Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (teilweise anteilig arbeitgeberfinanziert)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).
Die DGUV beabsichtigt für die Tarifbeschäftigten der DGUV und ihrer Mitglieder den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung für die Entgeltumwandlung ab Januar 2014. Die Rahmenvereinbarung soll den insgesamt ca. 14 000 berechtigten Tarifbeschäftigten einen neuen Unisex-Tarif für ihre Altersvorsorge zur Wahl anbieten. Neben der anzubietenden garantierten Altersrente ist erwünscht, dass die Tarifbeschäftigten eine Hinterbliebenenversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen können. Die Fortzahlung der Beiträge für die Altersrente soll für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit versicherbar sein. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen während ihrer Vertragslaufzeit Versorgungsverträge abgeschlossen und zu deren Erfüllung – angesichts des auf Dauer ausgerichteten Auftragsgegenstandes – Versorgungsleistungen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erbracht werden.
Das Angebot soll grundsätzlich auch den Beschäftigten mit Bestandsverträgen offenstehen. Soweit es im Einzelfall für den Versicherten wirtschaftlich vorteilhaft ist und von ihm gewünscht wird, soll ein Wechsel bzw. eine Übertragung von der vorhandenen Pensionskasse zu dem neuen Anbieter möglich sein.
Eine Zuschlagserteilung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt nur für den Fall, dass ein wirtschaftlich günstigeres Angebot gegenüber den Bestandsverträgen aus dem Jahr 2013 vorgelegt wird.
Für die Tarifbeschäftigten wird bereits eine Zusatzversorgung mit Arbeitnehmereigenbeteiligung auf dem üblichen Niveau des öffentlichen Dienstes (Pflichtversicherung) nach dem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-ATV) durchgeführt. Zusätzlich haben die Beschäftigten die Möglichkeit, nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Beschäftigte der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-EUmwTV) vom 17.12.2003 in seiner jeweils geltenden Fassung – teilweise vom Arbeitgeber bezuschusst – Entgelt umzuwandeln. Dafür ist tarifvertraglich derzeit eine Pensionskasse und ergänzend – insbesondere für Umwandlungsbeträge oberhalb von 4 % BBG der allgemeinen Rentenversicherung – eine Unterstützungskasse vorgesehen.
Der Auftraggeber ist auch an Bewerbern bzw. Angeboten interessiert, die eine von den aktuellen tarifvertraglichen Vorgaben abweichende Gestaltung der Durchführungswege für die Entgeltumwandlung beschreiben. Die Vergabe steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifvertragsparteien, sofern sie eine Tarifvertragsanpassung voraussetzen würde.
Damit eine Vergleichbarkeit unter den Angeboten des tarifvertragskonformen Durchführungsweges einerseits und ggf. einer abweichenden Gestaltung der Durchführungswege andererseits gewährleistet werden kann, wird von den insgesamt sechs auszuwählenden Bewerbern mindestens drei tarifvertragskonformen Bewerbern (Pensionskassen) die Möglichkeit eingeräumt, Angebote abzugeben, sofern ausreichend geeignete Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) an diesem Vergabeverfahren teilnehmen.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die zuvor bezeichneten Tarifverträge hat der Auftraggeber in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden:
gruenhagen@kanzleigruenhagen.de.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-09-20
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-08
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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