1. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtwirksam unterzeichnet ist und dasssämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die gefordertenErklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor -ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern,