JSS_Projekte/Beschaffung Wellenbremsscheibe VT 648

Deutsche Bahn AG

Vergabevermerk No. 10025738;
Beschaffung von 1.877 Wellenbremsscheiben 550x110x183.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Scheibenbremsen
Menge oder Umfang: 1877.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Scheibenbremsen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Postleitzahl: 80634
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/de/start.html 🌏
E-Mail: carsten.j.peters@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 8913083176 📞
Fax: +49 8913083168 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 133-231013
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Die ausschließliche Abgabe des Angebotes auf elektronischem Wege per E-Mail, Telefax, o.ä. kann nicht akzeptiert werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabevermerk No. 10025738;
Beschaffung von 1.877 Wellenbremsscheiben 550x110x183.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Sechs einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für die Deutsche Bahn AG à jeweils sechs Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Referenznummer: 13TEE04982
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werke der Deutschen Bahn AG/Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Berufsregister oder aus dem Register der Industrie- und Handelskammer oder eines gleichwertigen Dokumentes des dem Herkunftsland des Bieters.
2.Erklärung über das Nichtvorliegen eines Insolvenz-, bzw. Liquiditätsverfahrens über das Vermögen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Lieferantenselbstauskunft gemäß Vordruck mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Der Vordruck ist bei der in I.1 genannten Kontaktstelle erhältlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss ein Zertifikat der Bahntauglichkeit, ausgestellt durch die DB Systemtechnik GmbH in Minden/Westfalen, für eine Bremsscheibe vorlegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Fester Preis entsprechend den Zahlungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Bahn AG, bzw. gemäß Rahmenvertrag.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: TEE22 – Sourcing Mechanikmaterialien
Dr. Peters, Carsten J.
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/default.aspx 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2014-09-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2013/S 133-231013 (2013-07-08)