Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist unter anderem für die Betreuung der elektroakustischen Notfallwarnsysteme (kurz: ENS) in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin zuständig. Ausgeschrieben wird die Instandhaltung und Betriebsunterstützung für die in den Anlagen der Leistungsbeschreibung genannten ENS-Anlagen. Ziel und Zweck des Auftrages ist, die ENS-Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages einer jährlichen Wartung sowie einer vierteljährlichen Inspektion in etwa gleichen Zeitabständen zu unterziehen sowie geringfügige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Außerdem sind im Rahmen und außerhalb der regelmäßigen Wartungszeiten auftretende Störungen nach Beauftragung durch die AG gegen Vergütung nach Aufwand durch den AN zu beseitigen. Dazu gehört auch die Reparatur der in den Wartungs-/ Inspektionskarten genannten Geräte. Weiterhin unterstützt der AN die AG beim Betrieb der ENS-Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Kommunikationssystemen
Menge oder Umfang:
Die Leistungen sind in folgenden Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin zu erbringen:- Paul-Löbe-Haus (PLH), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Reichstagsgebäude (RTG), Reichstagspräsidentenpalais (RPP), Unter den Linden 50 (UDL 50), Unter den Linden 71 (UDL 71), Wilhelmstr. 60 (WIL 60), Unterirdisches Erschließungssystem (UES), Dorotheenstr. 93 (DS 93), Schadowstr. 12 (SH 12), Luisenstr. 32-34 und 35 (LS 32-34 und LS 35), Neustädtische Kirchstr. 15 (NK 15).Umfang und Menge der zu erbringenden Leistung sind in den Wartungs-/ Inspektionskarten (Anlage 3 und 4 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag), der Aufstellung der Leistungskriterien (Anlage 2 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag) und den Preisangaben (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung) beschrieben.Leistungsbeginn ist der 1. Dezember 2013. Die vertraglichen Leistungen sind zunächst für die Dauer von zwei Jahren (30. November 2015) zu erbringen.
Die Leistungen sind in folgenden Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin zu erbringen:- Paul-Löbe-Haus (PLH), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Reichstagsgebäude (RTG), Reichstagspräsidentenpalais (RPP), Unter den Linden 50 (UDL 50), Unter den Linden 71 (UDL 71), Wilhelmstr. 60 (WIL 60), Unterirdisches Erschließungssystem (UES), Dorotheenstr. 93 (DS 93), Schadowstr. 12 (SH 12), Luisenstr. 32-34 und 35 (LS 32-34 und LS 35), Neustädtische Kirchstr. 15 (NK 15).Umfang und Menge der zu erbringenden Leistung sind in den Wartungs-/ Inspektionskarten (Anlage 3 und 4 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag), der Aufstellung der Leistungskriterien (Anlage 2 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag) und den Preisangaben (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung) beschrieben.Leistungsbeginn ist der 1. Dezember 2013. Die vertraglichen Leistungen sind zunächst für die Dauer von zwei Jahren (30. November 2015) zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Kommunikationssystemen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
Nach Versendung der Angebotsunterlagen findet auf Wunsch des Bieters ein Ortstermin statt, der ihm Gelegenheit geben soll, die Liegenschaften des Deutschen Bundestages und deren technische Ausstattung zu besichtigen. Der Bieter bekundet sein Interesse an diesem Ortstermin schriftlich gegenüber dem in Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung angegebenen Ansprechpartner der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Ein Termin ist einvernehmlich zu finden.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 26.08.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Nach Versendung der Angebotsunterlagen findet auf Wunsch des Bieters ein Ortstermin statt, der ihm Gelegenheit geben soll, die Liegenschaften des Deutschen Bundestages und deren technische Ausstattung zu besichtigen. Der Bieter bekundet sein Interesse an diesem Ortstermin schriftlich gegenüber dem in Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung angegebenen Ansprechpartner der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Ein Termin ist einvernehmlich zu finden.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 26.08.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist unter anderem für die Betreuung der elektroakustischen Notfallwarnsysteme (kurz: ENS) in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin zuständig.
Ausgeschrieben wird die Instandhaltung und Betriebsunterstützung für die in den Anlagen der Leistungsbeschreibung genannten ENS-Anlagen.
Ziel und Zweck des Auftrages ist, die ENS-Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages einer jährlichen Wartung sowie einer vierteljährlichen Inspektion in etwa gleichen Zeitabständen zu unterziehen sowie geringfügige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Ziel und Zweck des Auftrages ist, die ENS-Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages einer jährlichen Wartung sowie einer vierteljährlichen Inspektion in etwa gleichen Zeitabständen zu unterziehen sowie geringfügige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Außerdem sind im Rahmen und außerhalb der regelmäßigen Wartungszeiten auftretende Störungen nach Beauftragung durch die AG gegen Vergütung nach Aufwand durch den AN zu beseitigen. Dazu gehört auch die Reparatur der in den Wartungs-/ Inspektionskarten genannten Geräte.
Außerdem sind im Rahmen und außerhalb der regelmäßigen Wartungszeiten auftretende Störungen nach Beauftragung durch die AG gegen Vergütung nach Aufwand durch den AN zu beseitigen. Dazu gehört auch die Reparatur der in den Wartungs-/ Inspektionskarten genannten Geräte.
Weiterhin unterstützt der AN die AG beim Betrieb der ENS-Anlagen.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen sind in folgenden Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin zu erbringen:
- Paul-Löbe-Haus (PLH), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Reichstagsgebäude (RTG), Reichstagspräsidentenpalais (RPP), Unter den Linden 50 (UDL 50), Unter den Linden 71 (UDL 71), Wilhelmstr. 60 (WIL 60), Unterirdisches Erschließungssystem (UES), Dorotheenstr. 93 (DS 93), Schadowstr. 12 (SH 12), Luisenstr. 32-34 und 35 (LS 32-34 und LS 35), Neustädtische Kirchstr. 15 (NK 15).
- Paul-Löbe-Haus (PLH), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Reichstagsgebäude (RTG), Reichstagspräsidentenpalais (RPP), Unter den Linden 50 (UDL 50), Unter den Linden 71 (UDL 71), Wilhelmstr. 60 (WIL 60), Unterirdisches Erschließungssystem (UES), Dorotheenstr. 93 (DS 93), Schadowstr. 12 (SH 12), Luisenstr. 32-34 und 35 (LS 32-34 und LS 35), Neustädtische Kirchstr. 15 (NK 15).
Umfang und Menge der zu erbringenden Leistung sind in den Wartungs-/ Inspektionskarten (Anlage 3 und 4 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag), der Aufstellung der Leistungskriterien (Anlage 2 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag) und den Preisangaben (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung) beschrieben.
Umfang und Menge der zu erbringenden Leistung sind in den Wartungs-/ Inspektionskarten (Anlage 3 und 4 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag), der Aufstellung der Leistungskriterien (Anlage 2 zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag) und den Preisangaben (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung) beschrieben.
Leistungsbeginn ist der 1. Dezember 2013. Die vertraglichen Leistungen sind zunächst für die Dauer von zwei Jahren (30. November 2015) zu erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Zugunsten der AG besteht die Option, die Vertragslaufzeit einmal um 2 Jahre zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem AN spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitgeteilt. Im Falle dieser Verlängerung endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 30. November 2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die AG ist nicht verpflichtet, diese Option wahrzunehmen.
Zugunsten der AG besteht die Option, die Vertragslaufzeit einmal um 2 Jahre zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem AN spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitgeteilt. Im Falle dieser Verlängerung endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 30. November 2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die AG ist nicht verpflichtet, diese Option wahrzunehmen.
Referenznummer: ZT6-1133-2013-054-18-IT3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1 des Angebotsvordrucks).
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern gilt dies auch für den Unterauftragnehmer.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Summe der benannten Jahresumsätze (2010–2012) muss insgesamt mindestens 5.000.000 Euro betragen. (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im auftragsrelevanten Bereich (Instandhaltung und Betriebsunterstützung von ENS-Anlagen). Die Summe der benannten Jahresumsätze (2010–2012) muss insgesamt mindestens 500.000 EUR betragen. (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im auftragsrelevanten Bereich (Instandhaltung und Betriebsunterstützung von ENS-Anlagen). Die Summe der benannten Jahresumsätze (2010–2012) muss insgesamt mindestens 500.000 EUR betragen. (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Aus dem Nachweis muss eindeutig und zweifelsfrei das Bestehen der Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots erkennbar sein. Eine Verlängerungsklausel im Versicherungsschein reicht nicht aus. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Aus dem Nachweis muss eindeutig und zweifelsfrei das Bestehen der Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots erkennbar sein. Eine Verlängerungsklausel im Versicherungsschein reicht nicht aus. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens drei vergleichbaren Leistungen über die Instandhaltung und Betriebsunterstützung elektroakustischer Notfallwarnsysteme in den letzten 3 Jahren (2010–2012). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Es müssen mindestens zwei verschiedene Auftraggeber benannt werden. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Mindestens zwei der benannten Referenzen müssen aktuell vom Bieter betreut werden. (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks).
— Angabe von mindestens drei vergleichbaren Leistungen über die Instandhaltung und Betriebsunterstützung elektroakustischer Notfallwarnsysteme in den letzten 3 Jahren (2010–2012). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Es müssen mindestens zwei verschiedene Auftraggeber benannt werden. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Mindestens zwei der benannten Referenzen müssen aktuell vom Bieter betreut werden. (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks).
— Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Mitarbeiter nach Berufsgruppen (inklusive Projektleiter und Techniker). Es müssen mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt sein, darunter mindestens zwei Ingenieure oder Meister und 5 Techniker. Bei mindestens einem der benannten Mitarbeiter muss es sich um eine Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen nach DIN 0833 Teil 1 (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks) handeln.
— Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Mitarbeiter nach Berufsgruppen (inklusive Projektleiter und Techniker). Es müssen mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt sein, darunter mindestens zwei Ingenieure oder Meister und 5 Techniker. Bei mindestens einem der benannten Mitarbeiter muss es sich um eine Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen nach DIN 0833 Teil 1 (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks) handeln.
— Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks).
— Mit Abgabe des Angebots (Punkt 5 des Angebotsvordrucks) wird bestätigt, dass die schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer in deutscher Sprache erfolgt und dass alle vor Ort einzusetzenden Beschäftigten über zumindest gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die bei Bedarf nachgewiesen werden können.
— Mit Abgabe des Angebots (Punkt 5 des Angebotsvordrucks) wird bestätigt, dass die schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer in deutscher Sprache erfolgt und dass alle vor Ort einzusetzenden Beschäftigten über zumindest gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die bei Bedarf nachgewiesen werden können.
— Nachweis über die Beschäftigung einer Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen nach DIN 0833 Teil 1 oder vergleichbarer Qualifikationsnachweis.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistung detailliert anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist vor Zuschlagserteilung eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistung detailliert anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist vor Zuschlagserteilung eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— EVB-IT Instandhaltungvertrag, Leistungsbeschreibung mit Preisangaben, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages (ZVB), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— EVB-IT Instandhaltungvertrag, Leistungsbeschreibung mit Preisangaben, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages (ZVB), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 - Vergaben
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-12-01 📅
Datum des Endes: 2015-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2013-054-18-IT3
Zusätzliche Informationen
Nach Versendung der Angebotsunterlagen findet auf Wunsch des Bieters ein Ortstermin statt, der ihm Gelegenheit geben soll, die Liegenschaften des Deutschen Bundestages und deren technische Ausstattung zu besichtigen. Der Bieter bekundet sein Interesse an diesem Ortstermin schriftlich gegenüber dem in Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung angegebenen Ansprechpartner der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Ein Termin ist einvernehmlich zu finden.
Nach Versendung der Angebotsunterlagen findet auf Wunsch des Bieters ein Ortstermin statt, der ihm Gelegenheit geben soll, die Liegenschaften des Deutschen Bundestages und deren technische Ausstattung zu besichtigen. Der Bieter bekundet sein Interesse an diesem Ortstermin schriftlich gegenüber dem in Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung angegebenen Ansprechpartner der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Ein Termin ist einvernehmlich zu finden.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 26.08.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage.
Quelle: OJS 2013/S 140-244029 (2013-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-30 📅
Name: LAT Funkanlagen Service GmbH
Postanschrift: Götelstr. 132-140
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13595
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 215-374513 (2013-11-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 425384.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-282982
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 215-374513
ABl. S-Ausgabe: 156
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Siehe II.1.1)
Kurze Beschreibung:
Instandhaltung und Betriebsunterstützung für elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-27 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 228/94990📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 156-282982 (2016-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Akkumulatoren und Batterien
Referenznummer: ZT 6-1133-2017-130-17-IT3
Kurze Beschreibung:
4. Nachtrag zum bestehenden Vertrag „Instandhaltung und Betriebsunterstützung für elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)“ (ZT6-1133-2013-054-18-IT3): Lieferung von USV-Akkus.
Gesamtwert des Auftrags: 20145.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Akkumulatoren und Batterien📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von USV-Akkus.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-25 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach