Jahresabschlussprüfungen und Testat der Jahresabschlüsse, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse einzelner Hochschulen und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen zu beauftragen. Der Auftrag soll als Rahmenvertrag abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Der Rahmenvertrag soll sich auf die Jahre 2014 - 2018 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Die durchzuführenden Prüfungen richten sich nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), der Betriebsanweisung für Landesbetriebe, der Bilanzierungsrichtlinie (3. Auflage Stand 01.10.2010), der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst den Verwaltungsvorschriften, des Handelsgesetzbuches (HGB, §§ 316 ff), des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HgrG), der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. erlassenen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HgrG (IDW-Prüfungsstandards). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat ferner im Rahmen des Jahresabschlussprüfung vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen und darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht bzw. in gesonderten Abschnitten des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Prüfung § 53 HGrG sollen ausgewählte Bereiche und Verfahren der Datenverarbeitung (IT-Sicherheit) sowie die Erfordernisse eines hochschulgerechten Risikomanagements geprüft werden. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll in diesem Zusammenhang auch über die Anlage- und Beteiligungsstrategie Bericht erstatten. Im Rahmen des vereinbarten Prüfungsumfangs können jährlich wechselnde Schwerpunktprüfungen vereinbart werden. Bei Hochschulen und Einrichtungen, die keine eigene Innenrevision eingerichtet haben, müssen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die vorgeschriebene jährliche unvermutete Kassenprüfung sinngemäß nach den VV zu § 78 LHO als Zusatzaufgabe übernehmen (VV Nr. 1.11.3 zu § 26 LHO) .
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-07-01
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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