Innenausstattung Polizeimuseum

Behörde für Inneres und Sport, Polizei, Verwaltung und Technik, VT 21

Der Zentraleinkauf der Behörde für Inneres und Sport beabsichtigt den Abschluss eines Werkvertrages mit einem Generalunternehmer für den Bau der Ausstellungsmöbel und Inneneinrichtung für zwei Etagen des Polizeimuseums einschließlich der Werkplanung für die Ausstellungselemente.
Das Projekt umfasst die Erweiterung des Polizeimuseums im sogenannten Wirtschaftsgebäude auf dem Gelände der Landespolizeischule, Carl-Cohn-Str. 39, 22297 Hamburg. Das zwischen 1937-1939 erbaute Gebäude ist unterkellert und verfügt über 2 Vollgeschosse. Die hier ausgeschriebenen Arbeiten finden im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss des Gebäudes statt. Im Dachgeschoss befindet sich der bereits fertig gestellte Bereich des Polizeimuseums.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-15 Auftragsbekanntmachung
2013-02-18 Ergänzende Angaben
2013-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Möbel und Einrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Möbel und Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei, Verwaltung und Technik, VT 21
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669284 📞
Fax: +49 40428669683 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 013-017177
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zentraleinkauf der Behörde für Inneres und Sport beabsichtigt den Abschluss eines Werkvertrages mit einem Generalunternehmer für den Bau der Ausstellungsmöbel und Inneneinrichtung für zwei Etagen des Polizeimuseums einschließlich der Werkplanung für die Ausstellungselemente.
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Das Projekt umfasst die Erweiterung des Polizeimuseums im sogenannten Wirtschaftsgebäude auf dem Gelände der Landespolizeischule, Carl-Cohn-Str. 39, 22297 Hamburg. Das zwischen 1937-1939 erbaute Gebäude ist unterkellert und verfügt über 2 Vollgeschosse. Die hier ausgeschriebenen Arbeiten finden im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss des Gebäudes statt. Im Dachgeschoss befindet sich der bereits fertig gestellte Bereich des Polizeimuseums.
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Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: VT 212 / OV 141946/13

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Standort des Auftragnehmers muss im Bereich der Umlandregion Hamburg analog zum Gesamtbereich des Tarifgebietes des Hamburger Verkehrsverbundes HVV (Details siehe Internet unter www.hvv.de) liegen [Ausschlusskriterium]. Aufgrund des sehr detaillierten Ausstellungskonzeptes für das Polizeimuseum durch die gwf und der kleinteiligen Umsetzung steht zu erwarten, dass sich nach Zuschlagserteilung noch erheblicher Abstimmungsbedarf in den „Feinheiten“ zwischen den gwf als Vertreter des Auftraggebers und dem Auftragnehmer ergeben wird. Zudem muss während der Bauzeit jederzeit eine Qualitätskontrolle durch die gwf erfolgen können, um Abweichungen von der ursprünglichen Planung rechtzeitig erkennen zu können. Um den dadurch entstehenden Zeit- und Fahrtkostenaufwand für die Polizei niedrig zu halten, ist eine Beschränkung auf das Tarifgebiet des HVV daher unerlässlich.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Wolf
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VT 212 / OV 141946/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Quelle: OJS 2013/S 013-017177 (2013-01-15)
Ergänzende Angaben (2013-02-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 037-057803
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 13-017177
ABl. S-Ausgabe: 37
Quelle: OJS 2013/S 037-057803 (2013-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 137-238015
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV 141946/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-29 📅
Name: Studio Hamburg Media Consult International (MCI) GmbH
Postanschrift: Jenfelder Allee 80
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22039
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 137-238015 (2013-07-12)