Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen mit einer Gesamtleistung von mehr als 2 MW. Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleis-tungsrechner HLRE-3, der den alten HLRE-2 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-3 ist für 2013-2014 geplant. Zum Zwecke des Aufbaus des neuen Hochleistungsrechners HLRE-3 plant die Auftraggeberin eine energieeffiziente Anpassung des Hochleistungsrechnerraums. Ziel ist der Umbau und die Erweite-rung der Medienversorgung, die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Redundanz sowie Maßnah-men zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies soll insbesondere die Gewerke Kältetechnik, Mit-telspannung, Starkstrom, USV, Brandschutz und MSR betreffen. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant: - USV-Absicherung der Rechner und der RZ-Infrastruktur - Anpassungsarbeiten an der RZ-Infrastruktur, - Durchführung von Energiesparmaßnahmen, - Installation einer Sauerstoffreduktionsanlage, - Reparatur von Verschleißteilen in der vorhandenen Kältetechnik-Anlage, - Upgrade, Anpassung und Erweiterung des GLT-Rechners, - Erhöhung der Arbeitssicherheit, - Überarbeitung der RWA-Anlage, - Je nach Typ des noch zu beschaffenden Hochleistungsrechners Erhöhung der Kühlleistung oder Installation einer freien Kühlung zur Heißwasserkühlung, - Gegebenenfalls Einziehen oder Abriss einzelner Wände. Der Auftragnehmer soll die diesbezügliche Planungsleistung übernehmen. Die Planungsleistungen sollen die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI umfassen. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Betrieb des Rechenzentrums durchgeführt werden. Abhängig von dem neuen HLRE-3 dürfen die Maßnahmen ein Höchstvolumen von 4 Mio. EUR inklusive der Planungsleistungen nicht überschreiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
Postanschrift: Bundesstraße 45a
Postleitzahl: 20146
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dkrz.de🌏
E-Mail: ingenieurleistung@lists.dkrz.de📧
Telefon: +49 40460094320📞
Fax: +49 40460094270 📠
1. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, und der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: ingenieurleistung@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schrift-lich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontakt-stelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berück-sichtigen.
4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnah-meanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 Abs. 6 VOF der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmean-trag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungs-fähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufge-führten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unter-nehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teil-nahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauf-tragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24.5.2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, und der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: ingenieurleistung@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schrift-lich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontakt-stelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berück-sichtigen.
4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnah-meanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 Abs. 6 VOF der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmean-trag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungs-fähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufge-führten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unter-nehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teil-nahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauf-tragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24.5.2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen mit einer Gesamtleistung von mehr als 2 MW. Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleis-tungsrechner HLRE-3, der den alten HLRE-2 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-3 ist für 2013-2014 geplant.
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen mit einer Gesamtleistung von mehr als 2 MW. Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleis-tungsrechner HLRE-3, der den alten HLRE-2 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-3 ist für 2013-2014 geplant.
Zum Zwecke des Aufbaus des neuen Hochleistungsrechners HLRE-3 plant die Auftraggeberin eine energieeffiziente Anpassung des Hochleistungsrechnerraums. Ziel ist der Umbau und die Erweite-rung der Medienversorgung, die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Redundanz sowie Maßnah-men zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies soll insbesondere die Gewerke Kältetechnik, Mit-telspannung, Starkstrom, USV, Brandschutz und MSR betreffen.
Zum Zwecke des Aufbaus des neuen Hochleistungsrechners HLRE-3 plant die Auftraggeberin eine energieeffiziente Anpassung des Hochleistungsrechnerraums. Ziel ist der Umbau und die Erweite-rung der Medienversorgung, die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Redundanz sowie Maßnah-men zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies soll insbesondere die Gewerke Kältetechnik, Mit-telspannung, Starkstrom, USV, Brandschutz und MSR betreffen.
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant:
- USV-Absicherung der Rechner und der RZ-Infrastruktur
- Anpassungsarbeiten an der RZ-Infrastruktur,
- Durchführung von Energiesparmaßnahmen,
- Installation einer Sauerstoffreduktionsanlage,
- Reparatur von Verschleißteilen in der vorhandenen Kältetechnik-Anlage,
- Upgrade, Anpassung und Erweiterung des GLT-Rechners,
- Erhöhung der Arbeitssicherheit,
- Überarbeitung der RWA-Anlage,
- Je nach Typ des noch zu beschaffenden Hochleistungsrechners Erhöhung der Kühlleistung oder Installation einer freien Kühlung zur Heißwasserkühlung,
- Gegebenenfalls Einziehen oder Abriss einzelner Wände.
Der Auftragnehmer soll die diesbezügliche Planungsleistung übernehmen. Die Planungsleistungen sollen die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI umfassen. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Betrieb des Rechenzentrums durchgeführt werden.
Abhängig von dem neuen HLRE-3 dürfen die Maßnahmen ein Höchstvolumen von 4 Mio. EUR inklusive der Planungsleistungen nicht überschreiten.
Referenznummer: ASS-DKRZ-2013/3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Handels- bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schluss-termins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bie-ter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schluss-termins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bie-ter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechts-kräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 4 Abs. 6 a-g VOF genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungs-formblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Bewerbungs-formblatt).
3. Erklärung ARGE:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Be-werber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebo-tes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefug-ten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Be-werber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Scha-densersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der AR-GE).
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Be-werber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebo-tes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefug-ten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Be-werber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Scha-densersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der AR-GE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich TGA-Planungsleistungen im Bereich Rechenzentren, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
2. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Unternehmensbezogene Referenzen:
Beschreibung von maximal 3 vergleichbaren (siehe Bekanntmachungstext II.1.5)) Referenzprojekten hinsichtlich im Bereich Auf- und Umbau von Rechenzentren. Es ist eine Angabe erforderlich, ob der Umbau im laufenden Betrieb erfolgt ist und wie bei dem Auf-/Umbau mit Fragen der Energieeffizienz umgegangen wurde (Art des Vorhabens). Die Planungsleistung muss zwischen dem 01.01.2009 und dem 30.04.2013 erbracht worden sein.
Beschreibung von maximal 3 vergleichbaren (siehe Bekanntmachungstext II.1.5)) Referenzprojekten hinsichtlich im Bereich Auf- und Umbau von Rechenzentren. Es ist eine Angabe erforderlich, ob der Umbau im laufenden Betrieb erfolgt ist und wie bei dem Auf-/Umbau mit Fragen der Energieeffizienz umgegangen wurde (Art des Vorhabens). Die Planungsleistung muss zwischen dem 01.01.2009 und dem 30.04.2013 erbracht worden sein.
Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben bein-halten:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung; Art des Vorhabens),
- Auftragswert der erbrachten Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
(siehe Formblatt Referenzen)
b. Beschreibung der personellen Ausstattung
Einreichung eines Organigramms des für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personals sowie Darstellung der Aufgaben-/Verantwortungsbereiche bei der Begleitung der beschriebenen Maß-nahme.
c. Zum Einsatz vorgesehenes Personal:
Nennung der für die Planungsleistungen vorgesehenen verantwortlichen Personen (siehe Bewer-bungsformblatt)
- Projektleiter,
- TGA-Planer (Kälte),
- TGA-Planer (Elektro),
- TGA-Planer (MSR),
- Statiker.
und Darstellung ihrer beruflichen Qualifikationen als Kurzprofile unter Darlegung der konkreten Erfahrungen beim rechenzentrumspezifischen Auf- und Umbau (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Erfahrungen beim rechenzentrumspezifi-schen Umbau).
und Darstellung ihrer beruflichen Qualifikationen als Kurzprofile unter Darlegung der konkreten Erfahrungen beim rechenzentrumspezifischen Auf- und Umbau (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Erfahrungen beim rechenzentrumspezifi-schen Umbau).
Personalunion ist möglich, beispielsweise können also verschiedene Gewerke in einer Person verei-nigt werden. Der Projektleiter, der TGA-Planer (Kälte), der TGA-Planer (Elektro) und der TGA-Planer (MSR) haben zusätzlich ihre besonderen Fähigkeiten beim Umgang mit dem Thema Energie-effizienz sowie ihre Erfahrungen im Bereich der VOB/A und VOB/B darzulegen.
Personalunion ist möglich, beispielsweise können also verschiedene Gewerke in einer Person verei-nigt werden. Der Projektleiter, der TGA-Planer (Kälte), der TGA-Planer (Elektro) und der TGA-Planer (MSR) haben zusätzlich ihre besonderen Fähigkeiten beim Umgang mit dem Thema Energie-effizienz sowie ihre Erfahrungen im Bereich der VOB/A und VOB/B darzulegen.
Die Fachplaner dürfen während der Vertragslaufzeit nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Mindeststandards:
a. M1. Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) Ziffer 1.a. (unternehmensbezogene Refe-renzen):
Als Mindestanforderung muss mindestens eine vergleichbare (siehe Bekanntmachungstext II.1.5) rechenzentrumsspezifische Referenz vorgelegt werden.
b. M2. Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) Ziffer 1.c. (zum Einsatz vorgesehenes Personal):
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter mindestens eine vergleichbare (siehe Bekanntma-chungstext II.1.5) rechenzentrumsspezifische Referenz vorweisen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auftraggeberin prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Mindestanforderungen und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftragge-berin- die unternehmensbezogenen Referenzen mit 50 % und- die Qualifikationen des zum Einsatz vorgesehenen Personals mit 50 % bewerten. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungser-wartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstel-lung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei einer Einzelbewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich die Auftraggeberin den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Die Auftraggeberin prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Mindestanforderungen und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftragge-berin- die unternehmensbezogenen Referenzen mit 50 % und- die Qualifikationen des zum Einsatz vorgesehenen Personals mit 50 % bewerten. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungser-wartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstel-lung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei einer Einzelbewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich die Auftraggeberin den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE118713406
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung
Cornelia Schoska
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ASS-DKRZ-2013/3
Zusätzliche Informationen
1. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, und der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: ingenieurleistung@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
1. Das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, und der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: ingenieurleistung@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
2. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schrift-lich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontakt-stelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berück-sichtigen.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schrift-lich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontakt-stelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berück-sichtigen.
4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnah-meanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 Abs. 6 VOF der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmean-trag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungs-fähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufge-führten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unter-nehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teil-nahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauf-tragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 Abs. 6 VOF der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmean-trag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungs-fähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufge-führten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unter-nehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teil-nahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauf-tragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24.5.2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24.5.2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Vergaberecht und Zentrale Vergabeaufsicht
Postanschrift: Düsternstr. 10
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428402441📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267955/🌏
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind".
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berück-sichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB infor-mieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berück-sichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB infor-mieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 093-158571 (2013-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarangebot mit Honorarberechnung (30)
2. Lösung Aufgabe 1 der Präsentation (25)
3. Lösung Aufgabe 2 der Präsentation (25)
4. Präsentation (10)
5. Fähigkeit zur Vermittlung von komplexen Sachverhalten (5)
6. Durchsetzungsfähigkeit (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-23 📅
Name: F & S G GmbH
Postanschrift: Aidenbachstraße 52a
Postort: München
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@fsg-engineering.com📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Vergaberecht und Zentrale Vergabeaufsicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen verteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen verteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.