Sonstiges: An der Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen werden alle geeigneten Unternehmen, die die geforderten Leistungen anbieten, beteiligt (Zuschlagskriterium: 100 % Leistung). Eine konkrete Verpflichtung für ein Unternehmen ergibt sich aus der Teilnahme an dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Teilnahme an dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an dem sich anschließenden Miniwettbewerb gem. § 4 EG Abs.6 VOL/A, in dessen Rahmen die Einzelaufträge vergeben werden. Dazu wird das Leistungsverzeichnis, bezogen auf den zu erkennenden Bedarf des jeweiligen Zollbootes, konkretisiert. Sich ergebende Nachtragsarbeiten aufgrund von Befundungen sind möglich. Die vom jeweiligen Zollboot unter Berücksichtigung seines zugelassenen Fahrgebietes erreichbaren Unternehmen der Rahmenvereinbarung werden schriftlich ca. 2 bis 4 Wochen vor Auftragsausführungsbeginn aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Um an dem Miniwettbewerb teilhaben zu können, ist eine Teilnahme des Unternehmens an der jeweiligen Bootsbegehung erforderlich. Angebote können elektronisch, mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, oder in Textform auf dem Postweg, innerhalb der Angebotsfrist, abgegeben werden. Angebote, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Erst mit Abgabe dieses verbindlichen Angebotes verpflichtet sich das Unternehmen die angebotene Leistung im Falle des Zuschlags auf sein Angebot vertragsgemäß zu erbringen. Der Zuschlag erfolgt auf das preislich günstigste Angebot (Zuschlagskriterium: 100 % Preis). Die Preisgrundlage für evtl. Nachtragsarbeiten bilden die in jeder Leistungsbeschreibung für Einzelaufträge abgefragten Stundensätze für Nachtragsarbeiten, Zuschläge für Lagermaterial und Fremdleistungen.