Die Verwaltung des Deutschen Bundestages betreibt in ihren Liegenschaften einen MPLS-fähigen Backbone (multi-label-protocol-switching), an den eine Vielzahl (ca. 320) von GigaEthernet-fähigen Access-Switchen angeschlossen ist. Insgesamt wurden ca. 15 000 Anschlüsse ausgerollt, die den Nutzern auf Seiten der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Der Betrieb und die Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) am Netz wird grundsätzlich durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages sichergestellt. Der Deutsche Bundestag schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens einen Rahmenvertrag über die nachfolgend genannten Leistungen aus: a) pauschale Leistungen: — Hotline-Funktion (24 Std.)/technische Unterstützung, — Software-Pflege aller Komponenten inklusive des Netzwerkmanagementsystems NMS (Konfiguration, Update, Upgrade), — Hardware-Instandsetzung vor Ort oder beim Auftragnehmer /Hersteller (Modul- oder/und Komponententausch zur Wiederherstellung des SOLL-Zustandes) inklusive des Netzwerkmanagementsystems NMS, — Information und Beratung über die Weiterentwicklung der eingesetzten Produkte seitens des Herstellers. b) Leistungen nach Aufwand: — Unterstützung bei der Betriebsführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Computerunterstützung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Computerunterstützung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 27.5.2013 (Eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist) gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages betreibt in ihren Liegenschaften einen MPLS-fähigen Backbone (multi-label-protocol-switching), an den eine Vielzahl (ca. 320) von GigaEthernet-fähigen Access-Switchen angeschlossen ist. Insgesamt wurden ca. 15 000 Anschlüsse ausgerollt, die den Nutzern auf Seiten der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages betreibt in ihren Liegenschaften einen MPLS-fähigen Backbone (multi-label-protocol-switching), an den eine Vielzahl (ca. 320) von GigaEthernet-fähigen Access-Switchen angeschlossen ist. Insgesamt wurden ca. 15 000 Anschlüsse ausgerollt, die den Nutzern auf Seiten der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Der Betrieb und die Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) am Netz wird grundsätzlich durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages sichergestellt.
Der Deutsche Bundestag schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens einen Rahmenvertrag über die nachfolgend genannten Leistungen aus:
— Software-Pflege aller Komponenten inklusive des Netzwerkmanagementsystems NMS (Konfiguration, Update, Upgrade),
— Hardware-Instandsetzung vor Ort oder beim Auftragnehmer /Hersteller (Modul- oder/und Komponententausch zur Wiederherstellung des SOLL-Zustandes) inklusive des Netzwerkmanagementsystems NMS,
— Information und Beratung über die Weiterentwicklung der eingesetzten Produkte seitens des Herstellers.
b) Leistungen nach Aufwand:
— Unterstützung bei der Betriebsführung.
Beschreibung der Optionen:
Zugunsten der AG besteht die Option, den Vertrag 2x um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Referenznummer: ZT 6-1133-2013-073-18-IT3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebilet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebilet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 20 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden)
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
— Bei Insolvenz: Einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche
Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“.
— Bei einer begangenen Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellt: Eine Anlage gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (mindestens 2 500 000 EUR) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: Der Umsatz muss netto angegeben werden. Bei Unterauftragnehmern dürfen die jeweiligen Jahresumsätze summiert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (mindestens 2 500 000 EUR) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: Der Umsatz muss netto angegeben werden. Bei Unterauftragnehmern dürfen die jeweiligen Jahresumsätze summiert werden.
— Eigenerklärung über den Umsatz (mindestens 750 000) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. Es sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: Der Umsatz muss netto angegeben werden. Bei Unterauftragnehmern dürfen die jeweiligen Jahresumsätze summiert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz (mindestens 750 000) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. Es sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: Der Umsatz muss netto angegeben werden. Bei Unterauftragnehmern dürfen die jeweiligen Jahresumsätze summiert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Es müssen mindestens 2 verschiedene Auftraggeber benannt werden.
— Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Es müssen mindestens 2 verschiedene Auftraggeber benannt werden.
— Vorlage einer schriftlichen Bestätigung über die jederzeitige und den gesamten Vertragszeitraum garantierte technische/fachliche Unterstützung durch den Hersteller Cisco.
— Eigenerklärung über die beim Bieter im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Arbeitskräfte nach Berufsgruppen. Es müssen mindestens 2 Ingenieure (Inhaber eines akademisches Grades) und zehn Techniker beim Bieter beschäftigt sein.
— Vorlage von aussagekräftigen Profilen (berufliche Qualifikation, Ausbildungsnachweise, Zertifizierungen, Projekttätigkeiten) für alle für die konkrete Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Im auftragsrelevanten Bereich müssen mindestens vier Arbeitskräfte beschäftigt sein, die über ein gültiges Cisco-Zertifikat verfügen. Dabei sind mindestens 2 gültige CCIE-Zertifikate (Cisco Certified Internetwork Expert) sowie zwei CCNA-Zertifikate (Cisco Certified Network Administrator) nachzuweisen. Es können auch Eigenerklärungen, die im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung vor Vertragsschluss anhand geeigneter Unterlagen zu belegen sind, vorgelegt werden.
— Vorlage von aussagekräftigen Profilen (berufliche Qualifikation, Ausbildungsnachweise, Zertifizierungen, Projekttätigkeiten) für alle für die konkrete Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Im auftragsrelevanten Bereich müssen mindestens vier Arbeitskräfte beschäftigt sein, die über ein gültiges Cisco-Zertifikat verfügen. Dabei sind mindestens 2 gültige CCIE-Zertifikate (Cisco Certified Internetwork Expert) sowie zwei CCNA-Zertifikate (Cisco Certified Network Administrator) nachzuweisen. Es können auch Eigenerklärungen, die im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung vor Vertragsschluss anhand geeigneter Unterlagen zu belegen sind, vorgelegt werden.
— Mit Abgabe des Angebots wird bestätigt, dass die schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer in deutscher Sprache erfolgt und dass alle einzusetzenden Beschäftigten über zumindest gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die bei Bedarf nachgewiesen werden können.
— Mit Abgabe des Angebots wird bestätigt, dass die schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer in deutscher Sprache erfolgt und dass alle einzusetzenden Beschäftigten über zumindest gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die bei Bedarf nachgewiesen werden können.
— Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages (Stand: 29. November 2012), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware in der Fassung vom 1.4.2002, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages (Stand: 29. November 2012), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware in der Fassung vom 1.4.2002, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 - Vergaben
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT 6-1133-2013-073-18-IT3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 077-129884 (2013-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT6-1133-2013-073-18-IT3
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-22 📅
Name: Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
Postanschrift: Baberowweg 7
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.