Jahresabschlussprüfung
Prüfung und Testierung der nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Jahresabschlüsse und der Lageberichte der 13 hessischen Hochschulen (5 Universitäten-im Fall der Stiftungsuniversität Frankfurt nur Prüfung der Überleitung des HGB-Einzelabschlusses auf die HB II (sog. „Konzernpackage“), 5 Fachhochschulen, 2 Kunsthochschulen, Hochschule Geisenheim) der Jahre 2013 und 2014 gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG, Prüfung der Einzelabschlüsse hinsichtlich konzern-, ressort- und landesspezifischer Erfordernisse (Teilkonzern HMWK, Gesamtkonzern Land Hessen) inklusive anlassbezogener, prüfungsnaher Beratung des Ministeriums zu hochschulspezifischen Themen der Rechnungslegung sowie Erstellung eines „management letters“ je geprüftem Einzelabschluss für die abschlusserstellende Einrichtung sowie den Auftraggeber.
Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Die geprüften, ggf. noch nicht testierten Jahresabschlüsse müssen gemäß § 5 HFVO bis zum 31. März des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres vorgelegt werden. Die Prüfberichte sind dem HMWK bis zum 31. Mai des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres vorzulegen, soweit keine anderen Terminvorgaben des HMdF zum Jahresabschluss erlassen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-05.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-08-05
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Auftragsbekanntmachung
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