Ziffer IV.2.1) dieser Bekanntmachung genannte Gewichtung der beiden Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität der Leistung“ ist daher nur ein Näherungswert.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-14 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Listemannstraße 6
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 103-176342
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anpassung der Anschlusskategorie für die allgemein- und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Gesamtwert des Auftrags: 31 810 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Computernetze📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: nachvertragliche Leistungen ITN-XT Los 1
Referenznummer: nachvertragliche Leistungen ITN-XT Los 1
Kurze Beschreibung:
Die Parteien haben am 22.06.2016 einen Vertrag über Konzeption, Aufbau, Migration und Betrieb eines integrierten Sprach- und Datennetzes geschlossen. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Vertragsbeendigung nachvertragliche Leistungen zu erbringen. Die Inhalte und Modalitäten der nachvertraglichen Leistungen sollen nun in einer Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen konkretisiert werden.
Die Parteien haben am 22.06.2016 einen Vertrag über Konzeption, Aufbau, Migration und Betrieb eines integrierten Sprach- und Datennetzes geschlossen. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Vertragsbeendigung nachvertragliche Leistungen zu erbringen. Die Inhalte und Modalitäten der nachvertraglichen Leistungen sollen nun in einer Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen konkretisiert werden.
Produkte/Dienstleistungen: Computernetze📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: nachvertragliche Leistungen ITN-XT Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Im Ergebnis eines wettbewerblichen Dialoges haben die Parteien am 22.06.2016 den Vertrag ITN-XT Los 1 geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die Konzeption eines integrierten Sprach- und Datennetzes (ITN-XT Los 1), dessen Aufbau und Migration sowie der Betrieb des ITN-XT Los 1 während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer. Das ITN-XT Los 1 besteht im Wesentlichen aus einem Wide Area Network (WAN) und einem oder mehreren Local Area Networks (LAN) in den Standorten des Auftraggebers sowie den Technikstandorten. Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Auftragnehmer auch nach Beendigung des Vertrages verpflichtet ist,
- die Leistungen gemäß des Vertrages dem Auftraggeber so lange zu den vertraglich vereinbarten Konditionen anzubieten und zu erbringen, bis eine Übernahme durch den Auftraggeber oder durch einen von dem Auftraggeber bestimmten Dritten gewährleistet ist,
- den Betrieb des Gesamtsystems bis zum Abschluss der Migration auf ein Nachfolgesystem zu erbringen,
- den Auftraggeber bei der Migration aller vertraglich vereinbarten Leistungen auf ein Nachfolgesystem zu unterstützen.
Das Vertragsverhältnis ist beendet. Der Aufbau ist noch nicht vollständig abgeschlossen, es stehen noch Restleistungen im Bereich der WAN- und der LAN-Migration aus. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Landesdatennetz ITN-XT künftig in den Eigenbetrieb des Landes zu übernehmen und sich dabei der Unterstützung von Dienstleistern zu bedienen. Der LAN-Rollout von noch nicht migrierten Standorten und die künftigen Betriebsleistungen werden zeitnah durch den Auftraggeber ausgeschrieben.
Im Rahmen der vereinbarten nachvertraglichen Leistungen sollen vom bisherigen Auftragnehmer folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
- Fortsetzung des Betriebes des ITN-XT bis zur Übernahme durch einen neuen Auftragnehmer
- Aufnahme von Standorten in den Betrieb des Landesdatennetzes, bei denen Leistungsbestandteile der LAN-Migration von anderen Auftragnehmern erbracht werden
- Restleistungen der WAN-Migration
- Unterstützung und Mitwirkung bei der Transition des Betriebs des Landesdatennetzes auf neue Auftragnehmer
- Informationsüberlassung betreffend Aufbau und Betrieb des Landesdatennetzes
- Austausch von Hardware-Komponenten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Landesdatennetzes
Zur Regelung der konkreten Inhalte und Modalitäten dieser nachvertraglichen Leistungen wird eine Vereinbarung mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Im Ergebnis eines wettbewerblichen Dialoges haben die Parteien am 22.06.2016 den Vertrag ITN-XT Los 1 geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die Konzeption eines integrierten Sprach- und Datennetzes (ITN-XT Los 1), dessen Aufbau und Migration sowie der Betrieb des ITN-XT Los 1 während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer. Das ITN-XT Los 1 besteht im Wesentlichen aus einem Wide Area Network (WAN) und einem oder mehreren Local Area Networks (LAN) in den Standorten des Auftraggebers sowie den Technikstandorten. Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Auftragnehmer auch nach Beendigung des Vertrages verpflichtet ist,
- die Leistungen gemäß des Vertrages dem Auftraggeber so lange zu den vertraglich vereinbarten Konditionen anzubieten und zu erbringen, bis eine Übernahme durch den Auftraggeber oder durch einen von dem Auftraggeber bestimmten Dritten gewährleistet ist,
- den Betrieb des Gesamtsystems bis zum Abschluss der Migration auf ein Nachfolgesystem zu erbringen,
- den Auftraggeber bei der Migration aller vertraglich vereinbarten Leistungen auf ein Nachfolgesystem zu unterstützen.
Das Vertragsverhältnis ist beendet. Der Aufbau ist noch nicht vollständig abgeschlossen, es stehen noch Restleistungen im Bereich der WAN- und der LAN-Migration aus. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Landesdatennetz ITN-XT künftig in den Eigenbetrieb des Landes zu übernehmen und sich dabei der Unterstützung von Dienstleistern zu bedienen. Der LAN-Rollout von noch nicht migrierten Standorten und die künftigen Betriebsleistungen werden zeitnah durch den Auftraggeber ausgeschrieben.
Im Rahmen der vereinbarten nachvertraglichen Leistungen sollen vom bisherigen Auftragnehmer folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
- Fortsetzung des Betriebes des ITN-XT bis zur Übernahme durch einen neuen Auftragnehmer
- Aufnahme von Standorten in den Betrieb des Landesdatennetzes, bei denen Leistungsbestandteile der LAN-Migration von anderen Auftragnehmern erbracht werden
- Restleistungen der WAN-Migration
- Unterstützung und Mitwirkung bei der Transition des Betriebs des Landesdatennetzes auf neue Auftragnehmer
- Informationsüberlassung betreffend Aufbau und Betrieb des Landesdatennetzes
- Austausch von Hardware-Komponenten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Landesdatennetzes
Zur Regelung der konkreten Inhalte und Modalitäten dieser nachvertraglichen Leistungen wird eine Vereinbarung mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Zusätzliche Informationen:
Die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen ist noch nicht geschlossen. Bei dem als "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebenen Datum handelt es sich also nicht um das Datum des Vertragsschlusses. Der Abschluss der Vereinbarung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Entgegen der angegebenen Verfahrensart wird zur Vereinbarung der nachvertraglichen Leistungen kein formelles Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt, da ein solches aus den in dieser Bekanntmachung angegebenen Gründen nicht notwendig ist. Das zu verwendende eForms-Formular erforderte jedoch zwingend die Angabe eines Verfahrens, wobei nur begrenzte Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung standen, die aber alle nicht einschlägig waren und von denen das Verhandlungsverfahren am ehesten passend erschien.
Die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen ist noch nicht geschlossen. Bei dem als "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebenen Datum handelt es sich also nicht um das Datum des Vertragsschlusses. Der Abschluss der Vereinbarung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Entgegen der angegebenen Verfahrensart wird zur Vereinbarung der nachvertraglichen Leistungen kein formelles Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt, da ein solches aus den in dieser Bekanntmachung angegebenen Gründen nicht notwendig ist. Das zu verwendende eForms-Formular erforderte jedoch zwingend die Angabe eines Verfahrens, wobei nur begrenzte Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung standen, die aber alle nicht einschlägig waren und von denen das Verhandlungsverfahren am ehesten passend erschien.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Bei den o. g. Leistungen handelt es sich um nachvertragliche Leistungen, deren Erbringung bereits Bestandteil des im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs geschlossenen Vertrages ist. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen stellt daher keinen neuen Beschaffungsvorgang und damit auch keine vergaberechtliche Neuvergabe dar. Im Rahmen der Vereinbarung werden die nachvertraglichen Leistungsinhalte lediglich nach Art und Umfang konkret benannt und die Modalitäten der Leistungen geregelt. Soweit insbesondere im Bereich des Betriebs Anpassungen des bisherigen Leistungsinhaltes erfolgen (vor allem im Hinblick auf die Übernahme von Standorten, deren LAN-Aufbau durch andere Unternehmen als dem bisherigen Auftragnehmer erfolgt), sicherheitsrelevante Hardware-Komponenten erneuert und die Migrationsunterstützungsleistungen festgelegt werden, handelt es sich nicht um wesentliche Änderungen im Sinne von § 132 Abs. 1 GWB.
Unabhängig davon wäre ein Wechsel des Auftragnehmers hinsichtlich der nachvertraglichen Leistungen und deren notwendiger Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten sowie für die Erbringung der Migrationsunterstützungsleistungen auch aus technischen Gründen nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB). Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung ist eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Landesdatennetzes unabdingbar. Diese Verfügbarkeit ist nur durch einen unterbrechungsfreien Betrieb des Netzes gewährleistet. Zur Übertragung des Betriebs auf einen neuen Auftragnehmer ist ein Transitionsprozess erforderlich, innerhalb dessen der bisherige Auftragnehmer die zur Transition notwendigen Mitgrationsunterstützungsleistungen erbringen muss. Bis zum Abschluss der Transition kann daher vorerst nur der bisherige Auftragnehmer die Betriebsleistungen weiter erbringen. Da die notwendigen Anpassungen der Betriebsleistungen und die Mitwirkung an der Transition zwangsläufig nur durch den jeweiligen Betreiber des Landesdatennetzes erfolgen kann, können die bis zum Abschluss des Transitionsprozesses notwendigen Änderungen und Migrationsunterstützungsleistungen ebenso zwangsläufig nur mit dem derzeitigen Auftragnehmer vereinbart und von diesem vorgenommen werden. Da wiederum nur der derzeitige Auftragnehmer über die vollständigen Kenntnisse betreffend Aufbau und Betriebsabläufe verfügt, kann auch hier nur er diese Leistungen erbringen. Gleiches gilt für den Austausch von Hardware-Komponenten, die sicherheitsrelevant und für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und des unterbrechungsfreien Betriebs des Landesdatennetzes erforderlich werden.
Darüber hinaus ist der Abschluss der Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen auch gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV ohne vorherige Veröffentlichung zulässig, weil aus den vorgenannten Gründen die Betriebsleistungen, deren Anpassungen, der Hardware-Tausch und die Migrationsunterstützungsleistungen technisch nur vom bisherigen Auftragnehmer erbracht und die Informationen nur von diesem überlassen werden können.
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Bei den o. g. Leistungen handelt es sich um nachvertragliche Leistungen, deren Erbringung bereits Bestandteil des im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs geschlossenen Vertrages ist. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen stellt daher keinen neuen Beschaffungsvorgang und damit auch keine vergaberechtliche Neuvergabe dar. Im Rahmen der Vereinbarung werden die nachvertraglichen Leistungsinhalte lediglich nach Art und Umfang konkret benannt und die Modalitäten der Leistungen geregelt. Soweit insbesondere im Bereich des Betriebs Anpassungen des bisherigen Leistungsinhaltes erfolgen (vor allem im Hinblick auf die Übernahme von Standorten, deren LAN-Aufbau durch andere Unternehmen als dem bisherigen Auftragnehmer erfolgt), sicherheitsrelevante Hardware-Komponenten erneuert und die Migrationsunterstützungsleistungen festgelegt werden, handelt es sich nicht um wesentliche Änderungen im Sinne von § 132 Abs. 1 GWB.
Unabhängig davon wäre ein Wechsel des Auftragnehmers hinsichtlich der nachvertraglichen Leistungen und deren notwendiger Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten sowie für die Erbringung der Migrationsunterstützungsleistungen auch aus technischen Gründen nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB). Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung ist eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Landesdatennetzes unabdingbar. Diese Verfügbarkeit ist nur durch einen unterbrechungsfreien Betrieb des Netzes gewährleistet. Zur Übertragung des Betriebs auf einen neuen Auftragnehmer ist ein Transitionsprozess erforderlich, innerhalb dessen der bisherige Auftragnehmer die zur Transition notwendigen Mitgrationsunterstützungsleistungen erbringen muss. Bis zum Abschluss der Transition kann daher vorerst nur der bisherige Auftragnehmer die Betriebsleistungen weiter erbringen. Da die notwendigen Anpassungen der Betriebsleistungen und die Mitwirkung an der Transition zwangsläufig nur durch den jeweiligen Betreiber des Landesdatennetzes erfolgen kann, können die bis zum Abschluss des Transitionsprozesses notwendigen Änderungen und Migrationsunterstützungsleistungen ebenso zwangsläufig nur mit dem derzeitigen Auftragnehmer vereinbart und von diesem vorgenommen werden. Da wiederum nur der derzeitige Auftragnehmer über die vollständigen Kenntnisse betreffend Aufbau und Betriebsabläufe verfügt, kann auch hier nur er diese Leistungen erbringen. Gleiches gilt für den Austausch von Hardware-Komponenten, die sicherheitsrelevant und für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und des unterbrechungsfreien Betriebs des Landesdatennetzes erforderlich werden.
Darüber hinaus ist der Abschluss der Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen auch gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV ohne vorherige Veröffentlichung zulässig, weil aus den vorgenannten Gründen die Betriebsleistungen, deren Anpassungen, der Hardware-Tausch und die Migrationsunterstützungsleistungen technisch nur vom bisherigen Auftragnehmer erbracht und die Informationen nur von diesem überlassen werden können.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: nachvertragliche Leistungen ITN-XT Los 1
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 15-1900-07
Abteilung: Referat 52
Postanschrift: Turmschanzenstr. 30
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: pmo@sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 124112-2013
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen ist noch nicht geschlossen. Bei dem als "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebenen Datum handelt es sich also nicht um das Datum des Vertragsschlusses. Der Abschluss der Vereinbarung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Entgegen der angegebenen Verfahrensart wird zur Vereinbarung der nachvertraglichen Leistungen kein formelles Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt, da ein solches aus den in dieser Bekanntmachung angegebenen Gründen nicht notwendig ist. Das zu verwendende eForms-Formular erforderte jedoch zwingend die Angabe eines Verfahrens, wobei nur begrenzte Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung standen, die aber alle nicht einschlägig waren und von denen das Verhandlungsverfahren am ehesten passend erschien.
Die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen ist noch nicht geschlossen. Bei dem als "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebenen Datum handelt es sich also nicht um das Datum des Vertragsschlusses. Der Abschluss der Vereinbarung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Entgegen der angegebenen Verfahrensart wird zur Vereinbarung der nachvertraglichen Leistungen kein formelles Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt, da ein solches aus den in dieser Bekanntmachung angegebenen Gründen nicht notwendig ist. Das zu verwendende eForms-Formular erforderte jedoch zwingend die Angabe eines Verfahrens, wobei nur begrenzte Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung standen, die aber alle nicht einschlägig waren und von denen das Verhandlungsverfahren am ehesten passend erschien.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer im Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 0345 514-1115📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB jedoch nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
Die Unwirksamkeit kann daher nicht mehr festgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer gestellt wird.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB jedoch nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
Die Unwirksamkeit kann daher nicht mehr festgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer gestellt wird.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 049-143325 (2024-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-13)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-13+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Ergänzung der Begründung für die Entscheidung des Auftraggebers, die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen des ITN-XT Los 1 ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zu schließen: Bei den Leistungen handelt es sich um nachvertragliche
Leistungen, deren Erbringung bereits Bestandteil des im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs geschlossenen Vertrages ist. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen stellt daher keinen neuen Beschaffungsvorgang und damit auch keine vergaberechtliche Neuvergabe dar. Im Rahmen der Vereinbarung werden die
nachvertraglichen Leistungsinhalte lediglich nach Art und Umfang konkret benannt und die Modalitäten der Leistungen geregelt. Soweit insbesondere im Bereich des Betriebs Anpassungen des bisherigen Leistungsinhaltes erfolgen (vor allem im Hinblick auf die Übernahme von Standorten, deren LAN-Aufbau durch andere Unternehmen als dem bisherigen Auftragnehmer erfolgt), sicherheitsrelevante Hardware-Komponenten erneuert und die Migrationsunterstützungsleistungen festgelegt werden, handelt es sich nicht um wesentliche Änderungen im Sinne von § 132 Abs. 1 GWB. Unabhängig davon wäre ein Wechsel des Auftragnehmers hinsichtlich der nachvertraglichen Leistungen und deren notwendiger Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten sowie für die Erbringung der Migrationsunterstützungsleistungen auch aus technischen Gründen nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB). Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung ist eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Landesdatennetzes unabdingbar. Diese Verfügbarkeit ist nur durch einen unterbrechungsfreien Betrieb des Netzes gewährleistet. Zur Übertragung des Betriebs auf einen neuen Auftragnehmer ist ein Transitionsprozess erforderlich, innerhalb dessen der bisherige Auftragnehmer die zur Transition notwendigen Mitgrationsunterstützungsleistungen erbringen muss. Bis zum Abschluss der Transition kann daher vorerst nur der bisherige Auftragnehmer die Betriebsleistungen weiter erbringen. Da die notwendigen Anpassungen der Betriebsleistungen und die Mitwirkung an der Transition zwangsläufig nur durch den jeweiligen Betreiber des Landesdatennetzes erfolgen kann, können die bis zum Abschluss des Transitionsprozesses notwendigen Änderungen und Migrationsunterstützungsleistungen ebenso zwangsläufig nur mit dem derzeitigen Auftragnehmer vereinbart und von diesem vorgenommen werden. Da wiederum nur der derzeitige Auftragnehmer über die vollständigen Kenntnisse betreffend Aufbau und Betriebsabläufe verfügt, kann auch hier nur er diese Leistungen erbringen. Gleiches gilt für den Austausch von Hardware-Komponenten, die sicherheitsrelevant und für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und des unterbrechungsfreien Betriebs des Landesdatennetzes erforderlich werden. Darüber hinaus ist der Abschluss der Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen auch gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV ohne vorherige Veröffentlichung zulässig, weil aus den vorgenannten Gründen die Betriebsleistungen, deren Anpassungen, der Hardware-Tausch und die Migrationsunterstützungsleistungen technisch nur vom bisherigen Auftragnehmer erbracht und die Informationen nur von diesem überlassen werden können.
Ergänzung der Begründung für die Entscheidung des Auftraggebers, die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen des ITN-XT Los 1 ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zu schließen: Bei den Leistungen handelt es sich um nachvertragliche
Leistungen, deren Erbringung bereits Bestandteil des im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs geschlossenen Vertrages ist. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen stellt daher keinen neuen Beschaffungsvorgang und damit auch keine vergaberechtliche Neuvergabe dar. Im Rahmen der Vereinbarung werden die
nachvertraglichen Leistungsinhalte lediglich nach Art und Umfang konkret benannt und die Modalitäten der Leistungen geregelt. Soweit insbesondere im Bereich des Betriebs Anpassungen des bisherigen Leistungsinhaltes erfolgen (vor allem im Hinblick auf die Übernahme von Standorten, deren LAN-Aufbau durch andere Unternehmen als dem bisherigen Auftragnehmer erfolgt), sicherheitsrelevante Hardware-Komponenten erneuert und die Migrationsunterstützungsleistungen festgelegt werden, handelt es sich nicht um wesentliche Änderungen im Sinne von § 132 Abs. 1 GWB. Unabhängig davon wäre ein Wechsel des Auftragnehmers hinsichtlich der nachvertraglichen Leistungen und deren notwendiger Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten sowie für die Erbringung der Migrationsunterstützungsleistungen auch aus technischen Gründen nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB). Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung ist eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Landesdatennetzes unabdingbar. Diese Verfügbarkeit ist nur durch einen unterbrechungsfreien Betrieb des Netzes gewährleistet. Zur Übertragung des Betriebs auf einen neuen Auftragnehmer ist ein Transitionsprozess erforderlich, innerhalb dessen der bisherige Auftragnehmer die zur Transition notwendigen Mitgrationsunterstützungsleistungen erbringen muss. Bis zum Abschluss der Transition kann daher vorerst nur der bisherige Auftragnehmer die Betriebsleistungen weiter erbringen. Da die notwendigen Anpassungen der Betriebsleistungen und die Mitwirkung an der Transition zwangsläufig nur durch den jeweiligen Betreiber des Landesdatennetzes erfolgen kann, können die bis zum Abschluss des Transitionsprozesses notwendigen Änderungen und Migrationsunterstützungsleistungen ebenso zwangsläufig nur mit dem derzeitigen Auftragnehmer vereinbart und von diesem vorgenommen werden. Da wiederum nur der derzeitige Auftragnehmer über die vollständigen Kenntnisse betreffend Aufbau und Betriebsabläufe verfügt, kann auch hier nur er diese Leistungen erbringen. Gleiches gilt für den Austausch von Hardware-Komponenten, die sicherheitsrelevant und für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und des unterbrechungsfreien Betriebs des Landesdatennetzes erforderlich werden. Darüber hinaus ist der Abschluss der Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen auch gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV ohne vorherige Veröffentlichung zulässig, weil aus den vorgenannten Gründen die Betriebsleistungen, deren Anpassungen, der Hardware-Tausch und die Migrationsunterstützungsleistungen technisch nur vom bisherigen Auftragnehmer erbracht und die Informationen nur von diesem überlassen werden können.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-03-11 📅
Andere zusätzliche Informationen
Die in den ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten und versandten eForms noch enthaltene Begründung für die Entscheidung, die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen des ITN-XT Los 1 ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zu schließen (§ 135 Abs. 3 Satz 2 GWB), wurde aus bislang nicht bekannten Gründen nicht in die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU übernommen. Damit fehlt in der Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Nr. 143325-2024 vom 08.03.2024 die gem. § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB erforderliche Begründung. Die vorliegende Änderungsbekanntmachung dient der entsprechenden Ergänzung der ursprünglichen Bekanntmachung.
Die in den ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten und versandten eForms noch enthaltene Begründung für die Entscheidung, die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen des ITN-XT Los 1 ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zu schließen (§ 135 Abs. 3 Satz 2 GWB), wurde aus bislang nicht bekannten Gründen nicht in die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU übernommen. Damit fehlt in der Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Nr. 143325-2024 vom 08.03.2024 die gem. § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB erforderliche Begründung. Die vorliegende Änderungsbekanntmachung dient der entsprechenden Ergänzung der ursprünglichen Bekanntmachung.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b455997d-1ef3-4fad-b587-fa001d557748-01
Quelle: OJS 2024/S 053-153650 (2024-03-13)