Käfigausstattung für Service-Einheit-Kleinnager (SEK)

Universitätsklinikum Jena

Das UK Jena / SEK plant eine Erweiterung der gemischten IVC-konventionellen Haltung von Mäusen und Ratten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von labortechnischen Anlagen
Menge oder Umfang:
— ca. 9.000 Käfige mit 500 cm² bzw 900 cm² Grundfläche nebst Zuhehör in IVC und konventioneller Ausstattung (Hauben, Deckel, Flaschen 270 ml und 700 ml, Nippel, Klammern). Material mindestens PSU.— ca. 70 rollbare Regale nebst Zubehör für o.g. IVC und konventionelle Käfige, Abmessungen 1 500x500x1 950mm, Raddurchmesser max. 80 mm, zur Aufnahme von mindestens 70 Käfigen pro Regal. Alle Teile und Zubehör voll autoklavierbar.— ca. 4 passende Gebläseeinheiten, Volumenstrom als Hauptverfahrensparameter, nebst Zubehör (Zugbalgen, Kupplungen, Zugunterbrecher). Zubehör voll autoklavierbar.— Logistikmaterial für Flaschen nebst Zubehör (Flaschenkörbe: 18 Flaschen pro Korb, Korbdeckel, Transportwagen für 15 bzw 24 Körbe).— Logistikmaterial für Käfige und Zubehör (Transportwagen für mindestens 140 Käfige pro Wagen, 1 500x500x1 860 mm, Radduchmesser >=100 mm)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von labortechnischen Anlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Jena
Postanschrift: Stabsstelle Vergabe Paul-Schneider-Str. 2
Postleitzahl: 07740
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: http://www.uniklinikum-jena.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@med.uni-jena.de 📧
Telefon: +49 36419320180 📞
Fax: +49 36419320082 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 145-251659
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Namen und Anschrift des bereits ausgewählten Wirtschaftsteilnehmers: TECNIPLAST Deutschland GmbH 82383 Hohenpeissenberg Bahnhofstraße 69 Fragen zum Verfahren sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per Mail,an die Stabsstelle Vergabe zu richten. Auf die Notwendigkeit der kurfristigen Vorlage der Muster wird hier nochmals verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das UK Jena / SEK plant eine Erweiterung der gemischten IVC-konventionellen Haltung von Mäusen und Ratten.
Menge oder Umfang:
— ca. 9.000 Käfige mit 500 cm² bzw 900 cm² Grundfläche nebst Zuhehör in IVC und konventioneller Ausstattung (Hauben, Deckel, Flaschen 270 ml und 700 ml, Nippel, Klammern). Material mindestens PSU.
— ca. 70 rollbare Regale nebst Zubehör für o.g. IVC und konventionelle Käfige, Abmessungen 1 500x500x1 950mm, Raddurchmesser max. 80 mm, zur Aufnahme von mindestens 70 Käfigen pro Regal. Alle Teile und Zubehör voll autoklavierbar.
— ca. 4 passende Gebläseeinheiten, Volumenstrom als Hauptverfahrensparameter, nebst Zubehör (Zugbalgen, Kupplungen, Zugunterbrecher). Zubehör voll autoklavierbar.
— Logistikmaterial für Flaschen nebst Zubehör (Flaschenkörbe: 18 Flaschen pro Korb, Korbdeckel, Transportwagen für 15 bzw 24 Körbe).
— Logistikmaterial für Käfige und Zubehör (Transportwagen für mindestens 140 Käfige pro Wagen, 1 500x500x1 860 mm, Radduchmesser >=100 mm)
Beschreibung der Optionen:
Nachkauf bzw Aufrüstung bestehender Infrastruktur von ca. 12 IVCs mit 500 / 900 cm² Grundfläche nebst Zubehör und 4 Gebläseeinheiten.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Referenznummer: 961.N.13.128
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DEG 03
Jena
Forschungszentrum Lobeda
Erlanger Allee 101

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Erklärung § 6EG Nr.4 VOL/A
mit Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise, dass das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
Aktuelle Bankerklärung zur gegenwärtigen Finanz- und
Liquiditätslage des Bieters.
Gesamtumsatz des Unternehmers der letzten 3
Geschäftsjahre und insofern zutreffend der Umsatz der
für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Systemkompatibilität zur bestehenden Logistik-Infrastruktur
Systemkompatibilität zur bestehenden Käfig-Infrastruktur
Systemkompatibilität zwischen konventioneller und IVC-Technologie
Eigenschaften und Systemkompatibilität der Gebläse
besondere Eigenschaften der Käfigschalen nebst Zubehör und der Gestelle
Mindeststandards:
Leistungsmerkmale offene Käfigausstattung, IVCs und Zubehör
1. Grundsätzliche Anforderungen
1.1 Korrosionsbeständigkeit und Autoklavierbarkeit
Das Material muss vollständig aus korrosionsbeständigen Materialien bestehen, die wiederholt säurehaltigem Wasser (HCl) ausgesetzt und vollständig autoklaviert werden können, ohne dass negative Veränderungen bzgl. Funktion und Haltbarkeit auftreten. Beim Autoklavieren sind fraktionierte Vorvakuumverfahren bis 134°C zugrunde gelegt.
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1.2 Reinigung und Oberflächen
Die Oberflächen müssen derart gestaltet sein, dass sie leicht zu reinigen sind und keine Verletzungsgefahr durch Rauhigkeiten, spitze Ecken oder scharfe Kanten gegeben ist. Unzugängliche Stellen sind zu vermeiden. Rohr-Rahmen o. ä. an Wagen und Gestellen müssen aus Hygienegründen dichtgeschweißt sein.
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1.3 Ergonomie
Die Einrichtung muss ergonomisch gestaltet sein, d.h. dass eine Leichtgängigkeit der Teile (z.B. Bewegung der Wagen oder Einschieben/Herausziehen der Käfige aus Gestellen) die tägliche Arbeit der Nutzer unterstützt. Ebenso ist darauf zu achten, dass häufig zu bewegende Teile nicht unnötig schwer ausgeführt werden. Regalwagen und Racks sollten gewichtsoptimiert und kippstabil sein.
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1.4 Muster
Zu allen geforderten Positionen sind bereits im Teilnahmewettbewerb dem Auftraggeber auf Anforderung innerhalb von 3 Werktagen seriengefertigte Muster vorzulegen.
2. Spezielle Anforderungen an Käfigsysteme
2.1 Werkstoff
Materialien werden bei 134°C autoklaviert, sodass Käfige, IVC-Hauben und Tränkeflaschen mindestens aus Polysulfon (PSU) auszuführen sind (besser: Polyetherimid oder Polyphenylsulfon).
2.2 Käfigabmessungen
Die Käfiggrundfläche im IVC als auch im offenen Käfig muss 510cm² überschreiten (gemessen in 12,5mm (ca. 0,5Inch) über Käfigboden), um flexibel auch höhere Tierzahlen gesetzeskonform in den Käfigen halten zu können. Allg. Abmessungen für vorhandenen Regale: 372*199*130mm bzw. 385*355*180mm.
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2.3 Gemeinsame Käfigschale offene Haltung – IVC
Dieselben Käfigschalen müssen sowohl in der offenen Haltung als auch in der IVC-Haltung eingesetzt werden können.
2.4 Kartenhalter
Die Käfige müssen ein geeignetes System zum Anbringen von Karteikarten o. Ä. ermöglichen, ohne das spezielle Kartenhülsen o.Ä. zum Einsatz kommen. Damit dieselben Käfigschalen sowohl in der offenen wie in der IVC-Haltung genutzt werden können, muß diese Karte an der Käfigschale zu befestigen sein. Die Platzierung der Karten soll die Sichtbarkeit der Tiere möglichst wenig einschränken.
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2.5 Stapelbarkeit
Die Käfige müssen mit Stapelecken versehen sein, die beim Autoklavieren im gestapelten Zustand den Luftaustritt bzw. Dampfeintritt in die gestapelten und eingestreuten Käfige hinreichend erlauben.
2.6 Verbindung Haube/Käfig beim IVC
Da die IVC-Käfige auch als Transportkäfige eingesetzt werden, muss – auch nach dem Herausnehmen von IVC-Käfigen aus dem Gestell – eine feste, kraftschlüssige Verbindung von Haube und Käfig gegeben sein (durch Klammern o. Ä.), die dem System Käfig/Haube die gleiche Dichtigkeit wie im Gestell verleiht.
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2.7 Tränkeflaschen / IVC-Filterhauben
Bei IVC-Käfigen muss die Flasche von außen zugänglich, d.h. entnehm- und einsetzbar, sein. An der Einführöffnung für die Flasche ist ein geeignetes Verschlusssystem (Ventil, Klappe, etc.) einzusetzen, das den Käfig nach Entnehmen der Flasche dicht schließt. Das Einführen der Flaschen in die Hauben wie in die Deckel der offenen Haltung muss ein zügiges, ergonomisches Arbeiten unterstützen, z.B. durch eine selbstzentrierende Flaschenmulde. Dieses System darf auch nach vielen Wechselvorgängen keine Veränderungen aufweisen. Gummischlitze, die ausleiern können, sind daher nicht zulässig.
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2.8 Gitterdeckel / IVC-Hauben
Das System Käfig – Gitterdeckel – Haube muss so gestaltet sein, dass nach Abheben der (IVC-)Haube an der vorderen Stirnseite ein direkter Zugriff auf die Tiere erfolgen kann. Zu diesem Zweck darf der Gitterdeckel nur den hinteren Teil des Käfigs bedecken, um so im vorderen Teil den Zugriff zu ermöglichen. Der Gitterdeckel muß so gestaltet sein, daß er bei geschlossener Haube den Tieren ausreichend Raum zum klettern bietet, sie aber nicht an die Luftein- und -austrittsöffnungen gelangen können. Die Haube muss so gestaltet sein, das sie möglichst einfach und ergonomisch (z.B. mit einer Hand) geöffnet werden kann.
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Gitterdeckel für die offene Haltung müssen so gestaltet sein, dass sie ähnlich wie die IVC-Hauben ergonomisch mit einer Hand vom Käfig abzuheben sind. Die Gitterdeckel der IVCs und der offenen Käfige müssen bei feststehendem Trennblech zwanglos stapelbar sein.
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2.9 Luftversorgung bei Stromausfall im IVC
Um die Tiere auch bei Stromausfall o.Ä. vor dem Ersticken zu schützen, müssen IVC-Systeme derart gestaltet sein, dass in der Haube ein Filter integriert ist, der ein Ansteigen von CO2 oder Ammoniak auf für die Tiere letale Werte verhindern kann.
2.10 Luftein- und -austrittsöffnungen
Bei IVC-Systemen muss der Luftein- und Austritt in einem Bereich sein, in dem sich die Tiere nicht aufhalten können. Nach Entfernen des Käfigs aus dem Gestell müssen diese Öffnungen durch ein geeignetes System verschlossen werden. Aus hygienischen Gründen dürfen keine Teile des Käfiggestells (Düsen o.Ä.) in den Innenraum der Filterhaube hineinragen (Nichtinvasiv!).
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3. Spezielle Anforderungen an Gestelle für offene Haltung und IVC
3.1 Räder
Die Räder für Regal- und Transportwagen, IVC-Gestelle und Gestelle für die offene Haltung dürfen nicht mit Kugellagern ausgerüstet sein (Autoklav!). Der Durchmesser darf 80mm nicht überschreiten. Die Belastbarkeit eines Rades muss mindestens 2000N betragen. Radwerkstoff ist fieberglasverstärktes Nylon.
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3.2 Lenkbarkeit und Bremsen
Alle 4 Räder müssen uneingeschränkt lenkbar sein. Die beiden Räder an der Vorder-seite müssen über eine mit dem Fuß zu betätigende Feststellmöglichkeit verfügen.
3.3 Gemeinsamer Bus offene Haltung - IVC
Die Gestelle für die IVC als auch für die offene Haltung müssen dieselbe Kapazität in derselben Konfiguration bieten. Käfigschalen müssen uneingeschränkt in beiden Gestelltypen eingeschoben werden können (s.2.3).
3.4 Kapazität und allgemeine Abmessungen
Aufgrund baulicher Beschränkungen in den Räumen und Autoklaven 1500*500*1995 bei min. 70 Käfigen pro Regal (IVC als auch offene Haltung).
4. Spezielle Anforderungen an die IVC-Gebläse-Einheiten
4.1 Luftmengen / Luftwechselraten
Die Luftmengen müssen für Zu- und Abluft unabhängig voneinander stufenlos eingestellt werden können. Es müssen beliebige Luftwechsel¬raten zwischen 60 und 90 (1/h) einstellbar sein.
4.2 Anschließen von mehreren IVC-Gestellen
Die Gebläse-Einheiten müssen die Ankoppelung von mehreren IVC-Gestellen zulassen, wobei die Größe und die Anzahl auch noch später vom Nutzer flexibel variiert werden kann. Der Anschluß muß werkzeugfrei erfolgen.
4.3 Schwingungsübertragung / Geräuschentwicklung
Die Gebläse-Einheiten müssen so gestaltet sein, dass keine mechanischen Schwingungen auf die Tiere in den IVC-Gestellen übertragen werden können, d.h. die Ventilatoren und deren Antriebe dürfen nicht im gleichen Gestell untergebracht werden, wie die Tiere. Außerdem sind besonders leise laufende Ventilatoren und Motoren vorzusehen.
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4.4 Überwachung / Störungsalarme
Zur Sicherheit der Tiere und der Menschen muss die Luftmenge bei Zu- und Abluft, sowie die Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit in der Abluft permanent automatisch überwacht werden. Hierfür sind optische Alarmanzeigen vorzusehen, die für Zu- und Abluft unabhängig von einander sowohl eine zu geringe, als auch eine zu hohe Luftmenge, bzw. ein Über- oder Unterschreiten der Schwellenwerte für die Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit anzeigen. Die jeweiligen Alarmschwellen müssen vom Nutzer ohne Werkzeug und ohne Hinzuziehen eines Servicetechnikers an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden können. Bei Funktionsstörung oder Spannungsausfall muss der Gebäudeleit¬technik ein Alarm als Störmeldung über einen potentialfreien Kontakt zur Verfügung gestellt werden.
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4.5 Verfahrensparameter
Volumenstrom in der Zu- bzw. Abluft als Hauptverfahrensparameter der Gebläseeinheit. Der Differenzdruck zwischen den Käfigen und dem Raum muß angezeigt werden. Es müssen Schwellenwerte für den Differenzdruck an der Gebläseeinheit einzustellen sein, bei deren Über- oder Unterschreiten ein Alarm angezeigt, sowie entsprechend 4.4 der Gebäudeleittechnik zur Verfügung gestellt wird.
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5. Spezielle Anforderungen an das Zubehör
5.1 Transportwagen
Der Autoklav beschränkt die Abmessungen der Transportwagen auf 1500*500*1850mm. Die Wagen müssen so gestaltet sein, dass in ihnen das Material für 2 Regale = 140 Käfige IVC bzw. offene Haltung nebst Zubehör (ohne Flasche) untergebracht werden kann.
5.2 Tränkeflaschenkörbe
Bedingt durch vorhandene Füll- und Reinigungsmaschinen und Transportwagen müssen die Körbe folgende Abmessungen aufweisen:
Flaschen pro Korb: 18
Körbe für 250 / 270ml Flaschen: 500*267*245mm
Körbe für 500 / 700ml Flaschen: 500*267*295mm.
5.3 Flaschenwagen
Der Transportwagen für Flaschen muß so gestaltet sein, dass sich pro Autoklavenladung eine Kapazität von min. 540 Flaschen (250 / 270ml) in Körben zu je 18 Flaschen ergibt (= min. 30 Körbe). Entsprechend gilt für 500 / 700mml Flaschen min. 24 Körbe bzw. 432 Flaschen. Um Überkopfarbeiten zu vermeiden, sollte die oberste Ladehöhe 1400mm nicht überschreiten.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: lt. Vergabeunterlage.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: lt. Vergabeunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nachweis durch Bemusterung zgl.:
Systemkompatibilität zur bestehenden Logistik-Infrastruktur
Systemkompatibilität zur bestehenden Käfig-Infrastruktur
Systemkompatibilität zwischen konventioneller und IVC-Technologie Eigenschaften und Systemkompatibilität der Gebläsebesondere Eigenschaften der Käfigschalen nebst Zubehör und der Gestelle.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-08-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-25 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 961.N.13.128
Zusätzliche Informationen
Namen und Anschrift des bereits ausgewählten Wirtschaftsteilnehmers:
TECNIPLAST Deutschland GmbH
82383 Hohenpeissenberg
Bahnhofstraße 69
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per Mail,an die Stabsstelle Vergabe zu richten.
Auf die Notwendigkeit der kurfristigen Vorlage der Muster wird hier nochmals verwiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (ThLVwA)
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737276 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Jena, Stabsstelle Vergabe
Postort: Jena
Postleitzahl: 07740
Telefon: +49 36419320180 📞
Internetadresse: http://www.klinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html 🌏
Fax: +49 36419320082 📠
Quelle: OJS 2013/S 145-251659 (2013-07-24)