Ingenieurleistungen für den Umbau des Kreuzungsbereiches südliche Entlastungsstraße (St 2033)/Laugnastraße in Wertingen; Objektplanung nach § 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke und § 46 Leistungsbild Verkehrsanlagen, jeweils nach HOAI, Ausgabe 2009
Die Stadt Wertingen beabsichtigt den Kreuzungsbereich der Staatsstraße 2033 südlich von Wertingen mit der städtischen Laugnastraße auf eine Länge von 1,385 km im Wege einer kommunalen Sonderbaulast umzubauen, die Verknüpfung der beiden Straßen durch einen großen Kreisverkehrsplatz neu zu gestalten und über einen zusätzlichen Anschlussast das städtische Gewerbegebiet "Am Kaygraben" an den Kreisverkehrsplatz anzuschließen. Diese zunächst höhengleich ausgebildete Verkehrsanlage soll in einem weiteren, zukünftigen Schritt zu einer höhenfreien Kreuzung ausgebildet werden, indem der Durchgangsverkehr der Staatsstraße 2033 mit einem Kreuzungsbauwerk über den Kreisverkehrsplatz geführt wird. Durch das Straßenbauprojekt soll die Sicherheit des Verkehrs auf der überregionalen Staatsstraße verbessert und die Verknüpfung der städtischen Anschlussverbindungen sicherer und leistungsfähiger gestaltet werden. Ein Bürgerentscheid in Wertingen am 05.12.2010 endete mit einem mehrheitlichen Votum für diesen Kreuzungsumbau. Zur Erlangung des Baurechts für die Verkehrsanlage wurde im Auftrag der Stadt Wertingen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 3 und 4 für die Ingenieurbauwerke und die Verkehrsanlage mit den Leistungsphasen 1 mit 4 nach HOAI, Ausgabe 2009) in den Jahren 2010/2011 erstellt. Das für die Baumaßnahme erforderliche Rechtsverfahren wurde durch Beschluss der Regierung von Schwaben vom 09.12.2011 abgeschlossen und ist bestandskräftig. Nachdem zwischenzeitlich auch die Finanzierung weitgehend gesichert ist, beabsichtigt die Stadt Wertingen ehestmöglich mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die gesamte Baumaßnahme ist unter weitgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs und unter bestmöglichem Schutz der sensiblen Uferbereiche der zu kreuzenden Flußläufe der Zusam, Laugna und des Forellenbaches zu planen und durchzuführen. Die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Schwaben sind bei der Planung, der Vertragsgestaltung mit den Bauunternehmen und bei der Bauüberwachung gewissenhaft einzuhalten.
Im Auftrag der Stadt Wertingen soll dazu
— die Objektplanung für die Verkehrsanlage nach Teil 3, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 44 mit 47, Leistungsphasen 5 mit 9 nach HOAI, Ausgabe 2009,
— die Objektplanung für 11 Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 40 mit 43, Leistungsphasen 6 mit 9 nach HOAI, Ausgabe 2009
— die Örtliche Bauüberwachung für die Gesamtmaßnahme nach Ziff. 2.8.8 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als Besondere Leistung nach Anlage 2 der HOAI, Ausgabe 2009 und
— die Objektüberwachung (Ingenieurtechnische Kontrolle) nach Ziff. 2.10.7 des Leistungsbildes Tragwerksplanung als Besondere Leistung nach Anlage 2 HOAI, Ausgabe 2009
erbracht werden.
Sämtliche Ingenieurleistungen sind in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach und unter Beachtung der Festlegungen des Stadtrates der Stadt Wertingen bezüglich der finanziellen Eckdaten durchzuführen.
Die Planunterlagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 09.12.2011 der Regierung von Schwaben stehen ab der Veröffentlichung der vorliegenden Auftragsbekanntmachung auf der homepage des Staatlichen Bauamtes Krumbach unter folgender Adresse zum download zur Verfügung:
www.stbakru.bayern.de/strassenbau/aktuelles.php
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-06.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-07-06
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Auftragsbekanntmachung
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