Gegenstand des Verfahrens ist die Veräußerung eines noch herauszumessenden unbebauten Grundstücks von voraussichtlich ca. 11 560 qm auf dem Campus der Universität Flensburg an einen in diesem Verfahren auszuwählenden Investor, verbunden mit der Verpflichtung, auf diesem Grundstück ein eingeschossiges Sportgebäude ("Sportforum") mit einer Nettogeschossfläche von ca 2 600 qm (stützfreie Gerätehalle v.a. für Fitnessgeräte, Kursräume, Funktionsräume) sowie in einem oder zwei gesonderten Wohngebäuden ca. 100 Wohneinheiten für studentisches Wohnen zu errichten. Das Sportgebäude ist für einen Zeitraum von voraussichtlich 5-7 Jahren an die Universität zu vermieten (mit Verlängerungsoption zugunsten der Universität). Für die Wohngebäude wird im Kaufvertrag eine gesicherte Zweckbindung an das studentische Wohnen vereinbart, die Frist und die Modalitäten unterliegen den Verhandlungen. Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt zumindest zum Verkehrswert. Es wird ein architektonisches Konzept von hoher gestalterischer Qualität erwartet. Konstruktion, Bauweise und Materialien sollen dieses Konzept widerspiegeln. Mit der Gebäudeform soll, bei Berücksichtigung der vorhandenen Campusbebauung, Einfluss auf die städtebauliche Raumbildung genommen werden. Sie ist an dieser Stelle von besonderer Bedeutung. Der Investor hat auch die wegemäßige und sonstige Erschließung des Vorhabens über das Campusgelände des Landes herzustellen und zu unterhalten; das Land wird die erforderlichen Wege- und Leitungsrechte einräumen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-28.
Auftragsbekanntmachung (2013-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Sporthallen
Menge oder Umfang:
S. oben II.1.5.Die Baukosten für das Sportgebäude werden grob mit ca. 4 200 000 EUR, für das/die Wohngebäude auf ca. 2 900 000 EUR und die Erschließungskosten auf ca. 2 100 000 EUR eingeschätzt (jeweils ohne MwSt). Alle Kosten sind vom Investor zu tragen.
S. oben II.1.5.Die Baukosten für das Sportgebäude werden grob mit ca. 4 200 000 EUR, für das/die Wohngebäude auf ca. 2 900 000 EUR und die Erschließungskosten auf ca. 2 100 000 EUR eingeschätzt (jeweils ohne MwSt). Alle Kosten sind vom Investor zu tragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Sporthallen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Postanschrift: Gartenstr. 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: klaus.petersen@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991451📞
Fax: +49 4315991465 📠
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 3 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen. Der Auftraggeber wählt anhand der Teilnahmebedingungen (III.2) und ggf. gemäß IV.1.2 die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren aus, welche die Vergabeunterlagen erhalten und zu Erstangeboten aufgefordert werden.
Zu I.1: Weitere Informationen sind zuvor nicht erhältlich.
Zu II.3: Die Angabe beruht auf einer Schätzung der Planungs- und Bauzeit und unterliegt der Konkretisierung im Verhandlungsverfahren. Für das Sportforum wird abhängig vom Verfahrensverlauf eine Übergabe für Ende September 2014 angestrebt.
Zu IV.1.3: Eine schrittweise Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist vorbehalten, ob und wann davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen, eine Verringerung würde stets auf der Grundlage der Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen erfolgen.
Zu IV.3.4: Die Angabe oben bezieht sich auf die Frist für die Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist). Die Frist für die (indikativen) Angebote läuft am 21.5.2013 ab.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich (soweit nicht anders bestimmt) per Post oder direkt übermittelt. Der Auftraggeber behält sich zur Beschleunigung eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail vor. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich, auch nicht per Telefax.
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Vergabe Sportforum und Studentenwohnheim Universität Flensburg. Teilnahmeantrag, nicht öffnen vor Fristablauf!“)
Für den Fall, dass den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen werden, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwer wiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch des Verfahrens (Aufhebung entsprechend § 17 EG VOB/A) vorbehalten.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 3 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen. Der Auftraggeber wählt anhand der Teilnahmebedingungen (III.2) und ggf. gemäß IV.1.2 die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren aus, welche die Vergabeunterlagen erhalten und zu Erstangeboten aufgefordert werden.
Zu I.1: Weitere Informationen sind zuvor nicht erhältlich.
Zu II.3: Die Angabe beruht auf einer Schätzung der Planungs- und Bauzeit und unterliegt der Konkretisierung im Verhandlungsverfahren. Für das Sportforum wird abhängig vom Verfahrensverlauf eine Übergabe für Ende September 2014 angestrebt.
Zu IV.1.3: Eine schrittweise Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist vorbehalten, ob und wann davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen, eine Verringerung würde stets auf der Grundlage der Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen erfolgen.
Zu IV.3.4: Die Angabe oben bezieht sich auf die Frist für die Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist). Die Frist für die (indikativen) Angebote läuft am 21.5.2013 ab.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich (soweit nicht anders bestimmt) per Post oder direkt übermittelt. Der Auftraggeber behält sich zur Beschleunigung eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail vor. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich, auch nicht per Telefax.
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Vergabe Sportforum und Studentenwohnheim Universität Flensburg. Teilnahmeantrag, nicht öffnen vor Fristablauf!“)
Für den Fall, dass den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen werden, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwer wiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch des Verfahrens (Aufhebung entsprechend § 17 EG VOB/A) vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Veräußerung eines noch herauszumessenden unbebauten Grundstücks von voraussichtlich ca. 11 560 qm auf dem Campus der Universität Flensburg an einen in diesem Verfahren auszuwählenden Investor, verbunden mit der Verpflichtung, auf diesem Grundstück ein eingeschossiges Sportgebäude ("Sportforum") mit einer Nettogeschossfläche von ca 2 600 qm (stützfreie Gerätehalle v.a. für Fitnessgeräte, Kursräume, Funktionsräume) sowie in einem oder zwei gesonderten Wohngebäuden ca. 100 Wohneinheiten für studentisches Wohnen zu errichten. Das Sportgebäude ist für einen Zeitraum von voraussichtlich 5-7 Jahren an die Universität zu vermieten (mit Verlängerungsoption zugunsten der Universität). Für die Wohngebäude wird im Kaufvertrag eine gesicherte Zweckbindung an das studentische Wohnen vereinbart, die Frist und die Modalitäten unterliegen den Verhandlungen. Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt zumindest zum Verkehrswert.
Gegenstand des Verfahrens ist die Veräußerung eines noch herauszumessenden unbebauten Grundstücks von voraussichtlich ca. 11 560 qm auf dem Campus der Universität Flensburg an einen in diesem Verfahren auszuwählenden Investor, verbunden mit der Verpflichtung, auf diesem Grundstück ein eingeschossiges Sportgebäude ("Sportforum") mit einer Nettogeschossfläche von ca 2 600 qm (stützfreie Gerätehalle v.a. für Fitnessgeräte, Kursräume, Funktionsräume) sowie in einem oder zwei gesonderten Wohngebäuden ca. 100 Wohneinheiten für studentisches Wohnen zu errichten. Das Sportgebäude ist für einen Zeitraum von voraussichtlich 5-7 Jahren an die Universität zu vermieten (mit Verlängerungsoption zugunsten der Universität). Für die Wohngebäude wird im Kaufvertrag eine gesicherte Zweckbindung an das studentische Wohnen vereinbart, die Frist und die Modalitäten unterliegen den Verhandlungen. Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt zumindest zum Verkehrswert.
Es wird ein architektonisches Konzept von hoher gestalterischer Qualität erwartet. Konstruktion, Bauweise und Materialien sollen dieses Konzept widerspiegeln. Mit der Gebäudeform soll, bei Berücksichtigung der vorhandenen Campusbebauung, Einfluss auf die städtebauliche Raumbildung genommen werden. Sie ist an dieser Stelle von besonderer Bedeutung.
Es wird ein architektonisches Konzept von hoher gestalterischer Qualität erwartet. Konstruktion, Bauweise und Materialien sollen dieses Konzept widerspiegeln. Mit der Gebäudeform soll, bei Berücksichtigung der vorhandenen Campusbebauung, Einfluss auf die städtebauliche Raumbildung genommen werden. Sie ist an dieser Stelle von besonderer Bedeutung.
Der Investor hat auch die wegemäßige und sonstige Erschließung des Vorhabens über das Campusgelände des Landes herzustellen und zu unterhalten; das Land wird die erforderlichen Wege- und Leitungsrechte einräumen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
S. oben II.1.5.
Die Baukosten für das Sportgebäude werden grob mit ca. 4 200 000 EUR, für das/die Wohngebäude auf ca. 2 900 000 EUR und die Erschließungskosten auf ca. 2 100 000 EUR eingeschätzt (jeweils ohne MwSt). Alle Kosten sind vom Investor zu tragen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption für die Anmietung des Sportforums durch die Universität auf weitere 5 Jahre.
Dauer: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flensburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Am Verhandlungsverfahren können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingung geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet, die also die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind oder der jeweilige Nachweis durch Verweis auf Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis erbracht wird. Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen über eine Nachforderung.
Am Verhandlungsverfahren können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingung geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet, die also die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind oder der jeweilige Nachweis durch Verweis auf Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis erbracht wird. Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen über eine Nachforderung.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf das Ende der Teilnahmeantragsfrist (IV.3.4). Die Erklärungen und Nachweise sind unter Bezugnahme auf die in dieser Bekanntmachung verwendeten Nummerierungen und ggf. Kürzel der Leistungsbereiche zu ordnen und von den dadurch angesprochenen verantwortlichen Unternehmen zu erbringen.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf das Ende der Teilnahmeantragsfrist (IV.3.4). Die Erklärungen und Nachweise sind unter Bezugnahme auf die in dieser Bekanntmachung verwendeten Nummerierungen und ggf. Kürzel der Leistungsbereiche zu ordnen und von den dadurch angesprochenen verantwortlichen Unternehmen zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen; es sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich einzeln vom jeweils verantwortlichen Unternehmen vorzulegen. Die Zuordnung zu Leistungsbereichen ist in der Bewerbung darzulegen. Die oben III.1.3 genannten Anforderungen sind zu beachten, soweit für den Teilnahmeantrag bedeutsam.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen; es sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich einzeln vom jeweils verantwortlichen Unternehmen vorzulegen. Die Zuordnung zu Leistungsbereichen ist in der Bewerbung darzulegen. Die oben III.1.3 genannten Anforderungen sind zu beachten, soweit für den Teilnahmeantrag bedeutsam.
Die Erklärungen und Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte wie Nachunternehmer, Gesellschafter) das verantwortliche Unternehmen für die Investition und Strukturierung (auch als Gesellschafter einer Projektgesellschaft) I), umfassen. Die Benennung eines verantwortlichen Bauunternehmens (Generalbauunternehmer oder Hauptgewerke) [B] und eines Architekten oder Generalplaners P) ist nicht zwingend, aber zwecks Darlegung der umfassenden Leistungsfähigkeit und Verbesserung der Aussichten bei der Teilnehmerauswahl (nach IV.1.2) empfehlenswert. Die Benennung solcher Unternehmen wird bei Eignungsprüfung und Teilnehmerauswahl nur berücksichtigt, wenn für dieses die Eignungsnachweise für den Bereich B bzw. P vorliegen.
Die Erklärungen und Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte wie Nachunternehmer, Gesellschafter) das verantwortliche Unternehmen für die Investition und Strukturierung (auch als Gesellschafter einer Projektgesellschaft) I), umfassen. Die Benennung eines verantwortlichen Bauunternehmens (Generalbauunternehmer oder Hauptgewerke) [B] und eines Architekten oder Generalplaners P) ist nicht zwingend, aber zwecks Darlegung der umfassenden Leistungsfähigkeit und Verbesserung der Aussichten bei der Teilnehmerauswahl (nach IV.1.2) empfehlenswert. Die Benennung solcher Unternehmen wird bei Eignungsprüfung und Teilnehmerauswahl nur berücksichtigt, wenn für dieses die Eignungsnachweise für den Bereich B bzw. P vorliegen.
Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten (z. B. eine Projektgesellschaft auf ihre Gesellschafter oder auf Nachunternehmer) berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant, also z. B. Umsatzangaben usw.). Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung des Auftraggebers zu führen. Eine vollständige Nachunternehmerliste über alle einzelnen Leistungen ist nicht erforderlich. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Anträge, der Eignung sowie ggf. einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Auswahlkriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme an den Verhandlungen zugelassen werden.
Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten (z. B. eine Projektgesellschaft auf ihre Gesellschafter oder auf Nachunternehmer) berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant, also z. B. Umsatzangaben usw.). Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung des Auftraggebers zu führen. Eine vollständige Nachunternehmerliste über alle einzelnen Leistungen ist nicht erforderlich. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Anträge, der Eignung sowie ggf. einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Auswahlkriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme an den Verhandlungen zugelassen werden.
Angaben und Formalitäten persönliche Lage:
PL1 (I, B, P): Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, auf Anforderung auch Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
PL2 (I, B, P): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder folgende Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit:
PL2.1: Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
PL2.1: Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
PL2.2: Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
PL2.3: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die
Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt,
PL2.4: Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
PL2.5: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
PL3 (I, B): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
PL3 (I, B): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
PL4 (I, B): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, anderenfalls Nachweis über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit.
PL4 (I, B): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, anderenfalls Nachweis über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1 (I, B, P): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (I, P) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für Bauunternehmen (B): Gesamtumsatz für Bauleistungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1 (I, B, P): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (I, P) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für Bauunternehmen (B): Gesamtumsatz für Bauleistungen
WL2 (I): Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen Finanzierers über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erarbeitung und Durchführung einer Finanzierung in Bezug auf Investitionen mindestens in der in dieser Bekanntmachung für die Investitionen genannten Größenordnung mit dem Bewerber (ausreichend ist bei mehreren Erklärungen, dass die Größenordnung kumulativ erreicht wird) - spätere Festlegung bei mehreren Finanzierern oder Wechsel möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2 (I): Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen Finanzierers über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erarbeitung und Durchführung einer Finanzierung in Bezug auf Investitionen mindestens in der in dieser Bekanntmachung für die Investitionen genannten Größenordnung mit dem Bewerber (ausreichend ist bei mehreren Erklärungen, dass die Größenordnung kumulativ erreicht wird) - spätere Festlegung bei mehreren Finanzierern oder Wechsel möglich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1: Referenzen: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Leistungsabschluss nicht vor 2008), jeweils möglichst mit Angabe von Art des Projekts, ggf. des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Gebäudefläche, Investitionsvolumen, erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum, ggf. Fertigstellungsdatum, und zwar
TL1: Referenzen: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Leistungsabschluss nicht vor 2008), jeweils möglichst mit Angabe von Art des Projekts, ggf. des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Gebäudefläche, Investitionsvolumen, erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum, ggf. Fertigstellungsdatum, und zwar
TL 1.1 (I): für Investor bezogen auf (nach Volumen und möglichst auch Nutzungsart vergleichbare) Investitionsprojekte im Hochbau.
TL 1.2 (B): für Bauunternehmen bezogen auf Bauleistungen im Hochbau für nach Umfang und möglichst auch Nutzungsart vergleichbare Hochbauvorhaben, möglichst als Schlüsselfertigprojekt.
TL 1.3 (P): für Planer bezogen auf Planungsleistungen für nach Volumen und möglichst auch Nutzungsart vergleichbare Hochbauvorhaben.
TL2 (B, P): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, im Bereich B gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, im Bereich P gegliedert nach Führungskräften, weiteren Architekten/Ingenieuren mit Hochschul-/Fachhochschulabschluss, sonstigen Mitarbeitern.
TL2 (B, P): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, im Bereich B gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, im Bereich P gegliedert nach Führungskräften, weiteren Architekten/Ingenieuren mit Hochschul-/Fachhochschulabschluss, sonstigen Mitarbeitern.
TL3 (I): Vorstellung des Bewerbers/Investors (bzw. des für den Leistungsbereich I verantwortlichen Unternehmens), aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines Projekts des vorliegenden Zuschnitts ergibt, insbesondere Erläuterung der geplanten Struktur bei Auftragserteilung im Sinne von III.1.3, möglichst aussagekräftige Vorstellung eines Projektleiters. Bei Bewerbergemeinschaften Nennung eines Unternehmens als Bevollmächtigten Vertreter (auch für das weitere Vergabeverfahren).
TL3 (I): Vorstellung des Bewerbers/Investors (bzw. des für den Leistungsbereich I verantwortlichen Unternehmens), aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines Projekts des vorliegenden Zuschnitts ergibt, insbesondere Erläuterung der geplanten Struktur bei Auftragserteilung im Sinne von III.1.3, möglichst aussagekräftige Vorstellung eines Projektleiters. Bei Bewerbergemeinschaften Nennung eines Unternehmens als Bevollmächtigten Vertreter (auch für das weitere Vergabeverfahren).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragliche Regelungen und dingliche Sicherungen zur Gewährleistung des Nutzungszwecks, Gestaltung unterliegt den Verhandlungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung des Kaufpreises für das Grundstück bei Übergabe, Einzelheiten unterliegen den Verhandlungen. Die Investition erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Investors. Das Land zahlt keine Entgelte. Die Universität Flensburg übernimmt lediglich die befristete Anmietung des Sportforums.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlung des Kaufpreises für das Grundstück bei Übergabe, Einzelheiten unterliegen den Verhandlungen. Die Investition erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Investors. Das Land zahlt keine Entgelte. Die Universität Flensburg übernimmt lediglich die befristete Anmietung des Sportforums.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber - auch Einzelbewerber - haben die beabsichtigte Struktur einschließlich des vorgesehenen Vertragspartners des Auftraggebers anzugeben, insbesondere, ob dies eine Projektgesellschaft als Ein-Zweck-Gesellschaft sein soll/ist. Bewerbungen von Projektgesellschaften als Ein-Zweck-Gesellschaften für die Durchführung des Auftrags sind möglich, alternativ ist – auch beim Einzelbewerber – unter in den Vergabeunterlagen vorgesehenen und zu verhandelnden Voraussetzungen eine Überleitung auf die Ein-Zweck-Gesellschaft möglich und kann vom Auftraggeber ggf. auch gefordert werden. Diese Voraussetzungen betreffen die Einbindung des Bewerbers/Investors in das Haftungs- und Sicherheitenkonzept. Soweit bereits ein verantwortliches Bauunternehmen und/oder ein Planer) in der Bewerbung benannt wird (dies ist nicht zwingend, aber zu empfehlen), ist auch dessen Einbindung betroffen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber - auch Einzelbewerber - haben die beabsichtigte Struktur einschließlich des vorgesehenen Vertragspartners des Auftraggebers anzugeben, insbesondere, ob dies eine Projektgesellschaft als Ein-Zweck-Gesellschaft sein soll/ist. Bewerbungen von Projektgesellschaften als Ein-Zweck-Gesellschaften für die Durchführung des Auftrags sind möglich, alternativ ist – auch beim Einzelbewerber – unter in den Vergabeunterlagen vorgesehenen und zu verhandelnden Voraussetzungen eine Überleitung auf die Ein-Zweck-Gesellschaft möglich und kann vom Auftraggeber ggf. auch gefordert werden. Diese Voraussetzungen betreffen die Einbindung des Bewerbers/Investors in das Haftungs- und Sicherheitenkonzept. Soweit bereits ein verantwortliches Bauunternehmen und/oder ein Planer) in der Bewerbung benannt wird (dies ist nicht zwingend, aber zu empfehlen), ist auch dessen Einbindung betroffen.
Bewirbt sich eine Projektgesellschaft oder ein anderer Einzelbewerber, gelten für die Beziehungen zu Dritten wie Gesellschaftern oder benannten verantwortlich ausführenden Unternehmen die vorgenannten Voraussetzungen entsprechend.
Hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft tritt mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber dem Auftraggeber ein; Änderungen setzen eine Zustimmung des Auftraggebers voraus, die in seinem Ermessen liegt und auch von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann. Dies gilt jedoch nicht für externe Finanzierer (WL2).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft tritt mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber dem Auftraggeber ein; Änderungen setzen eine Zustimmung des Auftraggebers voraus, die in seinem Ermessen liegt und auch von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann. Dies gilt jedoch nicht für externe Finanzierer (WL2).
Jedenfalls gilt: Bewerbergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Mehrfachbewerbungen (parallele Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften oder an einer solchen und als Einzelbewerber) sind zum Schutz des Geheimwettbewerbs grundsätzlich ausgeschlossen. Die Einbindung desselben Nachunternehmers oder externen Finanzierers durch verschiedene Bewerber/Bieter ist zulässig, wenn der Geheimwettbewerb gewahrt bleibt, insbesondere der Nachunternehmer keinen bestimmenden Einfluss auf die Angebotsinhalte verschiedener Bieter oder Kenntnis von deren Angebotspreisen erlangt; auch darf die Beteiligung nicht dazu führen, dass ein Bieter den Angebotsinhalt eines anderen erschließen kann. Der Auftraggeber kann diesbezügliche Nachweise (auch unmittelbar vom Nachunternehmer) verlangen. Verstöße gegen den Geheimwettbewerb ziehen grundsätzlich den Ausschluss aller Beteiligten vom Verfahren nach sich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen (parallele Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften oder an einer solchen und als Einzelbewerber) sind zum Schutz des Geheimwettbewerbs grundsätzlich ausgeschlossen. Die Einbindung desselben Nachunternehmers oder externen Finanzierers durch verschiedene Bewerber/Bieter ist zulässig, wenn der Geheimwettbewerb gewahrt bleibt, insbesondere der Nachunternehmer keinen bestimmenden Einfluss auf die Angebotsinhalte verschiedener Bieter oder Kenntnis von deren Angebotspreisen erlangt; auch darf die Beteiligung nicht dazu führen, dass ein Bieter den Angebotsinhalt eines anderen erschließen kann. Der Auftraggeber kann diesbezügliche Nachweise (auch unmittelbar vom Nachunternehmer) verlangen. Verstöße gegen den Geheimwettbewerb ziehen grundsätzlich den Ausschluss aller Beteiligten vom Verfahren nach sich.
Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit der Zusammenarbeit abzufordern.
Für die Teilnahme gelten im Übrigen die Anforderungen gemäß III.2.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den als grundsätzlich geeignet qualifizierten Bewerbern werden nötigenfalls die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt:
A.) Plausible Darlegung der Befähigung zur Durchführung des Projekts in dem Team der jeweiligen Bewerbung (Gewichtung: 10 %).
B.) Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit des Investors [I] (40%), ferner (soweit benannt) des Bauunternehmens [B] (30%) und des Planers [P] (20%), jeweils nach Maßgabe der nachfolgend genannten Kriterien und Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung, und zwar bezogen jeweils auf:
B.) Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit des Investors [I] (40%), ferner (soweit benannt) des Bauunternehmens [B] (30%) und des Planers [P] (20%), jeweils nach Maßgabe der nachfolgend genannten Kriterien und Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung, und zwar bezogen jeweils auf:
B.1) Art der Referenzen - gute Vergleichbarkeit – (30 %),
B.2) Qualität der Referenzen (30 %) und
B.3) Zahl der Referenzen (20%),
B.4) Personalstärke [B und P] bzw. [I] Qualifikation der Projektleitung (10 %).
B.5) Umsatzstärke (10 %).
Nähere Angaben zur Bewertungsmethode der Auswahlkriterien: Die Bewertung der o.a. Kriterien und Unterkriterien erfolgt grundsätzlich qualitativ auf einer fünfstufigen Punkte-Skala (sehr gut (10), gut (8), vollbefriedigend (6), befriedigend (4),ausreichend (2); nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht berücksichtigt werden), wobei die vergebene Bewertung ggf. in Bezug zur Höchstpunktzahl gesetzt (Referenzierung) und dadurch relativ auf das Bewerberfeld gestaltet wird.
Nähere Angaben zur Bewertungsmethode der Auswahlkriterien: Die Bewertung der o.a. Kriterien und Unterkriterien erfolgt grundsätzlich qualitativ auf einer fünfstufigen Punkte-Skala (sehr gut (10), gut (8), vollbefriedigend (6), befriedigend (4),ausreichend (2); nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht berücksichtigt werden), wobei die vergebene Bewertung ggf. in Bezug zur Höchstpunktzahl gesetzt (Referenzierung) und dadurch relativ auf das Bewerberfeld gestaltet wird.
In die Bewertung der Unterkriterien B.1 und B.2 (Art und Qualität von Referenzen) werden maximal fünf Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt wurden (sonst erfolgt die Auswahl nach Größe), einbezogen und qualitativ gewertet.
Die für die einzelnen Referenzprojekte vergebenen Punktzahlen werden aufaddiert.
Dies gilt auch bei weniger als fünf benannten Referenzen. Um die Bewertung relativ auf das Bewerberfeld zu gestalten, erfolgt eine Referenzierung, wenn bei zumindest einer Bewerbung im Bewerberfeld durch die Addition die Höchstpunktzahl der Skala (10 = sehr gut) überschritten wird, und zwar, indem die insoweit beste Bewerbung im Bewerberfeld auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen je nach vergebener Punktzahl dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden (Dreisatz).
Dies gilt auch bei weniger als fünf benannten Referenzen. Um die Bewertung relativ auf das Bewerberfeld zu gestalten, erfolgt eine Referenzierung, wenn bei zumindest einer Bewerbung im Bewerberfeld durch die Addition die Höchstpunktzahl der Skala (10 = sehr gut) überschritten wird, und zwar, indem die insoweit beste Bewerbung im Bewerberfeld auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen je nach vergebener Punktzahl dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden (Dreisatz).
Eine entsprechende Referenzierung erfolgt bei der qualitativen Bewertung (A., B.1, B.2, B.4 [nur I]) auch, wenn keine Bewerbung bezüglich eines Kriteriums die Höchstpunktzahl erreicht.
Bei den quantitativen Unterkriterien B.4 [B und P] und B.5 (Personalstärke und Umsatzstärke) wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre berücksichtigt, beim Kriterium B.3 (Zahl der Referenzen) die Gesamtzahl im zugelassenen Zeitraum; der jeweils höchste Wert im geeigneten Bewerberfeld erhält die Höchstpunktzahl, der geringste die Mindestpunktzahl (ebenso falls die Angaben trotz formaler Vollständigkeit eine genaue Aussage nicht zulassen), dazwischen wird linear interpoliert. Hinweis: Die Zuschlagskriterien für den Vergleich der späteren Angebote werden erst mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben (vgl. IV.2.1).
Bei den quantitativen Unterkriterien B.4 [B und P] und B.5 (Personalstärke und Umsatzstärke) wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre berücksichtigt, beim Kriterium B.3 (Zahl der Referenzen) die Gesamtzahl im zugelassenen Zeitraum; der jeweils höchste Wert im geeigneten Bewerberfeld erhält die Höchstpunktzahl, der geringste die Mindestpunktzahl (ebenso falls die Angaben trotz formaler Vollständigkeit eine genaue Aussage nicht zulassen), dazwischen wird linear interpoliert. Hinweis: Die Zuschlagskriterien für den Vergleich der späteren Angebote werden erst mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben (vgl. IV.2.1).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gmsh
Klaus Petersen
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 3 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen. Der Auftraggeber wählt anhand der Teilnahmebedingungen (III.2) und ggf. gemäß IV.1.2 die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren aus, welche die Vergabeunterlagen erhalten und zu Erstangeboten aufgefordert werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 3 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen. Der Auftraggeber wählt anhand der Teilnahmebedingungen (III.2) und ggf. gemäß IV.1.2 die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren aus, welche die Vergabeunterlagen erhalten und zu Erstangeboten aufgefordert werden.
Zu I.1: Weitere Informationen sind zuvor nicht erhältlich.
Zu II.3: Die Angabe beruht auf einer Schätzung der Planungs- und Bauzeit und unterliegt der Konkretisierung im Verhandlungsverfahren. Für das Sportforum wird abhängig vom Verfahrensverlauf eine Übergabe für Ende September 2014 angestrebt.
Zu IV.1.3: Eine schrittweise Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist vorbehalten, ob und wann davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen, eine Verringerung würde stets auf der Grundlage der Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen erfolgen.
Zu IV.1.3: Eine schrittweise Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist vorbehalten, ob und wann davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen, eine Verringerung würde stets auf der Grundlage der Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen erfolgen.
Zu IV.3.4: Die Angabe oben bezieht sich auf die Frist für die Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist). Die Frist für die (indikativen) Angebote läuft am 21.5.2013 ab.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich (soweit nicht anders bestimmt) per Post oder direkt übermittelt. Der Auftraggeber behält sich zur Beschleunigung eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail vor. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich, auch nicht per Telefax.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich (soweit nicht anders bestimmt) per Post oder direkt übermittelt. Der Auftraggeber behält sich zur Beschleunigung eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail vor. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich, auch nicht per Telefax.
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Vergabe Sportforum und Studentenwohnheim Universität Flensburg. Teilnahmeantrag, nicht öffnen vor Fristablauf!“)
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Vergabe Sportforum und Studentenwohnheim Universität Flensburg. Teilnahmeantrag, nicht öffnen vor Fristablauf!“)
Für den Fall, dass den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen werden, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwer wiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch des Verfahrens (Aufhebung entsprechend § 17 EG VOB/A) vorbehalten.
Für den Fall, dass den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen werden, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwer wiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch des Verfahrens (Aufhebung entsprechend § 17 EG VOB/A) vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Auch kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden (§ 114 Abs. 1 S. 1 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 021-032505 (2013-01-28)
Ergänzende Angaben (2014-08-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben