Die Stadt Bochum schreibt den Jahresbedarf Papier der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen im Offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag beginnt am 01.04.2013 und endet am 31.03.2014. Die Vergabe erfolgt über fünf Vergabelose (je Stadt ein Los). Es können daher auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden. Es handelt sich um ca. 204.242.500 Blatt Papier unterschiedlicher Art: Los 1: Stadt Bochum 16.100.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier 10.300.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff Los 2: Stadt Dortmund 57.437.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier 3.500.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff Los 3: Stadt Gelsenkirchen 19.800.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier Los 4: Stadt Essen 60.650.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier Los 5: Stadt Hagen 25.352.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier 11.102.500 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff V e r t r a g s p a r t n e r Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der einzelnen Städte, die dem Leistungsverzeichnis beigefügt sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-22.
Auftragsbekanntmachung (2013-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kopierpapier und xerografisches Papier
Menge oder Umfang: Es handelt sich um ca. 204.242.500 Blatt Papier für alle Städte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kopierpapier und xerografisches Papier📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2-6
Postleitzahl: 44777
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bochum.de🌏
E-Mail: mnoell@bochum.de📧
Telefon: +49 2349104447📞
Fax: +49 234910794447 📠
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Landes unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ bereit gestellt. Dort können die Vergabeunterlagen heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Landes unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ bereit gestellt. Dort können die Vergabeunterlagen heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bochum schreibt den Jahresbedarf Papier der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen im Offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag beginnt am 01.04.2013 und endet am 31.03.2014. Die Vergabe erfolgt über fünf Vergabelose (je Stadt ein Los). Es können daher auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden. Es handelt sich um ca. 204.242.500 Blatt Papier unterschiedlicher Art:
Die Stadt Bochum schreibt den Jahresbedarf Papier der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen im Offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag beginnt am 01.04.2013 und endet am 31.03.2014. Die Vergabe erfolgt über fünf Vergabelose (je Stadt ein Los). Es können daher auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden. Es handelt sich um ca. 204.242.500 Blatt Papier unterschiedlicher Art:
Los 1: Stadt Bochum
16.100.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
10.300.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
Los 2: Stadt Dortmund
57.437.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
3.500.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
Los 3: Stadt Gelsenkirchen
19.800.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
Los 4: Stadt Essen
60.650.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
Los 5: Stadt Hagen
25.352.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
11.102.500 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
V e r t r a g s p a r t n e r
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der einzelnen Städte, die dem Leistungsverzeichnis beigefügt sind.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der einzelnen Städte, die dem Leistungsverzeichnis beigefügt sind.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Stadt Bochum
Kurze Beschreibung: Jahresliefervertrag Papier für die Stadt Bochum
Menge oder Umfang: 16.100.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier10.300.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
16.100.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
10.300.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
3) Menge oder Umfang:Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR
3) Menge oder Umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stadt Dortmund
Kurze Beschreibung: Jahresliefervertrag Papier
Menge oder Umfang: Los 2: Stadt Dortmund57.437.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier3.500.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
Los 2: Stadt Dortmund
57.437.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
3.500.000 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Stadt Gelsenkirchen
Menge oder Umfang: Los 3: Stadt Gelsenkirchen19.800.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
Los 3: Stadt Gelsenkirchen
19.800.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Stadt Essen
Menge oder Umfang: Los 4: Stadt Essen60.650.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
Los 4: Stadt Essen
60.650.000 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Stadt Hagen
Menge oder Umfang: Los 5: Stadt Hagen25.352.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier11.102.500 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
Los 5: Stadt Hagen
25.352.500 Blatt Papier aus 100 % Altpapier
11.102.500 Blatt Papier aus Holzfaserrohstoff
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: StBo ZD21 OV 01_2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bochum
Gelsenkirchen
Hagen
Essen
Dortmund
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Unterzeichnung der ausgefüllten Eigenerklärung sind die formalen Voraussetzungen zur Erteilung eines öffentlichen Auftrages erfüllt. Statt der Eigenerklärung wird auch die Einreichung eines gültigen Präqualifizieurngsnachweises gem. § 7 (4) EG VOL/A anerkannt. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens ist die Eigenerklärung oder der Präqualifizierungsnachweis dieses Unternehmens auf Verlangen vorzulegen.
Mit Unterzeichnung der ausgefüllten Eigenerklärung sind die formalen Voraussetzungen zur Erteilung eines öffentlichen Auftrages erfüllt. Statt der Eigenerklärung wird auch die Einreichung eines gültigen Präqualifizieurngsnachweises gem. § 7 (4) EG VOL/A anerkannt. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens ist die Eigenerklärung oder der Präqualifizierungsnachweis dieses Unternehmens auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit Unterzeichnung der ausgefüllten Eigenerklärung sind die formalen Voraussetzungen zur Erteilung eines öffentlichen Auftrages erfüllt. Statt der Eigenerklärung wird auch die Einreichung eines gültigen Präqualifizieurngsnachweises gem. § 7 (4) EG VOL/A anerkannt. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens ist die Eigenerklärung oder der Präqualifizierungsnachweis dieses Unternehmens auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit Unterzeichnung der ausgefüllten Eigenerklärung sind die formalen Voraussetzungen zur Erteilung eines öffentlichen Auftrages erfüllt. Statt der Eigenerklärung wird auch die Einreichung eines gültigen Präqualifizieurngsnachweises gem. § 7 (4) EG VOL/A anerkannt. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens ist die Eigenerklärung oder der Präqualifizierungsnachweis dieses Unternehmens auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Unterzeichnung der ausgefüllten Eigenerklärung sind die formalen Voraussetzungen zur Erteilung eines öffentlichen Auftrages erfüllt. Statt der Eigenerklärung wird auch die Einreichung eines gültigen Präqualifizieurngsnachweises gem. § 7 (4) EG VOL/A anerkannt. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens ist die Eigenerklärung oder der Präqualifizierungsnachweis dieses Unternehmens auf Verlangen vorzulegen.
Mit Unterzeichnung der ausgefüllten Eigenerklärung sind die formalen Voraussetzungen zur Erteilung eines öffentlichen Auftrages erfüllt. Statt der Eigenerklärung wird auch die Einreichung eines gültigen Präqualifizieurngsnachweises gem. § 7 (4) EG VOL/A anerkannt. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens ist die Eigenerklärung oder der Präqualifizierungsnachweis dieses Unternehmens auf Verlangen vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
vgl. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der einzelnen Städte in den Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: StBo ZD21 OV 01_2013
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Landes unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ bereit gestellt. Dort können die Vergabeunterlagen heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Telefon: +49 2931822759📞
Internetadresse: www.bezregarnsberg.nrw.de🌏
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I 1 aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen ( § 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I 1 aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen ( § 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: vgl. Ziffer VI.4.1 oder I.1
Quelle: OJS 2013/S 040-064166 (2013-02-22)