Leistungsbilder der technischen Ausrüstung für Großküchentechnische Anlagen von Gebäuden gemäß Anlagengruppe 7 §51 HOAI 2009 für die Leistungsphase 3 (anteilig) sowie Leistungsphase 4 bis 9 gem. § 53 HOAI 2009 für den Umbau und die Sanierung der Mensa Bonn-Poppelsdorf. Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen stufenweise zu vergeben. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau aus dem Baujahr 1966, das einer umfassenden Sanierung in energetischer und baukonstruktiver Hinsicht unterzogen wird. Die Ausweitung der Essenskapazität auf 4000 Essen / Tag, die Verbesserung der Angebotsvielfalt und Qualität der Kundenansprache sowie die Beseitigung vorhandener Defizite hinsichtlich Brandschutz und Hygiene sollen innerhalb der bestehenden Kubatur erreicht werden. Im Zuge der Planung einer Großküche soll unter Berücksichtigung der vorhandenen gebrauchstüchtigen Gerätschaften in der Küche u. a eine Neuerstellung der Ausgaben im EG und OG, der Spülküchen und der Tabletttransportsysteme sowie ein Umbau der Lagereinrichtungen und Kühlräume erfolgen. Für das Projekt sollen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Menge oder Umfang: 250 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 250 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Bonn AöR
Postanschrift: Nassestraße 11
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.studentenwerk-bonn.de🌏
E-Mail: welticke@studentenwerk-bonn.de📧
Telefon: +49 228734707📞
Fax: +49 228737142 📠
Für das Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Die hierzu notwendigen Unterlagen und Ausarbeitungen wurden von den Büros Hilger Ingenieurgesellschaft und Nellessen Brasse Partner (NBP Architekten) erstellt (Leistungsphasen 1 und 2 , anteilig LPH 3). Sie werden zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs digital zur Verfügung gestellt. Fragen der Bewerber sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die in I.1 genannte Stelle zu richten. sie werden vom Auftraggeber im Regelfall per E-Mail beantwortet, wobei alle Bewerber zeitgleich unterrichtet werden.
Für das Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Die hierzu notwendigen Unterlagen und Ausarbeitungen wurden von den Büros Hilger Ingenieurgesellschaft und Nellessen Brasse Partner (NBP Architekten) erstellt (Leistungsphasen 1 und 2 , anteilig LPH 3). Sie werden zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs digital zur Verfügung gestellt. Fragen der Bewerber sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die in I.1 genannte Stelle zu richten. sie werden vom Auftraggeber im Regelfall per E-Mail beantwortet, wobei alle Bewerber zeitgleich unterrichtet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbilder der technischen Ausrüstung für Großküchentechnische Anlagen von Gebäuden gemäß Anlagengruppe 7 §51 HOAI 2009 für die Leistungsphase 3 (anteilig) sowie Leistungsphase 4 bis 9 gem. § 53 HOAI 2009 für den Umbau und die Sanierung der Mensa Bonn-Poppelsdorf. Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen stufenweise zu vergeben. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau aus dem Baujahr 1966, das einer umfassenden Sanierung in energetischer und baukonstruktiver Hinsicht unterzogen wird. Die Ausweitung der Essenskapazität auf 4000 Essen / Tag, die Verbesserung der Angebotsvielfalt und Qualität der Kundenansprache sowie die Beseitigung vorhandener Defizite hinsichtlich Brandschutz und Hygiene sollen innerhalb der bestehenden Kubatur erreicht werden. Im Zuge der Planung einer Großküche soll unter Berücksichtigung der vorhandenen gebrauchstüchtigen Gerätschaften in der Küche u. a eine Neuerstellung der Ausgaben im EG und OG, der Spülküchen und der Tabletttransportsysteme sowie ein Umbau der Lagereinrichtungen und Kühlräume erfolgen. Für das Projekt sollen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
Leistungsbilder der technischen Ausrüstung für Großküchentechnische Anlagen von Gebäuden gemäß Anlagengruppe 7 §51 HOAI 2009 für die Leistungsphase 3 (anteilig) sowie Leistungsphase 4 bis 9 gem. § 53 HOAI 2009 für den Umbau und die Sanierung der Mensa Bonn-Poppelsdorf. Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen stufenweise zu vergeben. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau aus dem Baujahr 1966, das einer umfassenden Sanierung in energetischer und baukonstruktiver Hinsicht unterzogen wird. Die Ausweitung der Essenskapazität auf 4000 Essen / Tag, die Verbesserung der Angebotsvielfalt und Qualität der Kundenansprache sowie die Beseitigung vorhandener Defizite hinsichtlich Brandschutz und Hygiene sollen innerhalb der bestehenden Kubatur erreicht werden. Im Zuge der Planung einer Großküche soll unter Berücksichtigung der vorhandenen gebrauchstüchtigen Gerätschaften in der Küche u. a eine Neuerstellung der Ausgaben im EG und OG, der Spülküchen und der Tabletttransportsysteme sowie ein Umbau der Lagereinrichtungen und Kühlräume erfolgen. Für das Projekt sollen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.3.1 durch Bestätigung der Ingenieurskammer über die Mitgliedschaft.
2. Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF und § 13 Abs. 1 TVgG-NRW sowie zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 2 Abs 3 VOF.
3. Erklärung über die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft. Verpflichtungserklärungen nach nach §§ 4 und 18 TVgG-NRW sind bei der Angebotsabgabe einzureichen. Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich ist.
3. Erklärung über die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft. Verpflichtungserklärungen nach nach §§ 4 und 18 TVgG-NRW sind bei der Angebotsabgabe einzureichen. Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Jahresgesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master /
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master /
Bachelor of Arts / Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker / Bautechniker) für die Jahre 2010, 2011, 2012 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2. Angaben zur technischen Büroausstattung. (CAD-Arbeitsplätze, Plotter).
3. Benennung der verantwortlichen Planer (Projektleiter und Vertreter) mit fachlichen Lebensläufen (Berufsjahre allgemein und als verantwortlichen Planer / Projektleiter und Nachweis der Berufsqualifikation.
4. Angabe von Referenzen für vergleichbare Leistungen der Großküchenplanung für Gebäude der Gemeinschaftsverpflegung (Neubau und Sanierung). Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in
Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich ist. zu 4. Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Das geplante Vorhaben wurde tatsächlich realisiert und ist fertig gestellt, letzteres nicht vor dem 1.1.2008.
— Es wurden mindestens die LPhen 3 bis 8 der technischen Ausrüstung für Großküchen bezogen auf mindestens zwei der nachfolgend genannten Planungsleistungen erbracht: Speiseausgabenanlagen, Tabletttransportsysteme, Spülküchentechnik, Kältetechnische Anlagen.
— Es wurden mindestens die LPhen 3 bis 8 der technischen Ausrüstung für Großküchen bezogen auf mindestens zwei der nachfolgend genannten Planungsleistungen erbracht: Speiseausgabenanlagen, Tabletttransportsysteme, Spülküchentechnik, Kältetechnische Anlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden (Abschluss im Auftragsfall genügt).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß HOAI 2009
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird. Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen die unter III.2.) genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird. Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen die unter III.2.) genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Objektüberwachung wird eine regelmäßige Präsenz auf der Baustelle erwartet, zu der in den Verdingungsunterlagen nähere Angaben gemacht werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§19 VOF: Zugelassen sind nur in den EWR Staaten zum Tage der Verdingung ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Verdingung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§19 VOF: Zugelassen sind nur in den EWR Staaten zum Tage der Verdingung ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Verdingung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG
Architekten- /Ingenieurerichtlinie) bzw.89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Architekten- /Ingenieurerichtlinie) bzw.89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wieTeilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigenGründen nicht geeigneten Bewerbern eingereicht wurden. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungenund Nachweisen gemäß § 5 Abs. 3 VOF bleibt unberührt. Verbleiben danach mehr Teilnehmer, als zurAngebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft der Auftraggeber eine Auswahl nach folgendenOberkriterien (in Klammer: Gewichtung): Referenzen bei vergleichbaren Leistungen der Großküchenplanung für Gebäude der Gemeinschaftsverpflegung (60%), Erfahrung des verantwortlichen Planers/Projektleitung (25%), personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (15%) Eine detaillierte Matrix derAuswahlkriterien mit näheren Erläuterungen erhalten Interessenten zusammen mit dem Bewerbungsformularbei der in Ziffer I.1 genannten Stelle. Die vorgenannten Unterlagen sind für eine Teilnahme zwingend bei derin Ziff. 1.1 genannten Stelle anzufordern. Kann die Auswahl von 4 Teilnehmern wegen Punktgleichheit nichtaufgrund der erfolgten Bewertung erfolgen, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehrals 4 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an 4. Stelleliegen.
Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wieTeilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigenGründen nicht geeigneten Bewerbern eingereicht wurden. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungenund Nachweisen gemäß § 5 Abs. 3 VOF bleibt unberührt. Verbleiben danach mehr Teilnehmer, als zurAngebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft der Auftraggeber eine Auswahl nach folgendenOberkriterien (in Klammer: Gewichtung): Referenzen bei vergleichbaren Leistungen der Großküchenplanung für Gebäude der Gemeinschaftsverpflegung (60%), Erfahrung des verantwortlichen Planers/Projektleitung (25%), personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (15%) Eine detaillierte Matrix derAuswahlkriterien mit näheren Erläuterungen erhalten Interessenten zusammen mit dem Bewerbungsformularbei der in Ziffer I.1 genannten Stelle. Die vorgenannten Unterlagen sind für eine Teilnahme zwingend bei derin Ziff. 1.1 genannten Stelle anzufordern. Kann die Auswahl von 4 Teilnehmern wegen Punktgleichheit nichtaufgrund der erfolgten Bewertung erfolgen, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehrals 4 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an 4. Stelleliegen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 067-112022 (2013-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für das Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt.
Die hierzu notwendigen Unterlagen und Ausarbeitungen wurden von den Büros Hilger Ingenieurgesellschaft und Nellessen Brasse Partner (NBP Architekten) erstellt (Leistungsphasen 1 und 2 , anteilig LPH 3). Sie werden zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs digital zur Verfügung gestellt.
Fragen der Bewerber sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die in I.1 genannte Stelle zu richten. sie werden vom Auftraggeber im Regelfall per E-Mail beantwortet, wobei alle Bewerber zeitgleich unterrichtet werden.
Für das Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt.
Die hierzu notwendigen Unterlagen und Ausarbeitungen wurden von den Büros Hilger Ingenieurgesellschaft und Nellessen Brasse Partner (NBP Architekten) erstellt (Leistungsphasen 1 und 2 , anteilig LPH 3). Sie werden zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs digital zur Verfügung gestellt.
Fragen der Bewerber sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die in I.1 genannte Stelle zu richten. sie werden vom Auftraggeber im Regelfall per E-Mail beantwortet, wobei alle Bewerber zeitgleich unterrichtet werden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Aussagen im Angebot zur Einhaltung von Terminen und Kosten (35)
2. Gesamteindruck des Projektteams (45)
3. Honorarangebot (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-06 📅
Name: vtechnik GmbH
Postanschrift: Waldstraße 33
Postort: Gaggenau
Postleitzahl: 76571
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: office@vtechnik.de📧
Internetadresse: www.vtechnik.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung